Überzahlung? - eilt!

Probleme mit der Arge oder dem Sozialamt.
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Kicki
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Überzahlung? - eilt!

Ungelesener Beitrag von Kicki » Do 13. Sep 2012, 09:48

Hallo zusammen,

ich habe gleichen Beitrag auch im ELO-Forum geschrieben, da es so eilig ist, wollte ich hier auch noch nachfrage, ob sich jemand damit auskennt und mir helfen kann?

Tut mir leid, dass ich jetzt so kurzfristig erst schreibe (morgen ist Fristende) - es war mir definitiv nicht anders möglich mich eher darum zu kümmern. Der Brief kam in meiner Abwesenheit und die letzten Tage hatte ich keine Chance, mich darum zu kümmern.

Seit 1.8. bin ich zum Glück raus aus dem Bezug, der Bezug endete automatisch am 31.7.12
Nachdem ich jetzt meine Kontoauszüge alle bis 31.7. eingereicht hatte, kam nun ein Schreiben wie folgt:

Schreiben vom 28.08.12
Anhörung gemäß §24 Zehntes Buch SGB

Sehr geehrte Frau Kicki,

nach meinen Erkentnissen haben Sie in der Zeit vom 1.5.12 bis 31.7.12 ALG II in Höhe von 863,67 Euro zu Unrecht bezogen.

Für die Monate Mai bis einschl. Juli 2012 war bisher ein vorläufiges Erwerbseinkommen angerechnet.
Tatsächlich haben Sie jedoch nur einen Monat Erwerbseinkommen erzielt. Dieses ist Ihnen im Mai zugeflossen und wird im Mai auf die Bedarfe angerechnet.
Ihr Krankengeld sowie das Übergangsgeld werden ebenfalls auf die Bedarfe angerechnet.

Da es auf die Lohnersatzleistungen krankengeld und Übergangsgeld im Gegensatz zum bisher angerechneten Erwerbseinkommen keine Freibeträge gibt, ist Ihr Anspruch niedriger als bisher berechnet. Es kommt daher zur Überzahlung in Höhe von 863,67 EUR.

Zeitgleich wurde Ihr Anspruch für April 2012 nachberechnet. Für April entstand eine Nachzahlung in Höhe von 104,45 EUR.
Wir planen die Überzahlung direkt mit der Nachzahlung zu verrechnen. Es verbleibt dann eine Überzuahlung in Höhe von 759,22 EUR.
Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie damit einverstanden sind.

Aufgrund der oben genannten Tatsache errechnet sich ein geringerer Leistungsanspruch.

Nach den mir vorliegenden Unterlagen entstand die Überzahlung aufgrund der rückwirkenden Berechnung Ihres Anspruchs.

Für den Fall, dass die leistungen zu erstatten sind, weise ich Sie darauf hin, dass der Erstattungsbetrag grunddsätzlich in einer Summe zurückzuzahlen ist. Eine ratenweise Rückzahlung kommt bei entsprechenden wirtschaftlichen Verhältnissen in Betracht. Dazu müssen ggf. die gesamten Einkommens- und Vermögensverhältnisse dargelegt werden.

Bevor ich eine abschließende Entscheidung treffe, gebe ich Ihnen hiermit Gelegenheit, sich zu dem Sachverhalt zu äußern. Bitte verwenden Sie hierfür die vorbereitete Rückantwort zu diesem Schreiben.

Sollten Sie bis zum 14.9.12 keine Erklärung abgegeben haben, werde ich nach Aktenlage entscheiden müssen.

MfG
meine SB

und dann noch die übliche Belehrung denke ich.

Die Zahlungssaufforderung beläuft sich auf 508,59 EUR die ich bis zum 14.09. zu zahlen habe.
Begründung:
Die forderung bezieht sich auf folgenden bescheid:
Aufhebungs- und Erstattungsbescheid vom 19.1.12
ursprüngliche Forderung: 732,99
Restforderung: 508,59
Fälligkeit 14.09.12
Bisher wurde die Forderung gegen Ihre laufenden Leistungen aufgerechnet. Der Leistungsbezug wurde beendet, daher kann nicht mehr aufgerechnet werden. Deshalb bitte ich Sie die Restforderung bis zum 14.09.12 zu zahlen.

