Hartz IV und Grundsicherung

Probleme mit der Arge oder dem Sozialamt.
maaboo
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Hartz IV und Grundsicherung

Ungelesener Beitrag von maaboo » Di 3. Jul 2012, 16:59

Hallo,

ich weiß, hier sind schon so einige Beiträge darüber zu lesen, aber ich hab trotzdem eine Frage zu diesem Thema.

Mein Mann hat zu seiner Rente, "Grundsicherung im Alter" beantragt. Ich selber bekomme H4.

Wird mein H4 bei der Grundsicherung im Alter mit angerechnet?



Gruss
maaboo

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Re: Hartz IV und Grundsicherung

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 3. Jul 2012, 18:07

Hallo maaboo, :smile:
Mein Mann hat zu seiner Rente, "Grundsicherung im Alter" beantragt. Ich selber bekomme H4.
Wird mein H4 bei der Grundsicherung im Alter mit angerechnet?
Das ist ein SEHR schwieriges Thema, damit kämpfen wir ja auch, seit der Dopa seine EM-Rente (auf Dauer) bekommt und sind damit inzwischen am Gericht.

Wird denn seine Rente bei dir im H4 als Einkommen angerechnet (abzüglich 30 € Versicherungs-Pauschale ???), steht der Renten-Betrag ordnungsgemäß in DEINEM Bescheid, ich frage nicht aus Neugierde aber wieviel Rente bekommt er denn überhaupt, hätte er rein rechnerisch überhaupt einen Anspruch auf Grundsicherung im Alter ... :confused: :Gruebeln:

Dein H4-Betrag wird natürlich NICHT angerechnet, geht ja nicht, ist ja die mindest-notwendigste Sozial-Leistung für deine Person, trotzdem wirst du dort als Ehefrau komplett mit in die Berechnungen einbezogen...so darfst auch DU keinerlei "Vermögenswerte" mehr besitzen, die im SGB XII nicht erlaubt sind... :ic_down:
Dein Mann darf höchstens 2600 € "Vermögen" haben und du nicht mal die Beträge, die im SGB II erlaubt sind (bestimmte Lebensversicherungen, ja eigentlich nicht mal die 750 € auf dem Konto, die man eigentlich für Notfälle "ansparen" soll in H4), ich z.B. soll mein /unser altes Auto erst verkaufen, VORHER bekommt der Dopa dort NIX... :Verwirrt: :Hilfe:

Dabei will die alte Kiste keiner mehr für Geld haben, aber ein Auto im Besitz und SGB XII ist NICHT, auch an unserer Wohnung wurde dort schon "rumgemäkelt" die wäre angeblich zu teuer, im SGB II /H4 war sie das bisher nicht...

Das wurde uns alles mal bei einem "Beratungs-Gespräch" mitgeteilt, wir haben dann auf den Antrag verzichtet, der Dopa hatte schon durch seine Renten-Nachzahlung ZUVIEL "Vermögen", um dort überhaupt was zu bekommen...das JobCenter zahlt aber AUCH nicht was bei ihm fehlt, darum sind wir damit jetzt vor Gericht gezogen...zum Glück brauchen wir diesen ganzen Ämter-Mist nicht mehr, wenn ich demnächst meine EM-Rente dazu bekomme... :Verwirrt: :Hilfe:

Diese beiden Sozial-Systeme passen irgendwie NICHT zusammen innerhalb einer Partnerschaft, jedenfalls nicht wenn der in H4 befindliche noch irgendwas "besitzt", was im SGB XII nicht erlaubt ist, irgendwelche zusätzlichen Einnahmen (woher auch immer) muss man dann immer bei beiden Ämtern melden und JEDER will es dann beim Anderen anrechnen...

Total bescheuert, aber so sind diese Gesetze leider...mir hat man ja auch Dopas Urlaubs-Abgeltung über Monate von meinem H4 abgezogen, beim Dopa war es "Vermögen" (SGB XII), bei mir zusätzliches anrechenbares Einkommen meines Partners (SGB II)...seit seiner Berentung haben wir jeden Monat rund 80 € zuwenig, das interessiert aber niemanden, obwohl es doch eigentlich rechtlich NICHT SEIN DARF... :Verwirrt: :Hilfe:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Hartz IV und Grundsicherung

Ungelesener Beitrag von maaboo » Fr 6. Jul 2012, 08:39

Hallo Doppeloma,

wir haben gestern den Ablehnungsbescheid vom Sozialamt bekommen! :lesen: :ic_down:


Mein Mann bekommt gerade mal 857,42 Euro Rente.

