GruSi oder ALG2
GruSi oder ALG2
Hallo
Wenn beide Eheleute laut Aussage des Facharztes erwerbsunfähig sind und keinen Anpruch auf Rente haben, dann muss eine Grundsicherung bentragt werden? Wäre es besser ALG2 zu beantragen, dort 3h+ erwerbsfähig anzukreuzen und dann für beide eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung abzugeben?
Gruß Manni
Wenn beide Eheleute laut Aussage des Facharztes erwerbsunfähig sind und keinen Anpruch auf Rente haben, dann muss eine Grundsicherung bentragt werden? Wäre es besser ALG2 zu beantragen, dort 3h+ erwerbsfähig anzukreuzen und dann für beide eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung abzugeben?
Gruß Manni
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Re: GruSi oder ALG2
Hallo manni,
zunächst mal HERZLICH WILLKOMMEN bei uns
Ebenso stellt NUR die DRV fest, ob ein Anspruch auf EM-Rente gegeben ist, wer hat das für euch bisher festgestellt , darf ich fragen wie alt ihr seid
Liebe Grüße von der Doppeloma
zunächst mal HERZLICH WILLKOMMEN bei uns
"Erwerbsunfähigkeit" kann JEDER Arzt feststellen, soviel er WILL, das ist aktuell KEIN Begriff des Renten-Rechtes mehr, da gibt es NUR noch die (Volle oder Teilweise) ErwerbsMinderung und DIE wird rechtsgültig ausschließlich durch die DRV festgestelltWenn beide Eheleute laut Aussage des Facharztes erwerbsunfähig sind und keinen Anpruch auf Rente haben,
Ebenso stellt NUR die DRV fest, ob ein Anspruch auf EM-Rente gegeben ist, wer hat das für euch bisher festgestellt , darf ich fragen wie alt ihr seid
Grundsicherung (nach SGB XII) gibt es NICHT, OHNE rechtsgültigen Bescheid von der Rentenversicherung (DRV) über die Feststellung der Erwerbsminderung und/oder einen Renten-Anspruch, sollte tatsächlich KEINERLEI Renten-Anspruch bestehen (aus versicherungsrechtlichen Gründen /fehlende Beiträge), dann ist bei (durch die DRV!) erwiesener Erwerbsminderung das Sozialamt (SGB XII) zuständig, ABER ERST DANNdann muss eine Grundsicherung bentragt werden?
GENAU so ist aktuell NUR der "Einstieg" ins Staatliche Soziale Chaos möglich, dort wird man dann auf die Dauer natürlich auch NICHT in Ruhe gelassen und nach einer gewissen Zeit (oder SOFORT) zum Amtsarzt geschickt und/oder aufgefordert eine EM-Rente zu beantragen (bei der DRV), damit die Erwerbsfähigkeit (rechtsgültig!!!) geklärt wird, AKTUELL GIBT es NUR H4 + AU-Bescheinigung für euchWäre es besser ALG2 zu beantragen, dort 3h+ erwerbsfähig anzukreuzen und dann für beide eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung abzugeben
Liebe Grüße von der Doppeloma
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!
Re: GruSi oder ALG2
Danke! Wir sind 30 und 31. Jetzt habe ich den ganzen Zusammenhang verstanden.
Gruß Manni
Re: GruSi oder ALG2
Hallo Doppeloma
ich habe da mal eine Frage.
Wir sind in psychologischer Behandlung. Aber wir haben diese Erkrankung bereits chronisch. Wir unternehmen alles, damit wir gesund werden! Kann das (Jobcenter) jemanden zu einer Therapie bei einem anderen Arzt oder in einer anderen Stadt oder zu einer stationären Therapie zwingen mit der Androhung einer Leistungskürzung?
Gruß Manni
ich habe da mal eine Frage.
Wir sind in psychologischer Behandlung. Aber wir haben diese Erkrankung bereits chronisch. Wir unternehmen alles, damit wir gesund werden! Kann das (Jobcenter) jemanden zu einer Therapie bei einem anderen Arzt oder in einer anderen Stadt oder zu einer stationären Therapie zwingen mit der Androhung einer Leistungskürzung?