Etwaige nicht in der tabelle angeführte Forderungen bleiben von dieser zahlungsaufforderung unberührt.

Rechtsbehelfsbelehrung:
gegen diesenBsch. kann jd Betroffene innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei Ihrem JC einzulegen.

MfG
meine SB

Wichtige Hinweise
.. Kommen Sie Ihrer Zahlungspflicht nicht fristgerecht nach, werden Sie kostenpflichtig gemahnt.

Für die Zahlungsabwicklung und den Forderungseinzug wurde das regionale Forderungsmanagement bayern beauftragt. Bitte wenden Sie sich an das Forderungsmanagement, wenn sich Ihre Anschrift geändert hat ode rSie die Forderung nicht bis zum 14.September12 zahlen können.
Anschrift mit Tel und emailadresse.

Und dann ist da noch das Antwortformular dabei:

betreff: Ihr schreiben vom 28.8.2012
(zutreffendes bitte ankreuzen oder auasfüllen)

- der aufgeführte Sachverhalt trifft zu
- zu dem genannten sachverhalt möchtre ich mich nicht äußern
- zu dem genannten Sachverhalt möchte ich mich wie folgt äußern

falls noch Rückfragen erforderlich sind bin ich telefonisch erreichbar unter de rNummer

Ort, Datum, Unterschrift
Was wollen die jetzt von mir, außer meinem Geld? Warum soll ich mit dem Vorgehen einverstanden sein? Und dann kann ich die Berechnung so nicht wirklich nachvollziehen, liegt aber auch daran, dass ich umgezogen bin und der JC-Ordner noch irgendwo in einem Karton schlummert...

ich bin weiterhin krank, habe kein eigenes Einkommen außer derzeit noch krankengeld und lebe jetzt mit Kind bei meinem Freund, daher brauche ich auch keinen weiteren Folgeantrag mehr zu stellen, denn ich falle dadurch definitiv aus dem bezug raus.

Bitte, könnt ihr mir möglichst schnell helfen? die Frist läuft morgen ab..

viele Grüße
kicki

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Re: Überzahlung? - eilt!

Ungelesener Beitrag von maday » Do 13. Sep 2012, 10:11

Hallo kicki,

kann dir eigentlich nicht helfen. Ich schlage dir aber erst einmal vor, die Frist zu wahren und zwecks genauer Prüfung des Sachverhaltes um einen Terminaufschub (14 Tage) schriftlich zu bitten. Mach das sofort, vorab per Fax, Einschreibbrief hinterher. Damit wärst du den Zeitdruck los. Ich denke im Elo-Forum bist du da gut aufgehoben und dir wird dort geholfen. Man braucht sicherlich noch mehr Angaben dazu.

Gruß maday
Als Frau bin ich ein Engel und wenn man mir die Flügel stutzt, fliege ich weiter, dann aber auf meinem Besen.

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Re: Überzahlung? - eilt!

Ungelesener Beitrag von Miko » Do 13. Sep 2012, 14:07

Hi,

kann mich maday nur anschließen.

Schnell einen Aufschub erbetteln und dann in Ruhe
daran arbeiten.

Gruß

Miko
Gruß
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Re: Überzahlung? - eilt!

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 13. Sep 2012, 17:06

Hallo Kicki, :smile:

nach dem was da drüber steht ist das eine Anhörung (§ 24 SGB X), das bedeutet du sollst dich dazu äußern (bis heute), was du dazu zu sagen hast, erst DANACH kann überhaupt ein Forderungs-Bescheid erstellt werden.

Was die Rechtsmittel-Belehrung darin soll ist für mich NICHT nachvollziehbar, eine Anhörung IST noch KEIN Forderungsbescheid. :confused:

Das KANN also noch gar nicht "fällig" sein...BEIDES zugleich (Anhörung UND Forderung zum selben Termin ist schon mal gar nicht zulässig.

Wann ist denn dieses Schreiben datiert, bei dir angekommen ???
Ist das wirklich ALLES so zusammen auf einem Blatt geschrieben worden ???

