Seite 1 von 1

ARGE will Vertrag wegen Unterhalt mit mir??

Verfasst: Mo 1. Aug 2011, 11:05
von Kicki
Hallo,

ich habe am Samstag einen netten Brief von der Arge bekommen, in dem sie mich bitten wegen "Vollzug des Sozialgesetzbuches 2 Buch; Verfahren weden Unterhalt; Rückübertragung" zwei der beigefügten Verträge zu unterschreiben. Für Rückfragen würde man gerne zu Sprechzeiten zur Verfügungn stehen, der SB ist aber erstmal in Urlaub.

also keine Frist und keine weiteren erklärungen.

Inhalt des Vertrags ist folgender:


Zwischen dem Jobcenter (Träger der Grundsicherung) und mir sowie meiner minderjährigen Tochter (ursprünglicher Gläubiger" wird folgender Vertrag geschlossen:

Der gem. §33 Abs. 1 des Sozialgesetzbuch 2 auf den Träger der Grundsicherung übergegangene Unterhaltsanspruch nach Bürgerlichem Recht des ursprünglichen Gläubigers gegen

Herrn Kindsvater

wird ab 1.7.11 vom Träger der Grundsicherung auf den ursprünglichen Gläubiger zurück übertragen (§33 Abs. 4 SGB ""). Der ursprüngliche Gläubiger verpflichtet sich zur Geltendmachung der bestehenden Unterhaltsansprüche und beauftragt

meine Scheidungsanwältin

mit der Durchsetzung. Er erklärt gleichzeitig ausdrücklich sein Einverständnis damit, dass sämtliche Unterhaltszahlungen bzw Unterhaltspfändungen durch den Rechtsbeistand direkt an den Träger der Grundsicherung weitergeleitet werden. Die Beendigung der Auszahlung der Unterhaltsleistungen an den Träger der Grundsicherung bedarf dessen schriftlicher Zustimmung ebenso der Abschluß eines Unterhaltsvergleichs.




Was ist das? Das liest sich so, als würde ich für den Rest meines Lebens den Unterhalt über die ARGE ausbezahlt bekommen sollen? Was, wenn ich aus der Schiene doch mal rauskomme? Kann ich das unterschreiben? Was bedeutet das alles? Ich versteh das Kauderwelsch diesmal wirklich nicht...

lg
Kicki

Re: ARGE will Vertrag wegen Unterhalt mit mir??

Verfasst: Mo 1. Aug 2011, 11:09
von rudi62
Hallo Kicki,

ich würde nichts unterschreiben, was ich nicht verstehe. :confused:
Kannst Du dazu nicht Deine Scheidungsanwältin befragen?

MfG

Re: ARGE will Vertrag wegen Unterhalt mit mir??

Verfasst: Mo 1. Aug 2011, 14:33
von Esuse
Hallo Kiki,

für mich klingt das, als ob Du den Unterhalt von der Arge bekommst und alles was der Vater zahlt, dann als Ausgleich an die Arge geht.

Mir fallen dazu zwei Sachen ein:

1. Wie Du schon schreibst, die Arge muß zustimmen, wenn sich das ändern soll.

2. Was ist wenn der Kindsvater mehr als das, was die Arge rechnet zahlen muß. Das wird vermutlich sowieso auf Deine Leistung angerechnet.

Ich würde auch mit der Anwälten sprechen. Wenn er zuverlässig zahlt, kann doch vermutlich die Arge da rausgelassen werden, wenn nicht, wäre Dir über die Arge der Unterhalt sicher.

Re: ARGE will Vertrag wegen Unterhalt mit mir??

Verfasst: Mo 1. Aug 2011, 17:16
von ah11
Hallo Kiki,

also ich würde das nicht Unterschreiben, weil Du dann dem Unterhaltspflichtigem hinterher rennen kannst.
Auch die Beauftragung des Gerichtvollziehers zur Vollstreckung des Unterhalts sind in diesem Fall Deine Kosten.
Achja die Kosten Deiner Anwältin darfst Du auch bezahlen.
Der Anspruchsübergang ist eh an die Arge/Jobcenter gegangen. Sollen die doch Ihren Geld hinterher laufen.
Sie versuchen es immer wieder, unglaublich diese SGB2 Behörden.

Gehe zur Rechtsantragstelle und hole Dir einen Beratungsschein, lasse Dir das vom einem Anwalt für Familienrecht erklären.

Ich hoffe ich habe es verständlich geschrieben.

LG ah11