JobCenter und der Beschiss geht weiter :-(((

Probleme mit der Arge oder dem Sozialamt.
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Doppeloma
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JobCenter und der Beschiss geht weiter :-(((

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Sa 11. Aug 2012, 22:57

Hallo Ihr Lieben, :smile:

wie es so ist, kommt immer (öfter) am Samstag die Post, die einem das Blut zum sieden bringt... :Heiss:
Zunächst sah es ja ganz erfreulich aus, dass unser "JokeCenter" so schnell nach unserer Abmeldung am Dienstag, schon ein Briefchen für uns fertig hatte, betreffs der vorgesehenen Abrechnung mit der DRV.

Immerhin steigt ja damit die Hoffnung, dass alsbald die Überweisung der verbleibenden Renten-Nachzahlung erfolgen wird, denn zum nächsten Monat (FÜR September) werden wir ja schon KEIN Geld mehr vom Amt bekommen.
Nachdem wir dann die Aufrechnung vom JC gegnüber der DRV gelesen hatten, ging unsere Kinnlade ziemlich nach unten und da ist sie irgendwie immer noch...

NEE, NEE, man wird uns nicht komplett schröpfen (können), da bleibt schon noch was zum Überweisen (Überleben) bei der DRV übrig, trotzdem schrecken die wirklich vor offensichtlichem Betrug NICHT zurück... :confused: :Gruebeln:

Ich KANN es jedenfalls nicht anders bezeichnen, wenn ich in der Aufstellung (die mir freundlicherweise vom JC "zur Kenntnisnahme" zugegangen ist :glotzen: ) lesen muss, dass man meine VOLLE EM-Rente auf die Monate (12/2010 - 03/2011) verrechnet, und zwar auf den VOLLEN Leistungs-Betrag für uns BEIDE !!! :ic_down: :ic_down: :ic_down:

WARUM mich das SOOO aufregt, ganz einfach der (Halbe) Leistungs-Betrag (für den Dopa) wurde bereits letztes Jahr mit der EM-Rente vom Dopa verrechnet... SEIN Geld HABEN die also bereits von der DRV erstattet bekommen und wollen es jetzt aus meiner EM-Rente (die liegt ÜBER meinem persönlichen Leistungs-Betrag !!!) noch einmal von der DRV erstattet haben... :Verwirrt: :kotzen: :kotzen: :kotzen:

Ich glaube ich spinne :Schwindelig: , auch die weiteren Berechnungen sind fehlerhaft, so beanspruchen sie die Erstattung ihrer Leistung für APRIL 2011, HALLLOOOO, da haben wir (wegen Dopas Urlaubs-Abgeltung) KEINEN Cent von denen bekommen...ICH AUCH NICHT...eine Erklärung gibt es dafür bis heute noch nicht... :Gruebeln:

Insgesamt fordern die (nach erster grober Schätzung) bei der DRV rund 1000 € ZUVIEL von meiner EM-Renten-Nachzahlung als Erstattung ein, die sie uns als Leistung NIEMALS ausgezahlt haben...SOOO kommen die also zu ihren "Einsparungen" und "Überschüssen"... :Wut: :schimpfen:

Irgendwie hatte ich ja sowas schon geahnt, trotzdem haut es einen ganz schön weg, wenn man sehen MUSS, dass man wirklich ganz frech und offensichtlich beschissen wird und die DRV KANN das noch nicht mal merken/prüfen, denn die (vom JobCenter) geben nur die Summen an bei denen und die müssen das dann so glauben...die kennen ja die Bescheide, Berechnungen und konkreten Summen nicht, die dahinter stehen.

