ARGE will Vertrag wegen Unterhalt mit mir??
Verfasst: Mo 1. Aug 2011, 11:05
Hallo,
ich habe am Samstag einen netten Brief von der Arge bekommen, in dem sie mich bitten wegen "Vollzug des Sozialgesetzbuches 2 Buch; Verfahren weden Unterhalt; Rückübertragung" zwei der beigefügten Verträge zu unterschreiben. Für Rückfragen würde man gerne zu Sprechzeiten zur Verfügungn stehen, der SB ist aber erstmal in Urlaub.
also keine Frist und keine weiteren erklärungen.
Inhalt des Vertrags ist folgender:
Zwischen dem Jobcenter (Träger der Grundsicherung) und mir sowie meiner minderjährigen Tochter (ursprünglicher Gläubiger" wird folgender Vertrag geschlossen:
Der gem. §33 Abs. 1 des Sozialgesetzbuch 2 auf den Träger der Grundsicherung übergegangene Unterhaltsanspruch nach Bürgerlichem Recht des ursprünglichen Gläubigers gegen
Herrn Kindsvater
wird ab 1.7.11 vom Träger der Grundsicherung auf den ursprünglichen Gläubiger zurück übertragen (§33 Abs. 4 SGB ""). Der ursprüngliche Gläubiger verpflichtet sich zur Geltendmachung der bestehenden Unterhaltsansprüche und beauftragt
meine Scheidungsanwältin
mit der Durchsetzung. Er erklärt gleichzeitig ausdrücklich sein Einverständnis damit, dass sämtliche Unterhaltszahlungen bzw Unterhaltspfändungen durch den Rechtsbeistand direkt an den Träger der Grundsicherung weitergeleitet werden. Die Beendigung der Auszahlung der Unterhaltsleistungen an den Träger der Grundsicherung bedarf dessen schriftlicher Zustimmung ebenso der Abschluß eines Unterhaltsvergleichs.
Was ist das? Das liest sich so, als würde ich für den Rest meines Lebens den Unterhalt über die ARGE ausbezahlt bekommen sollen? Was, wenn ich aus der Schiene doch mal rauskomme? Kann ich das unterschreiben? Was bedeutet das alles? Ich versteh das Kauderwelsch diesmal wirklich nicht...
lg
Kicki
ich habe am Samstag einen netten Brief von der Arge bekommen, in dem sie mich bitten wegen "Vollzug des Sozialgesetzbuches 2 Buch; Verfahren weden Unterhalt; Rückübertragung" zwei der beigefügten Verträge zu unterschreiben. Für Rückfragen würde man gerne zu Sprechzeiten zur Verfügungn stehen, der SB ist aber erstmal in Urlaub.
also keine Frist und keine weiteren erklärungen.
Inhalt des Vertrags ist folgender:
Zwischen dem Jobcenter (Träger der Grundsicherung) und mir sowie meiner minderjährigen Tochter (ursprünglicher Gläubiger" wird folgender Vertrag geschlossen:
Der gem. §33 Abs. 1 des Sozialgesetzbuch 2 auf den Träger der Grundsicherung übergegangene Unterhaltsanspruch nach Bürgerlichem Recht des ursprünglichen Gläubigers gegen
Herrn Kindsvater
wird ab 1.7.11 vom Träger der Grundsicherung auf den ursprünglichen Gläubiger zurück übertragen (§33 Abs. 4 SGB ""). Der ursprüngliche Gläubiger verpflichtet sich zur Geltendmachung der bestehenden Unterhaltsansprüche und beauftragt
meine Scheidungsanwältin
mit der Durchsetzung. Er erklärt gleichzeitig ausdrücklich sein Einverständnis damit, dass sämtliche Unterhaltszahlungen bzw Unterhaltspfändungen durch den Rechtsbeistand direkt an den Träger der Grundsicherung weitergeleitet werden. Die Beendigung der Auszahlung der Unterhaltsleistungen an den Träger der Grundsicherung bedarf dessen schriftlicher Zustimmung ebenso der Abschluß eines Unterhaltsvergleichs.
Was ist das? Das liest sich so, als würde ich für den Rest meines Lebens den Unterhalt über die ARGE ausbezahlt bekommen sollen? Was, wenn ich aus der Schiene doch mal rauskomme? Kann ich das unterschreiben? Was bedeutet das alles? Ich versteh das Kauderwelsch diesmal wirklich nicht...
lg
Kicki