EM-Rente rückwirkend bewilligt-wer ist für Nov. zuständig?

Probleme mit der Arge oder dem Sozialamt.
Fulgora

Re: EM-Rente rückwirkend bewilligt-wer ist für Nov. zuständi

Ungelesener Beitrag von Fulgora » So 23. Okt 2011, 18:42

@ Doma

Ich schrieb bewusst nur ALG denn es betrifft sowohl ALG1 als auch ALG2 was SOFORT mit dem Rentenbescheid eingestellt wird. Für den "Übergang" bis zur Rentenzahlung muss man zumindest in NRW beim Sozialamt eine einmalige nichtrückzahlbare Beihilfe/ersatzweise Darlehen beantragen.
siehe auch: Übergang ALG 2 in EM-Rente

Und zum Thema: Bedarfsgemeinschaft
Deine Ansichten zur Bedarfsgemeinschaft in ALLEN Ehren, ABER OHNE Trauschein hat NIEMAND einen gesetzlichen Unterhalts-Anspruch an den unverheirateten Partner...
Doch sehe ich so, wenn man in einer Partnerschaft ist steht man für den anderen ein. Es ist inzwischen doch sogar schon soweit das teilweise Mütter den Kindsvater nicht mal mehr nennen, weil es mehr Hartz4 gibt als Unterhalt vom Kindsvater.
Aber ich glaube dieses Thema gehört hier so detaliert nicht rein, denn es geht hier andere Themen.
Üblicherweise DARF das Amt zwar "erst" nach einem Jahr diese Einstehensgemeinschaft "vermuten/behaupten", es ist jedoch eher vom ERSTEN Tage an SOOO, dass man diese einfach voraussetzt und erst gar keine Leistungen erbringen will.
Völlig richtig.
Um möglichst viele unverheiratete Paare in eine eheähnliche „Einstandsgemeinschaft“
zu pressen, wurden ins SGB II feste Kriterien aufgenommen, bei denen das Jobcenter eine solche Gemeinschaft vermuten darf.
Die Vermutung greift, „wenn Personen
1. länger als ein Jahr zusammenleben,
2. mit einem gemeinsamen Kind zusammen-
leben,
3. Kinder oder Angehörige im Haushalt ver-
sorgen oder
4. befugt sind, über Einkommen oder Ver-
mögen der anderen zu verfügen.“
(§ 7 Abs. 3a SGB II)
Diese Vermutung muss durch Sie widerlegt werden.
Quelle

Was ich an deiner Argumentation nicht verstehe, du gehst NUR auf die Haftungsfolgen einer Partnerschaft ein, nicht aber auf die Vorzüge, also eine völlig einseitige Betrachtung. Ich kann nicht nur auf die Vorzüge pochen, geht es aber um etwas Negatives dieses auf den "Schultern anderer abladen" wollen. Aber ich denke das noch weiter auszuführen ist hier unpassend.

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Re: EM-Rente rückwirkend bewilligt-wer ist für Nov. zuständi

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mo 24. Okt 2011, 01:16

Hallo Fulgora, :smile:
Ich schrieb bewusst nur ALG denn es betrifft sowohl ALG1 als auch ALG2 was SOFORT mit dem Rentenbescheid eingestellt wird.
Tut mir ja SEHR leid, dass du es nicht verstehen WILLST aber deine Falschinformationen HELFEN hier Niemandem wirklich weiter.
ALGI ist eine beitragsbasierte Leistung, die NUR gezahlt wird, wenn man (zumindest fiktiv wie bei § 125) dem Arbeitsmarkt (im Allgemeinen VOLLZEIT) zur Verfügung steht, DAS ist SOFORT NICHT mehr der Fall bei Bewilligung einer EM-Rente denn DANN hat ja die DRV entschieden, dass man Erwerbsgemindert IST.
Soweit stimme ich dir zu, allerdings ist es NICHT RICHTIG, dass diese Verfahrensweise auch im SGB II korrekt ist, denn dort handelt es sich um eine staatliche Transferleistung die zu GANZ ANDEREN Bedingungen erfolgt.

