Was können wir machen?

Probleme mit der Arge oder dem Sozialamt.
aannkkee

Re: Was können wir machen?

Ungelesener Beitrag von aannkkee » Do 2. Jun 2011, 21:15

Natürlich werde ich meine Erfahrungen weitergeben!


Ich habe von einem Verein, der sich mit diesen Themen beschäftigt, eine Email erhalten und dort steht nun wieder, dass die ARGE alles machen wird, damit ich eine Grundsicherung beim Sozialamt beantrage!

Fragen:

- die Aussage des Vereins ist falsch?!

- wie läuft die Begegnung mit dem Amtsarzt ab? Ist es schwer in das Sozialgeld geschickt zu werden? Machen die Amtsärzte große Probleme?

- wenn mein Mann als erwerbsunfähig eingestuft wird, muss er in Zukunft noch einmal zum Amtsarzt?

- Pflegestufe: wie ich bereits gesagt habe wurde mir gesagt, dass auch ohne Pflegestufe die Pflege von Angehörigen möglich ist, aber warum steht im Gesetz, dass eine Pflegestufe benötigt wird?

- wäre es nicht besser direkt bei meinem Mann anzukreuzen, dass er nicht 3h arbeiten kann?


Vielen Dank für eure Hilfe! Ich schätze es sehr! Ihr seid ja auch krank! :respekt:


Lieben Gruß
Anke

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Re: Was können wir machen?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 2. Jun 2011, 22:44

Hallo Anke, :smile:
Ich habe von einem Verein, der sich mit diesen Themen beschäftigt, eine Email erhalten und dort steht nun wieder, dass die ARGE alles machen wird, damit ich eine Grundsicherung beim Sozialamt beantrage!
DU bekommst KEIN Geld vom Sozialamt weil du (von der Gesundheit her!!!) erwerbsfähig bist, dass die JobCenter da gerne den "Verschiebebahnhof" aufmachen möchten, kann ich nicht bestreiten, ES IST ABER FALSCH :ic_down:

Es geht um die AKTUELLE Situation und DU hast AKTUELL Anspruch auf Leistungen des SGB II (Harzt 4), dein Mann gehört automatisch zu deiner Bedarfsgemeinschaft, GENAU SO wie du es auch RICHTIG verstanden hast !!!
- wie läuft die Begegnung mit dem Amtsarzt ab? Ist es schwer in das Sozialgeld geschickt zu werden? Machen die Amtsärzte große Probleme?
Wie das läuft wenn der Amtsarzt nach Hause kommt KANN ich dir leider auch nicht erklären, ich weiss NUR, dass es in solchen Fällen auch mal gemacht wird.
Um Geld zu sparen beschränkt man sich allerdings inzwischen häufiger auf GA nach "Aktenlage", das würde bedeuten, dass DU für deinen Mann z.B. einen Gesundheitsfragebogen (vom Amt) ausfüllst, Klinikberichte kopierst und eine Schweigepflichtentbindung (die MUSS er aber selber unterschreiben) für den behandelnden Arzt DIREKT an den Med. Dienst weiterleitet, bitte streng DARAUF achten, dass solche Sachen nicht in SB-Händen landen!!!

Dann entscheidet der Amtsarzt (möglicherweise nach Rücksprache mit dem Arzt von deinem Mann) aus diesen Unterlagen und verzichtet womöglich auf den Hausbesuch, KANN dir aber KEINER garantieren, denn dein Männe ist nun mal auch noch SEHR jung, da schauen die dann auch gerne mal "gründlicher" hin :confused:

Die Ärzte an sich, sind NICHT unbedingt die Schlechtesten, dazu gibt es natürlich auch so viele Meinungen, wie es Amtsärzte und unterschiedliche persönliche Erfahrungen gibt, das kann keiner voraussagen.
- wenn mein Mann als erwerbsunfähig eingestuft wird, muss er in Zukunft noch einmal zum Amtsarzt?
Der Amtsarzt KANN und DARF deinen Mann nicht für dauerhaft erwerbsunfähig erklären, das DARF NUR die DRV (!!!), es wird daher IMMER nur eine gewisse Zeit gültig sein, was er feststellt und wird dann erneut geprüft, den Zeitrahmen (mindestens oder länger als 6 Monate) legt er im GA fest und danach KANN jederzeit erneut geprüft werden!

