EM-Rente rückwirkend bewilligt-wer ist für Nov. zuständig?

Probleme mit der Arge oder dem Sozialamt.
BambiVanHeaven
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Re: EM-Rente rückwirkend bewilligt-wer ist für Nov. zuständi

Ungelesener Beitrag von BambiVanHeaven » Fr 28. Okt 2011, 12:31

Hallo ihr Lieben,

ich habe heute den neuen Bescheid vom JC für ab Dezember bekommen.

Die ziehen nur meine Rente ab und zahlen ganz normal weiter!!

Liebe Grüße
Bambi

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Doppeloma
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Re: EM-Rente rückwirkend bewilligt-wer ist für Nov. zuständi

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Fr 28. Okt 2011, 16:13

Hallo Bambi, :smile:
ich habe heute den neuen Bescheid vom JC für ab Dezember bekommen.
Die ziehen nur meine Rente ab und zahlen ganz normal weiter!!
Das ist doch Klasse, ich freue mich für dich, dass auch mal was OHNE größere Probleme klappen kann beim JobCenter :jaa: , das mit der Zeitrente hatte ich tatsächlich übersehen.... :amen:

Schau bitte trotzdem noch mal in den Bescheid, ob man bei deiner EM-Rente die Versicherungs-Pauschale (30 €) in Abzug gebracht hat, NUR was danach übrig bleibt darf angerechnet werden, auch Rente IST ja (sonstiges) Einkommen und da haben die das zu beachten.

Wenn nicht solltest du mit dem Verweis auf diese Regelung Widerspruch einlegen, denn so beschummeln die dich (vielleicht) schon um 30 € monatlich, das brauchst du nicht hinnehmen.
Oft hoffen die NUR, dass der Leistungs-Empfänger (mit EM-Rente) das nicht weiß, aber DU weißt es ja jetzt und für den Widerspruch hast du einen Monat Zeit.

Die Leistung lt. dem aktuellen Bescheid MUSS trotzdem weitergezahlt werden, keine Sorge aber vielleicht gibt es ja dann später, nach dem Widerspruch noch eine Nachzahlung dieser 30 € ab der Änderung, auch 30 € "läppern sich zusammen"... :grinser:

Jetzt erst mal ein schönes Wochenende für dich und deine Familie, ist doch schön, wenn man es so beruhigt verbringen kann. :ic_up:

OHNE die Rente von meinem Männe könnten wir heute schon wieder mal NIX einkaufen für das lange Wochenende. :ic_down:
Bei uns ist Montag Feiertag und in anderen (katholischen) Regionen am Dienstag, heute wäre also bei uns (eigentlich) das Geld vom Amt FÄLLIG gewesen, es kam aber NICHTS und wenn wir wie üblich am 01. des Monats die Miete zahlen müßten dann wäre spätestens DANN auch Dopas Rente WEG.

ESSEN und andere Abgaben fallen dann eben aus, scheint sich das Amt zu denken, denn lt. Gesetz hat es am letzten BankTag des Monats (im VORAUS) für den Folgemonat zur Verfügung zu stehen, DAS IST bei UNS HEUTE... :Verwirrt: :Hilfe:

Es ist NICHT dem Amt zu verdanken (oder doch???), dass wir mit unserem Vermieter vorerst (und rechtzeitig VOR einer Katastrophe) eine Regelung treffen konnten, dass die Miete erst jeweils zum 15. abgebucht wird.
Diese Vereinbarung hat uns schon manches Mal "den Hals gerettet", wenn vom Amt (am letzten BankTag) KEIN Geld kam, OHNE Ankündigung oder einfach deutlich weniger, als es lt. vorliegendem Bescheid hätte sein müssen... :Ohnmacht: :keule:

Die Bescheide dazu kommen dann meist erst auf Nachfrage von uns ODER auch überhaupt NICHT... :confused: , so haben wir (z.B) bis heute KEINE Erklärung dafür bekommen WARUM für April überhaupt KEIN Geld kam, OHNE Aufhebungsbescheid /Information oder sonst irgendwas... :Gruebeln:

ich weiß gar nicht mehr wieviele Anfragen und Beschwerden ich deswegen schon geschrieben habe, nicht mal der Geschäftsführer ist darauf in seiner Antwort eingegangen. :Gruebeln:

Darum freut es mich besonders, wenn es auch mal irgendwo schnell und reibungslos funktioniert im SGB II - Bereich. :ic_up:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Miroslav
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EM-Rente rückwirkend bewilligt-wer ist für Nov. zuständig?

