Hallo maaboo,
Mein Mann hat zu seiner Rente, "Grundsicherung im Alter" beantragt. Ich selber bekomme H4.
Wird mein H4 bei der Grundsicherung im Alter mit angerechnet?
Das ist ein SEHR schwieriges Thema, damit kämpfen wir ja auch, seit der Dopa seine EM-Rente (auf Dauer) bekommt und sind damit inzwischen am Gericht.
Wird denn seine Rente bei dir im H4 als Einkommen angerechnet (abzüglich 30 € Versicherungs-Pauschale ???), steht der Renten-Betrag ordnungsgemäß in DEINEM Bescheid, ich frage nicht aus Neugierde aber wieviel Rente bekommt er denn überhaupt, hätte er rein rechnerisch überhaupt einen Anspruch auf Grundsicherung im Alter ...
Dein H4-Betrag wird natürlich NICHT angerechnet, geht ja nicht, ist ja die mindest-notwendigste Sozial-Leistung für deine Person, trotzdem wirst du dort als Ehefrau komplett mit in die Berechnungen einbezogen...so darfst auch DU keinerlei "Vermögenswerte" mehr besitzen, die im SGB XII nicht erlaubt sind...
Dein Mann darf höchstens 2600 € "Vermögen" haben und du nicht mal die Beträge, die im SGB II erlaubt sind (bestimmte Lebensversicherungen, ja eigentlich nicht mal die 750 € auf dem Konto, die man eigentlich für Notfälle "ansparen" soll in H4), ich z.B. soll mein /unser altes Auto erst verkaufen, VORHER bekommt der Dopa dort NIX...
Dabei will die alte Kiste keiner mehr für Geld haben, aber ein Auto im Besitz und SGB XII ist NICHT, auch an unserer Wohnung wurde dort schon "rumgemäkelt" die wäre angeblich zu teuer, im SGB II /H4 war sie das bisher nicht...
Das wurde uns alles mal bei einem "Beratungs-Gespräch" mitgeteilt, wir haben dann auf den Antrag verzichtet, der Dopa hatte schon durch seine Renten-Nachzahlung ZUVIEL "Vermögen", um dort überhaupt was zu bekommen...das JobCenter zahlt aber AUCH nicht was bei ihm fehlt, darum sind wir damit jetzt vor Gericht gezogen...zum Glück brauchen wir diesen ganzen Ämter-Mist nicht mehr, wenn ich demnächst meine EM-Rente dazu bekomme...
Diese beiden Sozial-Systeme passen irgendwie NICHT zusammen innerhalb einer Partnerschaft, jedenfalls nicht wenn der in H4 befindliche noch irgendwas "besitzt", was im SGB XII nicht erlaubt ist, irgendwelche zusätzlichen Einnahmen (woher auch immer) muss man dann immer bei beiden Ämtern melden und JEDER will es dann beim Anderen anrechnen...
Total bescheuert, aber so sind diese Gesetze leider...mir hat man ja auch Dopas Urlaubs-Abgeltung über Monate von meinem H4 abgezogen, beim Dopa war es "Vermögen" (SGB XII), bei mir zusätzliches anrechenbares Einkommen meines Partners (SGB II)...seit seiner Berentung haben wir jeden Monat rund 80 € zuwenig, das interessiert aber niemanden, obwohl es doch eigentlich rechtlich NICHT SEIN DARF...
Liebe Grüße von der Doppeloma