Hallo Wortakrobatin,
das GA der AfA forderst du DIREKT beim zuständigen Med. Dienst der AfA an, du kannst da auch einfach hinmarschieren, den Ausweis vorlegen und verlangst (§ 25 SGB X) die Kopien ALLER von dir vorliegenden GA (IMMER den Teil A UND den Teil B), bitte kontrolliere auch ob der Teil A IMMER dabei ist.
Der wird gerne mal mit dem Verweis auf die ärztliche Schweigepflicht zurückgehalten, FÜR DICH als Betroffene gilt das aber NICHT, du hast einen Anspruch darauf, wenn du schriftlich anforderst, dann natürlich nachweislich und du verlangst dann eben auch einfach ALLE vorliegenden GA...bei "Aktenlage" ist dir das Datum ja nicht bekannt.
Gib deine Kunden-Nummer an und SOOO unendlich VIELE AfA-GA wird es ja nicht geben von dir.
Allerdings solltest du dir davon NICHT zuviel gegenüber der DRV erwarten, diese GA interessieren die nicht wirklich, mit MEINEM (und das war NICHT nach Aktenlage) habe ich den EM-Renten-Antrag gestellt, das hat die auch nicht gehindert den abzulehnen.
Üblicherweise fordern die das auch selber bei der AfA an, aber "Aktenlage"-GA sind dann bei der DRV nicht wirklich viel wert, mein (einziges) MDK-GA besagt übrigens AUCH, dass ich bereits 2008 erwerbsgemindert war, das wurde bei mir nach "Aktenlage" gemacht, beim MDK war ich also NIE persönlich.
Daraufhin wurde ich ja zur psychosomatischen Reha geschickt, die als "Erfolgsgeschichte" in meine EM-Renten-Ablehnung mit eingegangen ist, die gerichtlichen GA sehen DAS allerdings JETZT (3 JAHRE später) etwas anders...mach dir da besser KEINE Illusionen, dass es irgendwas an der aktuellen Situation ändern wird.
Trotzdem ist es immer gut sowas selber zu HABEN, bei Gericht später wird das nochmal mit anderen Augen betrachtet (manchmal) und kann dann doch noch zum Erfolg beitragen.
Gegen die Gutachten von der DRV (gegen GA überhaupt) KANN man KEINEN Widerspruch einlegen, diese Ärzte KÖNNTE man anzeigen /verklagen, "wegen Ausstellen (wissentlich) falscher GA zur Verwendung bei einer Behörde", den Beweis, dass die das
wissentlich gemacht haben, MUSS aber auch der Kläger antreten.
Wenn man den Beistand wegschicken läßt, dann hat man kaum die Möglichkeit zu beweisen, dass diese Untersuchungen GAR NICHT stattgefunden haben, ich KANN es in etwa beweisen, weil mein Dopa mich nach (insgesamt !!!) 17 Minuten internistischer DRV-Begutachtung wieder in Empfang nehmen konnte, was SEHR wenig Zeit ist, um (neben dem im GA erwähnten Gespräch) die beschriebene gründliche Ganzkörper-Untersuchung durchzuführen...
Es war Winter und ich war entsprechend mollig angezogen, die Untersuchung beim Internistischen Gerichts-GA hat übrigens fast 3 Stunden gedauert...
Wenn der AfA-Arzt auch nur aus irgendwelchen DRV-Unterlagen "abgeschrieben" hat (das steht dann im Teil A drin WO der das her hatte), dann kannst du eine Wirkung bei der DRV ohnehin vergessen, es hat ja seinen Grund, dass die bei der AfA immer nur nach Unterlagen von der DRV "schreien" wegen der amtsärztlichen Untersuchung.
ÜBER die Feststellungen/Entscheidungen der aktuellen DRV-GA geht das sowieso NICHT drüber ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