Die WISSEN ja (bei der DRV) nicht mal, ob man das angegebene Geld (vom JobCenter) überhaupt in der angegebenen Höhe erhalten hat, die zahlen das aus und FERTIG, das scheint niemand zu kontrollieren, denn es müßte doch (eigentlich) auffallen, dass bereits mal Geld für den Dopa davon verrechnet wurde mit der DRV...aber naja, der läuft ja beim JC sowieso nur noch als "NULL-NUMMER" durch...da kann man sowas schon mal "übersehen"...BOHHH, Leute, das mag man Alles gar nicht glauben... :Verwirrt: :Hilfe: :Wut: :schimpfen:

Immerhin beim JC SOLLTEN die das aber WISSEN und nachvollziehen KÖNNEN, was wir wann und warum an Geld bekommen haben von denen, oder auch NICHT bekommen haben, weil man uns unberechtigt NICHTS oder zu wenig überwiesen hat ...und, dass man vom Dopa die EM-Rente zumindest für 4 Monate mal erstattet bekam von der DRV...na dazu GIBT des doch beim JC AUCH eine entsprechende Aufrechnung zur Kenntnisnahme an uns verschickt...

ICH zumindest HABE diese Information vorliegen, womit ich dann wieder mal (dank meiner Unterlagen-Kopier- und Sammel-Wut :Zunge_zeigen: ) wenigstens über die notwendige Munition zum Gegenschlag verfüge...

DAS mögen die "Herrschaften" vom JC mir dann demnächst mal genauer erklären, wie sie dazu kommen mir meine hart erkämpfte EM-Renten-Nachzahlung OHNE JEDE Berechtigung dazu, auch noch "einzukürzen"... aber erst mal warte ich die Überweisung der DRV ab...es kämpft sich besser wenn man GUT gegessen hat... :jaa: :cool:

UND DANN wird die Doma denen SOOOO den AR*CH aufreißen :jaa: :groehl: ... irgendwann sind die soweit, dass sie sich wünschen sie hätten mich NIEMALS kennengelernt... :teufel: :aetsch:

SOOO, Leute JETZT gehts mir BESSER :pfeif: , das MUSSTE erst mal raus...ich werde über den Fortgang dieser Angelegenheit berichten. :ic_up:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: JobCenter und der Beschiss geht weiter :-(((

Ungelesener Beitrag von Blacky » So 12. Aug 2012, 00:44

:groehl: :groehl: :groehl: :applaus: :applaus: :applaus: :applaus: :applaus: :applaus: :applaus: :applaus:

Nur so geht das.

Leider wissen die wenigsten das nur der Teil einbehalten werden darf der für den "Rentner" bezahlt wurde.

Ich bin mal gespannt wie es bei uns aussieht wenn es denn mal soweit ist^^ :Laber:
MfG
Blacky

Erfolg steigt nur zu Kopf, wenn dort der erforderliche Hohlraum vorhanden ist.
(Manfred Hinrich)



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Re: JobCenter und der Beschiss geht weiter :-(((

Ungelesener Beitrag von aggi61 » So 12. Aug 2012, 01:30

O,ohhh, die müssen sich jetzt sicher warm anziehen :groehl:

Mann, sind die dämlich - die sollten doch eigentlich wissen, dass die das mit EUCH nicht machen können, oder?


AfA oder JC - gleiche Firma - anderer Name der Leistungsabteilung:

Ich hatte ja bis Ende Juni eine Weiterbildung durch dir DRV (nicht ganz 1 Jahr) und hab danach Alg I beantragt - und bescheid bekommen dass mir 365 Tage zustehen - zur Erinnerung:

Bin Ü50 - müssten also 15 Monate sein.

Wo der Fehler hängt weiss ich nun nicht, kanns mir nur so erklären:

Hab bis zur Weiterbildung auch Alg I bezogen, dieses Geld wurde jedoch nach meinem Vergleich mit dem Ex-AG, der die Gehälter ab Aussteuerung bis zur Weiterbildung zahlen musste direkt mit dem AfA verrechnet bevor überhaupt 1 Cent auf mein Konto ging - müsste auch bei denen so im System stehen.

