Hallo,ich hoffe mir kann jemand helfen.Ich war ca.15 Monate krankgeschrieben.Zur Zeit bin ich wieder arbeitsfähig.Ich habe vor der AU drei Monate lang ALG 1 bezogen,habe also noch einen Anspruch von ca.9 Monaten auf ALG 1.
Demnächst steht eine OP an,wegen einer anderen Erkrankung,für die ich noch kein Krankengeld bezogen habe,Kann mir jemand sagen,wie lang ich wegen der erneuten Erkrankung Krankengeld beziehen kann,normalerweise ja wieder 18 Monate.Wenn das so ist ,würde das ja zeitlich über den Anspruch des ALG 1 hinausgehen.Ist das so rechtens?
Es wäre schön,wenn mir jemand helfen kann,ich mach mir zur Zeit große Sorgen!
Liebe Grüße
Alessie
Krankengeld und ALG1
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Re: Krankengeld und ALG1
Hallo,
wenn du derzeit arbeitsfähig bist und die "andere" Erkrankung in keinem ursächlichem Zusammenhang mit der "alten" Erkrankung steht, dann hast du einen Krankengeldanspruch für diese neue Erkrankung für insgesamt 78Wochen...wenn du derzeit mit Anspruch auf KG versichert bist...
du mußt aufpassen, dass zwischen dem Ende der Versicherungspflicht (z.B. Arbeit oder ALG I) kein Tag Lücke ist...
denn der KG-Anspruch beginnt bei einer AU mit dem Tag nach!! der ärztlichen Feststellung...und wenn an dem Tag keine Versicherung mit KG bestanden hat, dann kein KG...
Gruß
Vrori
wenn du derzeit arbeitsfähig bist und die "andere" Erkrankung in keinem ursächlichem Zusammenhang mit der "alten" Erkrankung steht, dann hast du einen Krankengeldanspruch für diese neue Erkrankung für insgesamt 78Wochen...wenn du derzeit mit Anspruch auf KG versichert bist...
du mußt aufpassen, dass zwischen dem Ende der Versicherungspflicht (z.B. Arbeit oder ALG I) kein Tag Lücke ist...
denn der KG-Anspruch beginnt bei einer AU mit dem Tag nach!! der ärztlichen Feststellung...und wenn an dem Tag keine Versicherung mit KG bestanden hat, dann kein KG...
Gruß
Vrori
LG
Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
Vrori
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- Boo
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Re: Krankengeld und ALG1
Hallo alessie,
erstmal ein herzliches Willkommen, hier im Forum.
Schau dir mal diesen Link an, da findest du alles was du über Blockfristen ect. p.p. wissen musst. Unter " Punkt 5 " findest du Beispiele. Klick dich einfach durch.
http://www.bjoernsip.de/bjoern/hoechsta ... /index.htm
Viel Erfolg!
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Liebe Grüße Boo
„Ich kann, weil ich will, was ich muss.“
Immanuel Kant
http://www.youtube.com/watch?v=EgS2JLSpRRM
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- Doppeloma
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Re: Krankengeld und ALG1
Hallo alessie,
auch von mir ein herzliches WILLKOMMEN bei uns.
Ich vermute jetzt mal das ERSTE ist der Fall, da du dir ja Gedanken um eine AU machst, die den Zeitraum deines ALGI-Anspruches "überschreiten" könnte, DAS würde NUR dann eine Rolle spielen, wenn du das ALG jetzt nach Aussteuerung aus dem Krankengeld (letzte Krankheit /78 Wochen) bekommen würdest.
Handelt es sich um "ganz normalen ALGI-Bezug" wegen Arbeitslosigkeit, dann bekommst du wegen einer erneuten (völlig anderen) Krankheit zunächst 6 Wochen weiter dein ALGI (wie Lohnfortzahlung) von der AfA gezahlt und wirst dann an die KK abgegeben, zur Krankengeld-Zahlung (bis zu höchstens 78 Wochen für diese neue Krankheit).
Dein ALGI endet ja dann GAR NICHT, denn die KK zahlt zwar in Höhe des Monatsbetrages ALG, aber das Geld kommt aus dem "Topf" für Krankengeld bei der Krankenkasse.
Bist du wieder gesund (Arbeits- /Vermittlungsfähig) geht es zurück zur AfA und DANN bekommst du wieder ALGI (aus dem "Topf" der AfA), den Rest der noch übrig war (vor dem Übergang zur KK), plus eventueller neuer Ansprüche, aus der letzten Krankengeld-Zahlung.
Es ist oft irritierend, weil der monatliche Zahlbetrag sich in diesem Falle NICHT mehr ändert, das liegt einfach daran, dass Krankengeld bei davorliegender Arbeitslosigkeit (und Bezug von ALGI) IMMER in HÖHE des ALG gezahlt wird und NICHT mehr nach dem letzten Einkommen neu berechnet wird.
Liebe Grüße von der Doppeloma
auch von mir ein herzliches WILLKOMMEN bei uns.
Zum Krankengeld an sich hat dir ja @Vrori schon was geschrieben, es ist für mich aber nicht ganz klar, ob du aktuell weiterhin ALGI bekommst also der Arbeitsvermittlung wieder zur Verfügung stehst oder ob du inzwischen wieder einen Arbeitsplatz gefunden hastWenn das so ist ,würde das ja zeitlich über den Anspruch des ALG 1 hinausgehen.Ist das so rechtens?
Ich vermute jetzt mal das ERSTE ist der Fall, da du dir ja Gedanken um eine AU machst, die den Zeitraum deines ALGI-Anspruches "überschreiten" könnte, DAS würde NUR dann eine Rolle spielen, wenn du das ALG jetzt nach Aussteuerung aus dem Krankengeld (letzte Krankheit /78 Wochen) bekommen würdest.
Handelt es sich um "ganz normalen ALGI-Bezug" wegen Arbeitslosigkeit, dann bekommst du wegen einer erneuten (völlig anderen) Krankheit zunächst 6 Wochen weiter dein ALGI (wie Lohnfortzahlung) von der AfA gezahlt und wirst dann an die KK abgegeben, zur Krankengeld-Zahlung (bis zu höchstens 78 Wochen für diese neue Krankheit).
Dein ALGI endet ja dann GAR NICHT, denn die KK zahlt zwar in Höhe des Monatsbetrages ALG, aber das Geld kommt aus dem "Topf" für Krankengeld bei der Krankenkasse.
Bist du wieder gesund (Arbeits- /Vermittlungsfähig) geht es zurück zur AfA und DANN bekommst du wieder ALGI (aus dem "Topf" der AfA), den Rest der noch übrig war (vor dem Übergang zur KK), plus eventueller neuer Ansprüche, aus der letzten Krankengeld-Zahlung.
Es ist oft irritierend, weil der monatliche Zahlbetrag sich in diesem Falle NICHT mehr ändert, das liegt einfach daran, dass Krankengeld bei davorliegender Arbeitslosigkeit (und Bezug von ALGI) IMMER in HÖHE des ALG gezahlt wird und NICHT mehr nach dem letzten Einkommen neu berechnet wird.
Liebe Grüße von der Doppeloma
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!
Re: Krankengeld und ALG1
Vielen lieben Dank ! Jetzt brauch ich mir wenigstens wegen den Finanzen keine Sorgen mehr zu machen!
Liebe Grüß
Alessie
Liebe Grüß
Alessie
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