Hallo Fulgora,,
Die Fälle die mir bekannt sind, vor allem jene wo das ALG höher war als die Rente, wurde sofort mit Bescheid eingestellt, da die anderen Sozialleister ja nur in Höhe der Rente "entschädigt" werden.
Es geht hier aber NICHT um ALGI, dort ist es wirklich so, dass die Einstellung der Zahlungen SOFORT mit dem EM-Rentenbescheid erfolgt.
Da gibt es aber auch KEINE Bedarfsgemeinschaft, KEINE Anrechnung von Partner-Einkommen und KEIN zusätzliches Geld für minderjährige Kinder (nur einen leicht erhöhten ALGI-Satz).
Da gehe ich von aus das das so nicht gaz richtig ist, denn der Betrag für November istwahrscheinlich in der Nachzahlung, der vorläufig nicht ausgezahlt wird enthalten.
Im SGBII "ticken" die Uhren aber (in der und vielen anderen Hinsichten!!!) etwas anders, was diesen Bereich betrifft also BITTE KEINE Verwirrung stiften.
Es geht nicht um Wahrscheinlichkeiten sondern um die Tatsache, dass für November das Geld NICHT von der DRV gezahlt wird, sondern das JC die (bisher !!!) übliche Leistung zu erbringen hat (H4 ist ja bereits am Anfang des Monats fällig!!!), weil die Rente erst ab Dezember geleistet wird.
Der erste Zahltermin lt. Rentenbescheid IST maßgeblich, bis zum VOR-Monat hat das Amt ALGII zu leisten, schließlich erfolgt AUCH die Verrechnung bis zu diesem Termin von der DRV aus.
So war es bei Männe AUCH, bis März gab es ungekürzt H4 für UNS BEIDE, wurde dann auch bis DAHIN mit der DRV verrechnet (NUR Dopas Anteil!!!) und ab April setzte die Rentenzahlung ein.
Deine Ansichten zur Bedarfsgemeinschaft in ALLEN Ehren, ABER OHNE Trauschein hat NIEMAND einen gesetzlichen Unterhalts-Anspruch an den unverheirateten Partner...
Es bleiben NICHT OHNE Grund viele unverheiratete Paare, lieber in getrennten Wohnungen erst recht, wenn auch noch Kinder /Jugendliche mitbetroffen sind.
Ich glaube, wenn man dich (für Frau und fremdes Kind) OHNE Trauschein auf den H4-Satz reduzieren würde, dann würdest du das auch etwas anders sehen, wenn du eigentlich arbeiten gehst, um dein Geld (in erster Linie !) FÜR DICH ausgeben zu KÖNNEN und NICHT von diesen Einschränkungen und Gängeleien betroffen wärst, OHNE diese Partnerin und IHR Kind.
Als (Ehe)-Partner eines HLU-Empfängers DARFST DU GAR NIX (mehr) zusätzlich haben, KEINE Altersvorsorge / KEINE Lebensversicherung (FÜR DICH!), KEIN Vermögen irgendeiner Art (FÜR DICH!) kein (teures) Auto (wenn überhaupt!) und auch KEINE Wohnung, die dem Amt zu groß und /oder zu teuer erscheint, DAS geht weit über eine übliche (als "normal" angesehene) finanzielle Unterstützung des unverheirateten Partners hinaus.
Üblicherweise DARF das Amt zwar "erst" nach einem Jahr diese Einstehensgemeinschaft "vermuten/behaupten", es ist jedoch eher vom ERSTEN Tage an SOOO, dass man diese einfach voraussetzt und erst gar keine Leistungen erbringen will.
Deine Frage nach Unterhalt des Kindesvaters ist da durchaus berechtigt, diesen Unterhalt wird die Fragestellerin unbedingt einklagen MÜSSEN, denn das Kind /der Jugendliche hat zwar mit 15 einen eigenen Anspruch auf H4-Leistungen, ABER NUR wenn er NICHT mehr im elterlichen Haushalt lebt (z.B. Heim /betreutes Wohenen).
Ansonsten "übernimmt" er zwar im SGB II den Part des "Erwerbsfähigen Leistungsberechtigten" (ab 15 Jahre !!!) und die Mutter bekommt dann "SozialGeld" aus dem SGB II (also KEINE HLU).
Das ändert aber NIX an der Einbeziehung des Lebenspartners in diese Bedarfsgemeinschaft wenn die drei zusammen in einer Wohnung wohnen (spätestens nach einem Jahr), mit ALLEN Konsequenzen der Regelungen des SGB II, ICH würde auf DIESEN Kampf verzichten und mit meinem Kind lieber in einer eigenen (angemessenen) Wohnung bleiben.
Die Vermögensgrenzen sind zwar in H4 etwas höher, aber für einen unverheirateten Partner würde ICH KEINE Versicherungen/Vermögenswerte auflösen oder reduzieren wollen, weil mir das Amt vorschreibt, was (und WIE VIEL) ich noch SELBER haben DARF und WAS NICHT, damit ich meinen Partner (und vielleicht sogar noch sein Kind) ernähren kann.
Es gibt nur SEHR wenige Partnerschaften, die eine solche Konstellation lange aushalten und auf Unterhalt verklagen KANN man den Lebenspartner NICHT, DA greift dann (plötzlich) wieder das (richtige) Gesetz und danach hat man in dieser Situation nun mal KEINEN Unterhaltsanspruch an den Partner.
Es gibt im ELO genügend Fälle davon, es ist NICHT die Zeit für unverheiratetes zusammen leben, es macht AUCH für Ehepaare nicht unbedingt "Spaß" (wie ich ja gerade erlebe) aber zumindest kann man nötigenfalles den Unterhalt vom Partner auch einklagen, sofern überhaupt genug FÜR ALLE da ist.
Ich denke durchaus, dass JEDER Erwachsene Mensch einen EIGENEN gesetzlichen Anspruch auf ein Mindest-Existenz-Minimum haben sollte, ICH sehe es auch NICHT ein, WARUM ICH ALLES (auch den letzten Cent meiner eigenen Vorsorge) aufgeben soll, um meinen Mann zu ernähren, weil ER nach 35 Jahren Arbeit zu wenig Rente bekommt und irgendwann stehe ICH dann GENAUSO da...
Zumindest im Renten-Bereich sollte diese Mindest-Unterstützung unabhängig vom Partner zustehen, im Allgemeinen KANN KEINER dafür, dass er krank wird und/oder auch aus einem langen Arbeitsleben NICHT genug EM-Rente/Altersrente erzielen konnte, DER (Ehe)-Partner allerdings AUCH NICHT.
Soweit es in MEINER eigenen (freien!!!) Entscheidung liegt (und möglich ist), werde ich (auch finanziell) IMMER für meinen Partner da sein, ich lasse mir aber AUCH NICHT gerne was von irgendeinem AMT vorschreiben (und MICH SELBER AUF "NULL"/HLU-Niveau reduzieren), wenn ich selber dort gar keine Ansprüche erhebe...
Liebe Grüße von der Doppeloma