Aufwandsentschädigung ?

Probleme mit der Arge oder dem Sozialamt.
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Pippi Langstrumpf
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Aufwandsentschädigung ?

Ungelesener Beitrag von Pippi Langstrumpf » Di 24. Apr 2012, 13:07

Hallo,

habe mal wieder eine Frage.

Eine Bekannte von mir, möchte gerne trotz Rente wieder etwas tun.

Sie bekommt Rente (unbefristet) und aufstockende Grundsicherung.

Nun kam ihr die Idee Kinderkleidung zu sammeln, diese zu waschen, zu bügeln und ggf. aufzuarbeiten und dann gegen eine Aufwandsentschädigung zu verleihen !

Es würde ein Leihvertrag entstehen und sie würde z.B. für 1 T-Shirt 1 € nehmen und wenn die Leute die Sachen nicht mehr brauchen, bringen sie diese wieder zurück (wenn sie es dann tun).

Aber das ist eine andere Sache.

Wie sieht es aber rein rechtlich aus ?

Wird die Aufwandsentschädigung angerechnet, kann sie einen solchen Vertrag überhaupt aufsetzen, denke da ans Finanzamt. Sie muss doch ein Gewerbe anmelden.

Danke für die Tipps.

Fand die Idee nicht so schlecht, aber die Umsetzung wird wohl schwer sein.

LG Pippi
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Doppeloma
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Re: Aufwandsentschädigung ?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mi 25. Apr 2012, 02:23

Hallo Pippi, :smile:
Eine Bekannte von mir, möchte gerne trotz Rente wieder etwas tun.
Sie bekommt Rente (unbefristet) und aufstockende Grundsicherung.
Altersrente oder EM-Rente, ist hier noch die Frage ???
Aber Hinzuverdienst bei Grundsicherung (SGB XII) kann man sich im Prinzip "abschminken" wenn es NICHT genug ist um aus dem Bezug von Sozial-Leistungen austeigen zu können...von 100 verdienten Euronen DARF man da NUR 30 behalten...
Nun kam ihr die Idee Kinderkleidung zu sammeln, diese zu waschen, zu bügeln und ggf. aufzuarbeiten und dann gegen eine Aufwandsentschädigung zu verleihen !
Es würde ein Leihvertrag entstehen und sie würde z.B. für 1 T-Shirt 1 € nehmen und wenn die Leute die Sachen nicht mehr brauchen, bringen sie diese wieder zurück (wenn sie es dann tun).
WO will sie denn diese Sachen "sammeln" und WER (glaubt sie) kommt auf den Gedanken sich Kinderkleidung "auszuleihen", wo es in jedem Billig-Laden (K*K /Ta*ko usw.) schon T-Shirts für 1 - 2 € NAGELNEU zu kaufen gibt...solange bis die Kiddis da wieder rausgewachsen sind, halten die auch... :Gruebeln:

Da bekäme sie wohl nicht mal die Kosten fürs Sammeln /Waschen / Bügeln /Reparieren wieder rein...NETTE IDEE, aber komplett (schon mangels Nachfrage für dieses Angebot) zum Scheitern verurteilt...würde wohl JEDER "Unternehmensberater" schnell feststellen.
Wie sieht es aber rein rechtlich aus ?
Es wäre auf JEDEN FALL ein Gewerbe anzumelden, mit ALLEN bürokratischen Konsequenzen, ob man so ein "Ausleih-Geschäft" überhaupt so ohne Weiteres beim Gewerbe-Amt durchbekommt, das weiß ich NICHT, für manche Geschäftbereiche gibt es da noch zusätzliche Hürden...
Wird die Aufwandsentschädigung angerechnet, kann sie einen solchen Vertrag überhaupt aufsetzen, denke da ans Finanzamt. Sie muss doch ein Gewerbe anmelden.
Sicher wird ihr Einkommen aus einem Gewerbebetrieb angerechnet, das Finanzamt meldet sich schon bald nach der Gewerbeanmeldung von ganz ALLEINE und hält die Hand auf um "Umsatzsteuer" zu kassieren, üblicherweise alle 3 Monate.

Es handelt sich NICHT um eine "Aufwandsentschädigung" sondern um Einnahmen aus einem Gewerbebetrieb.

Aufwandsentschädigungen gibt es NUR für ehrenamtliche Tätigkeiten, die NICHT dem regelmäßigen Erwerb von Einkommen zum Ziel haben, da gibt es (glaube ich) sogar eine etwas höhere Grenze beim Abzug von Sozial-Leistungen... :confused: :Gruebeln:

Man könnte es so ausdrücken, der Gedanke ist nicht schlecht, aber es ist die falsche IDEE...so suchen z.B. bei uns in der Zeitung oft Vereine / Krankenhäuser ehrenamtliche Helfer für bestimmte Sachen, die sonst KEINER bezahlen will.
Mit etwas Glück findet man auch was wo dann (z.B. die notwendigen Fahrtkosten) erstattet werden und NUR sowas ist wirklich eine "Aufwand-Entschädigung", bei uns werden z.B. "Wahl-Großeltern" gesucht von einem Verein, der da Leute zusammenbringen will, wo die Kinder KEINE Großeltern (mehr) haben.

Die unterstützen sich auch mal wenn die Kinder krank sind, damit die Eltern nicht zu Hause bleiben müssen und solche Sachen oder betreuen die Kinder, wenn die Eltern am Wochenende arbeiten müssen.
Auch in Krankenhäusern und Pflegeheimen kann man mal nachfragen, ob Interesse besteht den Leuten dort Gesellschaft zu leisten, was vorzulesen, einfach mal mit ihnen zu sprechen, es gibt leider VIELE, die NIE Besuch bekommen und die Schwestern und Pfleger haben dafür KEINE Zeit...

