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Probleme mit der Arge oder dem Sozialamt.
margret
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Ungelesener Beitrag von margret » Mo 5. Dez 2011, 15:00

Guten Tag! Ich brauche dringend einen Rat, da meine EM Rente auch beim Sozialgericht abgelehnt wurde. Muss ich nun H4 beantragen? Direkt eine AU vom Arzt abgeben? Gruß Margret

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Esuse
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Re: Ablauf

Ungelesener Beitrag von Esuse » Di 6. Dez 2011, 08:40

Hallo Margret, willkommen!

Es kommt darauf an, ob Du noch Anspruch auf Alg oder evtl sogar Krankengeld hast.
Wovon hast Du bis jetzt gelebt?
Wirst Du es bei der Ablehnung belassen, oder weiter gehen?
Hast Du einen Anwalt, wenn ja, was meint der ?
Liebe Grüße

Esuse

margret
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Re: Ablauf

Ungelesener Beitrag von margret » Di 6. Dez 2011, 13:46

Guten Tag Esuse! Zunächst habe ich ALG II erhalten und nach Meinung des MD der ARGE sollte ich EM Rente beantragen. Während dieser bis zum kompletten Ablehnung habe ich vom Grundsicherungsamt Geld erhalten. Nun erhalten ich gar nichts mehr. Ich denke ich muss jetzt bestimmt ALG II beantragen, aber wie soll das gehen, wenn der MD der ARGE sagt, dass ich dem Arbeitsmarkt nicht 3 Std. zur Verfügung stehen kann. Muss ich trotzdem ALG II beantragen und dann direkt eine AU abgeben? Gruß Margret

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Re: Ablauf

Ungelesener Beitrag von margret » Di 6. Dez 2011, 21:08

Guten Tag! Nun habe ich mit einer Person von der ARGE (JC) gesprochen. Mir wurde mitgeteilt, dass ich kein ALG II beantragen darf! EM Rente komplett abgelehnt (u.a. beim Sozialgericht)! Die Ärzte können das auch nicht verstehen! D.h. ich bin schwer krank, nun mittellos und bald obdachlos! Und jetzt? Gruß Margret

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Doppeloma
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Re: Ablauf

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 6. Dez 2011, 23:44

Hallo Margret, :smile:
Guten Tag! Nun habe ich mit einer Person von der ARGE (JC) gesprochen. Mir wurde mitgeteilt, dass ich kein ALG II beantragen darf!
Was man dir mündlich mitteilt ist erst mal völlig unwichtig, das hat ein Mitarbeiter des JobCenter (die Arge gibt es schon seit Anfang 2011 NICHT mehr, die heißen jetzt alle JobCenter), in dieser Weise GAR NICHT zu entscheiden.
Stelle den kompletten schriftlichen Antrag (den bekommst du auch im Internet zum Ausdrucken !!!), lege ALLE erforderlichen Unterlagen in Kopie dazu und sende das entweder per Übergabe-Einschreiben ODER gib das bei einer anderen Behörde (Stadtverwaltung /Krankenkasse /Polizei) ab zur Weiterleitung, gegen Empfangsbestätigung. :ic_up:

DAMIT gilt der Antrag als gestellt, NIEMAND hat dir vorzuschreiben, wo du wann welche Anträge stellen DARFST, das ist NICHT ZULÄSSIG, die Behörde hat JEDEN Antrag eines Bürgers anzunehmen, zu bearbeiten und einen rechtsmittelfähigen Bescheid zu erstellen.

Eine Ablehnung MUSS konkret begründet werden, SCHRIFTLICH... :keule: :keule: :keule:
EM Rente komplett abgelehnt (u.a. beim Sozialgericht)! Die Ärzte können das auch nicht verstehen! D.h. ich bin schwer krank, nun mittellos und bald obdachlos! Und jetzt?
Damit bist du hier NICHT ALLEINE aber man (die Ämter) DARF es (eigentlich) nicht soweit kommen lassen, dass du deswegen obdachlos wirst und keine Mittel für deinen Lebensunterhalt zur Verfügung hast, leider MUSS man sich sogar DAS erkämpfen, auch wenn man krank ist und DARF sich solche mündliche Abwimmelei NICHT gefallen lassen.

Hast du schon was schriftlich in der Hand, dass deine EM-Rente endgültig abgelehnt wurde... :confused: :Gruebeln:

Dann mach dir davon eine Kopie und füge das deinem Antrag bei, sollten ärztliche Sachen da drinstehen, mach das bitte unkenntlich, das geht die Sachbearbeiter von den Ämtern NIX an.
Diese Ablehnung bedeutet ja, dass dich die Renten-Kasse durchaus noch für arbeitsfähig, zumindest (für die geforderten 3 Stunden) erwerbsfähig hält und DAMIT IST DAS JOBCENTER für dich zuständig, auch wenn denen das nicht passt... :lesen:

Wenn du aktuell weiterhin AU-geschrieben bist/wirst ändert das GAR NICHTS DARAN, denn arbeitsunfähig ist NICHT das SELBE wie Erwerbsgemindert, da wird das Jobcenter mit leben MÜSSEN, wenn die DRV nun mal aktuell meint, du brauchst KEINE EM-Rente, dann müssen die eben warten, bis du auch wieder "arbeitsfähig" sein wirst...

Es spielt im Moment KEINE Rolle, ob DU SELBER (mit deinen Ärzten) glaubst, dass du wirklich jemals wieder arbeiten KÖNNTEST, die DRV /das Gericht "hat das im Moment so beschlossen", dass du NICHT Erwerbsgemindert BIST und DAS ist rechtsverbindlich, AUCH vom JobCenter zu akzeptieren.

