Hallo,
meine Mann bekommt am 01.04. seine Rente von gerade Mal 710,- €. Monatlich bekommen wir noch 92,- € Wohngeld, Miete alleine sind 600,- €, der Rest zum Leben, Telefon, Arztgebühren. Ich selber bekomme keine finanzielle Unterstützung, hab letztes Jahr EM-Rente beantragt...liegt jetzt beim RA vor.
Hartz IV würde ich gerade mal 123,- € bekommen, hat der RA ausgerechnet und ich selber von der ARGE, aber ich hab den Hartz IV Antrag zurückgezogen.
Auf dem Amt bei uns wurde jetzt gesagt, das die Rente für meinen Mann ALLEINE ausreicht, ich selber müsste Hartz IV beantragen.
Ist die Auskunft richtig? Muss ich H. IV beantragen?
Was ist mit, wenn Rente nicht reicht mit Aufstockung....
Wünsche euch noch einen schönen Tag,
maaboo
Rente und Grundsicherung
- Doppeloma
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Re: Rente und Grundsicherung
Hallo maaboo,
Aktuell wäre Bedarf (pro Erwachsener Person der Bedarfsgemeinschaft) 337 € PLUS Halbe Miete, also bei EUCH dann 637 € pro Kopf = 1274 € Gesamtbedarf (nach SGB II) für euch BEIDE zusammen.
DANN wird die Rente von deinem Mann angerechnet, VORHER sind (mindestens) 30 € Versicherungspauschale abzusetzen = 710 € (ist das Brutto oder Netto-Rente ???) MINUS 30 € = 680 € "Einkommens-Anrechnung" auf den Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft.
1274 € MINUS 680 € ergibt "nach Adam Riese" = 594 € Anspruch FÜR DICH aus dem SGB II (Hartz IV), keine Ahnung was dein Anwalt da gerechnet hat, ist im Prinzip GAR NICHT SOOO schwer, aber doch wohl deutlich mehr als 123 € , ODER...
JAAA, du MUSST Hartz IV beantragen und zwar schnellstens, bitte schriftlich ab April den Anspruch klar machen, Weiteres GERNE nach und nach.
Da deine EM-Rente noch am Gericht ist, bist DU aktuell der (noch) "erwerbsfähige" Teil der Bedarfsgemeinschaft (machst im Antrag das Kreuz bei "mindestens 3 Stunden erwerbsfähig" !!!), dein Mann kommt da NUR wegen der Anrechnung seiner Rente mit dazu, denn SEIN EIGENER Geld-Anspruch (gemäß SGB II /SGB XII) ist durch die Rente gedeckt.
Es gibt KEINE "Aufstockung" sondern DU hast einen (EIGENEN) Anspruch auf Hartz IV und darauf wird das Einkommen (Rente) deines Ehemannes /Partners soweit möglich angerechnet.
Wenn es dann trotzdem nicht reicht bleibt NUR noch, mit einem MiniJob was dazu verdienen, ist dein Mann jetzt Altersrentner oder ist es AUCH eine EM-Rente (zeitlich begrenzt oder unbegrenzt ???), davon hängt es ab, ob das sinnvoll ist oder nicht.
Wird dann natürlich AUCH im SGB II angerechnet und man darf NUR einen Teil davon behalten.
Liebe Grüße von der Doppeloma
Aus dem SGB XII (für Altersrentner ???) wird dein Mann NICHTS bekommen, da die Rente für SEINEN Bedarf (vermutlich) hoch genug sein wird (337 € Plus Halbe Miete)...da hat er KEINEN Anspruch auf Grundsicherung.meine Mann bekommt am 01.04. seine Rente von gerade Mal 710,- €. Monatlich bekommen wir noch 92,- € Wohngeld, Miete alleine sind 600,- €, der Rest zum Leben, Telefon, Arztgebühren. Ich selber bekomme keine finanzielle Unterstützung, hab letztes Jahr EM-Rente beantragt...liegt jetzt beim RA vor.
DAS KANN NICHT passen, Wohngeld fällt WEG, bei Hartz IV, das kann man da NICHT mit einrechnen, BEIDES auf einmal GEHT NICHT, das JobCenter übernimmt /berechnet ja (mit den KDU) die VOLLE Mietzahlung !!!Hartz IV würde ich gerade mal 123,- € bekommen, hat der RA ausgerechnet und ich selber von der ARGE, aber ich hab den Hartz IV Antrag zurückgezogen.
Aktuell wäre Bedarf (pro Erwachsener Person der Bedarfsgemeinschaft) 337 € PLUS Halbe Miete, also bei EUCH dann 637 € pro Kopf = 1274 € Gesamtbedarf (nach SGB II) für euch BEIDE zusammen.
DANN wird die Rente von deinem Mann angerechnet, VORHER sind (mindestens) 30 € Versicherungspauschale abzusetzen = 710 € (ist das Brutto oder Netto-Rente ???) MINUS 30 € = 680 € "Einkommens-Anrechnung" auf den Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft.
1274 € MINUS 680 € ergibt "nach Adam Riese" = 594 € Anspruch FÜR DICH aus dem SGB II (Hartz IV), keine Ahnung was dein Anwalt da gerechnet hat, ist im Prinzip GAR NICHT SOOO schwer, aber doch wohl deutlich mehr als 123 € , ODER...
