EM-Rente rückwirkend bewilligt-wer ist für Nov. zuständig?

Probleme mit der Arge oder dem Sozialamt.
BambiVanHeaven
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EM-Rente rückwirkend bewilligt-wer ist für Nov. zuständig?

Ungelesener Beitrag von BambiVanHeaven » Do 20. Okt 2011, 09:02

Hallo,

mein Fall ist etwas kompliziert.

ich bekam letzte Woche meinen Rentenbescheid, die volle Rente ist rückwirkend vom 01.06.2011 bis 30.09.2013 genehmigt.

Die zahlen aber erst ab dem 01.12.2011 und den Nachzahlungsbetrag wollen sie mit dem Jobcenter dann verrechnen.

Nun meine Fragen:

1. Meine Rente ist viel weniger als der HartzIV-Satz..können die dann was zurück verlangen? Stellen die das ganze dann jetzt ab 01.06. rückwirkend ein?
Rüchwirkend kann man ja keine HLU beantragen.

2. Wer zahlt denn jetzt noch für den kommenden Monat November?
Muss ich dann jetzt dafür schnellstens HLU beantragen oder muss das Jobcenter den November noch bis die Rente am 1.12. leistet, bezahlen?

Hoffe nicht dass ich und mein Sohn jetzt für den November ohne Geld da stehen...Dezember habe ich ja auch schon nix weil die ja erst Ende des Monats bezahlen :-(

HLU werde ich ab Dezember nicht beantragen da ich ab Dezember mit meinem Lebensgefährten zusammen ziehen werde und er zuviel verdient.

MfG
Bambi

Vrori
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Re: EM-Rente rückwirkend bewilligt-wer ist für Nov. zuständi

Ungelesener Beitrag von Vrori » Do 20. Okt 2011, 09:35

Hallo,
zuerst einmal ein herzliches Willkommen...und natürlich Glückwunsch, dass du den Kampf mit den Behörden erst einmal gewonnen hast...
nun zu deinen Fragen:

das JC fordert die Rente ein....aber nur in der Höhe der Rente...die Differenz verbleibt dir....

zu den anderen Fragen kann ich dir leider keine Antwort geben...aber ich denke, da werden sich noch mehr User hier melden.

LG
Vrori
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

Fulgora

Re: EM-Rente rückwirkend bewilligt-wer ist für Nov. zuständi

Ungelesener Beitrag von Fulgora » Fr 21. Okt 2011, 17:17

Hallo, auch wenn deine Rente geringer ist als dein ALG egal ob 1 oder 2, wird nur bis zur Höhe der Rente verrechnet, die Differenz ist "Schwund" der zu Lasten des Leistungsträgers geht.

Du solltest sofort HLU beantragen, da deine Rente ja eh unter dem H4 Satz liegt und die erste Rentenzahlung wird dann erst am 30/31.12 geleistet.

Zahlen wird das JC nur bis Erstellungsdatum des Bescheides, daher solltest du dich auch wegen Leistungen bis zur ersten Rentenzahlung unbedingt mit sofort dem Sozialamt in Verbindung setzten.

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Re: EM-Rente rückwirkend bewilligt-wer ist für Nov. zuständi

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Sa 22. Okt 2011, 00:14

Hallo BambiVanHeaven, :smile:

erst mal HERZLICH WILLKOMMEN bei uns :jaa:
ich bekam letzte Woche meinen Rentenbescheid, die volle Rente ist rückwirkend vom 01.06.2011 bis 30.09.2013 genehmigt.
Die zahlen aber erst ab dem 01.12.2011 und den Nachzahlungsbetrag wollen sie mit dem Jobcenter dann verrechnen.
das ist soweit korrekt und wenn die erste Rente ab dem 01.12. (also für Dezember ENDE Dezember) erst gezahlt wird, dann hast du Anspruch auf das VOLLE ALG II für den Monat November. :ic_up:

Warst du denn schon beim JobCenter und hast deinen EM-Renten-Bescheid dort vorgelegt... :Gruebeln: du bist verpflichtet solche wichtigen Veränderungen umgehend dort zu melden.
Bitte geh da wenn möglich NICHT alleine hin und lass dir ALLES schriftlich geben, wie es jetzt weitergehen soll.
1. Meine Rente ist viel weniger als der HartzIV-Satz..können die dann was zurück verlangen? Stellen die das ganze dann jetzt ab 01.06. rückwirkend ein?
Rüchwirkend kann man ja keine HLU beantragen.
Richtig, das ist auch nicht notwendig HLU zu beantragen, denn das Jobcenter MUSS diesen einen Monat bis zur offiziellen Renten-Zahlung noch zahlen, pass da gut auf, dass man dir das nicht streitig macht.

Auch der November wird noch mit der DRV verrechnet, also hast du auch Anspruch auf die Leistung (FÜR November!), mir ist aber durchaus schon zu Ohren gekommen, dass die JC versucht haben ihr Defizit etwas kleiner zu halten, indem sie zwar die Leistung bei der DRV haben mit verrechnen lassen, aber der Leistungsberechtigte sollte das Geld GAR NICHT mehr bekommen... :Verwirrt:

So DARF das aber NICHT laufen, das JobCenter DARF NUR Monat für Monat den Rentenbetrag verrechnen und was dann fehlt an der Leistung (FÜR DICH !!!) darf NICHT von dir zurück verlangt werden.

Die Leistungen, die für den Bedarf deines Sohnes gezahlt wurden dürfen auch NICHT verrechnet werden, der Bescheid KANN also GAR NICHT komplett aufgehoben werden (ab Beginn deiner Rente) denn dein Sohn bekommt ja keine Rente, NUR DU.
Hoffe nicht dass ich und mein Sohn jetzt für den November ohne Geld da stehen...Dezember habe ich ja auch schon nix weil die ja erst Ende des Monats bezahlen :-(
Wie alt ist denn dein Sohn, wovon soll ER dann überhaupt ab Dezember leben, NUR vom KIndergeld... :Gruebeln:
HLU werde ich ab Dezember nicht beantragen da ich ab Dezember mit meinem Lebensgefährten zusammen ziehen werde und er zuviel verdient.
Ich wünsche dir dafür ALLES Glück dieser Welt und dass deinem Lebensgefährten (UND DIR) auch wirklich KLAR ist, worauf ihr euch da finanziell einlaßt..., es ist leider KEINE gute Zeit für unverheiratete Paare, wo einer (eigentlich) auf zusätzliche Sozialleistungen angewiesen wäre, darum auch meine Frage nach dem Alter deines Sohnes... :Gruebeln:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: EM-Rente rückwirkend bewilligt-wer ist für Nov. zuständi

Ungelesener Beitrag von BambiVanHeaven » Sa 22. Okt 2011, 08:33

Hallo,

vielen, vielen Dank für eure Antworten.

Mein Sohn ist 15 Jahre alt - wird im Mai 16. Hab gehört, dass die für ihn weiterzahlen müssen, stimmt das?

Hab mich schon die ganze Zeit gefragt wie das geht..die können doch eigentlich nicht verlangen, dass mein Lebensgefährte für ein "fremdes" Kind sorgen muss?!

Aber die sagen ja auch, er muss mich versorgen obwohl wir nicht verheiratet sind..eigentlich ne Frechheit :-(

MfG
Bambi

Fulgora

Re: EM-Rente rückwirkend bewilligt-wer ist für Nov. zuständi

Ungelesener Beitrag von Fulgora » Sa 22. Okt 2011, 09:47

Wenn ihr in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, seid ihr eine Bedarfsgemeinschaft