Kannst /magst du mir das mal einscannen (bitte als PDF-Datei) und per PN schicken ???

Das ist doch irgendwie oberfaul, zumindest stimme ich dir zu, dass es NICHT nachvollziehbar ist.

Allerdings werde ich bei einer Prüfung deiner Zahlungen an meine Grenzen stoßen, weil ich mich mit dem ganzen Kram zu KI-Geld-Anrechnung /Einkommen (KG) im Bezug auf ALG II usw. nicht wirklich gut auskenne.

Man müßte deine kompletten Einnahmen (in der Zeit) und die Zahlungen des JC vergleichen, ob das überhaupt PASSEN KANN...DAS ist aber eigentlich Aufgabe der Behörde und nicht deine.

Stimmt das mit der Aufrechnung früherer Forderungen aus dem laufenden Bezug ???

Wenn du aktuell GAR kein eigenes Einkommen hast sehen die ganz schön alt aus, da werden die mit ihren Forderungen nicht weit kommen...ein wenig sortiert müßte das aber schon noch werden.

In jedem Fall solltest du gegen einen Forderungs-Bescheid (oder notfalls auch gegen diesen undefinierbaren "Wisch") schriftlich /nachweislich Widerspruch OHNE Begründung (!!!) einlegen, der hat "aufschiebende Wirkung" (was die Zahlungsfristen betrifft) und du brauchst NICHS zahlen, bis alles endgültig geklärt ist (notfalls am Sozialgericht). :ic_up: :ic_up: :ic_up:

Bei denen "bettelt" man nicht um Gnade, der Widerspruch reicht zunächst völlig aus, um die Zahlungs-Pflicht aufzuschieben, bis ALLES restlos geklärt ist. :ic_up:

Warum hast du denen deine Konto-Auszüge geschickt, die braucht man NUR vorlegen, denen stehen keine Kopien davon zu, es waren doch hoffendlich nicht die Originale... :confused: :Gruebeln:

Ich schau später wieder rein, weißt ja, in der Nachtschicht...

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Überzahlung? - eilt!

Ungelesener Beitrag von Kicki » Do 13. Sep 2012, 20:23

Danke liebe Doma für die ausführlichen Infos! Wie immer - genau richtig und super hilfreich! :Bussi:

Die genaue Überprüfung der Summen ist in dem Fall nicht ganz so wichtig, in erster Linie will ich das einfach erstmal verstehen und dann richtig machen. Fühl mich schon wieder völlig überfordert. ich dachte, ich wäre die Bande los...

muß mich morgen auch nochmal dran setzen, für heute bin ich alle.

Nein, die haben keine Originalkontoauszüge bekommen. Ich wurde nur aufgefordert, monatlich unaufgefordert eine Kopie meiner Auszüge zu schicken, da ich durch Provisionen etc immer unterschiedliche Gehaltseingänge hatte. Da wurde grundsätzlich immer nachberechnet und aufgerechnet. Bescheide kamen alle unter vorbehalt und mit Hinweis oder so, dass eine Nachberechnung folgt. Darum habe ich das auch für den Juli noch nachträglich gemacht. Gut, das KG war gleichmäßig, hätte ich wohl nicht mehr gemußt, aber ich wollte das alles von der Backe haben.

mehr morgen!

liebe Grüße
kicki

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Re: Überzahlung? - eilt!

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Fr 14. Sep 2012, 02:47

Hallo Kicki, :smile:

schön, dass ich dich erst mal ein wenig beruhigen konnte... :Bussi:

Ich nehme das Teil was du da bekommen hast mal ein wenig auseinander.
Zunächst fällt mir schon mal auf, dass für diese ganzen Forderungen /Aufhebungen und was weiß ich nicht alles, nicht eine einzige Rechtsgrundlage genannt wird...hier wird offenbar mal wieder versucht "JobCenter-Schlamperei" noch irgendwie "auszubügeln"..natürlich möglichst ohne, dass der Betroffene (nämlich DU) was davon merken soll... :Verwirrt: :Hilfe:

Ich nehme an dieser Teil war ein separates Schreiben...das ist eine Anhörung, die von dir angedeutete (dazu gehörige ???) "Belehrung dazu würde mich schon interessieren"... :confused: :Gruebeln:

nach meinen Erkentnissen haben Sie in der Zeit vom 1.5.12 bis 31.7.12 ALG II in Höhe von 863,67 Euro zu Unrecht bezogen.