Ich habe beschrieben wie das bei uns gelaufen ist und DAS war (ausnahmsweise mal) KORREKT von unserem Jobcenter.
Dass es andere anders machen (wollen) heißt ja nicht, dass es so RICHTIG ist.
Für den "Übergang" bis zur Rentenzahlung muss man zumindest in NRW beim Sozialamt eine einmalige nichtrückzahlbare Beihilfe/ersatzweise Darlehen beantragen.
siehe auch: Übergang ALG 2 in EM-Rente
Dein Verweis ist dazu wenig hilfreich, der ELO-User ist alleinstehend und im Übrigen war AUCH bei ihm die sofortige Einstellung der Leistung NICHT Korrekt, dazu haben wir uns oft genug auch per PN ausgetauscht...bis er Bescheid wußte, WIE und DASS er sich dagegen wehren kann.

Als "Bedarfsgemeinschaft bekommt man aber SOOO problemlos" wie du das glaubst, KEINE Übergangsleistungen vom SozialAMT (vermutlich auch nicht in NRW), denn da werden IMMER ALLE Familienmitglieder bei berücksichtigt. :lesen: :lesen: :lesen:
Sei froh, dass du noch nicht mit diesem Amt zu tun hattest, die Gesetze dazu sind bundesweit gleich (beschissen)

DU hast zwar nicht wirklich Ahnung von der Materie SGB II /Hartz IV und den wichtigsten Unterschieden zu ALGI /SGB III, aber DU weißt es wenigstens IMMER ganz Genau.
Doch sehe ich so, wenn man in einer Partnerschaft ist steht man für den anderen ein. Es ist inzwischen doch sogar schon soweit das teilweise Mütter den Kindsvater nicht mal mehr nennen, weil es mehr Hartz4 gibt als Unterhalt vom Kindsvater.
Da brauchst du tatsächlich nicht näher drauf einzugehen, Mütter die den Vater ihrer Kinder NICHT nennen WOLLEN, leben mit denen eher selten noch in einer Partnerschaft zusammen... :confused: :Gruebeln:
Die MÜSSEN den Vater (lt. SGB II) sogar auf Unterhalt verklagen, sonst bekommen sie möglicherweise überhaupt KEIN Geld mehr vom Amt... und die Methoden denen das klar zu machen, sind auch nicht "von schlechten Eltern"...:Verwirrt: :Hilfe:
Was ich an deiner Argumentation nicht verstehe, du gehst NUR auf die Haftungsfolgen einer Partnerschaft ein, nicht aber auf die Vorzüge, also eine völlig einseitige Betrachtung. Ich kann nicht nur auf die Vorzüge pochen,
WELCHE Vorzüge siehst du denn bei einer "Zwangs-"Partnerschaft (Bedarfsgemeinschaft) in Hartz IV bei unverheirateten Leuten... :confused: :Verwirrt: :Hilfe:
UM MEINE Partnerschaft mach dir mal KEINE Sorgen... DAS gehört wirklich NICHT hierher, wir schlafen notfalls auch gemeinsam unter der nächsten Brücke, möchten WIR aber NICHT so gerne, wenn es sich vermeiden läßt...und schon gar nicht weil uns ein Amt mit unlauteren/ungesetzlichen Mitteln dahin bringt... :Verwirrt: :Hilfe:

WIR WOLLEN NIX "geschenkt" von dieser Gesellschaft, WIR verlangen NUR das, was uns nach einem langen Arbeitsleben zusteht (eine beitragsbasierte Leistung von der DRV!!!), ich speziell lege keinerlei Wert darauf diesem "Sozialstaat" in H4 unnötig lange auf der Tasche zu liegen, hatte ich bis zu meiner Krankheit auch NIEMALS NÖTIG... :kotzen:

Also WAS willst du mir sagen mit deiner Kritik, wem soll ich denn deiner Meinung nach dafür die Füße küssen, dass man uns jetzt noch versucht, das letzte bischen Kraft und Selbstachtung zu nehmen... :amen: :amen: :amen:

MfG Doppeloma
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Re: EM-Rente rückwirkend bewilligt-wer ist für Nov. zuständi

Ungelesener Beitrag von BambiVanHeaven » Mo 24. Okt 2011, 10:54

Oh je...ich wollte hier keinen Streit anzetteln.

Also ich habe Neuigkeiten.

Habe mit dem JC gesprochen und für November zahlen die..für Dezember wird nochmal ein gesonderter Bescheid erstellt...da schauen wir mal was dabei rauskommt.

