Wann welche Leistung?

Probleme mit der Arge oder dem Sozialamt.
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Hamburger Deern
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Wann welche Leistung?

Ungelesener Beitrag von Hamburger Deern » Mi 21. Mär 2012, 00:39

Versteh ich das jetzt richtig?
ALGII bekommt man wenn man Vermittelbar - also "eigentlich" arbeitsfähig - ist?
Grundsicherung NUR wenn man Rente bezieht?
Ich hab jetz viel gelesen aber irgendwie steig ich da gerade nicht mehr durch :confused:
Das hiesse ja im Umkehrschluss das das Grundsicherungsamt den Antrag ohne Rentenbescheid gar nicht erst annehmen würde wenn das Voraussetzung wäre?
Andererseits gehe ich regelmässig- soweit eben möglich- zur Hamburger Tafel und dort sind widerum Menschen, recht jung und gesung und mit Sicherheit keine "Rentner" die bekommen Grundsicherung?????
da kann was in meinen Gedankenwindungen nicht stimmen denn ich kann mir nicht vorstellen das ein junger Mensch Rente bezieht. Wie auch, den Anspruch muss man sich ja schliesslich erst mal erarbeiten
nu bin ich völlig durcheinander
Das Leben verlangs von uns oft, dass wir Dinge wegstecken, für die wir gar keine Taschen haben.

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aggi61
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Re: Wann welche Leistung?

Ungelesener Beitrag von aggi61 » Mi 21. Mär 2012, 01:55

Moin
Andererseits gehe ich regelmässig- soweit eben möglich- zur Hamburger Tafel und dort sind widerum Menschen, recht jung und gesung und mit Sicherheit keine "Rentner"
Das nicht, aber wahrscheinlich Hartz VI - Empfänger, denn als solcher hat man ebenfalls Anspruch auf den Zugang zur "Tafel"


LG Gabi
:umarm: Gabi

Geduld ist, nur langsam wahnsinnig zu werden!

Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem :)

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Re: Wann welche Leistung?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mi 21. Mär 2012, 02:12

Hallo Hamburger Deern, :koepfchen:
Versteh ich das jetzt richtig?
ALGII bekommt man wenn man Vermittelbar - also "eigentlich" arbeitsfähig - ist?
Grundsicherung NUR wenn man Rente bezieht?
IST auch GANZ schwer zu verstehen, da WOLLTEN auch die Politiker /der Gesetzgeber nicht unbedingt, dass WIR ALLE das verstehen und auseinander halten KÖNNEN. :Gruebeln:
ALGII bekommt man wenn man Vermittelbar - also "eigentlich" arbeitsfähig - ist?
ALG II /auch im Volksmund HARTZ 4 genannt IST Grundsicherung für Arbeitsuchende = SGB II

Ja, im Regelfall MUSS man dafür mindestens 3 Stunden am Tag arbeiten können (erwerbsfähig sein), zumindest "rein theoretisch" so wie DU und ICH und noch viele Andere HIER, die eben bisher von der DRV KEINE EM-Rente bekommen (sollen)... :lesen:

Ist man AU-geschrieben (so wie WIR) dann gilt man nur "vorübergehend" als Arbeits-UNFÄHIG, aber trotzdem NICHT "automatisch" AUCH als Erwerbsgemindert im Sinne der RentenVersicherung, denn DIE sagt ja WIR SIND NICHT Erwerbsgemindert und lehnt die EM-Rente ab...

Lange (sogar SEHR LANGE) KRANK sein (mit AU-Bescheinigung), das dürfen wir ruhig, das macht der DRV NIX aus, NUR stört es oft mal die JobCenter, denn KRANKE (mit Krankenschein) KANN man NICHT arbeiten schicken (vermitteln) und MUSS ihnen (leider) trotzdem die Grundsicherung FÜR Arbeitslose (nach dem SGB II) weiter ZAHLEN... :lesen:
Grundsicherung NUR wenn man Rente bezieht?
Wenn es denn ein KRANKER doch mal geschafft hat, sich die EM-Rente bei der DRV zu erkämpfen, dann reicht die oft NICHT zum Leben aus, ist es eine DAUER-Rente, dann bekommt er Grundsicherung für dauerhaft Erwerbsgeminderte, das gleiche gilt für Alters-Rentner deren Rente nicht ausreichend ist. :lesen:

Diese Leistung gibt es aber NICHT mehr beim JobCenter, sondern NUR noch beim Amt das zuständig ist für Leistungen des SGB XII, meist sind die besser unter dem bekannteren Begriff SOZIAL-AMT zusammengefasst, in den Gemeinden und Städten.