In 3 Monaten hast du also (angeblich) über 800 € zuviel vom Amt bekommen, kann das irgendwie passen und das merkt man JETZT ERST ???

Für die Monate Mai bis einschl. Juli 2012 war bisher ein vorläufiges Erwerbseinkommen angerechnet.

Dir wurde also bereits (von Mai bis Juli) "Erwerbseinkommen angerechnet, vorläufig", das du noch gar nicht erhalten hast, du hast deswegen entsprechend weniger Leistungen vom Amt bekommen, obwohl es dieses Einkommen als "Zufluß" (auf deinem Konto) noch gar nicht gab :confused:

Tatsächlich haben Sie jedoch nur einen Monat Erwerbseinkommen erzielt. Dieses ist Ihnen im Mai zugeflossen und wird im Mai auf die Bedarfe angerechnet.

Hat man das zu diesem Zeitpunkt auch entsprechend korrigiert, denn die "Vorläufige Anrechnung" passte ja dann (für Juni/Juli) nicht mehr... :confused: :Gruebeln:

Ihr Krankengeld sowie das Übergangsgeld werden ebenfalls auf die Bedarfe angerechnet.
Da es auf die Lohnersatzleistungen krankengeld und Übergangsgeld im Gegensatz zum bisher angerechneten Erwerbseinkommen keine Freibeträge gibt, ist Ihr Anspruch niedriger als bisher berechnet. Es kommt daher zur Überzahlung in Höhe von 863,67 EUR.

NAJA, da wäre die genaue Berechnung (wurde ein Änderungsbescheid dazu erstellt, immerhin wußten die ja, dass du Krankengeld bekommst und waren auch über die Reha informiert, ODER ???) ja nicht uninteressant, denn ich nehme mal an, dass deine Lohnersatzleistungen auch deutlich niedriger waren, als das (vorher "vorläufig" eingeplante) Erwerbseinkommen. :confused: :Gruebeln:

Die Versicherungspauschale von 30 € ist übrigens auch von "sonstigem Einkommen" abzusetzen!!!


Zeitgleich wurde Ihr Anspruch für April 2012 nachberechnet. Für April entstand eine Nachzahlung in Höhe von 104,45 EUR.

Gab es dazu einen Änderungsbescheid /Informationen für dich, ist ja schon ne Weile her der April, WARUM stellen die erst JETZT fest, dass du da noch Geld zu bekommen hattest, FÜR APRIL... :confused: :Gruebeln:

Wir planen die Überzahlung direkt mit der Nachzahlung zu verrechnen. Es verbleibt dann eine Überzuahlung in Höhe von 759,22 EUR.
Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie damit einverstanden sind.

NEEE, damit wäre ICH überhaupt nicht einverstanden, wenn man dir im April Geld vorenthält und das jetzt (fast ein halbes Jahr später) mit einer angeblichen Überzahlung "verrechnen" will, die in keinster Weise nachvollziehbar ist... :Wut: :Sturkopf:

Aufgrund der oben genannten Tatsache errechnet sich ein geringerer Leistungsanspruch.

Wie wäre es denn mal mit einer genauen Angabe /nachvollziehbaren Berechnung (in Zahlen bitte), hast du jemals bisher irgendwelche Bescheide dazu bekommen...darauf müßten die sich dann nämlich mal beziehen, bisher sind das bloße Behauptungen aber keine "Tatsachen" die durch irgendwas in diesem Schreiben belegt werden... :confused:

Nach den mir vorliegenden Unterlagen entstand die Überzahlung aufgrund der rückwirkenden Berechnung Ihres Anspruchs.

Wenn die was "rückwirkend" berechnen und dir nicht mal mitteilen WAS sie da nun genau "rückwirkend" berechnet haben und du sollst nun schlucken, dass daraus eine Überzahlung entstanden ist...WIE die so entstanden ist, welche (konkreten !!!) Bescheide da so "rückwirkend" nachberechnet wurden, bleibt Geheimnis deines JC, ODER...