Aber die sehen nur: Hat vor 1 Jahr schon Alg I bezogen - :aha: - also bekommt sie jetzt 1 Jahr!

Ich bin gespannt, wie es bei euch weitergeht - Doma und Dopa - die werden länger brauchen um zu kapieren, dass man Geld nicht 2x verrechnen darf :schimpfen:
:umarm: Gabi

Geduld ist, nur langsam wahnsinnig zu werden!

Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem :)

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Re: JobCenter und der Beschiss geht weiter :-(((

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » So 12. Aug 2012, 03:18

Hallo aggi, :jaa:
Mann, sind die dämlich - die sollten doch eigentlich wissen, dass die das mit EUCH nicht machen können, oder?
ja, das würde ich auch so sehen, es ist aber (wie immer bei uns) noch ein wenig komplizierter, denn unser Jobcenter wurde ja zu Beginn des Jahres zur Optionskommune umgewandelt.
Das heißt die unterstehen NICHT mehr der AfA, sondern dem Landrat...nun muss ich noch ein wenig überlegen :Gruebeln: , wo ich denn jetzt meinen "Liebesbrief" hinschicken werde...damit der so richtig VIEL FREUDE auslösen kann... :Yeah:

Direkt an die Person die uns das geschickt hat, lohnt sich eigentlich nicht, ein paar Etagen höher sollte das schon sein...und parallel vielleicht auch an den Geschäftsführer, der hatte schon zwei deutliche Beschwerden von uns auf dem Tisch...könnte vielleicht auch mal Nachschub vertragen... :Gruebeln: :teufel:

Denn es hat NUR die verwaltungsmäßige Zuordnung gewechselt, personell sind da noch die gleichen Luschen am Werke wie vorher auch...
Mit dem Mist vom AfA-JobCenter sind wir ja schon seit einem Jahr am Sozialgericht im Gange, u.A. auch wegen der NICHT-Zahlung FÜR MICH im April 2011... :jaa: :cool:
Also wenn die nicht spuren, dann gibt die Doma das eben "zur Regulierung" mit in das laufende Gerichtsverfahren...hat ja irgendwie auch was mit diesen "Altlasten" zu tun, die da schon in Arbeit sind... :Gruebeln: :teufel:

Der Richter "freut" sich dann bestimmt auch, über das vergößerte kommunale JobCenter-Chaos und dass die nun Gelder von der DRV "erstattet haben wollen", die dort bei Gericht schon 1 Jahr vorliegen, weil ich sie vom JC unberechtigt GAR NICHT bekommen habe...OHHH-OHHH...das kann noch heiter werden... :lachen:
Doma und Dopa - die werden länger brauchen um zu kapieren, dass man Geld nicht 2x verrechnen darf
OOOCH, das glaube ich nicht, du weißt doch ich kann Leuten, die ein wenig schwerer von Begriff sind, eigentlich fast unverständliche Zusammenhänge doch meist ganz gut erklären...und zur Not auch nochmal und nochmal und nochmal...

Im Prinzip ist es (fast nur) eine simple Rechenaufgabe, die können nur erstattet bekommen, was sie FÜR MICH auch gezahlt/überwiesen haben (dem Dopa was zu zahlen, haben sie ja seit seiner EM-Rente strikt verweigert :pfeif: ), das war eindeutig WENIGER als sie von der DRV jetzt haben wollen...die stehen doch sonst so auf Konto-Auszüge...ich KANN JEDEN einzelnen Zahlungs-Eingang gerne nachweisen...von Anfang an und den klaren Nachweis über die verrechnete Dopa-Rente habe ich auch... :ic_up:

ICH HABE Ordnung in meinem BÜRO und MEINER "Verwaltung"... auch wenn bei uns ansonsten eher "ein gemütliches Chaos" an der Tagesordnung ist...:cool: :groehl: :cool: :groehl: :cool: :groehl:

