Verschlossener Arbeitsmarkt bescheinigen lassen

Probleme mit der Arge oder dem Sozialamt.
maaboo
Beiträge: 163
Registriert: Di 19. Apr 2011, 16:07
Hat sich bedankt: 3 Mal
Danksagung erhalten: 48 Mal

Verschlossener Arbeitsmarkt bescheinigen lassen

Ungelesener Beitrag von maaboo » Fr 3. Feb 2012, 10:14

Hallo,

seit 2005 bin ich arbeitsuchend bei der Arbeitsagentur gemeldet. In dieser gesamten Zeit hat der SB mir nicht einmal eine Arbeitsplatz vermittelt, sei es TZ, VZ oder auf 400,- € Basis - ich selber hab bis dato über 1000 Bewerbungen geschrieben - :ic_down: Von der AA bekam ich keine finanzielle Unterstützung seit 2005 bis dato.

Letztes Jahr EM-Rente eingereicht, wurde natürlich abgelehnt. RA ist eingeschaltet, sind im Widerspruch. Bin Jahrgang 1960.

Wollte, das mein SB von der Arbeitsagentur mir bescheinigt, das der Arbeitsmarkt verschlossen ist. Heute ein Schreiben bekommen, :lesen: - "er kann keine Bescheinigung ausfüllen". :Gruebeln:, warum nicht?

Was kann ich tun, damit ich diese Bescheinigung bekomme oder macht das die DRV von sich aus... :confused:

Liebe Grüße
maaboo

Benutzeravatar
Doppeloma
Gold-Member
Gold-Member
Beiträge: 8201
Registriert: Fr 22. Jan 2010, 03:05
Wohnort: Insel Rügen
Hat sich bedankt: 5058 Mal
Danksagung erhalten: 6619 Mal

Re: Verschlossener Arbeitsmarkt bescheinigen lassen

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Fr 3. Feb 2012, 18:31

Hallo maaboo, :smile:
Wollte, das mein SB von der Arbeitsagentur mir bescheinigt, das der Arbeitsmarkt verschlossen ist. Heute ein Schreiben bekommen, - "er kann keine Bescheinigung ausfüllen". , warum nicht?
Weil es eine solche Bescheinigung für die "Kunden" der AfA / JobCenter NICHT gibt, da würden die dir ja ihr eigenes Unvermögen bescheinigen dich (und Millionen Andere) in Arbeit zu bringen.

Im Prinzip HABE ich ja eine solche "Bescheinigung" schon vom Amtsarzt der AfA bekommen, da steht eindeutig drin, dass ich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aus gesundheitlichen Gründen NICHT mehr zu vermitteln bin...

Man HAT auch noch NIE versucht mich "zu vermitteln", seit ich dort "verwaltet" werde, ist ja auch schon seit Sommer 2009, noch nicht so lange wie bei dir, aber immerhin...

UND, WAS habe ich davon, NIX, das interessiert doch die DRV GAR NICHT, ich soll mir trotzdem ANDERE Arbeit suchen und die AfA "soll mir dabei helfen"....steht so in meiner Ablehnung der EM-Rente drin... :Verwirrt: :Hilfe: :kotzen:
Was kann ich tun, damit ich diese Bescheinigung bekomme oder macht das die DRV von sich aus...
DU kannst GAR NICHTS tun und wirst eine solche Bescheinigung auch nicht bekommen.
Damit diese "Verwaltungsvereinbarung" zwischen DRV und AfA /JobCenter zum Tragen kommen KANN, MUSS dir die DRV erst weingstens die TEIL-EM-Rente bewilligen (erwerbsgemindert 3 - unter 6 Stunden ), VORHER interessiert es niemanden, ob du vermittelt werden kannst oder nicht.

NUR mit einem Renten-Bescheid (von der DRV) über eine Teilweise Erwerbsminderung gibt es dann (bei langer Arbeitslosigkeit) diese "Vereinbarung", dass "hintenrum" die AfA der DRV den "verschlossenen Teilzeit-Arbeitsmarkt" bestätigt und DANN die sogenannte "Arbeitsmarktrente" als zeitbegrenzte Volle EM-Rente gezahlt wird.

NUR wegen schlechter Chancen auf dem Arbeitsmarkt und jahrelanger Arbeitslosigkeit wird DAS NIEMALS gemacht, so leid es mir tut... :Ohnmacht:

Habe ich schon mehrmals versucht zu erklären, weil immer wieder mal die Meinung aufgekommen ist, dass man ALLEINE deswegen die EM-Rente bekommen würde, man müsse nur lange genug in HARTZ 4 sein, DAS funktioniert SOOO NICHT. :Verwirrt: :Hilfe:

Die EM-Rente bekommt man NUR aus gesundheitlichen Gründen und WANN man KRANK genug dafür ist, DAS entscheidet NUR die DRV und/oder inzwischen oft genug erst das Sozialgericht...
..."der verschlossene Arbeitsmarkt ALLEINE" ist dafür KEIN Kriterium, den KANN man sich nicht bei der AfA "bescheinigen lassen" und DANN gibt es Rente. :Verwirrt: :Hilfe:

Du KANNST NUR weiter um deine EM-Rente kämpfen und bis dahin interessiert es leider niemanden, ob du noch eigene Einkünfte hast oder nicht.
Bei "Bedürftigkeit / Mittellosigkeit" ist das JobCenter zuständig und wenn man DAFÜR nicht arm genug ist (weil z.B. ein Partner "genug Geld verdient"nach Berechnungen der Behörde), DANN bekommt man GAR NICHTS, das ist leider so im "Sozialstaat Deutschland"... :kotzen: :kotzen: :kotzen:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 3 Gäste