Gruß Manni
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Re: GruSi oder ALG2
Hallo manni,
Wenn der dann feststellt, dass ihr NICHT wirklich einsatzfähig seid gibt es verschiedene Möglichkeiten.
Der gibt eurem SB erst mal Bescheid, dass er euch (für die nächsten 6 Monate) in Ruhe eure Therapien und Behandlungen machen lassen soll (BEI EUREN Ärzten und Therapeuten!!!) und/oder ihr werdet direkt aufgefordert einen Reha-Antrag /EM-Renten-Antrag zu stellen
Weder der Amtsarzt noch der SB KANN und DARF euch zu irgendwelchen bestimmten Ärzten schicken (außer zum Amtsarzt des JC natürlich) /in Kliniken einweisen oder bestimmte Therapien verlangen.
Das ist Sache eurer behandelnden Ärzte, da hat sich das JC NICHT einzumischen und den/die SB gehen eure konkreten Gesundheitprobleme ohnehin "einen feuchten Kehricht an", der ist nämlich KEIN Arzt und KANN das gar nicht beurteilen.
Man wird es trotzdem versuchen, das will ich euch nicht verschweigen, ABER dafür gibt es rechtlich keine Möglichkeit, das sind LEERE Drohungen, ich denke aber NICHT, dass es nun sofort zu solchen Schwierigkeiten kommen wird.
Wenn ihr einen Reha- / Renten-Antrag stellen sollt, na dann macht ihr das eben und seid eurer Mitwirkungspflicht nachgekommen
Mehr dazu später, auch "Nachteulen" müssen irgendwann ins
Liebe Grüße von der Doppeloma
Das JobCenter soll euch in "Arbeit vermitteln" , solange ihr von euren behandelnden Ärzten AU-bescheinigt krank seid geht das wohl schlecht, da werden die euch früher oder später zum Amtsarzt schicken um eure Einsatzmöglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt prüfen zu lassenKann das (Jobcenter) jemanden zu einer Therapie bei einem anderen Arzt oder in einer anderen Stadt oder zu einer stationären Therapie zwingen mit der Androhung einer Leistungskürzung?
Wenn der dann feststellt, dass ihr NICHT wirklich einsatzfähig seid gibt es verschiedene Möglichkeiten.
Der gibt eurem SB erst mal Bescheid, dass er euch (für die nächsten 6 Monate) in Ruhe eure Therapien und Behandlungen machen lassen soll (BEI EUREN Ärzten und Therapeuten!!!) und/oder ihr werdet direkt aufgefordert einen Reha-Antrag /EM-Renten-Antrag zu stellen
Weder der Amtsarzt noch der SB KANN und DARF euch zu irgendwelchen bestimmten Ärzten schicken (außer zum Amtsarzt des JC natürlich) /in Kliniken einweisen oder bestimmte Therapien verlangen.
Das ist Sache eurer behandelnden Ärzte, da hat sich das JC NICHT einzumischen und den/die SB gehen eure konkreten Gesundheitprobleme ohnehin "einen feuchten Kehricht an", der ist nämlich KEIN Arzt und KANN das gar nicht beurteilen.
Man wird es trotzdem versuchen, das will ich euch nicht verschweigen, ABER dafür gibt es rechtlich keine Möglichkeit, das sind LEERE Drohungen, ich denke aber NICHT, dass es nun sofort zu solchen Schwierigkeiten kommen wird.
Wenn ihr einen Reha- / Renten-Antrag stellen sollt, na dann macht ihr das eben und seid eurer Mitwirkungspflicht nachgekommen
Mehr dazu später, auch "Nachteulen" müssen irgendwann ins
Liebe Grüße von der Doppeloma
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Re: GruSi oder ALG2
Mein Nachbar hat vom Amt gesagt bekommen, dass er zur 16 wöchigen Anti Alkohol Kur gehen muss, ansonsten bekomme er kein Geld mehr.Doppeloma hat geschrieben:
Weder der Amtsarzt noch der SB KANN und DARF euch zu irgendwelchen bestimmten Ärzten schicken (außer zum Amtsarzt des JC natürlich) /in Kliniken einweisen oder bestimmte Therapien verlangen.