Außerdem bin ich inzwischen sowas von GEDULDIG geworden, ich glaube wer insgesamt ZWEI MAL den Kampf um die EM-Rente gewonnen hat, den kann doch so ein beklopptes JobCenter nicht mehr wirklich aus der Fassung bringen... :nein: :Neugierig:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: JobCenter und der Beschiss geht weiter :-(((

Ungelesener Beitrag von aggi61 » So 12. Aug 2012, 05:38

ICH HABE Ordnung in meinem BÜRO und MEINER "Verwaltung"... auch wenn bei uns ansonsten eher "ein gemütliches Chaos" an der Tagesordnung ist
... und das Genie beherrt das Chaos :groehl:
und parallel vielleicht auch an den Geschäftsführer, der hatte schon zwei deutliche Beschwerden von uns auf dem Tisch...könnte vielleicht auch mal Nachschub vertragen...
Immer gut, wenn es an mehrere Verteiler geht - dann weiss jeder dass der andere auch was bekommen hat und kann nicht behaupten: Ich weiss von nix!
Im Prinzip ist es (fast nur) eine simple Rechenaufgabe, die können nur erstattet bekommen, was sie FÜR MICH auch gezahlt/überwiesen haben (dem Dopa was zu zahlen
Ganz einfache Grundrechenarten sollten sogar Leute im JC - resp. Optionskommunen beherrschen - schließlich behaupten die doch immer, dass da so hochqualifizierte Leute hinter den Schreibtischen sitzen :pfeif:

Morgen wird für mich ein schwerer Tag - 10 Monate, nachdem ich meine kleine Hündin einschläfern lassen mußte ist nun die nächste dran - ich sitze hier und heule - ich weiss, dass ich dem Hund nicht gutes tue, wenn ich es rauszögere, aber der Abschied nach über 15 Jahren schmerzt :traurig:
:umarm: Gabi

Geduld ist, nur langsam wahnsinnig zu werden!

Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem :)

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Re: JobCenter und der Beschiss geht weiter :-(((

Ungelesener Beitrag von stadtpflanze » So 12. Aug 2012, 09:25

@aggi : dir wünsche ich morgen keine sooo schweren Tag.

@Oma : Die müssten doch eigentlich wissen, mit wem sie es zu tun bekommen. :Zunge_zeigen:

Schick den Liebesbrief (als Kopie ) an ALLE.

Euch allen einen schönen Sonntag
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Nette Grüße von der Stadtpflanze
Aufgeben??
Bild ... ich doch nicht
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Re: JobCenter und der Beschiss geht weiter :-(((

Ungelesener Beitrag von Vrori » Mo 13. Aug 2012, 20:58

Hallo Doppeloma,

du solltest auch die DRV informieren...das der Teil für das JC (welchen das JC für sich in Anspruch nehmen will) nicht zur Auszahlung gelangen darf..da noch Unstimmigkeiten vorliegen und eine Klage anhängig ist..

du könntest auch versuchen, deine gesamte NZ von der DRV zu erhalten und das du dann "verteilst"...ich bin mir nämlich nicht sicher, wenn du bei der DRV einen Stopp erwirkst, ob die dann vielleicht erst einmal die Zahlung komplett zurückhalten....
aber die DRV informieren würde ich.

und schau mal einer an...ob Afa oder JC...beim Manipulieren bzw. "Verrechnen" sind sie flott...immer man zu ihren Gunsten..

LG
Vrori
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

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Re: JobCenter und der Beschiss geht weiter :-(((

Ungelesener Beitrag von Hamburger Deern » Mo 13. Aug 2012, 22:10

oh mannomann und wieder ist das Chaos perfekt
da haben die sich aber in der Tat mit den falschen angelegt :groehl:
wünsche dir/euch jedefalls das sich das bald klärt und zwar nicht zu gunsten des JC :pfeif:
Das Leben verlangs von uns oft, dass wir Dinge wegstecken, für die wir gar keine Taschen haben.