Ungelesener Beitrag von Miroslav » Mo 31. Okt 2011, 12:54

ja, es ist schon beeindruckend, wie sich dieser, unser aller zutiefst humaner, sozialstaat gegen bedürftige (wenn man ein bestimmtes menschenbild sein eigen nennt, grundsätzlich erst einmal also gegen mutmaßlich/potenzielle sozialschmarotzer u/o -betrüger) zu wehr zu setzen versteht! :applaus:

da erfährt ein staunender "rentenbegehrer" in seinem schließlich anfang oktober 2011 ergangenen em-rentenbescheid, dass er zum einen de facto bereits seit mehr als 1 1/2 jahren em-rentner is :Verwirrt: t (er jedoch DENNOCH zwischenzeitlich seinen anspruch auf kg und rest-alg vollständig aufbrauchen und schließlich alg II beziehen musste), ihm zum anderen aber die erste rentenzahlung erst ende dezember 2011 TATSÄCHLICH zufließen wird.

weil dieser ehemalige "rentenbegehrer", nun auf zeit (für verbleibende, sagenhafte 11 monate! :applaus: ) anerkannter em-rentner oder (?) aber dennoch aktuell noch "leistungsbezieher" seiner mitwirkungspflicht vollumfäglich termingerecht und pflichtgemäß nachkam, das jc über den fakt der rentenbewilligung zeitnah informierte, beschloss dieses sogleich, ihm bereits für november die leistung vollumfänglich zu entziehen, da er ja nunmehr aufgrund eines von der drv veranlassten gutachtens voll erwerbsgemindert (nach gutachten der afa, auf welches sich bis dato auch das jc bezogen hatte, aber eigentlich doch vollschichtig erwerbsfähig! :groehl: ) sei, nicht mehr unter die zuständigkeit des jc - die vermittlung in arbeit also - fallen würde.

(anmerkung des verfassers:
zwar würde dem jc die weiterzahlung des im juni 2011 bis ende november bewilligten algII von der drv erstattet werden. aber nein, hier muss recht vor sinnhaftigkeit ergehen!)


dem ehemaligen alg II-"empfänger" wurde also im aufhebungsbescheid deshalb anheim gestellt, nunmehr umgehend sein für ihn zuständiges sozialamt aufzusuchen und dort für einen monat grundsicherung nach SGB XII zu beantragen.

somit wird der defacto-em-rentner und bis dato gemäß sgb II zahlungen bezogen habender leistungsempfänger nun wiederum doch zum leistungsbegehrer, nun eben kurz mal nach sgb XII... :groehl:

da dem dergestalt sozialrechtlich beglückten zwar-nichtarbeitsfähig-arbeitslosen-de-facto-aber-schon-lange-em-rentner (oder wie auch immer man dieses begrifflich einordnet in gewissen zuständigen kreisen) nichts anderes übrig bleibt, will er seinen finanziellen verpflichtungen im monat november nachkommen und darüberhinaus auch noch den anspruch erheben, essen zu wollen auch an den wohl grauesten aller tage des jahres, ging er also brav und schnurstracks des heutigen tags mit allen relevanten papieren unter dem arm zum örtlichen sozialamt.

dort wird ihm dann (es geht ihm ohnehin heute mal wieder dreckig, ister doch wohlgemerkt mittlerweile anerkannt nicht [ganz?] zu unrecht eigentlich schon voll-em-rentner]- bevor er noch eine einzige unterlage vorgelegt hat - sogleich eröffnet, dass erst einmal seine noch-ehefrau zur leistung von unterhalt verpflichtet ist.

und falls dieses voraussichtlich - aufgrund geringen einkommens und der mitbedürftigkeit des noch mit einwohnenden [unter 25-jährigen] erwachsenen kindes, welches in der berufsausbildung befindlich keinerlei vergütung und aufgrund abgelehnten bescheides auch kein schüler-bafög erhält - nicht in betracht kommt...

...dann werden die greisen eltern des antragstellers [dessen vater gerade seinen zweiten herzinfarkt erlitten und dessen mutter chronisch schwerdepressiv ist] staatlicherseits aufgefordert werden, umgehend ihr einkommen nachzuweisen und sich datenmäßig darüberhinaus weitgehend zu entblößen ...


...DAMIT IHR 50-JÄHRIGER SOHN, der doch eigentlich - ich wiederhole es gern - seit bereits mehr als 18 monaten em-rentner ist - FÜR DEN EINEN MONAT, nämlich den november 2011, LEISTUNGEN ZUR SICHERUNG DES LEBENSUNTERHALTES erhält.