Gnädigerweise ist man bereit einen Betrag, den man dir im April widerrechtlich vorenthalten hat, davon in Abzug zu bringen aber wie die gut 800 € so zustande kamen ist immer noch unklar, warum sollst du da mit einer Verrechnung von Geld einverstanden, dass dir lt. diesem Schreiben im April zugestanden hätte ???
:confused: :Gruebeln:

Für den Fall, dass die leistungen zu erstatten sind, weise ich Sie darauf hin, dass der Erstattungsbetrag grunddsätzlich in einer Summe zurückzuzahlen ist. Eine ratenweise Rückzahlung kommt bei entsprechenden wirtschaftlichen Verhältnissen in Betracht. Dazu müssen ggf. die gesamten Einkommens- und Vermögensverhältnisse dargelegt werden.

Also doch nicht so sicher, dass überhaupt Leistungen zu erstatten sind :Gruebeln: , für welchen Zweck soll denn diese Anhörung dann gut sein...ja, das mit den aktuellen "Einkommens- und Vermögensverhältnissen" dürfte wohl eine herbe Enttäuschung für das JC werden... :Zunge_zeigen: :aetsch:

Bevor ich eine abschließende Entscheidung treffe, gebe ich Ihnen hiermit Gelegenheit, sich zu dem Sachverhalt zu äußern. Bitte verwenden Sie hierfür die vorbereitete Rückantwort zu diesem Schreiben.
Sollten Sie bis zum 14.9.12 keine Erklärung abgegeben haben, werde ich nach Aktenlage entscheiden müssen.

Bis hierher ist es so das übliche Anhörungs-Schreiben, das man bekommen muss, bevor eine Leistung gekürzt /eingestellt oder zurück gefordert werden darf.
Es ist meist überflüssig darauf wirklich zu antworten und Erklärungen abzugeben, denn die werden meist ohnehin ignoriert und / oder als irrelevant abgetan, allerdings sollte SB schon mit dem Forderungsbescheid und der Zahlungsfrist nicht so voreilig sein wie hier und den Termin für die Reaktion auf die Anhörung wenigstens abwarten


MfG
meine SB

und dann noch die übliche Belehrung denke ich.

Keine Ahnung, Belehrungen zu einer Anhörung sind mir eigentlich nicht bekannt, da ist dann noch so ein Wisch bei wo man ankreuzen kann, ob man sich dazu äußern will, alles so in Ordnung findet und so... :Gruebeln:

Nun zu Teil zwei deiner Post, ist das irgendwie betitelt als Forderungsbescheid AUCH mit dem Datum 28.08.2012 :confused: :Gruebeln:

Die Zahlungssaufforderung beläuft sich auf 508,59 EUR die ich bis zum 14.09. zu zahlen habe.

WO kommt denn dieser Betrag nun plötzlich her, den gibt es doch in der Anhörung überhaupt nicht...mit welcher Rechtsgrundlage wird das gefordert...geht das jetzt alles OHNE §§, üblich ist irgendein Bezug auf §§ 44 -48 SGB X :confused: :Gruebeln:

Begründung:
Die forderung bezieht sich auf folgenden bescheid:
Aufhebungs- und Erstattungsbescheid vom 19.1.12

Was hat jetzt ein Bescheid vom 19.01.2012 mit dem zu tun was in der Anhörung drinsteht...da geht es doch (angeblich) um den Zeitraum Mai bis Juli...

ursprüngliche Forderung: 732,99
Restforderung: 508,59

HÄÄÄÄ, verstehe NIX mehr das war doch alles später (lt. Anhörung) also warum Bezug auf einen Bescheid vom Januar...

Fälligkeit 14.09.12
Bisher wurde die Forderung gegen Ihre laufenden Leistungen aufgerechnet. Der Leistungsbezug wurde beendet, daher kann nicht mehr aufgerechnet werden. Deshalb bitte ich Sie die Restforderung bis zum 14.09.12 zu zahlen.