Wir sind REICH, nach denen :Yeah: :Yeah: :Yeah:

Liebe Grüße
Maaboo

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Re: Hartz IV und Grundsicherung

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Fr 6. Jul 2012, 18:52

Hallo maaboo, :smile:
Mein Mann bekommt gerade mal 857,42 Euro Rente.
Da hättet ihr den Antrag gar nicht erst stellen brauchen, mag schon sein, dass du das nicht viel (Rente) findest aber auch in der Grusi für Alters-Rentner gilt üblicherweise 337 € Regelsatz PLUS halbe Wohnkosten, dazu werden noch ein paar "wichtige" Versicherungen berücksichtigt, wie Hausrat /Privat-Haftpflicht und Sterbeversicherung, das WAR es eigentlich schon...was hast du denn erwartet... :Gruebeln:

Von so einer Rente kann der Dopa nur träumen (knapp über 500 €) und bekommt auch NIX aus dem SGB X II, das hättest du eigentlich schon aus den SGB II-Bescheiden erkennen können, da wird doch bestimmt schon was auf deinen Bedarf angerechnet von seiner Rente...in diesem Falle gibt es eher selten bis gar nichts aus dem SGB X II dazu.

In deinem SGB II Bescheid muss diese Rente als Einkommen drinstehen, davon werrden 30 € "Versicherungs-Pauschale abgesetzt (also 857,42 minus 30 € = 827,42) und das wird dann auf die "Bedarfsgemeinschaft nach SGB II "aufgeteilt.

Dein Mann bekommt als seinen Bedarf das Gleiche zugestanden wie du, also 337 € Regelsatz und die Halben KDU, was dann übrig bleibt wird DIR abgezogen und du bekommst nur noch den Fehlbetrag vom Amt, habe ich dir irgendwo aber schon mal erklärt, kenne ja deine Wohnkosten nicht genau aber im Prinzip hättet ihr ab dem Renten-Monat 30 € (Versicherungs-Pauschale) mehr bekommen müssen als VORHER OHNE die Rente...

Zu den Rechnungen, die man dann noch wegen der Urlaubsabgeltung extra gemacht hat kann ich NIX sagen, da kenne ich ja die Bescheide dazu nicht und blicke ja nicht mal bei unserer eigenen Anrechnung durch.

Tut mir leid, wenn du jetzt enttäuscht bist aber, dass es bei der Renten-Höhe NIX vom Grusi-Amt (SGB XII) dazu gibt, hätte ich dir auch schon OHNE Antragstellung sagen können.

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Re: Hartz IV und Grundsicherung

Ungelesener Beitrag von k@lle » Fr 6. Jul 2012, 20:00

ihr könnt aber versuchen Wohngeld/Mietzuschuss zu bekommen,,,,,

hab da leider nicht so den"Plan"was;wo;wer;wie....Denke aber D-oma weiß da was ...hat schon mal was zum Thema gepostet....
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Re: Hartz IV und Grundsicherung

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Fr 6. Jul 2012, 22:19

Hallo K@lle, :smile:
ihr könnt aber versuchen Wohngeld/Mietzuschuss zu bekommen,,,,,
NUR OHNE H4 gibt es Wohngeld /Mietzuschuß, bei H4 wird ja schon die komplette Miete (KDU /Kosten der Unterkunft) berücksichtigt.

Faustregel für Anspruch H4 (für 2 Erwachsene Personen /Bedarfsgemeinschaft) sind 2 X 337 € (Regelsatz pro Person) plus Komplett-Miete (also mit Nebenkosten /Heizkosten) in "angemessener Höhe"...das ist örtlich unterschiedlich je nach Miet-Niveau vor Ort.

Bei 2 Personen-Haushalten gelten 60 - 65 m² als ausreichend und die "zulässige" Miete (komplett) dürfte sich so um 450 - höchstens 500 € bewegen, das ist (ebenso wie die Wohngeld-Sätze) von den örtlich üblichen Mieten abhängig.

Wohngeld UND H4 gibt es üblicherweise nicht zugleich, es gibt zwar Ausnahmen (bei Kindern im Haushalt, die sich aus KI-Geld /Unterhalt und Wohngeld-Anspruch "selbst ernähren könnten", aber damit kenne ich mich nicht so aus, für Bedarfsgemeinschaften aus (Ehe)-Paaren gilt das nicht.

