GUTEN ABEND!
Ich habe beim Jobcenter meine 14 AU vom Hausarzt abgegeben. Das Jobcenter wir mich wohl eines Tages zum MD des Jobcenters schicken.
Bis jetzt habe ich keine Probleme mit dem Jobcenter, aber meine Frage bezieht sich auf die Zukunft:
Kann das Jobcenter mich aufgrund einer AU vom Hausarzt auch zum MDK schicken? Zur Information möcht ich sagen, dass ich seit 14 Monaten ALG II erhalte und kein Krankengeld beziehe!
Ich habe in einem anderen Forum gelesen, dass einige Personen da Probleme hatten!
MD = Medizinischer Dienst des Jobcenters
MDK = Medizinischer Dienst der Krankenversicherung
Vorab vielen Dank für eure Antworten!
SGE
ALG II - Jobcenter und MDK
Re: ALG II - Jobcenter und MDK
Hallo!
Ich weiß nicht wie alt die beiden Threadsteller "Was können wir machen" sind, aber wenn sie um die 30 sind, dann müssten Sie bis zum Rentenalter über 70 H4 Anträge stellen und über 400 AUs abgeben! Tolleriert das Jobcenter so etwas?
MfG
SGE
Ich weiß nicht wie alt die beiden Threadsteller "Was können wir machen" sind, aber wenn sie um die 30 sind, dann müssten Sie bis zum Rentenalter über 70 H4 Anträge stellen und über 400 AUs abgeben! Tolleriert das Jobcenter so etwas?
MfG
SGE
Re: ALG II - Jobcenter und MDK
PS: Doppeloma gab mir den freundlichen Hinweis, dass ich nicht im Thread von anderen schreiben soll, daher habe ich den Beitrag hier reingeschrieben!
MfG
SGE
MfG
SGE
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Re: ALG II - Jobcenter und MDK
Hallo SGE,
Schau mal hier, den letzten Absatz
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/56.html
MIr ist aber nicht bekannt, dass es tatsächlich schon mal gemacht wurde, ich nehme an, die sind sich über die Kosten-Erstattung dafür noch immer nicht einig geworden
Der MDK hat aber dann trotzdem (vermutlich) kein Interesse daran dem JC einen Gefallen zu tun und sich dafür mit den Ärzten des Patienten anzulegen, ich denke mal da wird auch in Zukunft nicht viel passieren.
KRANK ist KRANK und der MD des JC kann da eigentlich GAR NICHTS gegen machen!
Liebe Grüße von der Doppeloma
Ja, kann das JobCenter machen, "bei Zweifeln an der AU", die müssten dann aber sicher auch erst mal begründet werdenKann das Jobcenter mich aufgrund einer AU vom Hausarzt auch zum MDK schicken? Zur Information möcht ich sagen, dass ich seit 14 Monaten ALG II erhalte und kein Krankengeld beziehe!
Schau mal hier, den letzten Absatz
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/56.html
MIr ist aber nicht bekannt, dass es tatsächlich schon mal gemacht wurde, ich nehme an, die sind sich über die Kosten-Erstattung dafür noch immer nicht einig geworden
Der MDK hat aber dann trotzdem (vermutlich) kein Interesse daran dem JC einen Gefallen zu tun und sich dafür mit den Ärzten des Patienten anzulegen, ich denke mal da wird auch in Zukunft nicht viel passieren.
KRANK ist KRANK und der MD des JC kann da eigentlich GAR NICHTS gegen machen!
Liebe Grüße von der Doppeloma
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!
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