Ich muss euch noch was beichten - ich wollte euch nicht verwirrren und habe das ganze etwas einfacher darstellen wollen.

Ich wohne schon seit April mit meinem Freund zusammen (meine Eltern haben ihr Haus verkauft, in dem mein Sohn und ich eine Wohnung hatten und da mussten wir uns was einfallen lassen).

Ich hatte mich damals hier schlau gemacht (danke dafür) und habe gleich die Anträge richtig und mit Gesetzestexten gestellt sodass nur einer von dem JC hier war um kurz zu gucken und dann haben sie es genehmigt.

Wir haben hier einen Untermietsvertrag und eine WG (das geht hier im Haus - ich und mein Sohn Untergeschoß mit 2 Zimmern und Bad - er Obergeschoß mit 2 Zimmer, Bad und Küche, die wird gemeinsam genutzt)..es kann aber gut sein, dass die im März hier wieder vorbeischauen und uns dann als Einstehgemeinschaft bezeichnen!

Mein Freund weiß schon genau worauf er sich eingelassen hat - das haben wir sehr lange erörtert..ich denke er liebt mich wirklich :-)

Meine Rente beträgt netto 535,-€ und das Kindergeld 184,-€. mein Freund verdient nicht soo schlecht und wenn wir heiraten würden, wäre das auch soweit mit allen Steuervergünstigungen ok für uns..wir werden aber ja praktisch dazu gezwungen und das finde ich eben frech!

Für mich ist es als ehemaliger Workoholic sehr schwer einzugestehen, dass ich wirklich zu krank zum arbeiten bin (das hat viele Sitzungen beim Psychologen und eine Reha gebraucht und ist auch jetzt noch schwierig für mich) aber es geht wirklich nicht mehr.
Ich habe eine schwere Autoimmunerkrankung namens Lupus, starke psychische Probleme und noch ein paar Kleinigkeiten.

Unterhalt bekomme ich deswegen nicht von meinem tollen ExMann, da er auch HartzIV bezieht und sich schon immer um Arbeit gedrückt hat (er bekommt sogar durch den Versorgungsausgleich später monatlich 35,-€ Rente von mir).

Ich hoffe ihr seid nicht allzu böse weil ich erstmal nur die Halbe Wahrheit geschildert hatte um nicht noch mehr zu verwirren.

Ich danke euch sehr für dieses Forum und habe mir schon sehr hilfreiche Infos hier rausziehen können.

ich glaube ohne euch hier, hätte ich jetzt keine 50% Schwerbehinderung und die Rente wäre auch noch nicht durch!!

DANKE, DANKE, DANKE!!!!

Liebe Grüße
Eure Bambi

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Re: EM-Rente rückwirkend bewilligt-wer ist für Nov. zuständi

Ungelesener Beitrag von Esuse » Mo 24. Okt 2011, 12:06

Hallo Bambi,
erstmal das ist kein Streit, der da stattfindet, daß ist eine Disskusion! Das passiert öfter und daraus lernen wir auch, was wann und wo paßt.

Wir wissen von keinem, ob er hier die Wahrheit sagt, also spielt Deine "halbe Wahrheit" für mich keine Rolle.
Ich freue mich, daß Du hier Tipps bekommen hast.
Liebe Grüße

Esuse

Fulgora

Re: EM-Rente rückwirkend bewilligt-wer ist für Nov. zuständi

Ungelesener Beitrag von Fulgora » Mo 24. Okt 2011, 12:49

@Doma
Sei froh, dass du noch nicht mit diesem Amt zu tun hattest, die Gesetze dazu sind bundesweit gleich (beschissen)
Hatte ich, da ja unberechtigterweise das ALG1 eingestellt wurde da ich ja auf §125 geklagt habe, und ich daher 6 Monate keine Bezüge hatte.

Ich musste bevor ich in Klage gehen konnte die gesamte Harzt4 Prozedur durchziehen, obwohl von vorn herein klar war das ich nichts bekommen werde.
DU hast zwar nicht wirklich Ahnung von der Materie SGB II /Hartz IV und den wichtigsten Unterschieden zu ALGI /SGB III, aber DU weißt es wenigstens IMMER ganz Genau.
Ja, denn ich lasse es mir von meinen Anwälten genau erklären.