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Re: JobCenter und der Beschiss geht weiter :-(((

Ungelesener Beitrag von Fatbob » Mo 13. Aug 2012, 22:27

Erstattungsansprüche des Jobcenters an andere Leistungsträger

28.03.2011

Zu Erstattungsansprüchen des Jobcenters an andere Leistungsträger (§§ 102 ff SGB X) wird es regelmäßig nur dann kommen, wenn das Jobcenter rückwirkend unzuständig geworden und der Anspruch auf das Arbeitslosengeld II (ALG II) dadurch rückwirkend entfallen ist. Sofern der zuständige Leistungsträger schon an den Antragsteller gezahlt hat, ist ein Erstattungsanspruch nach §§ 102 ff SGB X ausgeschlossen.

Ein Erstattungsanspruch nach §§ 102 ff SGB X schließt aufgrund § 107 SGB X eine Aufhebung und Erstattung nach §§ 45, 48 und 50 SGB X gegenüber dem Leistungsempfänger aus. Sofern also ein Erstattungsanspruch nach §§ 102 ff SGB X geltend gemacht wird, dürfen keine Aufhebungs- und Erstattungsbescheide nach §§ 45, 48 und 50 SGB X erlassen werden. Diese wären vielmehr automatisch rechtswidrig.

Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) steht dem Leistungsträger, der vorläufig oder zu Unrecht geleistet hat, auch kein Wahlrecht zwischen einer Aufhebung nach §§ 45 bzw. 48 SGB X oder der Geltendmachung eines Erstattungsanspruches nach §§ 102 ff SGB X zu. Ein Erstattungsanspruch nach §§ 102 ff SGB X geht aufgrund § 107 SGB X generell vor. D.h. das Jobcenter kann nur vom zur Leistung verpflichteten Leistungsträger die Erstattung der dann zu Unrecht erbrachten Leistung verlangen, nicht jedoch vom Leistungsempfänger.

Die Erstattung der vom Jobcenter für den Leistungsempfänger gezahlten Beiträge zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung nach § 40 Abs. 1 Nr. 3 SGB II i.V.m. § 335 Abs. 1, 2 und 5 SGB III trifft dabei lt. § 335 Abs. 1 S. 2 SGB III nicht den zur Leistung verpflichteten Leistungsträger, sondern die Stelle, an welche der Leistungsträger, der vorläufig oder zu unrecht geleistet hat, diese Beiträge gezahlt hat. (Die Pflicht zur Erstattung dieser Beiträge trifft den Leistungsempfänger lt. § 335 Abs. 1 S. 1 SGB III nur dann, wenn und soweit die Entscheidung über die Leistung rückwirkend nach §§ 45 oder 48 SGB X aufgehoben und die Leistung nach § 50 SGB X zurückgefordert wurde. Also niemals in Fällen einer Erstattung nach §§ 102 ff SGB X.)

Beispiele für Erstattungsansprüche des Jobcenters
Der Rentenversicherungsträger bewilligt am 1 Januar 2011 nachträglich zum 1. Januar 2010 Erwerbsminderungsrente, die rückwirkend zum Wegfall des ALG II-Anspruches führt. Aufgrund § 107 SGB X gilt der Anspruch des Antragstellers auf Erwerbsminderungsrente mit der Zahlung des ALG II und in Höhe des gezahlten ALG II als erfüllt. Der Antragsteller wird also so gestellt, als hätte er seit 1 Januar 2010 tatsächlich Erwerbsminderungsrente bezogen. Damit wird auch eine Anwendung des § 40 Abs. 2 SGB II unmöglich. Ist die zuerkannte Rente höher als das gezahlte ALG II, hat der Antragsteller gegenüber dem Rentenversicherungsträger Anspruch auf Nachzahlung der Differenz.

