"Fürsorgeplficht" und HB für ein Mietschuldendarlehen

Probleme mit der Arge oder dem Sozialamt.
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kaktusblüte
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"Fürsorgeplficht" und HB für ein Mietschuldendarlehen

Ungelesener Beitrag von kaktusblüte » Di 6. Mär 2012, 17:16

Hallo Miteinander, :smile:

ich weiss nicht, ob ich hier in dieser Rubrik richtig bin, der Fall ist sehr kompliziert
und deshalb bitte ich vorab schon mal um Verständnis, wenn es ein wenig chaotisch zugeht. :confused:


So derjenige befindet sich in voller EM (befristet) und muss, weil die Armutsrente
nicht ausreicht, noch Leistungen nach SGB XII aufstocken.

Nun ist die Lage sehr prekär, denn die Wohnsituation hat sich vom SGB II ins SGB XII
verlagert. Die Klage ist anhängig. Dem ging nach SGB II die Kostensenkungsaufforderung
voraus. Die Mietschulden (Differenzen) konnte nicht aus dem RS gezahlt werden.
Das Sozialamt hat ungeprüft, die "angemessene KdU" vom JC übernommen, worin,
ich befürchte es, schon ein Verfahrensfehler liegen könnte.
Die Wohnung hat der Vermieter bereits gekündigt.
Ein Darlehensantrag beim Sozialamt wurde nun von dem Betroffenen gestellt, als auch nochmal
vom RA mit Fristsetzung nachgereicht. Alles ist verfristet.

Ausschlaggebend ist hier, dass dieses System einen erst in diese "Zwangslage" bringt, um
dann "fürsorglich" - soviel wie möglich, aber so wenig wie nötig - auf der Matte zu stehen.
Und da sind wir schon beim "heutigen" Hausbesuch durch den SPD. Die Post erreichte denjenigen
jedoch erst heute! Schelm, wer böses dabei denkt? :teufel:

Einen "unangekündigten" Hausbesuch zu initiieren, um was zu ergründen - Klärung der Wohnsituation
(Zumutbarkeit eines Umzuges)?.
Die SB beim Sozialamt "mußte" den sozialpsych.Dienst beauftragen? Und das ist Grundlage, um die
Wohnraumsicherung hinauszuzögern. Wird so nicht eher Obdachlosigkeit produziert, stelle ich mal
in den Raum. Geht man so mit :krank: um, denn die EM bekommt keiner so nachge-
schmissen. Nach Berichtslage soll dann über den Darlehensantrag entschieden werden.
RA und SA sind im Kontakt und das was hier abgeht, war nicht im Sinne des Betroffenen.

Der Betroffene ist jedenfalls mit dieser Überrumpelungsaktion fix und butte :Ohnmacht: und fragt an,
was nun zu tun ist? :Gruebeln: Und eigentlich ist :kack: am Dampfen, wenn ihr versteht, was ich meine.

Vielen Dank für die Mühe der Antwortenden.

Beste Grüße von kaktusblüte
Mein kleiner grüner Kaktus ...
und wenn ein Bösewicht was Ungezognes spricht,
dann hol ich meinen Kaktus und der sticht, sticht, sticht ..


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Re: "Fürsorgeplficht"

Ungelesener Beitrag von kaktusblüte » Fr 9. Mär 2012, 21:00

Hallo Miteinander, :smile:

bitte um :Hilfe: für den kranken Betroffenen, da ich selbst nur durch einen stillen Tipp
hierher in dieses Forum fand und Neuling bin. Um ihn nicht allein mit dieser existenziellen Belastung
zu lassen und die Nerven mehr als blank liegen, haben sich weitere Umstände :depri: dazu
manifestiert und sind nicht so einfach mehr zu erklären. :Angst:

Was gibt es bitte an untersützendendes :aha:, um ein "kleines Stück" voran zu kommen?

Wochenend und Sonnenschein - (nun ja was die "Fanpost" anbelangt, die einem so richtig das
Wochenende vermiesen kann.) :Veraergert:

Schöne grüne Grüße von kaktusblüte
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Re: "Fürsorgeplficht" und HB für ein Mietschuldendarlehen

Ungelesener Beitrag von Blacky » Fr 9. Mär 2012, 23:36

Sorry, erstmal "Herzlich Willkommen" bei uns.

Das Ist wohl untergegangen oder es kennt sich leider niemand mit der Problematik aus.

Vielleicht meldet sich jetzt doch noch jemand.

Habe bitte Geduld.
MfG
Blacky

Erfolg steigt nur zu Kopf, wenn dort der erforderliche Hohlraum vorhanden ist.
(Manfred Hinrich)



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Re: "Fürsorgeplficht" und HB für ein Mietschuldendarlehen

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Sa 10. Mär 2012, 01:32

Hallo Kaktusblüte, :smile:

wenn ich das richtig verstehe schreibst du für jemanden, der in EM-Rente ist und aus dem SGB XII zu wenig KDU bekommt, daher in Mietschulden geraten ist...

