Hallo Strohblume,
ich glaube das @blümchen interessiert sich nicht mehr wirklich für unsere Antworten, sie war zuletzt im Oktober 2011 bei uns...es lohnt sich manchmal auf das Datum der Anfragen zu achten.
das ist mir neu das medizinische Dinge da in eine EGV nicht reingehören. Ich musste das auch schon durchmachen, wo ich verpflichtet bin, an einer Psychotherapie teilzunehmen, was ich aber eher als reiner privater Natur verstehe und das auch eine reine familiäre Angelegenheit ist.
Eine EGV ist eine Vereinbarung (ein Vertrag) der Sachen zur Eingliederung in ARBEIT regeln soll, was bitte haben da gesundheitliche Sachen mit zu tun.
Eine solche EGV ist gar nicht zulässig, im Übrigen braucht man eine EGV NIEMALS unterschreiben, EGAL was die SB erzählen und androhen.Eine Sanktion weil man NICHT unterschreibt wäre rechtswidrig, das ist gesetzlich verboten.
Zudem wurde ich jetzt wo ich zu diesem Psychlogischen Test musste auch schon gedrängt zu einer Psychotherapie zu gehen. Kann man sich dagegen außer zu einem kompetenten Anwalt zu gehen, zur Wehr zu setzen?
Es kommt darauf an in welchem Zusammenhang solche psychologischen Tests gemacht werden (sollen), wenn du (z.B.) eine Weiterbildung (schriftlich) beantragt hast, dann KANN es eine Voraussetzung für die Genehmigung sein, dass deine Eignung dafür auch psychologisch getestet wird.
Einfach "NUR mal SO" ist das GAR NICHT erlaubt, es MUSS immer VORHER ein Grund dafür genannt werden und du musst damit einverstanden sein, deswegen einen solchen Test zu machen.
Im Gegensatz zur "normalen" amtsärztlichen Untersuchung sind die Untersuchungen und Test-Einladungen zum Psychologen absolut FREIWILLIG, da MUSS KEINER hin wenn er nicht WILL, eine beantragte Schulung/Weiterbildung bekommt man dann im Zweifel natürlich auch nicht, aber ZWINGEN darf dich dazu KEINER.
Die wenigsten HIER waren bisher (glaube ich) selber beim Psychologischen Dienst der AfA, NUR beim Amtsarzt wegen der "Restleistungsfähigkeit", ich persönlich wurde da auch noch NIE hingeschickt, würde ich auch ablehnen, bin seit Jahren in fachärztlicher Behandlung, das hat AUCH dem Amt zu genügen (als Information, NICHT als Aufgabe in einer EGV).
Habe ja schon an anderer Stelle festgestellt, dass du dir viel zu viel gefallen läßt, hinterfrage WAS man von dir verlangt, fordere die Rechtsgrundlagen dafür ein, schriftlich, damit dein Anwalt das überprüfen KANN.
Es ist nicht mal wichtig, ob du tatsächlich einen Anwalt HAST, meist geben die von ALLEINE auf, wenn man sich nicht so leicht "erpressen" lässt, klar "drohen" die IMMER mit Leistungsentzug und Sanktionen, WAS sollen sie denn sonst machen, dich verhauen...oder Stubenarrest geben...
Mir haben sie jetzt versucht ja eine Reha-Maßnahme aufzubrummen, bin jetzt aber erstmal weiter AU, damit ich auch ein wenig Ruhe vor dem Laden habe. Ic hweiß uch nicht immer wie man sich da am besten verhalten soll, weil die direkt mit Sanktion kommen.
WIE wollte man dir eine "Reha-Maßnahme aufbrummen" ??? mit einer EGV ??? WAS für eine Reha-Maßnahme soll das denn sein ???
Das ist üblicherweise eine Gesundheits-Maßnahme die man NUR auf Antrag von der DRV oder von der Krankenkasse bekommt, das KANN dir ein JobCenter GAR NICHT "aufbrummen"...
Wie du dich verhalten sollst ???, ganz einfach, FRAGEN, FRAGEN, FRAGEN wenn die was von dir wollen, sollen sie dir erklären wozu das gut ist und WAS dazu im Gesetz steht, bitte schriftlich geben lassen (für deinen Anwalt
)
DU hast ein Recht darauf von denen informiert zu werden UND NICHTS unterschreiben, was man dir nicht erklärt hat und was du NICHT WILLST und/oder was du nicht verstehst...
Auch für mögliche Sanktionen gibt es Gesetze, die dürfen NICHT ALLES "bestrafen" was sie dir da erzählen, wenn sie das tun WOLLEN, muss es auch rechtlich möglich sein und man MUSS dir die Gelegenheit geben dich VORHER dazu zu äußern (Anhörung!), DANACH kommt ein Bescheid und dann kann man dagegen Widerspruch einlegen und auch Klage erheben am Sozialgericht, wenn diese Sanktion unberechtigt ist.
Das GANZE Geld DARF man dir so schnell NICHT wegnehmen, dann gibt es AUCH Möglichkeiten (über das Gericht) die Weiterzahlung (kurzfristig!!!) zu erzwingen, DU hast die Wahl, deine Nerven zu ruinieren, weil du dir ALLES gefallen läßt ODER den Kampf aufzunehmen und dich zu wehren...
Die WISSEN sehr genau mit wem die ALLES machen KÖNNEN und wer IHNEN das Leben schwer macht, wenn sie es übertreiben mit ungesetzlichen Forderungen, bei MIR im PC steht schon drin, dass ich das JC verklagt habe, was glaubst du wohl warum die gestern am Telefon so "geschluckt" hat, "da steht aber schon viel drin", ja vor allem VIEL zu dem MIST den das Amt schon so mit uns gebaut hat.
Eine ECHTE Sanktion habe ICH übrigens noch NIE bekommen, es waren immer alles "Rechenfehler und versehentlich falsche Bescheide"
, NUR ist DAS NICHT mein Problem und eine EGV habe ICH auch noch NIE unterschrieben.
Mir geht es deutlich besser OHNE die Aufgabe mir einen "Ausbildungsplatz" zu suchen...sich zu wehren ist auch stressig, aber das Gefühl, wenn man wieder mal einen Erfolg damit hatte, ist eindeutig angenehmer...als grenzenlose ANGST VOR ALLEM...
Liebe Grüße von der Doppeloma