Da werden ja irgendwie gerade "Birnen und Äpfel gemischt", man erklärt dir lang und breit (versucht es zumindest), dass du ab Mai angeblich "überzahlt" wurdest und nun will man was haben aus Januar...auch dafür gibt es Regelungen und wenn du aktuell KEIN (ausreichendes) Einkommen hast (über dem gesetzlichen Pfändungs-Freibetrag!!!), dann KANNST du auch NICHT zurückzahlen, das JC MUSS stunden und WARTEN, sofern dieser Anspruch tatsächlich berechtigt wäre...

Etwaige nicht in der tabelle angeführte Forderungen bleiben von dieser zahlungsaufforderung unberührt.

Das heißt wir halten uns offen, ob wir noch mehr "Überzahlungen" zurückfordern werden..."mal sehen was uns noch so einfällt"... :kotzen:

Rechtsbehelfsbelehrung:
gegen diesenBsch. kann jd Betroffene innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei Ihrem JC einzulegen.
OK, dann tu das und lege gegen diesen Forderungs-Bescheid vom 28.08.2012 fristgerecht Widerspruch ein, die Begründung folgt nach rechtlicher Prüfung und Beratung. :ic_up:

Mehr brauchst du da erst mal nicht zu schreiben, eventuell solltest du dich mit dem angegebenen Forderungs-Management in Verbindung setzen und die über deinen eingelegten Widerspruch informieren (die sind allgemein sehr nett).

Habe das selber schon gemacht, meine "Forderungen" liegen schon am SG aber die werden nun garantiert NICHTS mehr davon bekommen, haben sich ja schon ZUVIEL aus meiner Renten-Nachzahlung eingesackt...aber da ist das letzte Wort auch noch nicht gesprochen... :Wut:
Eigentlich sollte diese Info direkt vom JC gemacht werden, wenn dein Widerspruch dort angekommen ist, aber da du sehr spät dran bist (den Fälligkeits-Termin betreffend), könnte es sein, dass schon bald die erste Mahnung kommt, wenn die darüber (noch) nicht Bescheid wissen,

Dort wird dann ein "Mahnstopp" gesetzt, da der Widerspruch eine aufschiebende Wirkung entfaltet (die Forderung ist erst mal NICHT mehr FÄLLIG), das heißt du zahlst NICHT, bevor ALLES geklärt ist...diese Wirkung bleibt erhalten, wenn der Widerspruch abgelehnt werden sollte und du dann Klage am Sozialgericht einleitest.

So hast du auf jeden Fall erst mal Zeit gewonnen und wir können uns um eine gute Begründung kümmern, wichtig ist erst mal NUR fristwahrend den Widerspruch (bitte unbedingt per Übergabe-Einschreiben) einzulegen, dafür hat man 1 Monat ab Bekanntgabe eines Bescheides Zeit.

Ich hoffe du hast einen Nachsende-Antrag gemacht, denn sonst kann sowas auch schnell mal "in die Hose gehen", ist diese Frist verpasst geht so schnell NIX mehr...

Wenn du den Widerspruch erst mal fristgerecht eingelegt hast, bekommen wir den Rest auch noch hin, der Dopa läßt ausrichten "Alles wird gut". :ic_up:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Überzahlung? - eilt!

Ungelesener Beitrag von Kicki » Fr 28. Sep 2012, 09:47

Oh gott, heute ost ja schon der 28.9.! Ich wollte den widerspruch heute dort abgeben, da ich eh in die gegend muss, ist das noch fristgerecht? Himmelar...undzwirn!!
Ich habe hier mehr als genug beschäftigungstherapie mal wieder, gestern war ich in der tagklinik, on die ich kann - mir sträuben sich jetzt noch die haare! Das zu erzählen hab ich keine zeit, aber dorthin werd ich ganz sicher nicht gehen!!!!

So, jetzt muss ich widersprechen und hoffen, dass ich moch in der frist bin, kann es ja doch noch sicherheitshalber faxen gehen...

Lg

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Re: Überzahlung? - eilt!