Da brauchst du tatsächlich nicht näher drauf einzugehen, Mütter die den Vater ihrer Kinder NICHT nennen WOLLEN, leben mit denen eher selten noch in einer Partnerschaft zusammen..
Jetzt mal ganz ernsthaft, bei Krankheiten kann kein Mensch was dafür wenn er unverschuldet in finanzielle Not gerät, aber im Bezug auf Mütter die lieber auf Kosten der Allgemeinheit leben als den Vater zu benennen sehe ich das nicht so ganz ein, denn der Erzeuger hat eben auch Pflichten.
Die MÜSSEN den Vater (lt. SGB II) sogar auf Unterhalt verklagen, sonst bekommen sie möglicherweise überhaupt KEIN Geld mehr vom Amt...
Ja, aber was ist das Problem ein Klage einzureichen, denn das reicht schon aus das die Zahlungen bis zum Urteil weiter geleistet werden. Und im Zewifelsfall treibt auch das Sozial/Jugendamt das Geld vom Erzeuger ein, damit hat die Kindsmutter dann gar nix mehr am Hut. Und vor allem hat der Vater ja auch gewisse Rechte, die damit auch vorenthalten werden. Was ja meist auch noch mit ein Grund für die Nichtangabe ist.
WELCHE Vorzüge siehst du denn bei einer "Zwangs-"Partnerschaft (Bedarfsgemeinschaft) in Hartz IV bei unverheirateten Leuten.
Nur einmal Miete, nur einmal Heizkosten, nur einmal Geräte anschaffen, nur einmal GEZ, Versicherungen etc. pp.
Aber bitte lass uns das Thema nicht vertiefen, denn ich sehe immer noch einen großen Unterschied zwischen Sozialschmarotzern und wirklich Bedürftigen.

Und wenn eine Partnerschaft wegen Finanzen in die Brüche geht, sorry aber dann was das sicher nur noch ein Tropfen der noch gefehlt hat. Wenn man nur wegen Geld/Sozialer Absicherung mit jemandem zusammenbleibt, dann ist das in meinen Augen schon fast Prostitution....

Aber zum eigentlichen Thema:
Es ist bei den Übergangsgeldern von ALG2/H4 gibt es je nach Ort interne Absprachen zwischen Sozialamt und JC wie das läuft und ob direkt bis zur Rente weitergezahlt werden, dieses ist meist der Fall wenn die Rente höher ist als das ALG2, aber nicht wenn die Rente geringer ist. Denn dann gibt es Abrechnungstechnische Probleme zwischen den Behörden.
Daher wird auch Bambi einen "formlosen Sonderantrag" für Dezember stellen müssen was dann einen gesonderten Bescheid bewirkt.
ICH sehe es auch NICHT ein, WARUM ICH ALLES (auch den letzten Cent meiner eigenen Vorsorge) aufgeben soll, um meinen Mann zu ernähren, weil ER nach 35 Jahren Arbeit zu wenig Rente bekommt und irgendwann stehe ICH dann GENAUSO da...
Sorry aber genau so läuft das Spiel, oder glaubst du das jemand anderes scharf darauf ist für deinen Mann zu zahlen, nur weil du deine "Vorsorge" unangetastet lassen möchtest?

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Re: EM-Rente rückwirkend bewilligt-wer ist für Nov. zuständi

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mo 24. Okt 2011, 23:56

Hallo Bambi, :koepfchen:
Oh je...ich wollte hier keinen Streit anzetteln
Mach dir KEINEN Kopf darum, wir sind nur verschiedener Meinung, das kommt eben auch hier ab und zu mal vor, ist ALLES im "grünen Bereich" mit @Fulgora und mir, wir kommen schon miteinander klar, wenn auch manchmal "HART aber Herzlich". :jaa:
Habe mit dem JC gesprochen und für November zahlen die..für Dezember wird nochmal ein gesonderter Bescheid erstellt...da schauen wir mal was dabei rauskommt.
NaJA, dann passt es doch so, wie ich dir das geschrieben habe und wie der Bescheid für Dezember dann ausfällt, ob da dann dein Sohn den "Chef der Bedarfsgemeinschaft" übernimmt (wie ich es bisher vermute) kannst du uns ja (wenn du magst) mitteilen.