Ich KANN deine Ungeduld Antworten zu bekommen verstehen, NUR KANN man da keine schlüssigen Antworten geben OHNE die ganzen konkreten Einzelheiten zu kennen und was genau bisher schon unternommen wurde.
Es ist auch von einem Anwalt die Rede, WAS tut DER denn, wäre doch die erste Person die da HELFEN SOLLTE... :confused: :Gruebeln:
bitte um für den kranken Betroffenen, da ich selbst nur durch einen stillen Tipp
hierher in dieses Forum fand und Neuling bin. Um ihn nicht allein mit dieser existenziellen Belastung
zu lassen und die Nerven mehr als blank liegen, haben sich weitere Umstände dazu
manifestiert und sind nicht so einfach mehr zu erklären.
WAS GENAU erwartest du da also von UNS, die von der ganzen Situation so gut wie GAR NICHTS WISSEN (können), es gibt SEHR VIELE wichtige Details, um überhaupt erst mal zu erkennen, WO denn "der Hase im Pfeffer liegt".

Bereits im SGB II hätte der Betroffene gegen die Kürzung der KDU angehen MÜSSEN, denn zunächst ist das Amt verpflichtet die VOLLE Miete zu übernehmen, NUR wenn einer Aufforderung zur Senkung NICHT gefolgt wurde (OHNE wichtige Gründe!), dann DARF überhaupt die Miete gekürzt werden vom Amt.

Ein Hausbesuch ist übrigens völlig ungeignet zu klären, ob jemand umziehen KÖNNE oder NICHT aus gesundheitlichen Gründen, aber das nur nebenbei.

Zunächst wäre also mal zu klären, wie HOCH (VOR ORT) die angemessene KDU IST und wann (mit welcher konkreten Begründung ???) der Betroffene schriftlich zur Senkung der KDU /Umzug aufgefordert wurde. AUCH im SGB XII ist DAS der vorgeschriebene Weg.

Solange hat das AMT weiter die VOLLE Miete zu zahlen, warum wurde da NICHTS unternommen (vom Anwalt ???) und gegen die unberechtigte Forderung (Senkung/Umzug) NICHT vorgegangen (Widerspruch /Klage am SG auf Zahlung der VOLLEN KDU), da liegt aus meiner Sicht schon sehr viel länger was im Argen, wie sollen WIR das von HIER aus klären KÖNNEN... :Verwirrt: :Hilfe:
Die Wohnung hat der Vermieter bereits gekündigt.
Und WARUM tut der Anwalt NIX :confused:
Ein Darlehensantrag beim Sozialamt wurde nun von dem Betroffenen gestellt, als auch nochmal
vom RA mit Fristsetzung nachgereicht. Alles ist verfristet.
WAS heißt das "alles ist verfristet" :confused: , dann geht zum Sozialgericht mit ALLEN Unterlagen, besonders mit der Wohnungskündigung und lasst euch DORT HELFEN, es ist schon richtig, dass Obdachlosigkeit vermieden werden soll und wenn sonst KEINER hilft, dann müssen die das eben tun...
Ausschlaggebend ist hier, dass dieses System einen erst in diese "Zwangslage" bringt, um
dann "fürsorglich" - soviel wie möglich, aber so wenig wie nötig - auf der Matte zu stehen.
Diese Erkenntnis ist uns ALLEN hier nicht neu, darum ist dieses Forum entstanden, ICH z.B. war auch nicht wild darauf mal H4 zu beziehen (nach 40 Jahren Arbeit), weil ich JETZT wegen Krankheit nicht mehr arbeiten KANN, aber die DRV sieht das eben ANDERS...

Bewegen MUSS ich mich aber auch trotz Krankheit ALLEINE, um irgendwas zu erreichen, HIER KANN ich nur TIPPS bekommen, machen muss ich selber, EGAL wie schwer das ist... :Heiss:

Wir bekommen auch seit Monaten zu wenig Geld vom Amt, trotzdem würde ich zur Not NIX essen, aber lieber die Miete zahlen, die Schlimmste Vorstellung für mich wäre es, auch noch die Wohnung zu verlieren.
Wenn das schon so lange geht, dass Miet-Schulden aufgelaufen sind und die Kündigung vom Vermieter bereits vorliegt, wären auch die notwendigen Schritte schon VIEL früher notwendig gewesen...

Du schreibst ja selber "dass alles sehr kompliziert ist", das KANN ich dir nur bestätigen, WUNDER können auch wir nicht vollbringen. :Verwirrt: :Hilfe:
Was gibt es bitte an untersützendendes , um ein "kleines Stück" voran zu kommen?
Sozialen Dienst VOR ORT wegen drohender Obdachlosigkeit ansprechen, eventuell Einstweilige Anordnung beim Sozialgericht erwirken, dass die MIete VOLL übernommen wird, bis ALLES restlos geklärt ist (auch Nachzahlung der offenen Beträge !!!)... :confused:

Bescheinigung vom behandelnden Arzt, dass ein Umzug NICHT zumutbar ist (besteht eine Schwerbehinderung???), Klärung ob die "Wirtschaftlichkeit" eines Umzuges überhaupt gegeben ist, ob es entsprechenden Wohnraum überhaupt gibt, schließlich MUSS das AMT AUCH dafür dann die ganzen (Umzugs-) Kosten übernehmen...usw., usw...JEDE Menge Klärungsbedarf, worum sich ein vernünftiger Anwalt längst hätte MIT kümmern MÜSSEN...