Das ist Sache eurer behandelnden Ärzte, da hat sich das JC NICHT einzumischen und den/die SB gehen eure konkreten Gesundheitprobleme ohnehin "einen feuchten Kehricht an", der ist nämlich KEIN Arzt und KANN das gar nicht beurteilen.
Man wird es trotzdem versuchen, das will ich euch nicht verschweigen, ABER dafür gibt es rechtlich keine Möglichkeit, das sind LEERE Drohungen,.....
Er tat wie befohlen...
Ist das ganz sicher, dass er das hätte NICHT machen müssen?
Ich hatte mich damals sehr gewundert, weil es irgendwo in meinem Kopf herumspukt, dass man zu nichts gezwungen werden kann, egal was.
Der arme Kerl hatte dann den Stempel auf der Stirn stehen in einer Alki - Klinik gewesen zu sein.
Bei seinem neuen Job konnten ihn ein paar Leuts nicht leiden und haben sooolange rumerzählt er würde heimlich wieder trinken, bis er nervlich am Ende war.
Ergebnis: Nach 6 Monaten ging es wieder los (vorher keinen Tropfen) schon ab 7:00 Uhr morgens Wein und Schnaps...
Irgendwie selber schuld, klar, aber von Kollegen dahin gemobbt.
Wollte beim eigentlichen Thema bleiben, dass der Staat oder irgendwelche Institutionen einen wirklich nicht zwingen können.
Oder gibt es irgendwo eine klitzekleine Klausel???
Gruß
Miko
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Re: GruSi oder ALG2
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass sie jemanden eine Kur anraten, wenn er nicht Alkoholkrank wäre & als Alkoholkranker dürfte es wohl schwer sein einer geregelten Arbeit nachzugehen ! Von den Kosten einer 16 wöchigen Kur möchte ich gar nicht erst reden. Was war der Fehler, deiner Meinung nach ?Miko hat geschrieben:
Mein Nachbar hat vom Amt gesagt bekommen, dass er zur 16 wöchigen Anti Alkohol Kur gehen muss, ansonsten bekomme er kein Geld mehr.
Er tat wie befohlen...
Ist das ganz sicher, dass er das hätte NICHT machen müssen?
Also, wirklich @Miko, was issen dit .. ??? Er hätte bei seiner Arbeitsstelle nicht im geringsten erwähnen müssen, dass er dies Kur gemacht hat ! Diese Krankheit ist von der WHO anerkannt, dit weeßte ooch ...Miko hat geschrieben: Der arme Kerl hatte dann den Stempel auf der Stirn stehen in einer Alki - Klinik gewesen zu sein.
Dagegen hätte er rigoros vorgehen sollen, gerade weil es eine anerkannte Krankeit ist ! Hier heißt die Devise; Hilfe holen zur Selbsthilfe !Miko hat geschrieben: Bei seinem neuen Job konnten ihn ein paar Leuts nicht leiden und haben sooolange rumerzählt er würde heimlich wieder trinken, bis er nervlich am Ende war.
Ergebnis: Nach 6 Monaten ging es wieder los (vorher keinen Tropfen) schon ab 7:00 Uhr morgens Wein und Schnaps...
Natürlich, von den Kollegen zu " Alkoholexzessen " getrieben ... Getrunken hat er janz alleene !Miko hat geschrieben: Irgendwie selber schuld, klar, aber von Kollegen dahin gemobbt.
Du kennst meine Befindlichkeiten dazu, mir als Betroffene brauchste so einen Quatsch als Erklärungsmodus nicht anbieten ! Mir jeht gerade gewaltig die Hutschnur hoch & das ist in der Regel sehr selten ! Nimm es also nicht persönlich, aber er, dein Nachbar, wird wohl ein " kleines Würstchen " bleiben, weil Gott & die Welt schuld an seiner Alkoholkrankeit sind !
So, det musste mal raus ... mein lieber Miko
Liebe Grüße Boo
„Ich kann, weil ich will, was ich muss.“
Immanuel Kant
http://www.youtube.com/watch?v=EgS2JLSpRRM
„Ich kann, weil ich will, was ich muss.“
Immanuel Kant
http://www.youtube.com/watch?v=EgS2JLSpRRM
Re: GruSi oder ALG2
Hallo Doppeloma
Danke dir für deine Antwort. Jetzt habe ich alles verstanden.