Dem Jobcenter steht nun nach § 103 SGB X gegenüber dem Rentenversicherungsträger ein Erstattungsanspruch des dem Antragsteller gezahlten ALG II zu. Die Erstattung von Beiträgen zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung nach § 40 Abs. 1 Nr. 3 SGB II i.V.m. § 335 Abs. 1, 2 und 5 SGB III trifft entweder den Rentenversicherungsträger, oder die Krankenkasse.

Sofern der Rentenversicherungsträger die Erstattung dieser Beiträge an das Jobcenter verweigert, wird dann von den Jobcentern in einem häufigen Fehler die Erstattung dieser Beiträge vom Leistungsempfänger gefordert, was natürlich mangels der fehlenden Leistungsaufhebung (§§ 45, 48, 50 SGB X), die aufgrund § 107 SGB X ja auch unzulässig ist, und aufgrund § 40 Abs. 1 Nr. 3 SGB II i.V.m. § 335 Abs. 1 S. 2 SGB III, wonach sich der Erstattungsanspruch an die Stelle richtet, an welche das Jobcenter diese Beiträge gezahlt hat, rechtswidrig ist. Hier muss das Jobcenter seine Ansprüche gegenüber dem Rentenversicherungsträger oder der Krankenkasse gelten machen, notfalls auf dem Klageweg.

In anderen Fällen macht der Rentenversicherungsträger den Fehler, die vom Jobcenter geforderte Erstattung der Beiträge zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung mit der dem Antragsteller zustehenden Nachzahlung zu verrechnen. Da die Erstattungspflicht der Beiträge zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung aber nicht den Antragsteller trifft, handelt der Rentenversicherungsträger hierbei rechtswidrig. Der Antragsteller hat dann gegenüber dem Rentenversicherungsträger einen Nachzahlungsanspruch in Höhe dieser zu Unrecht vorgenommenen Verrechnung.

Ist die zuerkannte Rente geringer als das gezahlte ALG II, hat der Antragsteller möglicherweise einen ebenfalls rückwirkenden Anspruch auf Grundsicherung/Sozialhilfe nach SGB XII. Hinsichtlich der Differenz zwischen der geringeren Rente und dem höheren ALG II ist dann der SGB XII-Leistungsträger erstattungspflichtig. Besteht kein Anspruch auf Leistungen nach SGB XII, hat das Jobcenter keine Möglichkeit, die den ungedecken Teil des Erstattungsanspruches vom Leistungsempfänger zurück zu fordern.

Ich finde sind einige sachen drin die interessant sind, mir war einiges davon neu. Hoffe kannst etwas davon gebrauchen.

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenue ... rs-769.php

lg
"Sir, wir sind umzingelt! ... Ausgezeichnet jetzt können wir in alle Richtungen angreifen."

Jedes Ding hat zwei Seiten...
Mit Rechtsanwalt drei...

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Re: JobCenter und der Beschiss geht weiter :-(((

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mo 13. Aug 2012, 22:31

Hallo Vrori, :smile:
du solltest auch die DRV informieren...das der Teil für das JC (welchen das JC für sich in Anspruch nehmen will) nicht zur Auszahlung gelangen darf..da noch Unstimmigkeiten vorliegen und eine Klage anhängig ist..
NÖÖÖ, meine Gute, das werde ich ganz sicher nicht tun, wir können es uns nicht leisten eine Verzögerung bei der Nachzahlung zu bewirken und diese Unstimmigkeiten die wir mit dem JC haben, interessieren die DRV im Zweifel sowieso nicht wirklich.