Da wird im Prinzip alles an "Einkünften" in einen Pott getan und dann errechnet wieviel zum "Leben" fehlt. Und da ist es dann auch egal ob dein Partner mit dir verheitatet ist und ob das sein leibliches Kind ist.
Mein Sohn ist 15 Jahre alt - wird im Mai 16. Hab gehört, dass die für ihn weiterzahlen müssen, stimmt das?
Zahlt denn der Kindsvater nicht ?
Aber die sagen ja auch, er muss mich versorgen obwohl wir nicht verheiratet sind..eigentlich ne Frechheit :-(
siehe oben.
Und das finde ich auch OK, das erstmal die kleinste "Gemeinschaft" versucht sich selbst zu versorgen, bevor es auf Kosten aller geht. Wenn es keine andere Möglichkeit mehr gibt dann sollte das "Soziale Netz" auffangen.

@Doma:
das ist soweit korrekt und wenn die erste Rente ab dem 01.12. (also für Dezember ENDE Dezember) erst gezahlt wird, dann hast du Anspruch auf das VOLLE ALG II für den Monat November.....
Richtig, das ist auch nicht notwendig HLU zu beantragen, denn das Jobcenter MUSS diesen einen Monat bis zur offiziellen Renten-Zahlung noch zahlen, pass da gut auf, dass man dir das nicht streitig macht.
Da gehe ich von aus das das so nicht gaz richtig ist, denn der Betrag für November istwahrscheinlich in der Nachzahlung, der vorläufig nicht ausgezahlt wird enthalten.
Normalerweise erhält man auch den Einstellungsbescheid der anderen Sozialleistungen zeitgleich mit dem Rentenbescheid. Denn die anderen Sozialleistungsträger wissen meist schon eher das man Rente bekommt, bevor man selber es weiß.

Ab Datum Bewilligungsbescheid der EM-Rente ist das JC raus aus der Nummer. Daher unbedingt zu Sozialamt gehen und Hilfe (HLU für Rest Oktober und Novemver)beantragen. Ist zwar total bekloppt, aber das sind 2 verschiedene Instanzen.
Die Leistungen, die für den Bedarf deines Sohnes gezahlt wurden dürfen auch NICHT verrechnet werden, der Bescheid KANN also GAR NICHT komplett aufgehoben werden (ab Beginn deiner Rente) denn dein Sohn bekommt ja keine Rente, NUR DU.
Geht ja auch nicht wenn die Bedarfsgemeinschaft (Mutter/Kind)ja weiterhin besteht, was ja aufgrund der Tatsache das die Rente geringer als H4 ist gegeben ist. Wäre die Rente höher als der H4-Satz für diese Bedarfsgemeinschaft, dann müsste der Rentenempfänger voll für die Bedarfsgemeinschaft einstehen.

BambiVanHeaven
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Re: EM-Rente rückwirkend bewilligt-wer ist für Nov. zuständi

Ungelesener Beitrag von BambiVanHeaven » Sa 22. Okt 2011, 11:06

Hi,

also ich hatte da auch mal die DRV angerufen und die Sachbearbeiterin hat auch gemeint, dass das JC für den November auf jeden Fall noch zahlen muss und die verrechnen dann mit denen.

Mal schauen, werde am Montag da auf jeden Fall mal hingehen!
Danke!!

Fulgora

Re: EM-Rente rückwirkend bewilligt-wer ist für Nov. zuständi

Ungelesener Beitrag von Fulgora » Sa 22. Okt 2011, 12:38

Die Fälle die mir bekannt sind, vor allem jene wo das ALG höher war als die Rente, wurde sofort mit Bescheid eingestellt, da die anderen Sozialleister ja nur in Höhe der Rente "entschädigt" werden.

Sprich als Beispiel für 364 Euro geleistete H4 Leistungen bekommen die evtl. nur 300 Euro erstattet wenn die Rente 300 Euro beträgt. Daher sehen die schon zu das die nicht länger "drauflegen" als sie müssen.

Darum solltest du dir (wie immer eigentlich) alles schriftlich geben lassen.

