soll eine EGV unterschreiben

Probleme mit der Arge oder dem Sozialamt.
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Kicki
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soll eine EGV unterschreiben

Ungelesener Beitrag von Kicki » Di 22. Nov 2011, 12:35

Hallo zusammen,

ich habe letzte Woche Post von der ARGE bekommen, nachdem ich mit der Arbeitsvermittlerin telefoniert hatte. Ich gehbs zu, ich hab mir entlocken lassen, daß ich eine mittlere Depri habe. Ich war da etwas blauäugig glaube ich...

Ihr fehlt jedenfalls eine AU von mir die ich nachreichen soll, und dann wollte sie noch wissen, wann ich voraussichtlich wieder arbeitsfähig sein werde. Darum hab ich ihr gesagt, daß ich das nicht wüßte, aber daß ich erstmal davon ausgehe, daß ich nicht ewig AU bleiben werde, da die Depri durch meine privaten Umstände (Scheidung, Unterhaltsklage, eins von zwei Kindern wohnt seit Mai beim Vater, Kündigung und Kündigungschutzklage - und das wissen die ja alles, das hängt ja alles irgendwie mit der Berechnung des Geldes zusammen) wohl entstanden ist und sich die weitere Entwicklung erst nach Abschluß der einzelnen Vorgänge abzusehen ist. Jedenfalls sagte sie, sie würde mir eine EGV schicken, dich ich unterschrieben mit der fehlenden AU (habe von der Kasse eine bescheinigung für die gesamte AU-Zeit bekommen, das müßte hoffentlich reichen) schicken soll.

Wegen weiterer Arbeitsfähigkeit habe ich ihr auch noch erzählt, daß ich von der Klinik ein Attest bekommen habe, in dem steht, daß ich bis auf weiteres nur im Rahmen einer Halbtagsstätigkeit arbeitsfähig bin. Dieses will sie auch in Kopie haben.

So. In der EGV steht nun folgendes:
*********************************************************************
zwischen: mir
und: dem JC
gültig bis 05/12

Ziel(e)
Verringerung der Hilfebedürftigkeit durch Eingliederung in den Arbeitsmarkt,
Klärung der beruflichen Leistungsfähigkeit

1. Ihr Träger für Grundsicherung JC unterstütz Sie mit folgenden Leistungen zur Eingliederung
- Er unterbreitet Ihnen Vermittlungsvorschläge, soweit geeignete Stellenangebote vorliegen.
- Bei Fragen über Ihre Leistungsfähigkeit in beruflicher Hinsicht bietet er Ihnen die Erstellung eines ärztlichen Gutachtens aus sozialmedizininischer Sicht an.
- Weitere Unterstützungsmöglichkeiten sind vorhanden, bedürfen aber der Absprache mit Ihrer Vermittlungsfachkraft.

2. Bemühungen von mir zur Eingliederung in Arbeit
- Einladungen des Jobcenter
blablabla ich glaube das kenne ich schon und ist wohl standart.
********************************************************


Bisher habe ich diese EGV's immer unterschrieben, weil ich dachte, ich muß das. Ein ärztliches Gutachten zur arbeitsfähigkeit wird eh auf mich zukommen, würde ich mir das ersparen können, wenn die ARGE das bereits übernommen hat?
Soll ich wirklich das Attest (es war für die Vorlage bei Gericht bestimmt) an die ARGE schicken?
Ich fühle mich derzeit bei weitem nicht in der Lage, mich mit Jobvorschclägen zu beschäftigen. Bin ja erstmal noch AU bis Ende November und danach auch nochmal aber ich weiß nicht wielange. Sicher jedenfalls bis zur Klärung meines Jobs.

Ach, ich weiß gar nicht, was ich eigentlich fragen wollte, das ist mir schon wieder zu undurchsichtig alles. Der Brief lag jetzt auch seit 15.11. im Briefkasten und ich habe ihn eben erst in die Wohnung geholt. Und jetzt drückt mir wieder das Herz und ich fühle wie ich innerlich wieder aufgewühlt werde. Es ist zum :kotzen:

lg
kicki

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Re: soll eine EGV unterschreiben

Ungelesener Beitrag von Vrori » Di 22. Nov 2011, 14:25

Hallo Kicki,

erst mal vorweg...Eingliederungsvereinbarungen sind Verträge...und Verträge muss man nicht unterschreiben...obwohl die einen gerne Glauben machen wollen, dass man es müsse.

Außerdem darf, wenn überhaupt, eine Eingliederungsvereinbarung nur mit erwerbsfähig Leistungsbeziehern abgeschlossen werden...da stellt sich die Frage: bist du erwerbsfähig?