Bei der Klage geht es ja um ganz andere Sachen, die haben mit der DRV und meiner Renten-Nachzahlung direkt gar nichts zu tun, da geht es ja um die Sachen die nach Dopas EM-Renten-Bewilligung so alle schiefgelaufen sind, u.A. die Anrechnung seiner Urlaubsabgeltung auf meinen Leistungsbetrag UND sinnigerweise AUCH der NICHT-Zahlung von Leistung FÜR MICH im APRIL 2011... :ic_down:
du könntest auch versuchen, deine gesamte NZ von der DRV zu erhalten und das du dann "verteilst"...ich bin mir nämlich nicht sicher, wenn du bei der DRV einen Stopp erwirkst, ob die dann vielleicht erst einmal die Zahlung komplett zurückhalten....
aber die DRV informieren würde ich.
Das klappt ganz sicher NICHT, die zahlen erst (den REST) aus, wenn mit den "Vorleistern" abgerechnet wurde (bei mir AfA und JC) weil es da zusätzlich auch noch, um die "Verschiebung" der Beiträge für K-Versicherung und Pflege-Versicherung geht, die würden dann ganz sicher die Zahlung komplett stoppen, bis das mal alles restlos geklärt ist und derweil stehen wir bis Ende September ohne Geld da... :Hilfe: :Angst:

Da haben wir echt KEIN Interesse dran, denn die DRV kann das ja gar nicht prüfen, ob die Summen stimmen, die von den anderen Leistungsträgern verlangt werden, was die da (vom JobCenter) "aufgelistet" haben, sieht ja zunächst mal ganz "plausibel" aus, die kennen ja (bei der DRV) unsere Bescheide nicht und WISSEN auch NICHT, wann wir die angegebenen Summen überhaupt nicht bekommen haben. :Verwirrt: :Hilfe:

Damit die das prüfen KÖNNTEN müßte ich der DRV meine ganze JC-Akte schicken...ich glaube nicht, dass die da scharf drauf sind...man sollte denen wirklich mal irgendwann mitteilen, dass auf diesem Wege sehr leicht beschissen werden kann, aber das hilft uns im Moment NICHT weiter.

Und der DRV wird es wohl im Zweifel auch EGAL sein, von WEM der EM-Rentner letztlich nun noch um seine Nachzahlung (oder Teile davon) beschissen wird... :confused: :Gruebeln:

Die zahlen das "großmütig" (an die berechtigten "Teilnehmer") aus und "waschen ihre Hände" wie immer in Unschuld, mich erschreckt es eigentlich je länger ich darüber nachdenke, WIE EINFACH man doch auf diesem Wege wieder mal die Leute "abzocken kann"... :Wut: :schimpfen:

Viele werden es so genau noch nicht mal hinschauen und nachrechnen vor lauter Freude, endlich die hart erkämpfte EM-Rente zu bekommen und SCHWUPP werden sie schon wieder übers Ohr gehauen...und irgendwer steckt sich volkommen unberechtigt, auch noch was zusätzlich von der Renten-Nachzahlung ein... :kotzen: :kotzen: :kotzen:

Die DRV soll mal schön zusehen, dass sie mir möglichst schnell die Rest-Nachzahlung überweist, den "geklauten Teil" hole ich mir dann schon SELBER vom JobCenter zurück, dafür brauche ich die DRV dann nicht mehr.

In meinem Schreiben werde ich dort bei den Herrschaften ganz sicher mal nachfragen, ob es da KEINE Kontrollen gibt, welche Summen da so abgefordert werden und ob das überhaupt seine Richtigkeit hat, schließlich ist denen (beim JC) doch bekannt, dass sie sich das Geld vom Dopa letztes Jahr schon von der DRV zurück geholt haben...

Im Übrigen geht es (wie @Blacky schon richtig festgestellt hat) aktuell NUR um MEINE EM-Rente, da KANN sowieso NUR was verrechnet werden, was FÜR MICH gezahlt wurde und nicht der Betrag für eine komplette Bedarfsgemeinschaft...es PASST also in KEINEM Falle, ganz egal aus welcher Richtung man das jetzt betrachtet... :Verwirrt:

Dass es bewußt gemacht wurde (in der Hoffnung die Doma merkt NIX mehr :glotzen: ) kann man natürlich trotzdem AUCH wieder nicht beweisen... :Verwirrt: :Hilfe:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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