Fiktive Bemessung des Arbeitslosengelds und

Probleme mit der Arge oder dem Sozialamt.
Benutzeravatar
k@lle
Administrator
Beiträge: 2599
Registriert: So 10. Jan 2010, 12:16
Hat sich bedankt: 5404 Mal
Danksagung erhalten: 1365 Mal

Fiktive Bemessung des Arbeitslosengelds und

Ungelesener Beitrag von k@lle » Di 18. Sep 2012, 18:03

Fiktive Bemessung des Arbeitslosengelds und die Zuordnung zur Qualifikationsgruppe

Für die Festsetzung des fiktiven Arbeitsentgelts ist der Arbeitslose der Qualifikationsgruppe zuzuordnen, die der beruflichen Qualifikation entspricht, die für die Beschäftigung erforderlich ist, auf die die Agentur für Arbeit die Vermittlungsbemühungen für den Arbeitslosen in erster Linie zu erstrecken hat (§ 132 Abs 2 S 1 SGB III aF).

weiter :lesen: & Quelle.....

http://www.rechtslupe.de/sozialrecht/fi ... htslupe%29
Geduld bedeutet nicht, sich alles gefallen zu lassen.
Verständnis bedeutet nicht, alles zu billigen

(DalaiLama )

Vrori
Beiträge: 3252
Registriert: Mo 1. Feb 2010, 13:16
Hat sich bedankt: 605 Mal
Danksagung erhalten: 2497 Mal

Re: Fiktive Bemessung des Arbeitslosengelds und

Ungelesener Beitrag von Vrori » Di 18. Sep 2012, 20:55

Hallo Kalle,

tja, da rege ich mich dann doch wieder einmal auf..

aufgrund eines erneuten 3-jahres-Zeitraumes habe ich fast 27 Monate KG-bezogen....also genau diesen 2 Jahres-zeitraum der zur Bemessung des ALG zugrunde gelegt wird...

vorher hatte ich ein Nettogehalt von ca. 2000 Euro....

als ALG I bekam ich dann nach Aussteuerung noch genau 820 Euro....

so viel dazu, wenn man 39 Jahre und 9 monate lang Beiträge zur deutschen Sozialversicherung eingezahlt hat...

die Afa hat m.M. meine Beiträge einfach nicht berücksichtigt..Gesetz hin oder her..

des weiteren hat man mich dann in eine "niedrigere" Stufe eingestuft..meinen heutigen Beruf kann man nur noch mit Abitur und ggf. Studium erreichen...
da ich deswegen nichts vorweisen kann, außer Schulabschluß und Ausbildungsabschluß , kam ich nur in die Durchschnittstufe..ich glaub, das war die3..
hab dagegen zwar Widerspruch eingelegt, konnte aber wirklich nichts weiter dagegen erreichen..

deswegen für alle wichtig....denkt an den Bemessungszeitraum für das ALG I...bei anstehender Aussteuerung..sonst geht es euch so, wie mir...

aber da die Jungs und Mädels das ALG sowieso nach 8 monaten eingestellt haben, hatte ich doch den größeren Vorteil ob des längeren KG-Anspruchs...
die haben eingestellt, weil ich Schweigpelfichtsentbindung usw. nicht eingereicht habe..hab ich schriftlich auf dem Einstellungsbescheid stehen und derweil läuft auch dagegen eine Klage...

so schnell wird aus einem friedliebendem Bürger ein "Klagehansel"...weil sie es so wollen..es sogar drauf anlegen..

LG
Vrori
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

Benutzeravatar
aggi61
Beiträge: 649
Registriert: So 17. Okt 2010, 12:04
Wohnort: Mittelfranken
Hat sich bedankt: 336 Mal
Danksagung erhalten: 370 Mal

Re: Fiktive Bemessung des Arbeitslosengelds und

Ungelesener Beitrag von aggi61 » Mi 19. Sep 2012, 01:44

so schnell wird aus einem friedliebendem Bürger ein "Klagehansel"...weil sie es so wollen..es sogar drauf anlegen..
Nein, in einem Schlechtachten würde stehen, du hättest querulatorische Züge :groehl:
:umarm: Gabi

Geduld ist, nur langsam wahnsinnig zu werden!

Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem :)

Vrori
Beiträge: 3252
Registriert: Mo 1. Feb 2010, 13:16
Hat sich bedankt: 605 Mal
Danksagung erhalten: 2497 Mal

Re: Fiktive Bemessung des Arbeitslosengelds und

Ungelesener Beitrag von Vrori » Mi 19. Sep 2012, 09:20

oh ja Aggi,

stimmt...sobald man seine Recht wahrnimmt, hat man querolantische Züge....könnte man das nicht als Persönlichkeitsveränderung laufen lassen? und das ist behandlungsbedürftig und auch der beste Therapeut kriegt das nicht hin?
somit Rente klar?

naja, dann habe ich gerne querulantische Züge...

aber ehrlich, ich denke auch, sobald man mehr als 1 Verfahren beim Sozialgericht anhängig hat, gilt man als Querulant..

mein Rentenverfahren läuft noch und zusätzlich seit April das Verfahren gegen die Afa...

da müssen die ja meinen, ich hab einen an der Mütze..(wo ist die mütze nur geblieben??)....

tja, abwarten, mal wieder...
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 4 Gäste