Daher ist es völlig in Ordnung, wenn du im Antrag ankreuzt, dass du dich in der Lage siehst, wenigstens 3 Stunden erwerbstätig zu sein, die DRV / das Gericht sieht das ja AUCH so, sonst würdest du ja Rente bekommen.

Solange du weiter AU bist kannst du natürlich auch diese 3 Stunden nicht arbeiten, ich bekomme AUCH Leistungen vom JobCenter, eben WEIL über meine Rente noch NICHT entschieden wurde, gelte ich AUCH NOCH als erwerbsfähig für mindestens 3 Stunden täglich.

Nimm dir möglichst Begleitung mit, wenn du den Antrag fertig hast, versuche es ruhig DIREKT beim JobCenter den abzugeben und lass dich da nicht wieder wegschicken, BITTE unbedingt auch eine Eingangsbestätigung verlangen, das ist SEHR WICHTIG für den Beginn der Zahlungen.
wenn der MD der ARGE sagt, dass ich dem Arbeitsmarkt nicht 3 Std. zur Verfügung stehen kann
Was der MD der Arge mal "gesagt hat" ist aufgehoben, wenn DRV UND Gericht beschließen, dass du eben DOCH erwerbsfähig bist, da MUSS sich auch dieser Amtsarzt nach richten, so ist es nun mal gesetzlich geregelt.
Die haben NUR solange was zu melden, wie ALLES noch in der Schwebe ist, die DRV ENTSCHEIDET DAS AM ENDE, ist schon merkwürdig, dass du überhaupt bisher Grundsicherung (SGB XII ???) bekommen hast, das gibt es VOR einer Entscheidung der DRV üblicherweise GAR NICHT, sondern erst MIT RENTE.

Oder wenn die Erwerbsminderung von der DRV festgestellt wird aber KEIN EM-Renten-Anspruch besteht, wegen fehlender Beiträge z.B., ALLE anderen bekommen normalerweise H4, bis zur Entscheidung über die EM-Rente, denn so lange gilt man "automatisch" noch als Erwerbsfähig, EGAL was die Amtsärzte dazu SAGEN / schreiben. :confused: :Gruebeln:

Ich habe AUCH ein Gutachten von der AfA, dass ich GAR NICHT mehr vermittelbar BIN, aus gesundheitlichen Gründen, bekomme mein Geld trotzdem vom JobCenter, mich wollte auch noch KEINER in die Grundsicherung (SGB XII) abschieben.

Das würde denen (BEI MIR) auch GANZ schlecht bekommen, wenn sie es probieren sollten, DU MUSST JETZT (LEIDER) kämpfen, sonst wirst du GAR NICHTS bekommen und stehst Weihnachten womöglich OHNE Geld da.
Zur Not KANN dir auch das Sozialgericht helfen, die Rechtsantragstelle, wenn das JobCenter sich weiter weigert, deinen Antrag anzunehmen und zu bearbeiten, da wäre es aber gut, wenn du was schriftlich hast, NUR mit "die haben gesagt", kommst du da nicht weit...

Liebe Grüße von der Doppeloma :smile:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Ablauf

Ungelesener Beitrag von margret » Mi 7. Dez 2011, 01:52

Guten Abend Doppeloma! Super, vielen Dank für deine Mühe, man sieht, dass du in diesem Bereich deine Erfahrungen gemacht hast! Dann hat mich JC mal wieder absichtlich getäuscht. Ja, Doppeloma, ich habe mich auch gewundert, warum das Grundsicherungsamt bis zur kompletten Ablehnung bezahlt hatte und nicht JC.

Bist du sicher, dass JC akzeptiert, dass ich AU bin? Sag bloß, dass ich dann nach 6 Monaten AU wieder vom MD des JC als erwerbsunfähig eingestuft werde und wieder einen EM Rentenantrag stellen muss? Wenn ich den ALG II Antrag am Schalter abgebe, muss ich dort noch einmal persönlich hin gehen zu einem Beamten oder habe ich dann meine Ruhe? Gruß Margret

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Re: Ablauf

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mi 7. Dez 2011, 02:22

Hallo Margret, :smile:
Bist du sicher, dass JC akzeptiert, dass ich AU bin? Sag bloß, dass ich dann nach 6 Monaten AU wieder vom MD des JC als erwerbsunfähig eingestuft werde und wieder einen EM Rentenantrag stellen muss?
Was DEIN JC akzeptiert oder nicht KANN ich dir nicht sagen, meins hat die AU von Beginn an akzeptieren MÜSSEN und tut es bisher auch, aber mein Klageverfahren läuft ja auch noch.

Was so alles passieren KÖNNTE, wenn meine Klage schiefgehen SOLLTE, darüber möchte ich jetzt noch GAR NICHT nachdenken. :Angst:

Das JC KANN dich zum Amtsarzt schicken, so oft es möchte, wie dein JC das machen wird weiß ich nicht und über Erwerbs-MINDERUNG hat der MD GAR NICHT rechtsgültig zu entscheiden, da hast du dich schon einmal "verschaukeln" lassen, ICH KANN dir NICHT garantieren, dass man es NICHT wieder versucht.

Da erwartest du zuviel von mir, in die Zukunft schauen kann ich nicht mal FÜR MICH SELBER und/oder WISSEN was DEIN JC in Zukunft dann tun wird, DAS KANN ich auch nicht. :Verwirrt: :Hilfe:

Liebe Grüße von der Doppeloma :smile:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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