MEHR fällt mir dazu ehrlich gesagt im Moment nicht mehr ein, wenn es dir /euch trotzdem weiterhilft, dann freut es mich...bin selber wegen unserer Sache auch schon mit einer Klage am SG, ist ALLES stressig und tut meiner Gesundheit auch nicht gerade gut...aber sonst MACHT es ja KEINER... :Wut: :schimpfen:

Liebe Grüße von der Doppeloma :smile:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: "Fürsorgeplficht" und HB für ein Mietschuldendarlehen

Ungelesener Beitrag von kaktusblüte » So 11. Mär 2012, 00:00

Hallo Doppeloma, :smile:

eingangs danke ich dir erstmal für die ausführliche Antwort und gebe es so weiter. Dennoch versuche ich die aufgetretenen Zustände/Umstände zu erläutern. :confused:
wenn ich das richtig verstehe schreibst du für jemanden, der in EM-Rente ist und aus dem SGB XII zu wenig KDU bekommt, daher in Mietschulden geraten ist...
Ja, dass verstehst du soweit richtig, aber: die KdU-Misere wurde aus dem SGB II ins SGB XII "ungeprüft" übernommen. Die Mietschulden entstehen jeden
Monat aus der "angemessenen KdU" zu der "tatsächlichen KdU".
Es ist auch von einem Anwalt die Rede, WAS tut DER denn, wäre doch die erste Person die da HELFEN SOLLTE...
Und WARUM tut der Anwalt NIX
Ja, auch soweit richtig, es ist der dritte RA. Und damit wären wir bei einem Punkt der komplizierten KdU-Problematik bzw.
"wo der Hase im Pfeffer liegt"! :Gruebeln:
WAS GENAU erwartest du da also von UNS, die von der ganzen Situation so gut wie GAR NICHTS WISSEN (können), es gibt SEHR VIELE wichtige Details, um überhaupt erst mal zu erkennen, WO denn "der Hase im Pfeffer liegt".
Im SGB II ist der Betroffene gegen die Kostensenkungsaufforderung vorgegangen ... d. h. Ü-Antrag gestellt und den "ersten" so nenne ich das mal
Bewilligungsbescheid entgegen genommen, wo die reduzierten KdU nur noch vom JC gewährt wurden (nach der Kostensenkungsfrist lt. den Richtlinien)
und dann auf Suche nach ersten RA gegangen.
Die Kostensenkungsaufforderung ist auch in der Zeit des Erwerbsminderungsrentenverfahrens eingeleitet worden. Klage ist erhoben worden, wegen
Umzugsunfähigkeit bei Krankheit und Behinderung und sehr langes Mietvertragsverhältnis/Wohndauer.
Die GRÜNDE sind dem JC bekannt, aber es interessierte NICHT! Selbst die Prüfung der Angemessenheit und die Wirtschaftlichkeitsberechnung durch das
JC (zwar intern) aber dem Betroffenen liegen sie NICHT vor.

Das Ganze ist nun im SGB XII gelandet, weil ja nun die EM-Armutsrente nicht reicht. (von den Abschmelzungen in den vergangenen Jahren ist ja
undiskutabel) aber auch so ein Punkt, ob das ALLES mit den "Rentenberechnungen" so seinen korrekten Gang geht? :Wut:
Die KdU sind "ungeprüft" vom SA (Sozialamt) übernommen worden. Es hießt nur vom SA: "Geben Sie bitte über den Ausgang der Klage vor dem Sozialgericht Bescheid!" Hier ist schon ein Verfahrensgrundsatz missachtet worden, dass erst jetzt bekannt wurde. Doch ändert es was an der Verschuldungsproblematik.