Ungelesener Beitrag von Kicki » Fr 28. Sep 2012, 09:53

Vorbeifahren nützt nix, die haben nur bis 12.15 Uhr auf. Ich werde den widerspruch faxen müssen, ich lasse mir den Sendebericht auf die Rückseite der Faxvorlage (kopie) drucken und mache aus dem Original einen Übergabeeinschreibebrief.

Ein monat nach bekanntgabe der frist müßte morgen oder übermorgen ablaufen, denn der 28. War ja der Tag, an dem das Schreiben dort erst zur Post ging. Ich kann es also frühestens morgen vor einem monat erhalten haben. S ein mist aber auch!

Lg
Kickk

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Re: Überzahlung? - eilt!

Ungelesener Beitrag von Kicki » Fr 28. Sep 2012, 11:04

So, ich hab zwei Briefe geschrieben.
Im ersten habe ich den Widerspruch formuliert, Begründung folgt nach rechtlicher Prüfung und Beratung,
Im zweiten teile ich mit, dass ich nicht damit einverstanden bin, die Nachzahlung mit der Überzahlung zu verrechnen und das ich die Nachforderung icht nachvollziehen kann und ich die Berechnung dazu gerne hätte.

Tut mir leid, ich bin schon wieder so spät dran... Ich hätte vermutlich weniger Stress, wenn ich bei sowas mal schneller agieren würde!

Ich gelobe Besserung, jetzt muß ich aber erstmal wieder für den restlichen Tag Taxi spielen. Habe heute eh schon gut 200km auf der Straße verbraht, das selbe kommt bis heute Abend nochmal drauf. Uff. Na dann.

Liebe grüße,
Kicki

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Re: Überzahlung? - eilt!

Ungelesener Beitrag von Kicki » Fr 28. Sep 2012, 11:22

Ach ja, gefaxt bekommen habe ich beide briefe einzeln, jeweils auf jedem hinten drauf der dazugehörige sendebericht. Also erst kopiert, dann gefaxt und sofort sendebericht draufdrucken lassen.

Kennt wer eigentlich was gutes pflanzliches zur Beruhigung? Probiere gerade Baldriparan "zur Beruhigung" aus, aber ich merke davon gar nichts. Wll auf dauer von der chemie weg. Im moment hänge ich schon wieder unter der Decke vor Aufregung!
Die Woche schon fängt mein Ex wieder an zu schießen, gestern die Tagklinik und jetzt leider auch wieder der Druck vom JC

Am Dienstag hab ich nen schnellen Termin bei meinem Doc bekommen, denn nach dem Erlebnis gestern muß ich mit ihm unbedingt reden! Ich mag zwar depressiv sein, aber das ist noch lange kein Grund, mich so zu behandeln! Hab mkch dort unter Druck gesetzt gefühlt, in die Enge gedrängt gefühlt und in meiner Persönlichkeit übergangen. Gut, ich mag grundsätzlich in solchen angelegenheiten empfindlich sein, aber auch wenn das so ist, ist das Teil meiner Depression und damit Symptom einer Krankheit, da sollte doch wohk jeder Arzt etwas sensibler mit einem Umgehen!
Das Aufnahmegespräch hätte mit mir und 5 weiteren Personen stattgefunden! Geredchnet hatte ich kit einer Ärztin, da watwn dann die ärztin, der Chefarzt, der Sozialpädagoge, ein Psychologiepraktikant und der Stationsleiter. da soll man sich nicht überfahren fühlen, wenn man nach drei Stunden rumsitzen und warten endlich dazwischen geschoben wird! Musstee nämlich dringend wieder weg, hatte ja noch nichtmal gewußt, dass das gestern eine reguläre Afnahme in die Tagklinik werden sollte! Bis 16.00 uhr hätte ich bleiben sollen, meine Tochter kam aber um 11.45 Uhr mit dem Shulbus zu hause an und ich stand demnach ab ca 10.15 extm unter Druck (hatte ja auch noch über ne halbe Stunde nach Hause zu fahren) gab einiges an Verwirrung deswegen. Noch nichtmal mein Doc wußte, dass ich bereits aufgenommen werden sollte, er ging genauso wie ich von einem Vorgespräch aus.

So, ich muss los.

Lg
Kicki

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