Gruß Manni
Danke dir für deine Antwort. Jetzt habe ich alles verstanden.
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Re: GruSi oder ALG2
Lieber Miko,
Das darf dann aber NUR in Teil A stehen, denn Diagnosen (auch Alkoholkrankheit !) gehen den SB NIX an und WIE will der den Nachbarn dann zu einer Therapie zwingen, bezahlt der dem das dann auch
Eine erzwungene Therapie ist dazu auch wenig hilfreich, wer sich nicht helfen lassen WILL, dem ist auch (erst mal) NICHT zu helfen, schon gar nicht "MIT GEWALT", von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen, wo dann aber ein Richter diese "Zwangsbehandlung" anordnen MUSS
Das wird (leider) viel zu oft von den JC auch OHNE Rechtsgrundlage durchgezogen, die "Steilvorlage" dafür gibt man dem SB allerdings in diesem Falle selber, durch ZUVIEL Offenheit die Krankheiten betreffend (!!!) und diese Unterschrift, denn solche Sachen haben eigentlich in einer EGV GAR NICHTS zu suchen.
Eine aktive Alkoholkrankheit IST natürlich ein massives "Vermittlungs-Hemmnis" und JEDER H4- Empfänger ist nun mal verpflichtet bestehende Vermittlungshemmnisse abzubauen (dazu gehören aus Sicht der JC auch hohe Schulden oder fehlende Unterbringung für Kinder, ja auch Versorgung von Pflegefällen usw.), damit er arbeiten gehen KANN, da ist VIELES möglich und wird "versucht", was rechtlich SOOO gar nicht zulässig ist.
Womit sollen die auch sonst DROHEN, außer mit Leistungsentzug / Leistungskürzung
Mit dieser Drohung bekommen die SB ja oft genug schon die Unterschrift auf die entsprechend (vor)formulierte EGV, OBWOHL das eine GLATTE LÜGE ist, denn es KANN gar NICHT (mehr) sanktioniert werden, weil man diese Unterschrift verweigert ( § 15 /§ 31 SGB II) und für den Leistungsanspruch an sich (Prüfung der Bedürftigkeit/ Antragsbearbeitung /Leistungsbescheid) ist eine EGV GAR nicht relevant
Hat UNS aber auch KEINER gesagt, wir bekamen schon bei der Abholung des Antrages so einen "Wisch" untergejubelt, mit den Worten "unterschreiben Sie das mal, das ist so üblich"
ICH habe bis heute NICHT unterschrieben
Wie das nun bei deinem Nachbarn wirklich alles gelaufen ist, zustande kam, werden wir wohl nie erfahren, dass jemand der da wieder "voll drauf" ist, auch oft ne Menge Müll erzählt, möglicherweise nicht mal bewußt, ist SOOO ungewöhnlich aber auch nicht, DAS liegt (leider) in der Natur der Sache Alkoholkrankheit
Liebe Grüße von der Doppeloma
Sorry, vom Amt "gesagt bekommen" wenn ich das schon lese , was die SAGEN hat erst mal gar keine Wirkung und eine (eventuell wirksame ) Therapie leitet, wenn überhaupt ein behandelnder Arzt ein und NICHT das JobCenter, klar hindert den Amtsarzt (vom JC) niemand, was in der Richtung (als Empfehlung!) in sein GA zu schreiben.Mein Nachbar hat vom Amt gesagt bekommen, dass er zur 16 wöchigen Anti Alkohol Kur gehen muss, ansonsten bekomme er kein Geld mehr.
Er tat wie befohlen...