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Re: EM-Rente rückwirkend bewilligt-wer ist für Nov. zuständi

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » So 23. Okt 2011, 15:03

Hallo Fulgora,, :smile:
Die Fälle die mir bekannt sind, vor allem jene wo das ALG höher war als die Rente, wurde sofort mit Bescheid eingestellt, da die anderen Sozialleister ja nur in Höhe der Rente "entschädigt" werden.
Es geht hier aber NICHT um ALGI, dort ist es wirklich so, dass die Einstellung der Zahlungen SOFORT mit dem EM-Rentenbescheid erfolgt.
Da gibt es aber auch KEINE Bedarfsgemeinschaft, KEINE Anrechnung von Partner-Einkommen und KEIN zusätzliches Geld für minderjährige Kinder (nur einen leicht erhöhten ALGI-Satz).
Da gehe ich von aus das das so nicht gaz richtig ist, denn der Betrag für November istwahrscheinlich in der Nachzahlung, der vorläufig nicht ausgezahlt wird enthalten.
Im SGBII "ticken" die Uhren aber (in der und vielen anderen Hinsichten!!!) etwas anders, was diesen Bereich betrifft also BITTE KEINE Verwirrung stiften. :Verwirrt: :Hilfe:

Es geht nicht um Wahrscheinlichkeiten sondern um die Tatsache, dass für November das Geld NICHT von der DRV gezahlt wird, sondern das JC die (bisher !!!) übliche Leistung zu erbringen hat (H4 ist ja bereits am Anfang des Monats fällig!!!), weil die Rente erst ab Dezember geleistet wird.
:ic_up:
Der erste Zahltermin lt. Rentenbescheid IST maßgeblich, bis zum VOR-Monat hat das Amt ALGII zu leisten, schließlich erfolgt AUCH die Verrechnung bis zu diesem Termin von der DRV aus.

So war es bei Männe AUCH, bis März gab es ungekürzt H4 für UNS BEIDE, wurde dann auch bis DAHIN mit der DRV verrechnet (NUR Dopas Anteil!!!) und ab April setzte die Rentenzahlung ein.

Deine Ansichten zur Bedarfsgemeinschaft in ALLEN Ehren, ABER OHNE Trauschein hat NIEMAND einen gesetzlichen Unterhalts-Anspruch an den unverheirateten Partner... :Hilfe:
Es bleiben NICHT OHNE Grund viele unverheiratete Paare, lieber in getrennten Wohnungen erst recht, wenn auch noch Kinder /Jugendliche mitbetroffen sind.

Ich glaube, wenn man dich (für Frau und fremdes Kind) OHNE Trauschein auf den H4-Satz reduzieren würde, dann würdest du das auch etwas anders sehen, wenn du eigentlich arbeiten gehst, um dein Geld (in erster Linie !) FÜR DICH ausgeben zu KÖNNEN und NICHT von diesen Einschränkungen und Gängeleien betroffen wärst, OHNE diese Partnerin und IHR Kind.

Als (Ehe)-Partner eines HLU-Empfängers DARFST DU GAR NIX (mehr) zusätzlich haben, KEINE Altersvorsorge / KEINE Lebensversicherung (FÜR DICH!), KEIN Vermögen irgendeiner Art (FÜR DICH!) kein (teures) Auto (wenn überhaupt!) und auch KEINE Wohnung, die dem Amt zu groß und /oder zu teuer erscheint, DAS geht weit über eine übliche (als "normal" angesehene) finanzielle Unterstützung des unverheirateten Partners hinaus. :lesen:

Üblicherweise DARF das Amt zwar "erst" nach einem Jahr diese Einstehensgemeinschaft "vermuten/behaupten", es ist jedoch eher vom ERSTEN Tage an SOOO, dass man diese einfach voraussetzt und erst gar keine Leistungen erbringen will.

