Bitte ist Dringend!

Probleme mit der Arge oder dem Sozialamt.
maaboo
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Bitte ist Dringend!

Ungelesener Beitrag von maaboo » Mi 1. Feb 2012, 10:24

Hallo,

habe soeben Post vom Jobcenter bekommen. :lesen: Mein Mann und ich sollen morgen 01.02. 08:15h/09.15/ zum SB ins Jobcenter kommen.
Der will über mein Bewerberangebot (hab noch gar keins gestellt :Gruebeln: ) und berufliche Situation reden, wenn wir nicht kommen, wird uns 10 % für drei Monate Geld abgezogen... :Ohnmacht: :Miko:

Jetzt das Problem! :confused:
- ich habe noch gar nicht Hartz IV beantragt, das wird am 09.02. getan. Termin steht dort schon fest.
- mein Mann bekommt noch bis Ende März ARbeitslosengeld und ab 01.04. geht er in Altersrente. :Gruebeln:

Jetzt frage ich mich:
1. von wo wollen die mir/uns Geld abziehen, wenn ich nichts bekomme, ich hab noch keinen Antrag gestellt :confused:
2. mein Mann geht in gut 8 Wochen in Rente


Wie kommt der SB vom JC darauf, uns für morgen einzuladen? :keule: :Gruebeln:

Wie soll/en ich/wir mich/uns jetzt verhalten? :Sturkopf:

Der SB hat Faxnummer, Tel.Nr. oder email, aber ich will den nicht kontaktieren, weil er ja somit meine Tel.Nr./Fax/oder die Emailadresse von mir/uns hat. :Veraergert:

Bitte brauche einen Rat/Tip.

Liebe Grüße
maaboo

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Miko
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Re: Bitte ist Dringend!

Ungelesener Beitrag von Miko » Mi 1. Feb 2012, 11:49

Hallo,

ich würde hingehen und alles besprechen.

Dass das eine reine Formsache ist, zumindest deinen Mann betreffend liegt auf der Hand.

Was dich betrifft muss man abwägen, aber irgendwas müssen die ja wissen, dass du eingeladen
wirst.

Heutzutage muss man sich bereits Wochen vorher, also ab dem Tag an den dem man weiß,
dass man viell. erst in 6 Wochen arbeitslos wird, beim Amt melden um Geld erhalten zu können.

So wird es das Jobcenter auch wollen.

Viel Glück!!!

Miko
Gruß
Miko

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Doppeloma
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Re: Bitte ist Dringend!

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mi 1. Feb 2012, 16:45

Hallo maaboo, :smile:

du bist doch krank geschrieben, ODER ???

Dann solltest du (auf der Rückseite der Einladung!!1) die Enschuldigung ausfüllen und dann PER FAX dort hinschicken, mach dir um die Fax-Nummer (die das Amt dann bekommt) keine Gedanken, wir schicken Viele Sachen per Fax dort hin und haben von denen noch NIE eins bekommen.

Das ist bei denen NICHT der übliche Weg, wenn die was schicken kommt das per Post.

Ab WANN soll denn ALGII gezahlt werden, wenn ihr den Antrag noch gar nicht abgegeben habt, ist das völliger Unsinn mit dieser Einladung, wahrscheinlich wird man nur versuchen euch eine EGV (Eingliederungs-Vereinbarung) "aufzudrücken".

Sowas braucht KEIN Mensch und bevor ihr überhaupt Geld von dort bekommen werdet (also ein Bescheid vorliegt!) ist das doch Humbug, kann mich da @Miko NICHT anschließen, trotzdem da hin zu gehen, WOZU... :confused:

Wenn du dich rechtzeitig (per Fax wegen Krankheit) entschuldigt hast gibt es sowieso keinen Grund für eine Sanktion und wie du schon festgestellt hast, KANN man euch VON NIX auch NIX abziehen, Sanktionen für Zeiträume VOR dem Leistungsbezug sind GAR NICHT zulässig.

Ich halte NICHTS von "vorauseilendem Gehorsam", den Forderungen des Amtes unterliegt ihr ERST, wenn ein Bescheid vorliegt, es ist schon eine Unverschämtheit, dass die immer feste Termine für die Antrags-Abgabe vorgeben.

Anträge haben die Behörden (innerhalb der Öffnungszeiten) DANN anzunehmen, wenn der Bürger einen Antrag stellen WILL und nicht wann es dem Amt genehm ist... :Wut: :schimpfen:
Dein Mann untersteht aktuell noch den "Anweisungen der Arbeits-Agentur, er braucht NICHT "Diener zweier Herren zu sein", er sollte (falls ihr doch hingehen wollt) auf keinen Fall irgendwas unterschreiben, die "Vermittlung" läuft bei ihm aktuell noch über die AfA und DANACH geht er in Rente...

DU unterschreibst bitte auch NICHTS vor Ort, nimm ALLES "zur Prüfung mit nach Hause", ich denke mal es wird der einzige "SINN" dieser Einladung sein, euch eine EGV unterzujubeln und euch zur SOFORTIGEN Unterschrift zu "überzeugen", weil ihr sonst (angeblich) KEIN Geld bekommen werdet.

Das ist nicht rechtmäßig, eine EGV ist ein Vertrag und Verträge unterschreibt man NUR freiwillig (wenn es SINN macht) ODER GAR NICHT und ob es SINN (FÜR EUCH) macht, wollt ihr erst zu Hause in Ruhe prüfen. :lesen:
Außerdem wird auch eine EGV erst DANN wirklich rechtsverbindlich, wenn ihr AUCH Leistungen vom Amt bekommen werdet.

Wenn du KEINE AU-Bescheinigung vorliegen hast ist das Risiko leider höher, dass die da Theater machen könnten (dass es eigentlich rechtlich NICHT geht, lasse ich da mal beiseite, ich weiß nur zu gut, dass auch viel gemacht wird, was eigentlich NICHT sein dürfte), wäre SEHR gut, wenn ihr da noch jemanden zusätzlich als Beistsand (§ 13 SGB X) mitnehmen könntet.

Lasst euch vom SB erzählen WAS man von euch will und gebt nur ganz sparsam eigene Auskünfte, habt ihr "die Nase VOLL", dann könnt ihr GEHEN, der Meldetermin wurde ordnungsgemäß wahrgenommen, bitte eine Kopie von der Einladung dort (SOFORT bei Beginn des Gespräches!) abstempeln lassen, als Bestätigung, dass ihr dort gewesen seid.

Mehr KANN man so kurzfristig leider nicht mehr machen, aber DAS wissen die eben leider auch...
ICH persönlich würde da GAR NICHT hingehen, wenn meine "Bedürftigkeit" und der Leistungs-Anspruch (kein Bescheid vorliegt !!!) noch nicht mal geklärt ist, aber DAS muss jeder für sich selbst entscheiden, WIE mutig er da ist.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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