Das darf dann aber NUR in Teil A stehen, denn Diagnosen (auch Alkoholkrankheit !) gehen den SB NIX an und WIE will der den Nachbarn dann zu einer Therapie zwingen, bezahlt der dem das dann auch
Eine erzwungene Therapie ist dazu auch wenig hilfreich, wer sich nicht helfen lassen WILL, dem ist auch (erst mal) NICHT zu helfen, schon gar nicht "MIT GEWALT", von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen, wo dann aber ein Richter diese "Zwangsbehandlung" anordnen MUSS
Wenn dein Nachbar sich "freiwillig" mit seinem SB über solche Sachen unterhält und der ihm solche "Gesundheitsmaßnahmen" dann in eine EGV schreibt, die von deinem Nachbarn (unabhängig von der Rechtmäßigkeit/Zulässigkeit) auch noch unterschrieben werden, ist zumindest (theoretisch) eine Sanktion wegen Verstoß gegen die Pflichten aus der EGV möglichIst das ganz sicher, dass er das hätte NICHT machen müssen?
Das wird (leider) viel zu oft von den JC auch OHNE Rechtsgrundlage durchgezogen, die "Steilvorlage" dafür gibt man dem SB allerdings in diesem Falle selber, durch ZUVIEL Offenheit die Krankheiten betreffend (!!!) und diese Unterschrift, denn solche Sachen haben eigentlich in einer EGV GAR NICHTS zu suchen.
Eine aktive Alkoholkrankheit IST natürlich ein massives "Vermittlungs-Hemmnis" und JEDER H4- Empfänger ist nun mal verpflichtet bestehende Vermittlungshemmnisse abzubauen (dazu gehören aus Sicht der JC auch hohe Schulden oder fehlende Unterbringung für Kinder, ja auch Versorgung von Pflegefällen usw.), damit er arbeiten gehen KANN, da ist VIELES möglich und wird "versucht", was rechtlich SOOO gar nicht zulässig ist.
Womit sollen die auch sonst DROHEN, außer mit Leistungsentzug / Leistungskürzung
Mit dieser Drohung bekommen die SB ja oft genug schon die Unterschrift auf die entsprechend (vor)formulierte EGV, OBWOHL das eine GLATTE LÜGE ist, denn es KANN gar NICHT (mehr) sanktioniert werden, weil man diese Unterschrift verweigert ( § 15 /§ 31 SGB II) und für den Leistungsanspruch an sich (Prüfung der Bedürftigkeit/ Antragsbearbeitung /Leistungsbescheid) ist eine EGV GAR nicht relevant
Hat UNS aber auch KEINER gesagt, wir bekamen schon bei der Abholung des Antrages so einen "Wisch" untergejubelt, mit den Worten "unterschreiben Sie das mal, das ist so üblich"
ICH habe bis heute NICHT unterschrieben
Wie das nun bei deinem Nachbarn wirklich alles gelaufen ist, zustande kam, werden wir wohl nie erfahren, dass jemand der da wieder "voll drauf" ist, auch oft ne Menge Müll erzählt, möglicherweise nicht mal bewußt, ist SOOO ungewöhnlich aber auch nicht, DAS liegt (leider) in der Natur der Sache Alkoholkrankheit
Liebe Grüße von der Doppeloma
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Re: GruSi oder ALG2
hallo,
ich hab da mal eine frage und zwar mein mann ist 100% schwerbehindert und erwerbsunfähig. nach sehr langem hin und her hat das jobcenter endlich verstanden das er nicht mehr dem arbeitsmarkt zur verfügung steht. er ist nun eingestuft für sozialgeld. ich habe einen job und bin für ihn und meine tochter unterhaltspflichtig.mir werden die beträge angerechnet und weil es doch nicht reicht,bekomme ich mein gehalt aufgestockt.nun meine frage,wird die behinderung meines mannes nicht als mehrbedarf angerechnet?und was kann man noch geltend machen?
ich bin für jeden tip und rat dankbar.
lg sabine
ich hab da mal eine frage und zwar mein mann ist 100% schwerbehindert und erwerbsunfähig. nach sehr langem hin und her hat das jobcenter endlich verstanden das er nicht mehr dem arbeitsmarkt zur verfügung steht. er ist nun eingestuft für sozialgeld. ich habe einen job und bin für ihn und meine tochter unterhaltspflichtig.mir werden die beträge angerechnet und weil es doch nicht reicht,bekomme ich mein gehalt aufgestockt.nun meine frage,wird die behinderung meines mannes nicht als mehrbedarf angerechnet?und was kann man noch geltend machen?
ich bin für jeden tip und rat dankbar.
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