Deine Frage nach Unterhalt des Kindesvaters ist da durchaus berechtigt, diesen Unterhalt wird die Fragestellerin unbedingt einklagen MÜSSEN, denn das Kind /der Jugendliche hat zwar mit 15 einen eigenen Anspruch auf H4-Leistungen, ABER NUR wenn er NICHT mehr im elterlichen Haushalt lebt (z.B. Heim /betreutes Wohenen).
Ansonsten "übernimmt" er zwar im SGB II den Part des "Erwerbsfähigen Leistungsberechtigten" (ab 15 Jahre !!!) und die Mutter bekommt dann "SozialGeld" aus dem SGB II (also KEINE HLU).

Das ändert aber NIX an der Einbeziehung des Lebenspartners in diese Bedarfsgemeinschaft wenn die drei zusammen in einer Wohnung wohnen (spätestens nach einem Jahr), mit ALLEN Konsequenzen der Regelungen des SGB II, ICH würde auf DIESEN Kampf verzichten und mit meinem Kind lieber in einer eigenen (angemessenen) Wohnung bleiben.
Die Vermögensgrenzen sind zwar in H4 etwas höher, aber für einen unverheirateten Partner würde ICH KEINE Versicherungen/Vermögenswerte auflösen oder reduzieren wollen, weil mir das Amt vorschreibt, was (und WIE VIEL) ich noch SELBER haben DARF und WAS NICHT, damit ich meinen Partner (und vielleicht sogar noch sein Kind) ernähren kann. :Verwirrt: :Hilfe:

Es gibt nur SEHR wenige Partnerschaften, die eine solche Konstellation lange aushalten und auf Unterhalt verklagen KANN man den Lebenspartner NICHT, DA greift dann (plötzlich) wieder das (richtige) Gesetz und danach hat man in dieser Situation nun mal KEINEN Unterhaltsanspruch an den Partner.

Es gibt im ELO genügend Fälle davon, es ist NICHT die Zeit für unverheiratetes zusammen leben, es macht AUCH für Ehepaare nicht unbedingt "Spaß" (wie ich ja gerade erlebe) aber zumindest kann man nötigenfalles den Unterhalt vom Partner auch einklagen, sofern überhaupt genug FÜR ALLE da ist.

Ich denke durchaus, dass JEDER Erwachsene Mensch einen EIGENEN gesetzlichen Anspruch auf ein Mindest-Existenz-Minimum haben sollte, ICH sehe es auch NICHT ein, WARUM ICH ALLES (auch den letzten Cent meiner eigenen Vorsorge) aufgeben soll, um meinen Mann zu ernähren, weil ER nach 35 Jahren Arbeit zu wenig Rente bekommt und irgendwann stehe ICH dann GENAUSO da... :confused: :Gruebeln:

Zumindest im Renten-Bereich sollte diese Mindest-Unterstützung unabhängig vom Partner zustehen, im Allgemeinen KANN KEINER dafür, dass er krank wird und/oder auch aus einem langen Arbeitsleben NICHT genug EM-Rente/Altersrente erzielen konnte, DER (Ehe)-Partner allerdings AUCH NICHT. :Wut:

Soweit es in MEINER eigenen (freien!!!) Entscheidung liegt (und möglich ist), werde ich (auch finanziell) IMMER für meinen Partner da sein, ich lasse mir aber AUCH NICHT gerne was von irgendeinem AMT vorschreiben (und MICH SELBER AUF "NULL"/HLU-Niveau reduzieren), wenn ich selber dort gar keine Ansprüche erhebe... :Wut: :schimpfen:

Liebe Grüße von der Doppeloma :smile:
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Re: EM-Rente rückwirkend bewilligt-wer ist für Nov. zuständi

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » So 23. Okt 2011, 15:55

Hallo BambiVanHeaven, :smile:

eine wichtige Frage noch, ist deine EM-Rente zeitlich begrenzt oder OHNE Begrenzung bewilligt worden... :Gruebeln:
DAS ist nämlich AUCH wichtig, für deine zukünftige Zuordnung in den Sozialsystemen.
Mein Sohn ist 15 Jahre alt - wird im Mai 16. Hab gehört, dass die für ihn weiterzahlen müssen, stimmt das?
Ja, Kinder /Jugendliche ab vollendetem 15. Lebensjahr gelten als "erwerbsfähig" im Sinne des SGB II (auch wenn sie noch weiterhin zur Schule gehen) und haben dort Anspruch auf Leistungen.
Das heißt die Leistung für deinen Sohn (lt. deinem vorliegenden Bescheid!) DARF zunächst mal GAR NICHT angetastet werden, auch NICHT rückwirkend, denn ER bekommt ja keine Rente.