Wenn @maaboo aktuell noch weiterhin H4 beziehen kann, dann ist ein Anspruch auf Wohngeld vermutlich nicht ausreichend, sonst hätte das JobCenter bestimmt schon darauf verwiesen DORT (Wohngeldstelle) einen Antrag zu stellen.

Wir haben ja damals auch noch auf H4 verzichtet, weil mein ALGI so im Grenzbereich war, da haben wir uns lieber mit ein paar € weniger zufrieden gegeben und Wohngeld genommen, die waren da auch nicht wirklich "glücklich" drüber aber sie konnten NIX machen, weil es eben so an der Grenze war mit meinem ALGI.

Zu meinem ALGI (ca. 850 €) bekamen wir dann noch knapp 200 € Wohngeld dazu, mit H4 hätten wir damals knapp 100 € mehr gehabt, aber uns war unsere Freiheit von diesem Amt mehr wert.
Wahrscheinlich kommen wir darum jetzt auch immer noch mit recht wenig Geld einigermaßen zurecht (beide zusammen knapp über 1000 €, davon gehen fast 50 % für die Miete weg), obwohl wir einen höheren Anspruch an das Amt hätten, irgendwas Kostspieliges dazwischen kommen darf allerdings NICHT.

Nun ist ja ein Ende abzusehen und es wird dann ein klein wenig mehr sein, mit meiner (vollen) EM-Rente zu Dopas EM-Rente dazu wollen und werden wir KEINE staatlichen Leistungen mehr brauchen und bekommen.
Das Einzige wäre dann (wenn möglich/nötig) mal wieder Wohngeld zu beantragen, aber ansonsten wollen wir mit diesen Ämtern NICHTS mehr zu tun haben und sind froh, dass wir dann wenigstens gemeinsam mit unseren BEIDEN Renten zusammen wieder unabhängig und OHNE Gängelei und ständige "amtliche Finanzkontrolle" leben können.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Hartz IV und Grundsicherung

Ungelesener Beitrag von k@lle » Sa 7. Jul 2012, 07:57

NUR OHNE H4 gibt es Wohngeld /Mietzuschuß,
das wusste ich nicht.. :amen:

hab nur mal gelesen ,dass man selbst bei Eigentum bis zu einem gewissen Einkommen Zuschuss bekommen kann...
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Re: Hartz IV und Grundsicherung

Ungelesener Beitrag von maaboo » Sa 7. Jul 2012, 08:56

Hallo an Alle,

danke für die Tips.

Wünsche allen ein sonniges schönes Wochenende

maaboo

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Re: Hartz IV und Grundsicherung

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » So 8. Jul 2012, 02:12

Hallo K@lle, :smile:
hab nur mal gelesen ,dass man selbst bei Eigentum bis zu einem gewissen Einkommen Zuschuss bekommen kann...
Das stimmt ja auch, das hast du völlig richtig gelesen, es unterliegt im Grunde den gleichen Richtlinien wie Wohngeld (ODER eben KDU bei Bezug von Hartz 4) und nennt sich "Lastenzuschuß bei Wohneigentum" und man MUSS es auch SELBST bewohnen. :ic_up:

Da gehen dann so die Sachen rein, wie Schornsteinfeger /Pflichtversicherungen für das Wohneigentum/ Müllabfuhr/Heizkosten (z.B. Öllieferungen für die Ölheizung oder Geld zum Kohlen kaufen), eben ALL die Kosten, die laufend jeden Monat anfallen und sonst in einer Wohnungsmiete drin sind.

Die Höhe ist auch begrenzt nach Größe des Wohneigentums und Anzahl der Personen die darin wohnen, allgemein kann man (ganz grob) etwa eine gleichwertige, "angemessene" Mietwohnung als Grundlage sehen.

Die Berechnungen sind komplizierter als bei Mietwohnungen, ich denke mal da wird es bei den Ämtern (besonders bei den JoBCentern) noch mehr Schwierigkeiten geben, als wenn man zur Miete wohnt, trotzdem sollte man sich davon nicht abschrecken lassen und die Sozial-Leistungen bei Notwendigkeit auch mit Wohneigentum in Anspruch nehmen und beantragen.

Auch in diesem Falle ist aber entweder NUR die Wohngeldstelle zuständig (wenn das sonstige Einkommen einigermaßen ausreicht) ODER NUR das JobCenter, wenn man insgesamt Gelder für den Lebensunterhalt UND die Wohnkosten braucht.

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