Käme aber so NUR in Frage bei einer Zeitrente, dazu hast du leider noch nichts geschrieben, bei unbegrenzter EM-Rente (bis zur planmäßigen Altersrente) käme FÜR DICH nur noch Grundsicherung nach dem SGB XII in Frage und dort wird es dann RICHTIG haarig (auch für einen EHE-Partner), dein Sohn KÖNNTE aber (eventuell :Gruebeln: ) auch als einziger Anspruchsberechtigter im SGB II weiterlaufen, Mann OH Mann ist das alles kompliziert... :Heiss:

Warte jetzt einfach mal den Bescheid vom JC für/ab Dezember ab und dann sehen wir weiter, wenn du magst. :ic_up:

Das mit den Jugendlichen ab 15 (Anspruchsberechtigte §7 SGB II) und der "Erwerbsfähigkeits-Übernahme" kenne ich auch nur aus der gesetzlichen Theorie, wir haben keine Kinder/Jugendlichen mehr im Haushalt, dazu habe ich bisher auch nur mal im ELO was gelesen.
..es kann aber gut sein, dass die im März hier wieder vorbeischauen und uns dann als Einstehgemeinschaft bezeichnen!
Wenn ihr dort offiziell als WG anerkannt seid ist aber noch die Frage zu stellen, WARUM die euch dann überhaupt "erneut" besuchen wollen, in einer WG wird man ja NICHT nach einem Jahr (automatisch) zur Bedarfsgemeinschaft oder habt ihr dort beim JC schon entsprechende Andeutungen gemacht... :confused:

Einen Hausbesuch MÜSSEN die Herrschaften schriftlich anmelden UND begründen WARUM der notwendig erscheint, eine Einstehensgemeinschaft ist auf diesem Wege NICHT überprüfbar, das wurde sogar schon gerichtlich festgestellt.

NUR weil man "zusammen in einem Bett schläft" oder eine Männerjacke an der Garderobe hängt, heißt noch lange nicht, dass man mit dem Anderen auch "das letzte finanzielle Hemd" teilen WILL und WIRD... :Verwirrt: :Hilfe:
Mein Freund weiß schon genau worauf er sich eingelassen hat - das haben wir sehr lange erörtert..ich denke er liebt mich wirklich :-)
Ich werde mich hüten DARAN zu zweifeln :grinser: , es geht mich eigentlich auch GAR NICHTS AN, kann mich eben manchmal mit meiner Meinung und meinen Ratschlägen zu GERADE diesem Bereich nicht zurückhalten, habe schon ZUUU oft das Gegenteil miterlebt (bei Anderen!!!), weil das eben NICHT VORHER besprochen wurde, wie das alles sich (finanziell) auswirken KANN.... :Heiss:
Meine Rente beträgt netto 535,-€ und das Kindergeld 184,-€. mein Freund verdient nicht soo schlecht und wenn wir heiraten würden, wäre das auch soweit mit allen Steuervergünstigungen ok für uns..wir werden aber ja praktisch dazu gezwungen und das finde ich eben frech!
GENAU DAS meinte ich damit AUCH, sollte es soweit kommen (schon OHNE Heirat), dann KANN er jetzt aber die finanzielle Unterstützung für dich, AUCH bei der Steuerklärung geltend machen, DAS IST ziemlich NEU.

Da sollte er sich (im Falle Des Falles) mal beim Finanzamt erkundigen, in welcher Weise man das dann nachweisen MUSS und eine Betrags-Obergrenze (fürs ganze Jahr) gibt es dafür wohl auch, aber immerhin, BESSER als GAR NICHTS, ODER... :cool:
Ich hoffe ihr seid nicht allzu böse weil ich erstmal nur die Halbe Wahrheit geschildert hatte um nicht noch mehr zu verwirren.
Wurde dir ja schon bestätigt, dass es JEDEM hier selbst überlassen ist, WAS und wieviel er/sie von sich preisgeben WILL, es gibt KEINEN Grund dir irgenwie böse zu sein... :fluestern:
Manches ist allerdings für die Antworten nicht ganz unwesentlich, da fragen wir dann schon nach, wenn es nicht anders geht, um die (hoffendlich) richtige Antwort zu geben.