Der zweite Anwalt hatte von der Kündigung der Wohnung bis hin zum tätig werdenden Schriftverkehr ALLES vor Ort, dass wurde noch vor der OP
erledigt, nur wegen Untätigkeit war nichts passiert und da dem Betroffenen dieses heisse Eisen unter den Nägeln brennt, hat er auch nichts an-
brennen lassen und bewegte sich stets und auch trotz Krankheit.
Ein Hausbesuch ist übrigens völlig ungeignet zu klären, ob jemand umziehen KÖNNE oder NICHT aus gesundheitlichen Gründen, aber das nur nebenbei.
Dem ging voraus, dass dritter RA meint, ein Darlehensantrag für die Mietschulden beim SA zu stellen, weil ja die fristlose Kündigung der Wohnung vom
Vermieter schriftlich fest stand. Die zwei Bruttowarmmieten (Mietschulden) waren nun erreicht im Febr. 2012.
Um eine Entscheidung zu dem Darlehensantrag zu treffen,"mußte" die SB beim SA den sozialpsych.Dienst beauftragen.
Das sieht so aus, der sozialpsych.Dienst wollte einen Hausbesuch, wegen Wohnsituation/Zumutbarkeit des Umzuges durchführen.
Dieser Bericht sollte zur Entscheidungsfindung wohl beitragen. :aha:
Das "WARUM" dahinter erscheint NICHT nachvollzeibar. Die Brisanz ist so klar wie Klossbrühe. Die Post des SpD mit Hausbesuch-Termin fand sich am gleichen Tag im Postkasten wieder.
Der *Schnüffel*Einlass wurde natürlich nicht gewährt. Merkwürdigkeiten sind rein zufällig! :Heiss:
WAS heißt das "alles ist verfristet"
Mit "verfristet" ist gemeint, dass das SA die Fristsetzungen zum Darlehensantrag schriftlich, vom Betroffenen (da RA erst neu gesucht)
und dann RA nochmal schriftlich nachhakte, NICHT Folge leistete.
Wenn das schon so lange geht, dass Miet-Schulden aufgelaufen sind und die Kündigung vom Vermieter bereits vorliegt, wären auch die notwendigen Schritte schon VIEL früher notwendig gewesen...
Das ist der Kreislauf, der in der "Öffentlichkeit" zu Verwunderung in den Gesichtern führt. Die Differenzen zur vollen Miete zu zahlen aus dem "vorab SGB II-Regelsatz", damit ist die Klage gegenstandslos. Es wird die Meinung vertreten, "ach es geht ja noch" (Zahlung des fehlenden KdU-Anteils aus dem Regelsatz). Somit liegt jedoch eine Unterdeckung des Ex-Minimums zugrunde. So beißt sich die Katze in den Schwanz!
Dem Kläger (Betroffenen) ist zuzumuten, bis zum Hauptsacheverfahren zu warten, da ein Einstweiliger Rechtschutz von den Rechtsanwälten als auch vom
LSG BB erst beim "Räumungstitel" zum Tragen kommt - Anordnungsgrund und Anordnungsanspruch! :Verwirrt:
UND GENAU DAS ist der SPRINGENDE PUNKT: Großmütig wird propagiert, Obdachlosigkeit ist keinem zuzumuten, aber hier steht derjenige nackt dann auf
der Straße und kann wegen der Mietschulden auch keine neue Wohnung anmieten. Und dann kommt der kluge Spruch: "Warum kommen Sie erst jetzt?" #
Ja es wird auf Zeit gespielt, die dem Betroffenen auf die Füße fällt! :schimpfen: :Gruebeln: :confused:

Beim ersten RA sollte der Betroffenen "Vorkasse" für eine ER zahlen. Hat das mit der PKH zu tun, die dann gebührend abgesenkt wird?
Die muss nun wieder NEU beim dritten RA vor dem SG beantragt werden, so bekommt man auch erfolgreich Einsicht per Kontoauszüge für 3 Monate!
Der Beschluss der PKH wurde aufgehoben. Der erste RA mußte Gründe nennen, warum das Mandat aufgehoben wurde.

Jedenfalls wird bis jetzt kein Einstweiliger Rechtschutz von anwaltlicher Seite in Erwägung gezogen, demzufolge gibts dann einen SpD-Hausbesuch! :ic_down:

Selbst in deiner EMrentenangelegenheit und "Sippenhaftung" mit Doppelopa biste auch ganz schön verratzt. Der AG will wohl nicht "abfinderisch" was
auf die Kante legen? Das zieht sich hin ... bitte möchte dir damit nicht zu nahe treten, doch dieser Staat plädiert auf sozialverträgliches Ableben.
Ich sage, dass kommt auch schon einer Menschenrechtsverletzung ganz nah, gerade auch bei Krankheit und Behinderung durch die Budgetschoner!

Doppeloma bitte, hier wirste mir zustimmen, so kommt doch jeder an einen Punkt, wo es nicht mehr geht, die Eigenproblematik so erdrückend wirkt,
dass die Luft zum Atmen immer dicker wird! Wo soll das ALLES noch hinführen?

Vielleicht gibt es doch noch einen Ausweg?

Schöne grüne Grüße von kaktusblüte
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Re: "Fürsorgeplficht" und HB für ein Mietschuldendarlehen