Auf WELCHEM AMT wurde das gesagt, die Zuständigkeiten sind verschieden für Grundsicherung im Alter (Sozial-AMT) und Grundsicherung bei Arbeitslosigkeit /OHNE Rente (JobCenter /Hartz IV).Auf dem Amt bei uns wurde jetzt gesagt, das die Rente für meinen Mann ALLEINE ausreicht, ich selber müsste Hartz IV beantragen.
Ist die Auskunft richtig? Muss ich H. IV beantragen?
JAAA, du MUSST Hartz IV beantragen und zwar schnellstens, bitte schriftlich ab April den Anspruch klar machen, Weiteres GERNE nach und nach.
Da deine EM-Rente noch am Gericht ist, bist DU aktuell der (noch) "erwerbsfähige" Teil der Bedarfsgemeinschaft (machst im Antrag das Kreuz bei "mindestens 3 Stunden erwerbsfähig" !!!), dein Mann kommt da NUR wegen der Anrechnung seiner Rente mit dazu, denn SEIN EIGENER Geld-Anspruch (gemäß SGB II /SGB XII) ist durch die Rente gedeckt.
.Was ist mit, wenn Rente nicht reicht mit Aufstockung...
Es gibt KEINE "Aufstockung" sondern DU hast einen (EIGENEN) Anspruch auf Hartz IV und darauf wird das Einkommen (Rente) deines Ehemannes /Partners soweit möglich angerechnet.
Wenn es dann trotzdem nicht reicht bleibt NUR noch, mit einem MiniJob was dazu verdienen, ist dein Mann jetzt Altersrentner oder ist es AUCH eine EM-Rente (zeitlich begrenzt oder unbegrenzt ???), davon hängt es ab, ob das sinnvoll ist oder nicht.
Wird dann natürlich AUCH im SGB II angerechnet und man darf NUR einen Teil davon behalten.
Liebe Grüße von der Doppeloma
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!
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Re: Rente und Grundsicherung
Hallo Doppeloma,
danke für die ausführliche Antwort.
Antrag wurde beim Jobcenter gemacht.
Ich werd es noch einmal vom RA überprüfen lassen.
Die Rente ist netto.
Mein EM-Widerspruch hab ich bis heute noch nichts gehört. Der RA wollte ja Akteneinsicht bei der DRV nehmen. Mal sehen, wann die Akte bei Ihm ankommt...
Bis dahin muss ich erst einmal abwarten.
Liebe Grüße
maaboo
danke für die ausführliche Antwort.
Antrag wurde beim Jobcenter gemacht.
Ich werd es noch einmal vom RA überprüfen lassen.
Die Rente ist netto.
Mein EM-Widerspruch hab ich bis heute noch nichts gehört. Der RA wollte ja Akteneinsicht bei der DRV nehmen. Mal sehen, wann die Akte bei Ihm ankommt...
Bis dahin muss ich erst einmal abwarten.
Liebe Grüße
maaboo
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Re: Rente und Grundsicherung
Hallo,
mein RA hat jetzt Akteneinsicht und wird eine Begründung formulieren.
Er meinte, da ich vor 1961 geboren bin, sieht es ein klein wenig besser aus, evtl. eine Teilerwerbsminderungsrente zu bekommen, aaaaaaber bis dahin wird noch viel Zeit ins Land gehen. Wahrscheinlich wird die Begründung vom DRV auch abgelehnt, so dass es zur Klage kommt. Ich muss mich noch darauf einstellen, weitere GA über mich ergehen zu lassen.
Etwas anderes hab ich noch auf dem Herzen. Es geht um meinen Mann
Nach Krankengeld, Reha etc. ausgesteuert, hat aber noch seinen Arbeitsplatz, bekommt seit 2010 Arbeitslosengeld bis März 2012. Ab April 2012 geht er in Altersrente.
Da mein Mann von 2008 bis 2012 seinen Urlaub ausbezahlt bekommt, wird das dann auf Hartz IV mit angerechnet?
So, jetzt heißt es bei uns abwarten, was uns die Tage, Wochen, Monate oder sogar Jahre uns beschert
Gruss
maaboo
mein RA hat jetzt Akteneinsicht und wird eine Begründung formulieren.
Er meinte, da ich vor 1961 geboren bin, sieht es ein klein wenig besser aus, evtl. eine Teilerwerbsminderungsrente zu bekommen, aaaaaaber bis dahin wird noch viel Zeit ins Land gehen. Wahrscheinlich wird die Begründung vom DRV auch abgelehnt, so dass es zur Klage kommt. Ich muss mich noch darauf einstellen, weitere GA über mich ergehen zu lassen.
Etwas anderes hab ich noch auf dem Herzen. Es geht um meinen Mann
Nach Krankengeld, Reha etc. ausgesteuert, hat aber noch seinen Arbeitsplatz, bekommt seit 2010 Arbeitslosengeld bis März 2012. Ab April 2012 geht er in Altersrente.
Da mein Mann von 2008 bis 2012 seinen Urlaub ausbezahlt bekommt, wird das dann auf Hartz IV mit angerechnet?
So, jetzt heißt es bei uns abwarten, was uns die Tage, Wochen, Monate oder sogar Jahre uns beschert
Gruss
maaboo
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