Meine Empfehlung..schau mal ins Erwerbslosenforum...da wirst du eine Menge zum Thema EGV erfahren...
und ich hoffe, dass Doppeloma sich noch meldet..die ist im Bereich JC wesentlich fitter als ich.

..eins noch, erzähl denen vom Amt nichts am Telefon und beantrage die Löschung deiner Telefondaten...denn wenn es hart auf hart kommt, gilt nur das geschriebene Wort!!

alles Gute
LG
Vrori
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ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

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Re: soll eine EGV unterschreiben

Ungelesener Beitrag von Kicki » Di 22. Nov 2011, 14:56

danke erstmal. Was für Telefondaten sollen gelöscht werden? Und wer versichert, daß die dann auch wirklich gelöscht werden? Kann ja längst sein, dass die Tante das schon schriftlich in ihren Unterlaagen hat.
Es geht ja "nur" um eine Depression - vom Schlaganfall wissen die zum Glück nichts. Ist es denn so schlimm, wenn die von einer Depression wissen?

Also ich denke, erwerbsfähig bin ich, ich bin nur seit 31-05.11 arbeitsunfähig. Das Attest für die Halbtagstätigkeit sagt ja leider nichts über die tatsächliche Erwerbsfähigkeit aus, das weiß ich schon.

Die Trulla meinte noch, das JC wäre nur für erwerbsfähige zuständig, daher wäre es nicht fair, wenn nicht erwerbsfähige auch Leistung bezögen, daher müsse sie wissen, wielange ich denn noch AU sei. Irgendeine Aussage wollte sie von mir.

Der Anruf kam überraschend, ich war nicht darauf vorbereitet.

liebe Grüße
Kicki

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Re: soll eine EGV unterschreiben

Ungelesener Beitrag von Vrori » Di 22. Nov 2011, 15:33

Hallo Kicki,

naja, wenn die vom JC was von dir wissen wollen, dann sollen sie das schriftlich machen...
meine Arbeitsagentur kennt eigentlich auch meine Telefonnummer...nur habe ich denen untersagt, mich anzurufen...jetzt machen sie alles schriftlich...womit ich dann auch Beweise habe, dass sie z.B. gegen den Datenschutz verstoßen...

LG
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Re: soll eine EGV unterschreiben

Ungelesener Beitrag von Kicki » Di 22. Nov 2011, 15:41

das ist eine gute Idee, das sollte ich auch machen! Schriftliches kann ich zu der Zeit bearbeiten, zu der ich das auch kann....

danke
lg
kicki

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Re: soll eine EGV unterschreiben

Ungelesener Beitrag von Esuse » Di 22. Nov 2011, 15:54

Hallo,

die Damen von der Arge hat Recht, die Leistungen der Arge stehen nur erwerbsfähigen Menschen zu, nur bestimmt nicht die Arge, wer erwerbsfähig ist, sondern die DRV. Wenn man Rente bekommt, muß man zum Sozialamt, wenn diese nicht reicht.
Die DRV wird das Gutachten der Arge nicht anerkennen, das ist so gut wie sicher.
Die Arge wird durch den Amtsarzt überprüfen lassen, ob Du im arbeiten kannst oder nicht, danach werden sie evtl einen Rentenantrag verlangen...
Liebe Grüße

Esuse

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Re: soll eine EGV unterschreiben

Ungelesener Beitrag von Kicki » Di 22. Nov 2011, 16:05

können die denn das machen? Ich bin doch erst seit Mai diesen Jahres AU! Soll ich das nun unterschreiben, dann kommt der Amtsarzt? Oder was ist wenn ich nicht unterschreibe??
Noch brauche ich erstmal Pause und nicht NOCH eine Baustelle! Ich habe genug Baustellen!!!!!

lg
kicki

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Re: soll eine EGV unterschreiben

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 22. Nov 2011, 17:15

Hallo Kicki, :koepfchen:

ich klink mich mal ein, was dir geschrieben wurde zur EGV ist völlig korrekt, die brauchst du überhaupt NICHT unterschreiben, die Feststellung der Erwerbsfähigkeit hat darin sowieso NICHTS zu suchen.

WAS KANN passieren, deine SB KANN da einen VerwaltungsAkt draus machen, das heißt sie (bzw. das Amt) bestimmt einseitig, dass du (trotzdem) DAS zu tun hast, was JETZT in dieser EGV drin steht und weil DAS dann ein Bescheid ist, kannst du dagegen Widerspruch einlegen.