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » So 11. Mär 2012, 01:38

Hallo Kaktusblüte, :smile:

kann da nur noch auf "Einzelteile" eingehen, es ist EINFACH ZUVIEL und ZU unübersichtlich, was drei Anwälte offenbar nicht sortiert bekommen haben, erwartest du jetzt irgendwie "verzweifelt" von einem Selbshilfeforum für "DRV-Geschädigte", es tut mir leid aber DAS KÖNNEN WIR AUCH NICHT leisten... :Verwirrt: :Hilfe:
Im SGB II ist der Betroffene gegen die Kostensenkungsaufforderung vorgegangen ... d. h. Ü-Antrag gestellt und den "ersten" so nenne ich das mal
Bewilligungsbescheid entgegen genommen, wo die reduzierten KdU nur noch vom JC gewährt wurden (nach der Kostensenkungsfrist lt. den Richtlinien)
und dann auf Suche nach ersten RA gegangen.
gegen einen falschen Bescheid legt man Widerspruch ein und NICHT Ü-Antrag (ich nehme an du meinst einen Überprüfungs-Antrag), wird der abgelehnt kann man Klage einreichen am SG, dafür braucht man nicht unbedingt einen Anwalt, das KANN man auch ALLEINE machen...dann kostet es auch NIX...
Ja, dass verstehst du soweit richtig, aber: die KdU-Misere wurde aus dem SGB II ins SGB XII "ungeprüft" übernommen. Die Mietschulden entstehen jeden
Monat aus der "angemessenen KdU" zu der "tatsächlichen KdU".
das habe ich soweit schon verstanden, ist aber AUCH NICHT zulässig, also wäre Widerspruch gegen diesen Erst-Bescheid vom SGB XII ebenfalls Pflicht gewesen, GENAU aus diesem Grund, dass die KDU SELBER zu prüfen haben...
Wir waren da mal zum "Beratungs-Gespräch", wegen der Ansprüche von meinem Dopa nach der EM-Renten-Bewilligung, dort meinte man auch DIREKT, unsere Sozial-Wohnung wäre aber ZU TEUER :Gruebeln: ...NUN, im Ernstfall wären wir gegen einen solchen Bescheid mit Sicherheit vorgegangen.
Die GRÜNDE sind dem JC bekannt, aber es interessierte NICHT! Selbst die Prüfung der Angemessenheit und die Wirtschaftlichkeitsberechnung durch das
JC (zwar intern) aber dem Betroffenen liegen sie NICHT vor.
dann sollte er gemäß § 25 SGB X die Akten-Einsicht beim JC verlangen, außerdem KANN eine EA AUCH selber beim SG eingereicht werden, bei der Rechtsantragstelle mit den Unterlagen vorsprechen und der Rechtspfleger hilft dabei die notwendigen Sachen dafür zu formulieren und bei Gericht einzureichen, ist z.B. bei hoher (existenzgefährdender) Unterdeckung des Bedarfes (auch durch Deckung der Miete aus den RS!) IMMER möglich, da MUSS noch nicht mal ein Widerspruch vorausgehen.
Um eine Entscheidung zu dem Darlehensantrag zu treffen,"mußte" die SB beim SA den sozialpsych.Dienst beauftragen.
Verstehe ich nicht, die Mietschulden sind doch NACH einem Umzug IMMER noch da und MÜSSEN bezahlt werden, welche Erkenntnisse kann dazu ein Hausbesuch bringen... :Gruebeln:
Mit "verfristet" ist gemeint, dass das SA die Fristsetzungen zum Darlehensantrag schriftlich, vom Betroffenen (da RA erst neu gesucht)
und dann RA nochmal schriftlich nachhakte, NICHT Folge leistete.
NAJA, was da der Anwalt für Fristen setzt ist irrelevant (sollte der eigentlich WISSEN), bei Anträgen HAT das Amt nun mal 6 Monate Zeit für eine Entscheidung und bei Widersprüchen 3 Monate, danach KANN man Untätigkeitsklage am Gericht einreichen, VORHER hat man leider die A-KARTE wenn sich das Amt stuhr stellt ODER man geht wegen Dringlichkeit des Handelns zum SG und erwirkt dort eine EA...SIEHE OBEN...

Meinen "Erinnerungs-Faxen" leisten die IMMER Folge, die sind immer froh, wenn ich da dann wieder mit aufhöre...ist SEHR kostengünstig und SEHR wirksam, wenn die JEDEN Morgen schon zum Frühstück ein "Meckerfax" bekommen...BIS meine Angelegenheit wunschgemäß erledigt ist... :groehl:
NUR mit den BSG-Urteilen zur Bedarfsdeckung von "gemischten Bedarfsgemeinschaften" haben sie im Moment noch so ihre Schwierigkeiten bei der Umsetzung, aber DAS wird ihnen sicher bald mal das Sozialgericht beibringen, ICH HABE sowieso lieber mein GANZ persönliches Gerichtsurteil dazu... :cool:

Da habe ich übrigens GAR KEINEN Anwalt für, das mache ich ganz ALLEINE. :ic_up:
Die Differenzen zur vollen Miete zu zahlen aus dem "vorab SGB II-Regelsatz", damit ist die Klage gegenstandslos. Es wird die Meinung vertreten, "ach es geht ja noch" (Zahlung des fehlenden KdU-Anteils aus dem Regelsatz). Somit liegt jedoch eine Unterdeckung des Ex-Minimums zugrunde. So beißt sich die Katze in den Schwanz!
Eben und GENAU dagegen läuft MEINE Klage, gegen die permanente Unterdeckung des "soziokulturellen Existenz-Minimums" meiner Bedarfsgemeinschaft im SGB II, was ja angeblich lt. GG NICHT unterschritten werden DARF...
WIRD es aber in MEINER Bedarfsgemeinschaft, dabei ist es doch WURSCHT, ob mein Dopa nun auf einen Teil seiner Ernährung ODER auf einen Teil der Miete verzichten MUSS, denn FÜR BEIDES reicht seine EM-Rente eben NICHT.