Gilt natürlich NUR (weiterhin) im Sinne der Bedarfsgemeinschaft, ER übernimmt dann zukünftig "die Rolle des Erwerbsfähigen" und bei einer zeitbegrenzten EM-Rente verbleibst AUCH DU im SGB II und bekommst "aufstockend" SozialGELD unter Anrechnung deiner EM-Rente.

Allerdings NUR solange DU NICHT mit ihm bei deinem Lebensgefährten wohnst, DANN wird ALLES NEU berechnet und es KANN tatsächlich passieren, dass du für dich UND dein Kind NIX mehr vom Amt bekommst.
Hab mich schon die ganze Zeit gefragt wie das geht..die können doch eigentlich nicht verlangen, dass mein Lebensgefährte für ein "fremdes" Kind sorgen muss?!
"Eigentlich" muss er das auch nicht, aber in den meisten Fällen wird vom Amt SOOO gerechnet und wenn deinem Lebenspartner das nicht "gefällt", dann MUSS er wohl am Sozialgericht dagegen klagen, denn das H4-Amt (oder auch eventuelle das SozialAMT / HLU) will GELD sparen UND WIRD SOOO rechnen... :Verwirrt: :Hilfe:
Aber die sagen ja auch, er muss mich versorgen obwohl wir nicht verheiratet sind..eigentlich ne Frechheit :-(
Mit den Folgen dieser "Frechheit" leben schon so einige hunderttausende von Paaren (mit und ohne Kinder dabei), die SAGEN das nicht nur so, es IST einfach so und genügend Partnerschaften sind GENAU daran auch schon kaputt gegangen, denn zunächst mal gibt es NUR das Geld, was euch vom Amt (noch) zugestanden wird.

Aus dieser "Einstehensgemeinschaft/Bedarfsgemeinschaft" kommt man nicht so einfach mit einem Widerspruch heraus, bis am Gericht mal was entschieden wird, das kann JAHRE dauern und bis dahin habt ihr eben KEIN Geld... :Wut:
Wenn dein Partner (irgendwann) nicht mehr "mitspielen möchte", denn IHN KANNST du tatsächlich NICHT zum Unterhalt zwingen, dafür gibt es KEINE rechtliche Grundlage, dann stehst du da mit deiner Rente und die erste Frage vom Amt wird sein "wovon haben Sie denn bisher gelebt, da brauchten Sie doch auch kein Geld von uns"... :Ohnmacht: :keule:

Dein Sohn bleibt (u.U. bis er 25 Jahre alt wird) in dieser Situation mit drin, denn VORHER DARF er auch NICHT einfach ausziehen und sich eine eigene Wohnung suchen, das geht NUR, wenn er sich irgendwann (schon vorher) von EIGENEM Einkommen (OHNE AMT) ernähren KANN.

Dann "fällt er aus deiner Bedarfsgemeinschaft raus (musst du HLU in Anspruch nehmen übrigens NICHT, falls er genug verdient MUSS ER dir dann auch was abgeben!), ES IST einfach nur ein SCHEIS*SPIEL, mit diesen Sozialsystemen und ihr solltet euch das mit dem Umzug wirklich nochmal gründlich durch den Kopf gehen lassen.

Bis man da sein RECHT durchgekämpft hat bekommt man massig "graue Haare" und einer Partnerschaft tut diese Konstellation eher GANZ selten gut... :Ohnmacht:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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