Wegen der Unterschrift auf die EGV DARF NICHT mehr sanktioniert werden, WENN du die EGV unterschreibst, dann verpflichtest du dich FREIWILLIG jeden Mist zu machen, der Da drin steht.

Gesundheitliche Dinge haben da aber schon vom Gesetz her NICHTS drin verloren, diese Sachen sind zu klären, BEVOR mit dir überhaupt eine EGV abgeschlossen werden darf.
Also ich denke, erwerbsfähig bin ich, ich bin nur seit 31-05.11 arbeitsunfähig. Das Attest für die Halbtagstätigkeit sagt ja leider nichts über die tatsächliche Erwerbsfähigkeit aus, das weiß ich schon.
Wenn in diesem Attest KEINE konkreten Angaben zu deinen Krankheiten drin stehen, dann kannst du eine Kopie ruhig bei deiner Vermittlerin abgeben (bitte lass dir den Empfang auf einer weiteren Kopie von ihr bestätigen!!!).
Somit MUSS sie vorerst weiterhin deine AU hinnehmen, denn die erforderliche "Erwerbsfähigkeit" (mindestens 3 Stunden) für SGBII-Leistungen wird dir ja damit bestätigt. :ic_up:

Du siehst das völlig RICHTIG, dass es bei dir aktuell um ArbeitsUnfähigkeit geht und NICHT um generelle Erwerbsunfähigkeit, diese Bewertung hat ohnehin NUR die Rentenkasse rechtsgültig zu treffen.

Wenn sie DARAN Zweifel hat, dann soll sie einen Termin beim Amtsarzt für dich machen, DER ist zuständig das für die Arge (JobCenter!) festzustellen und NIEMALS der Vermittler (der ist KEIN Arzt, der soll dich in Arbeit bringen), den gehen deine konkreten Gesundheitsprobleme und die Gründe dafür GAR NICHTS an.

Es ist eher selten von Vorteil, diesen Vermittlern überhaupt groß was dazu auf die Nase zu binden, gerade WENN es um psychische Probleme geht, nutzen die das eher aus, um dich besonders unter Druck zu setzen, das sind KEINE Psychologen, die da deswegen besonders "liebevoll" mit dir umgehen werden... :Verwirrt: :Hilfe:

Solche SB sind jedenfalls eher die ganz große Ausnahme, die meisten haben keinerlei Sensibilität dafür, mit solchen Krankheiten überhaupt irgendwie umzugehen, genau wie VIELE andere "angeblich normale" Menschen auch nicht.

Schick deine AU-Bescheinigung da nachweislich hin (mach dir bitte IMMER für dich eine eigene Kopie für solche Fälle) und gut, zu der EGV brauchst du dich GAR NICHT äußern, wenn die SB was will, wird sie sich schon melden... :grinser:

Da steht auch drauf, dass man den Inhalt mit dir besprochen und offene Fragen geklärt hat, wie geht DAS DENN auf dem Postwege... :confused: , schon das wäre für mich ein ausreichender Grund, NICHT zu unterschreiben, wenn es GAR NICHT stimmt.

Entweder bekommst du dann in Kürze einen "Erinnerungsbrief" oder direkt den Verwaltungsakt (Bescheid mit dem gleichen Inhalt wie die EGV !!!), dann sehen wir weiter, dagegen kannst du wenigstens Widerspruch einlegen.

Du solltest NIEMALS davon ausgehen, dass die Arge Interesse an der Lösung deiner privaten und/oder gesundheitlichen Probleme hat, das EINZIGE Interesse dieses Amtes (und der SB) besteht NUR DARIN, möglichst BALD NICHT mehr für dich ZAHLEN zu müssen.

DAFÜR ist ihnen fast JEDES Mittel Recht, ohne Rücksicht auf Verluste, dein persönliches Wohlergehen ist dabei vollkommen nebensächlich.
Wenn dir DAS KLAR ist, dann wirst du auch besser unterscheiden können, WAS man denen überhaupt preisgibt und WAS BESSER NICHT.

Bei uns stellen die sich komplett TOT, seit wir die Klage eingereicht haben, wir warten auf Bescheide, die längst da sein MÜSSTEN und das Geld dafür fehlt natürlich auch, Nachfragen /Erinnerungen (schriftlich per Einschreiben und/oder per Fax) von unserer Seite werden ignoriert...IMMER so, wie es denen in den Kram passt, denn IHRE (unberechtigten!) Forderungen bringen sie innerhalb weniger Tage rüber....

Pass auf dich auf!

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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