Garantiescheine geben wir hier sowieso NICHT aus :grinser: , JEDER MUSS selber entscheiden, WAS er für sich annehmen kann und ob er den Ratschlägen folgen möchte oder nicht. :ic_up:
ich glaube ohne euch hier, hätte ich jetzt keine 50% Schwerbehinderung und die Rente wäre auch noch nicht durch!!
Dann war ja wohl VIEL Wichtiges UND Richtiges dabei. :ic_up:
DANKE, DANKE, DANKE!!!!
Gerne geschehen und NUN BITTE kräftig die Daumen drücken, für ALLE HIER, die noch weiter kämpfen MÜSSEN. :jaa:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: EM-Rente rückwirkend bewilligt-wer ist für Nov. zuständi

Ungelesener Beitrag von BambiVanHeaven » Di 25. Okt 2011, 09:47

Hallo Doma,

in meinem ersten Beitrag hier habe ich geschrieben, dass die EM-Rente von 01.06.2011 - 30.09.2013 bewilligt ist - also auf Zeit.

Ich werde auf jeden Fall berichten wie es weiter geht und alle hier die noch weiterkämpfen, unterstützen und wenn auch manchmal nur mit ganz feste Daumen drücken :-)

Es ist schon schlimm was die mit so manchen hier treiben und das tut mir auch immer total leid wenn ich das lese.

Soweit ich mit meinem wissen kann, möchte ich hier unterstützen, damit es hier in Deutschland endlich mal etwas gerechter zugeht!!!

LG
Bambi

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Re: EM-Rente rückwirkend bewilligt-wer ist für Nov. zuständi

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 25. Okt 2011, 23:16

Hallo Fulgora, :smile:

um das hier mal abzuschließen, ich habe an anderer Stelle bereits GENAUER beschrieben WORUM es bei uns (seit Dopas Renten-Bewilligung!) wirklich geht, ich möchte da jetzt nicht Alles extra wiederholen.
Sorry aber genau so läuft das Spiel, oder glaubst du das jemand anderes scharf darauf ist für deinen Mann zu zahlen, nur weil du deine "Vorsorge" unangetastet lassen möchtest?
MEINE ganze "Vorsorge" besteht aus einem 16 Jahre alten Auto (das uns übrigens gemeinsam gehört und worauf insbesondere der Dopa angewiesen ist!) UND aus der angeblich ZU TEUREN Sozial-Wohnung... :Ohnmacht:
Stell dir vor, DIESES VERMÖGEN :lachen: wollen wir tatsächlich BEIDE unangetastet lassen und erwarten, dass der Staat seine Pflicht tut, so wie es in diesem Falle geregelt ist, DARUM haben wir gegen das JobCenter geklagt.

Eine finanzielle "Altersvorsorge" habe ICH /haben WIR schon lange NICHT mehr und das bischen Renten-Nachzahlung vom Dopa ist auch bald aufgebraucht, weil wir ständig DARAUS für unseren gemeinsamen Lebensunterhalt zubuttern MÜSSEN, weil vom AMT seit APRIL ZU WENIG gezahlt wird, AM Gesetz VORBEI.

Das LEBEN MÜSSEN mit H4 hat eine rigoros andere "Qualität" als mal den Antrag auszufüllen, zusammen mit meiner EM-Rente würden UND werden wir DARAUF liebend GERNE wieder verzichten, DAVON werde ich meinen Dopa dann auch GERNE "mit durchfüttern".

Von MEINEM ständig willkürlich gekürzten H4-Satz IST das aber NICHT möglich, alte Autos Ißt er nicht und unter die Brücke möchten wir auch nicht. :Angst:
Es ist bei den Übergangsgeldern von ALG2/H4 gibt es je nach Ort interne Absprachen zwischen Sozialamt und JC wie das läuft und ob direkt bis zur Rente weitergezahlt werden, dieses ist meist der Fall wenn die Rente höher ist als das ALG2, aber nicht wenn die Rente geringer ist. Denn dann gibt es Abrechnungstechnische Probleme zwischen den Behörden.
Dopas EM-Rente ist aber niedriger als der H4-Satz und wir bekamen das Geld (AUCH für ihn) trotzdem bis zum Monat VOR der ersten Renten-Zahlung VOM JobCenter, von solchen "Absprachen" ist mir nichts bekannt, das stand schon SOOO im Renten-Bescheid, dass bis März verrechnet wird.
Ist mir ehrlich gesagt auch EGAL, ob die Ämter dann Abrechnungs-Probleme haben, FÜR UNSERE Finanz-Probleme durch ihre Zahlweisen interessieren DIE sich ja AUCH NICHT... :Verwirrt: :Hilfe:

Und NU ist es gut damit, zurechtkommen MÜSSEN WIR damit und irgendwann bekommen wir UNSER EIGENES Urteil dazu vom Sozialgericht und dann gibt es vielleicht eine nette Nachzahlung vom JobCenter...dann schaffen wir uns DAMIT neues "Schonvermögen"... oder auch nicht, man wird sehen... :teufel:

Und bevor ich daran IRRE werde bekomme ich hoffendlich noch meine EM-Rente, DANN können die uns sowieso ALLE mal, glaub mir, dann brauche ICH /brauchen WIR hoffendlich NIE wieder staatliche Transferleistungen in Anspruch zu nehmen, denn NICHTS ist demütigender in unserer Situation, als DAS. :Verwirrt: :Hilfe:

Liebe Grüße von der Doppeloma :icon_e_wink:
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Fulgora

Re: EM-Rente rückwirkend bewilligt-wer ist für Nov. zuständi

Ungelesener Beitrag von Fulgora » Mi 26. Okt 2011, 12:10

Hallo Doma, ich würde auch liebend gerne auf meine EM-Rente verzichten, die ist zwar trotz meines jungen Alters (<50) relativ hoch (> 900 Euro) wenn dafür meine Gesundheit wieder hergestellt werden könnte.

Das Problem ist doch das Gesetze derzeit wilkürlich ausgelegt werden und gerade das Jobcenter und die DRV schieben sich gegenseitig die Verantwortung zu.
Das LEBEN MÜSSEN mit H4 hat eine rigoros andere "Qualität" als mal den Antrag auszufüllen,
Das betreitet keiner, aber alleine schon das "Nackig" machen um überhaupt eine Klage einreichen zu dürfen, ist ein Witz.
Und ein weiteres Manko ist ja das keine Unterschiede zwischen unverschuldeter und eigenverantwortlicher Sozialhilfe gemacht wird.
ICH /brauchen WIR hoffendlich NIE wieder staatliche Transferleistungen in Anspruch zu nehmen, denn NICHTS ist demütigender in unserer Situation, als DAS.
Ich z.B. finde die psychische Demütigung der (gekauften) Gutachter sind mindestens genauso schlimm, denn finanziell lässt sich eigentlich immer was regeln, aber das was diese Gutachter da systematisch betreiben, das ist teilweise schon Körperverletzung.

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Re: EM-Rente rückwirkend bewilligt-wer ist für Nov. zuständi

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mi 26. Okt 2011, 18:43

DEINE WORTE Fulgora,
Sorry aber genau so läuft das Spiel, oder glaubst du das jemand anderes scharf darauf ist für deinen Mann zu zahlen, nur weil du deine "Vorsorge" unangetastet lassen möchtest?
AUCH DEINE WORTE
Und ein weiteres Manko ist ja das keine Unterschiede zwischen unverschuldeter und eigenverantwortlicher Sozialhilfe gemacht wird.
Und WO ist da nun der Unterschied zu meiner Meinung...ODER ist der Dopa selber schuld... :confused: :Gruebeln:
Ich z.B. finde die psychische Demütigung der (gekauften) Gutachter sind mindestens genauso schlimm,
Zum Gutachter MUSS ich aber (zum Glück) nicht JEDEN verdammten Tag seit fast einem Jahr... :Veraergert:
denn finanziell lässt sich eigentlich immer was regeln,
Ach JA, WIE DENN :confused: , wenn du NIX mehr hast zum zubuttern, "Omas ausrauben oder vielleicht Banken überfallen"... :Gruebeln:
aber das was diese Gutachter da systematisch betreiben, das ist teilweise schon Körperverletzung.
Dann zeige den Gutachter an, wenn er Körperverletzung begangen hat, was das JC Tag für Tag machen KANN, ist NICHT besser und gibt einem auch den Rest, kontinuierlich und OHNE Pause.