Das sind jetzt so ein paar Gedanken die mir dazu kommen, ich weiß ja nicht, ob deine Bekannte daran Interesse hätte, reich werden KANN man DAMIT natürlich NICHT, aber man kommt unter Leute und hat vielleicht eine schöne NEUE Aufgabe, in so einer Familie mit Kindern fällt bestimmt auch mal die eine oder andere Kleinreparatur an. :Gruebeln:

Die Frage IST eben, WAS konkret will sie damit erreichen ???
Geht es ihr (NUR) um einen Zuverdienst oder geht es ihr (mehr) um die Kontakte zu anderen Menschen /zu Kindern ???
Fand die Idee nicht so schlecht, aber die Umsetzung wird wohl schwer sein.
Wieviele Menschen mit Kindern kennst du, die sich gegen Entgeld irgendwo gebrauchte/reparierte Bekleidung für ihre Kinder "ausleihen" würden, eine Abwandlung der Idee wäre vielleicht noch Reparaturen von Bekleidung anzubieten... :Gruebeln:
Die Änderungs-Schneidereien in meiner Umgebung gehen allerdings DAMIT AUCH "auf dem Zahnfleisch" und können OHNE Zusatzgeschäfte nicht wirlich davon leben den, Leuten Knöpfe anzunähen und Reißverschlüsse auszutauschen...

Vielleicht kannst du ja mit meinem Geschreibsel trotzdem was anfangen, falls es ihr wirklich dabei MEHR um menschliche Gesellschaft geht, ist ja vielleicht doch was Interessantes dabei.
Im SGB XII lohnt sich ein Zuverdienst ansonsten NUR, wenn man damit den Bezug von Sozial-Leistungen komplett beenden KÖNNTE, das hängt aber auch von der Höhe der notwendigen Unterstützung und der Art ihrer Rente ab.

Bei Renten VOR der regulären Altersgrenze DARF ja auch NUR bis 400 € im Monat dazu verdient werden.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Aufwandsentschädigung ?

Ungelesener Beitrag von Pippi Langstrumpf » Mi 25. Apr 2012, 08:14

Liebe Doppeloma, :umarm:

vielen Dank für die ausführliche Antwort. :koepfchen:

Sie hat mir schon weitergeholfen und ich gebe es so weiter. Du gibst Dir immer sehr viel Mühe und Deine Menschlichkeit kommt gut rüber, das muss auch mal gesagt werden. :applaus:

Also in Berlin würde so etwas 100% nicht laufen, denn selbst die Kindersecondhand machen zu.
Sie wohnt in Bayern.

Sie ist in EU Rente bis zur Altersrente.

Habe aber auch schon daran gedacht, das Aufwandsentschädigungen nur bei ehrenamtlichen Tätigkeiten geltend gemacht werden können.

Frage am Rande: bist Du 2fache Oma oder aber Zwillingsoma, wegen dem Namen Doppeloma ? :-)

Also ganz liebe Grüße Pippi


Sie kam durch ihre Wahlhelfertätigkeit drauf, da dort nicht angerechnet werden darf, doch da liegt es ja auch anders.
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Re: Aufwandsentschädigung ?

Ungelesener Beitrag von Esuse » Mi 25. Apr 2012, 09:35

Hallo,

ich vermute mal, ohne Gewerbeschein geht das nicht....
Liebe Grüße

Esuse

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Re: Aufwandsentschädigung ?

Ungelesener Beitrag von Pippi Langstrumpf » Mi 25. Apr 2012, 09:56

Nein, ohne Gewerbeschein geht das auch nicht und die Idee als solches hat sich auch so erledigt !

LG Pippi
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Re: Aufwandsentschädigung ?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mi 25. Apr 2012, 15:31

Hallo Pippi, :smile:
Frage am Rande: bist Du 2fache Oma oder aber Zwillingsoma, wegen dem Namen Doppeloma ? :-)
unsere En(k)gelchen kamen nacheinander, das Zweite war trotzdem ziemlich "überraschend" für mich (NEIN, es war KEIN "Unfall"... :groehl: ), denn meine Große wollte eigentlich immer NUR EIN Kind und die recht spontane Info nach gut einem Jahr glücklichem Omadasein, dass es bald wieder Nachwuchs geben wird, hat mich dann SEHR gefreut. :applaus:

Zu dieser Zeit habe ich mich u.A. AUCH hier angemeldet und fand das ganz lustig mit dem Namen. :grinser:
Sie kam durch ihre Wahlhelfertätigkeit drauf, da dort nicht angerechnet werden darf, doch da liegt es ja auch anders.
Das ist richtig, wobei mir das vom Dopa her bekannt ist, dass man diese Entschädigung (nennt sich offiziell "Erfrischungsgeld" :cool: ) auch BAR ausgezahlt bekommt, wer kräht da schon danach und Wahlen sind ja nicht SOOO oft.

Vielleicht hat ja die Frau v.d.L. da was im Gepäck mit ihrer "Kombi-Rente", angeblich sollen da ja auch Überlegungen bezüglich der EM-Rentner laufen, die sehr wenig Rente bekommen...ALLEIN MIR fehlt der Glaube, dass die was Gescheites "ausbrütet"... :confused: :Gruebeln:

Was ich bisher zu diesen Planungen gelesen habe, bringt auch nicht wirklich VIELEN eine finanzielle Verbesserung, langsam beginnt wieder der Wahlkampf und es wird wieder versucht den Wählern "Honig ums Maul zu schmieren", ich weiß noch NICHT, was ich DAVON halten soll... :Verwirrt: :Hilfe: :Ohnmacht:

ALLES GUTE für deine Bekannte !

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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