Umzug ohne Einwilligung des Jobcenters: Keine Übernahme bei höheren Mietkosten
Familie darf nicht ohne Einwilligung des Jobcenters in die Wohnung ihres Sohnes umziehen
Wird eine Wohnung vor Beginn des Bezuges von Leistungen nach dem SGB II mit offensichtlich bestehenden (also nicht verdeckten oder später auftretenden) Mängeln angemietet und zehn Jahre lang bewohnt, so liegt kein notwendiger Umzug vor und es ist gerechtfertigt, nur die bis zum Umzug zu tragenden angemessenen Aufwendungen weiter zu zahlen. Dies entschied das Sozialgericht Stuttgart.
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http://www.kostenlose-urteile.de/SG-Stu ... s13996.htm
Umzug ohne Einwilligung des JC
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