Als UNTERSTE Etage (des SGB XII) gibt es beim Sozial-Amt dann noch die tatsächliche Sozial-HILFE, der man zwecks "Modernisierung" nun den Namen Hilfe ZUM Lebensunterhalt (HLU) gegeben hat.

Da kommen dann ALLE hin, die in die anderen BEIDEN Systeme der Grundsicherung NICHT rein passen, also Leute ganz OHNE irgendwelche Renten-Ansprüche, oder EM-Zeitrentner oder Langzeit-Kranke, die man im JobCenter mal eine Weile los sein möchte.

BEVOR es dort (HLU) aber einen einzigen Cent gibt, werden erst Kinder und Eltern überprüft, ob SIE denn nicht eventuell Unterhalt leisten können, bei der Grundsicherung FÜR Dauer-Rentner ist das erst der Fall wenn Kinder oder Eltern MEHR als 100 000 € Jahres-Einkommen erzielen.
Ich hab jetz viel gelesen aber irgendwie steig ich da gerade nicht mehr durch
Das hiesse ja im Umkehrschluss das das Grundsicherungsamt den Antrag ohne Rentenbescheid gar nicht erst annehmen würde wenn das Voraussetzung wäre?
RICHTIG, OHNE (irgendeinen) Renten-Bescheid (für eine Dauer-Rente !!!) KANN man KEINEN Antrag auf "Grundsicherung für Rentner" (SGB XII) stellen, das hast du durchaus RICHTIG erfasst. :ic_up:

Dann bekommt man, wenn überhaupt NUR Hilfe zum Lebens-Unterhalt (HLU) zu den genannten Bedingungen (Prüfung von Unterhaltsleistungen Angehöriger!), die MÖCHTEN aber meistens AUCH (bei Leuten VOR dem regulären Renten-Alter) wenigstens einen Bescheid der DRV über das Vorliegen einer Erwerbsminderung haben... :Gruebeln:
Andererseits gehe ich regelmässig- soweit eben möglich- zur Hamburger Tafel und dort sind widerum Menschen, recht jung und gesung und mit Sicherheit keine "Rentner" die bekommen Grundsicherung?????
Schon RICHTIG, die bekommen Grundsicherung FÜR Arbeitslose nach dem SGB II vom JobCenter, offiziell heißt das eigentlich so.
da kann was in meinen Gedankenwindungen nicht stimmen denn ich kann mir nicht vorstellen das ein junger Mensch Rente bezieht.
Das gibt es durchaus AUCH, Krankheiten fragen ja NICHT nach dem Lebens-Alter, in manchen Fällen werden Menschen schon so behindert geboren, dass sie NIEMALS arbeiten KÖNNEN oder werden durch Unfälle, schwere Krankheiten sehr jung erwerbsgemindert.
Wie auch, den Anspruch muss man sich ja schliesslich erst mal erarbeiten
In solchen Fällen gibt es auch bei der Renten-Kasse Ausnahmeregelungen, aber ich denke mal, bei den jungen, gesunden Menschen die du gerade meinst, handelt es sich (in den meisten Fällen) einfach um Arbeitslose junge Leute, die damit ihr ALGII /Hartz 4 meinen und eben "Grundsicherung für Arbeitslose" vom JobCenter beziehen.
nu bin ich völlig durcheinander
NU IMMER NOCH... :Gruebeln: :Bussi:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Wann welche Leistung?

Ungelesener Beitrag von Hamburger Deern » Mi 21. Mär 2012, 13:14

oh hilfe was fürn durcheinander :confused:
wenn also HARTZ 4 Empfänger in eine andere Leistung wie Hilfe ZUM Lebensunterhalt geschoben werden "sollen" die da im eigentlichen Sinne gar nicht rein gehören, da keine Rente aber Dauer-AU, ist da tatsächich der einzige Grund der das man uns bei der Arbeitsagentur einfach mal für ne Weile los sein möchte?
Wenn die aber doch selber sicher wissen das viele von uns diese Anspruch gar nicht erfüllen die Hilfe ZUM Lebensunterhalt
zu beziehen kann es sich ja nur um reine Schikane handeln , oder sehe ich das jetzt falsch?
Was wollen die damit erreichen?
Und nicht das mich hier jemand falsch versteht, natürlich ist mir bewusst (zähle ja schiesslich leider selber zu denen) das Krankheit nicht nach dem Alter fragt, mir war nur nicht klar das es dann für solche Fälle Renten-Kasse Ausnahmeregelungen gibt.
Denn natürlich müssen Menschen die aus welchen Gründen auch immer leider schon jung erwerbsgemindert sind auch irgendwo her Leistungen beziehen.
Nu isset also etwas "geordneter" in meinem Kopf
danke dir Doppeloma :Bussi: :umarm:
....aber verstehen muss man das nicht wirklich , oder ?
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