Er wird vom JC in den Bescheiden AUCH mit 50 % der Miete eingeplant, DAFÜR reicht seine Rente aber gar nicht, wir haben auch NUR die Halbe Betriebskosten-Abrechnung vom Amt bekommen UND WER ZAHLT die andere Hälfte :Gruebeln: , DAFÜR ist beim Dopa schon GAR NICHTS übrig... :confused: :Gruebeln:

Ja, was glaubst du denn WOVON WIR unsere VOLLE Miete bezahlen JEDEN Monat, unseren Vermieter würde das auch nicht besonders interessieren, ob wir insgesamt ZU WENIG Geld vom JC bekommen...
...die sehen zwar unsere Miete an sich (bisher) NICHT als zu hoch an, aber WARUM denn auch, DIE ZAHLEN JA NUR DIE HÄLFTE DAVON, dann KANN ICH auch "großzügig" sein...
Selbst in deiner EMrentenangelegenheit und "Sippenhaftung" mit Doppelopa biste auch ganz schön verratzt.
Na, ich WEHRE mich aber und erwarte zumindest, dass unser gemeinsames "soziokulturelles Existenz-Minimum" als Ehepaar gesichert werden MUSS vom SGB II und NICHT vom SGB XII abhängig gemacht wird, "verratzt" was immer du damit auch meinen magst, so bleibe ich "aktiv" und rechtlich auf dem Laufenden, "das hält JUNG", die DRV wird sich noch wundern... :grinser:
Der AG will wohl nicht "abfinderisch" was
auf die Kante legen?
Was meinst du DAMIT nun wieder, was soll ich denn JETZT mit einer "Abfindung vom AG", damit würde DER MIR aktuell aber GAR keinen Gefallen tun, das würde doch auch DIREKT das JobCenter schlucken... :Verwirrt: :Hilfe:
Mein AG ist schon OK und wird bei einer EM-Rente SEHR großzügig zu mir sein, ABER erst wenn der Staat da NIX mehr von abbekommt... :groehl:
Das zieht sich hin ... bitte möchte dir damit nicht zu nahe treten, doch dieser Staat plädiert auf sozialverträgliches Ableben.
Ich sage, dass kommt auch schon einer Menschenrechtsverletzung ganz nah, gerade auch bei Krankheit und Behinderung durch die Budgetschoner!
Keine Sorge, da erzählst du mir und uns ALLEN HIER wirklich NICHTS NEUES, dass man auf unser "sozialverträgliches Frühableben" HOFFT, ist den Meisten von uns schon lange klar geworden, aber du weißt doch "Totgesagte leben LÄNGER" und die werden NOCH VIELE Jahre unsere Rente zahlen MÜSSEN, irgendwann KÖNNEN sie daran NICHT mehr vorbei.

Zur NOT liege ich dem STAAT auch noch bis zur Altersrente "auf der Tasche", wenn die das so wollen :jaa: , ich werde auch noch weiter meine Rechte einklagen, wenn die das so WOLLEN. ALLES auf Staatskosten, die KÖNNEN mir VIEL nehmen (wollen) MEINE Selbstachtung, die bekommen sie NICHT klein...und DAS wird mich (hoffendlich) noch SEHR lange am Leben halten... :cool:

Ich MUSSTE IMMER kämpfen im Leben, ich habe schon einen STAAT "überlebt", ICH "überlebe" auch HARTZ 4, NICHTS währt EWIG... :nein: :lesen:
Doppeloma bitte, hier wirste mir zustimmen, so kommt doch jeder an einen Punkt, wo es nicht mehr geht, die Eigenproblematik so erdrückend wirkt,
dass die Luft zum Atmen immer dicker wird! Wo soll das ALLES noch hinführen?
TJA, was soll ich DARAUF jetzt antworten, wenn MIR die Luft zu dick wird, dann "verkrieche ich mich ein Weilchen, lecke meine Wunden" und DANN stehe ich wieder auf und kämpfe weiter, wenn ich DAS MAL NICHT MEHR MACHE, dann ist die Doppeloma wohl TOT... :Gruebeln:

Ich sehe mich allerdings auch NICHT in der Lage "die ganze Welt zu retten" und JEDEM den richtigen Weg durch ALLE SEINE Probleme zu weisen...ich BIN NICHT GOTT, auch NICHT ALLWISSEND...und will es auch GAR NICHT sein... :Verwirrt: :Hilfe:

Alles Gute für deinen Bekannten, ICH bin hier mit meinem Latein am ENDE angelangt.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: "Fürsorgeplficht" und HB für ein Mietschuldendarlehen

Ungelesener Beitrag von aggi61 » So 11. Mär 2012, 05:17

Moin Doma
Zur NOT liege ich dem STAAT auch noch bis zur Altersrente "auf der Tasche", wenn die das so wollen :jaa: , ich werde auch noch weiter meine Rechte einklagen, wenn die das so WOLLEN. ALLES auf Staatskosten, die KÖNNEN mir VIEL nehmen (wollen) MEINE Selbstachtung, die bekommen sie NICHT klein...und DAS wird mich (hoffendlich) noch SEHR lange am Leben halten...
... und wenns gar nicht anders geht, erscheinst du denen noch als Bild :groehl:

LG Gabi
:umarm: Gabi

Geduld ist, nur langsam wahnsinnig zu werden!

Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem :)

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Re: "Fürsorgeplficht" und HB für ein Mietschuldendarlehen

Ungelesener Beitrag von kaktusblüte » Mo 12. Mär 2012, 23:55

Hallo Doppeloma, :smile:
kann da nur noch auf "Einzelteile" eingehen, es ist EINFACH ZUVIEL und ZU unübersichtlich, was drei Anwälte offenbar nicht sortiert bekommen haben, erwartest du jetzt irgendwie "verzweifelt" von einem Selbshilfeforum für "DRV-Geschädigte", es tut mir leid aber DAS KÖNNEN WIR AUCH NICHT leisten...
lieben Dank für die große Mühe, sich der "unübersichtlichen" und "verzweifelten" Existenzsorgen eines Menschen zu zu wenden. Ja, einerseits magst du RECHT haben, andererseits ist es auch im Gesamtkomplex zu betrachten, deshalb wurde diese Rubrik ALG II und Grundsicherung gewählt.
Selbstverständlich ist das ZUVIEL, auch zermürbend, denn kranke Menschen sind davon mehr als gehandicapt.

Wie sagt ein schöner Spruch: "Viele Köche verderben den Brei!" Doch was interessiert es die "Fachanwälte für Sozialrecht", dass ist wieder die KRUX in
dem ganzen "gewollten" System!

Zunehmend ist es von großen Belastungen und Anspannungen geprägt, um es einfach zu sagen, bitter, sehr bitter! Das Thema war gerade aktuell bei
"WAS" im rbb. :Veraergert: Bezahlbarer Wohnraum ist für die sozial Schwachen nicht mehr verfügbar! :nein:
gegen einen falschen Bescheid legt man Widerspruch ein und NICHT Ü-Antrag (ich nehme an du meinst einen Überprüfungs-Antrag), wird der abgelehnt kann man Klage einreichen am SG, dafür braucht man nicht unbedingt einen Anwalt, das KANN man auch ALLEINE machen...dann kostet es auch NIX...
GENAU das wurde getan, erst einmal im Selbstgang, doch wenn man gesundheitliche Einschränkungen hat und der Kampf mit dem Schriftverkehr einem auffrisst ...
es war eben die Frist abgelaufen, um einen Widerspruch gegen den Bew.bescheid einzulegen, darum, um in das Verfahren wieder rein zu kommen, wurde dann der Überprüfungsantrag (Ü-Antrag) gestellt. Das Kostensenkungsaufforderungsschreiben selbst ist kein Verwaltungsakt und somit kein Widerspruch möglich.
das habe ich soweit schon verstanden, ist aber AUCH NICHT zulässig, also wäre Widerspruch gegen diesen Erst-Bescheid vom SGB XII ebenfalls Pflicht gewesen, GENAU aus diesem Grund, dass die KDU SELBER zu prüfen haben...
JA, es wurde Widerspruch gegen den "Erstbescheid" eingelegt, NUR ignoriert das Sozialamt, wobei sich so kumulierende Zustände aufbauen ... selbst die Warmwasserkosten wurden (hier dezentral wurden nicht gewährt) nicht berücksichtigt ... Mal am Rande bemerkt, das mit den "Bescheiden im SGB XII" ist
sehr gewöhnungsbedüftig, weil sehr UNÜBERSICHTLICH ... es erging ein neuer Bescheid, wo man dann die dez. WW-Kosten leistete - Hauptgrund zur Bescheiderstellung war aber die "Erhöhung des Regelsatzes".
dann sollte er gemäß § 25 SGB X die Akten-Einsicht beim JC verlangen, außerdem KANN eine EA AUCH selber beim SG eingereicht werden, bei der Rechtsantragstelle mit den Unterlagen vorsprechen und der Rechtspfleger hilft dabei die notwendigen Sachen dafür zu formulieren und bei Gericht einzureichen, ist z.B. bei hoher (existenzgefährdender) Unterdeckung des Bedarfes (auch durch Deckung der Miete aus den RS!) IMMER möglich, da MUSS noch nicht mal ein Widerspruch vorausgehen.
Die RA haben Akteneinsicht in die Verwaltungs- und Gerichtsakten genommen. Das mit dem "EINSTWEILIGEN RECHTSSCHUTZ" wurde nicht befürwortet!
Das habe ich s.o. dargelegt, denn bekommt man Leistungen ist ein Anordnungsanspruch nicht gegeben und auch kein Anordnungsgrund. EINE ER (EA) muss
sehr gut begründet sein! Bei KdU-Not-Misere wird erst der "Räumungstitel" für einen ER zulässig beim SG.
Doch damit ist das für Existenzbedrohte schon der Ritt auf der Rasierklinge! :Suizid:

So steht hinter jedem Schicksal - ein persönliches Schicksal - ja und ein wünsch-dir-was - das gibt es NICHT im SGB II oder SGB XII -
du weißt ja auf Gericht und auf hoher See ... DU bist in guter Hoffnung - "wird das Sozialgericht schon beibringen" ..
Eben und GENAU dagegen läuft MEINE Klage, gegen die permanente Unterdeckung des "soziokulturellen Existenz-Minimums" meiner Bedarfsgemeinschaft im SGB II, was ja angeblich lt. GG NICHT unterschritten werden DARF...
WIRD es aber in MEINER Bedarfsgemeinschaft, dabei ist es doch WURSCHT, ob mein Dopa nun auf einen Teil seiner Ernährung ODER auf einen Teil der Miete verzichten MUSS, denn FÜR BEIDES reicht seine EM-Rente eben NICHT.

Er wird vom JC in den Bescheiden AUCH mit 50 % der Miete eingeplant, DAFÜR reicht seine Rente aber gar nicht, wir haben auch NUR die Halbe Betriebskosten-Abrechnung vom Amt bekommen UND WER ZAHLT die andere Hälfte , DAFÜR ist beim Dopa schon GAR NICHTS übrig...

Ja, was glaubst du denn WOVON WIR unsere VOLLE Miete bezahlen JEDEN Monat, unseren Vermieter würde das auch nicht besonders interessieren, ob wir insgesamt ZU WENIG Geld vom JC bekommen...
...die sehen zwar unsere Miete an sich (bisher) NICHT als zu hoch an, aber WARUM denn auch, DIE ZAHLEN JA NUR DIE HÄLFTE DAVON, dann KANN ICH auch "großzügig" sein...
Das geht einzig und allein um die "Regelsatzhöhe"! Das "Augenwischerei-Ergebnis" hat uns das BverfG vor zwei Jahren verkündet und das sei auch nicht
mit dem GG vereinbar! Mit "erfreulicher Klarheit" betonte das Urteil, dass die Armen in einem reichen Land nicht nur EIN DACH ÜBERN KOPF brauchen,
sondern vielmehr einen verfassungsrechtlich geschützten Anspruch auf die Gewährleistung des sozialkulturellen Existenzminimums durch den Sozialstaat.
Wenig befriedigend die Ermittlung der Regelsätze! Und nun klagen VIELE wieder! :Sturkopf:

Nun das mit dem "verratzt" habe ich nicht abwertend gemeint, denn es geht darum, dass JEDEM selbst sein "ERWIRTSCHAFTETES" zur Verfügung stehen
sollte, aber die Rentenberechnung auch so einiges in sich birgt, so bist DU mit Dopa in einer Abhängigkeit verankert. So meinte ich das.
Und das mit der "Abfindung" hat sich auch als Trugschluss erwiesen, denn diese werden ja angerechnet! :ic_down: Gewiss JETZT nicht für DICH Ziel führend!
Ich sehe mich allerdings auch NICHT in der Lage "die ganze Welt zu retten" und JEDEM den richtigen Weg durch ALLE SEINE Probleme zu weisen...ich BIN NICHT GOTT, auch NICHT ALLWISSEND...und will es auch GAR NICHT sein...

Alles Gute für deinen Bekannten, ICH bin hier mit meinem Latein am ENDE angelangt.
NEIN, ALLEIN kann man nicht die Welt retten, so schaut es aus, deshalb hat mich oben DEIN "Wir können das auch nicht leisten" etwas irritiert, denn so freundlich und komplex zu antworten :respekt: , macht eben nur Doppeloma :koepfchen: !

Meine Meinung, solange niemand bereit ist, auch nur anzudenken, dass in diesem Land Dinge im Sozialrecht passieren, die niemals hätten passieren dürfen, solange ist es nur eine Farce, um Recht kämpfen zu müssen, welches man nicht mal mit Urteil erhält, aber der Menschen sind noch zu wenig, die erkennen, aufwachen;
... der Weg dahin ist steinig ... schon Erlebtes ... wenn man sein Recht mühseligst endlich erklagt und viel Kraft dazu gehört, dieses durchzustehen ...

Lieben Dank und alles Gute verbunden mit schönen grünen Grüßen von kaktusblüte
Mein kleiner grüner Kaktus ...
und wenn ein Bösewicht was Ungezognes spricht,
dann hol ich meinen Kaktus und der sticht, sticht, sticht ..


Meine Beiträge beim KoR stellen keine Rechtsberatung dar oder ersetzen diese, sondern geben stets nur die eigene Auffassung, Meinung oder Erfahrung wieder.

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