Im Moment warten wir (z.B.) mal wieder (seit 6 Wochen!!!) auf den Bescheid zur Übernahme der Betriebskosten-Abrechnung, mal sehen ob das Geld wenigstens am Freitag auf dem Konto ist, wenn NICHT, am Montag wird das vom Vermieter abgebucht. :Heiss:

Sind ja "NUR" ~ 130 €, da fällt dir sicher spontan ein, wie wir das sonst bezahlen könn(t)en..., bin für JEDEN praktikablen Vorschlag dankbar...MANN, MANN, dieser Verein "TÖTET auf Raten", EGAL aus welchem Grund du da gelandet bist. :Verwirrt: :keule:

Stimmt ja, hätten wir eben "ansparen" MÜSSEN, vom ohnehin schon reduzierten H4, schließlich WUSSTEN wir ja VORHER , dass die BKA irgendwann kommen wird...WIR haben übrigens im Moment (seit fast einem Jahr) FÜR ALLES und BEIDE zusammen NICHT mal 1000 € im Monat, davon geht fast die Hälfte für die Miete weg.

An deiner Stelle hätte ICH den Antrag dort NIEMALS gestellt, wenn ein Anspruch auf ALGI eingeklagt werden soll. das EINE hat mit dem Anderen zunächst mal GAR NICHTS zu tun.

Solange ein Anspruch auf ALGI ( vorrangige beitragsbasierte Versicherungsleistung!!!) gegeben ist (auch nach § 125), besteht OHNEHIN KEIN Anspruch auf ALGII (staatliche Transferleistung), DAFÜR braucht es KEINEN Ablehnungsbescheid vom JobCenter, um DAS zu WISSEN.

Es geht ja bei der Klage um deinen Anspruch auf ALG nach § 125 SGB III, da ist es doch völlig unerheblich welche anderen Ansprüche du eventuell noch geltend machen könntest, du WILLST eine Entscheidung zum §125 SGB III und NICHT um einen Anspruch auf Bezug von Hartz IV zu erwirken...

Anwälte und Gerichte SOLLTEN sich DAMIT allerdings auskennen :Gruebeln:

WIR stellen auch keinen Antrag auf Leistungen des SGB XII, NUR um einen Ablehnungsbescheid zu bekommen...
WIR klagen darauf, dass die gesetzlichen Richtlinien von H4 korrekt angewendet werden, um unseren Gesamtbedarf als Bedarfsgemeinschaft (gemäß SGB II) zu decken. :Verwirrt: :Hilfe:

Fürs SGB XII MUSS man nämlich NICHT NUR sich selber "nackig" machen, sondern auch noch Angaben zu Eltern und Kindern (wegen Prüfung der Unterhaltspflicht /-möglichkeiten) in den Antrag schreiben... :kotzen:

Die Fakten der unterschiedlichen Bewertungen von "Schonvermögen" /Einkommensanrechnungen innerhalb einer "gemischten Bedarfsgemeinschaft" sprechen offenbar auch SOOO für sich, sonst hätte das Gericht die Klage gar nicht angenommen.
Außerdem gibt es zu sehr ähnlichen Konstellationen bereits entsprechende Urteile, NUR unser JC mag die NICHT akzeptieren...irgendwann werden sie es hoffendlich MÜSSEN...und solange vegetieren wir eben weiter gemeinsam UNTER der grundgesetzlich zugesicherten Mindest-Marke vor uns hin... :Ohnmacht:

SOOOO weit KANN mich gar kein Gutachter demütigen, da breche ich VORHER die Untersuchung ab und hau den anschließend in die Pfanne, DAS kann ich beim JC leider NICHT machen, denn ich brauche ja dieses Schei*geld von denen...da ich KANN nicht einfach GEHEN... :Ohnmacht:
Hallo Doma, ich würde auch liebend gerne auf meine EM-Rente verzichten, die ist zwar trotz meines jungen Alters (<50) relativ hoch (> 900 Euro) wenn dafür meine Gesundheit wieder hergestellt werden könnte.
Daran zweifele ich überhaupt NICHT, MEINE Gesundheit KANN aber auch nicht mehr hergestellt werden und GENAU aus diesem Grund erhebe ich Anspruch, auf die mir zustehende EM-Rente und möchte NICHT langfristig mit H4 abgespeist werden...NUR damit die DRV sparen KANN und weiter auf mein rechtzeitiges sozialverträgliches Ableben hofft,...BEVOR ich womöglich auch noch meine Altersrente haben will... :lesen: :schimpfen:

Liebe Grüße von der Doppeloma :Gruebeln:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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