Und auch DAS noch einmal: die drv hat den zuvor gezahlt habenden institutionen ihre auslagen zu ertstatten!
es bestünde also keinerlei risiko für das soz... :jaa:

alles selbstverständlich vollkommen rechtgemäß. wenn's auch idio...sorry...ähm...hochgradig sinnfrei scheint.
aber anderen mag das logisch scheinen. eben alles eine frage der sichtweise...
alles notwendig zum schutze des steuerzahlers vor sozialbetrug, vor missbrauch unseres sozialstaates, nicht wahr?

ich habe daher aus freien stücken verzichtet.
meine eltern würden das alles überhaupt nicht verstehen und mit an sicherheit grenzender wahrscheinlichkeit in völlige panik geraten.
bevor ich ihnen das wegen einem monat mehr schei...wiederum sorry...hochdankenswerter weise gewährter grundsicherungszahlung antue, gehe ich lieber zur tafel und hole mir den rest aus 'nem container, wenn's denn noch not tut.
:jaa:

da habe ich halt pech gehabt, dass ich so ein bedauernswerter einzelfall...äh...und nochmals sorry...derart störrisch bin.

ich hoffe, ich habe die dinge dieses mal weitestgehend politisch so korrekt verfasst, so dass niemand aus der k-o-r gemeinde anstoß nehmen und sich über diesen beitrag empören wird :icon_e_wink: .

vielen dank für die aufmerksamkeit des geneigten lesers!

mfg

ihr ehemaliger und schon recht bald wieder werdender
rentenbegehrer
Zuletzt geändert von Miroslav am Mo 31. Okt 2011, 14:15, insgesamt 14-mal geändert.
nach der wahl ist vor der wahl

Fulgora

EM-Rente rückwirkend bewilligt-wer ist für Nov. zuständig?

Ungelesener Beitrag von Fulgora » Mo 31. Okt 2011, 13:03

...
Zuletzt geändert von Fulgora am Mo 31. Okt 2011, 18:36, insgesamt 1-mal geändert.

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Miroslav
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EM-Rente rückwirkend bewilligt-wer ist für Nov. zuständig?

Ungelesener Beitrag von Miroslav » Mo 31. Okt 2011, 14:26

rein von den fakten betrachtet, magst du recht haben, @fulgora...

aber ich habe mir - und ich bin sicher, du ahntest es - erlaubt, es hier zu hinterlegen, damit auch du zur kenntnis nimmst - und wie deine replik erkennen lässt, hat sich meine dahingehende hoffnung bestätigt - , wie all die feinen gesetze, gemacht zu unser aller schutz vor dem erleiden von unzumutbaren härten infolge von notlagen - im alltag seitens jener, die uns nicht allein misstrauen und bedürftigkeiten hinterfragen und nötigenfalls abweisen, sondern beraten, unterstützen und schaden von uns wenden sollen, nicht all zu selten "ausgelegt" werden können.
nach der wahl ist vor der wahl

Fulgora

Re: "Zwangspartnerschaft" bei Hartz4 / Vater benennen

Ungelesener Beitrag von Fulgora » Mo 31. Okt 2011, 14:51

was hat dein fall mit dieser thematik zu tun. ich weiß das das jc es so praktiziert, was ja von anderen bestritten wird. und wenn es um leistungen geht die erbracht werden sollen, befinde ich es absolut für richtig das die vermögensverhälnisse offen gelegt werden.

ansonsten haben wir demnächst dann noch millionärsgattinen die taschengeld aufbessern möchten auf der sozialhilfeempängerliste.

es ist nur ein wenig blöd wenn man diese verhänltnisse offen legen muss ohne leistungen zu beantragen, nur weil man eine klage einreicht bzw. eine einstweilige verfügung erreichen möchte.

ich kenne es auch aus meinen erfahrungen so das sobald der rentenbescheid ergeht die leistungen die einem als arbeitslosen/suchenden zustehen mit sofortiger wirkung gestrichen werden und man dann zum überhang im zweifel hlu beantragen muss. aber darüber kannst du dich gerne mit Doma austauschen.

@Admins. bitte den ganzen Kram ins passende Thema schieben, wenn es möglich ist.

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Fatbob
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EM-Rente rückwirkend bewilligt-wer ist für Nov. zuständig?

Ungelesener Beitrag von Fatbob » Mo 31. Okt 2011, 17:41

@Admins. bitte den ganzen Kram ins passende Thema schieben, wenn es möglich ist.
denke Mülleimer passt, wäre mir recht.Ich meine damit ehr den ganzen Thread hier.
lg

Edit: Das bezieht sich auf diesen Thread: Zwangspartnerschaft" bei Hartz4 / Vater benennen
Verdammt, verdammt, Fulgora macht mich schon ganz kirre, sorry bitte :depri:
Zuletzt geändert von Amethyst am Mo 31. Okt 2011, 18:00, insgesamt 1-mal geändert.
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