Auch hier KANN man KEINE konkreten Angaben machen, weil das bei den JC sehr unterschiedlich gehandhabt wird, ICH selber wurde z.B. vom JC noch GAR NICHT zum Amtsarzt geschickt, das GA der AfA ist inzwischen über 2 Jahre alt, besagt aber auch EINDEUTIG, dass dauerhaft NIX MEHR GEHT!
Liegt aber sicher vor ALLEM DARAN, dass ich NICHT mehr ganz so "knusprig" bin, wie dein Mann, bei ihm wird man das dauerhaft sicher noch nicht akzeptieren wollen, bei MIR warten die AUCH NUR noch mit auf die Rente :lachen:

GAR NICHT mehr zum Amtsarzt, DAS gibt es ansonsten NUR bei einer EM-Rente (bewilligt durch die DRV!) und DIE bekommt man in eurem Alter auch eher noch NICHT unbegrenzt, sondern WENN, dann NUR für einen festen Zeitraum (bis zu 3 Jahre)!!!
DANACH "AMTSARZT /GA, WAS auch immer", auf JEDEN Fall eine Überprüfung, ob der Kranke JETZT nicht DOCH arbeiten gehen KANN, so wird es auch beim Amt, in unbestimmten Abständen laufen :aha:
- Pflegestufe: wie ich bereits gesagt habe wurde mir gesagt, dass auch ohne Pflegestufe die Pflege von Angehörigen möglich ist, aber warum steht im Gesetz, dass eine Pflegestufe benötigt wird?
Mir ist das NICHT bekannt, dass bei H4 gesetzlich eine Pflegestufe vorgeschrieben ist :confused: :Gruebeln:

Schau mal hier in den § 10 SGB II /Zumutbarkeit von Arbeit

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... arkeit.pdf

Also vom Grundsatz her, finde ich da KEINE Forderung nach eine bestimmten Pflegestufe :confused: :Gruebeln:

Klar KANN es passieren, dass du dich da "durchboxen" mußt, weil die vom Amt natürlich möchten, dass du NICHT NUR erwerbsfähig sondern möglichst auch erwerbstätig bist, aber du machst hier inzwischen den Eindruck, dass du dich zu wehren weißt :ic_up: :applaus:
- wäre es nicht besser direkt bei meinem Mann anzukreuzen, dass er nicht 3h arbeiten kann?
NEIN, DAS kannst du später (im nächsten Antrag auf Weiterbewilligung) immer noch machen, wenn es DAFÜR inzwischen dann auch EINDEUTIGE Belege gibt (z.B. Pflegestufe /Pflegegeld/ GA vom Amtsarzt), DU als "Privatperson / Ehefrau" brauchst/KANNST ihn NICHT DIREKT als Erwerbsunfähig einstufen, AKTUELL ist er einfach erst mal ARBEITSUNFÄHIG !!!

Bei ALLEM was du jetzt angehen wirst sei dir IMMER bewußt, dass die ÄMTER ALLE sparen wollen :ic_down: :ic_down: :ic_down:
Es wird also IMMER wieder Versuche geben, deinen kranken Mann irgendwo ANDERS hin zu schieben, die Gelder für die verschiedenen Sozial-Leistungen kommen AUCH aus verschiedenen Töpfen, mal ist die AfA (H4 /SozialGELD) zuständig, mal die Kommune (SozialHILFE / Grundsicherung), und für die Wohnkosten (KDU) gibt es dann auch jeweils andere Zuständigkeiten :Heiss:

Da blickt KEIN normaler Mensch mehr durch und JEDE Stelle versucht irgendwie (oft mit mehr oder weniger legalen Mitteln) zumindest eine Zeitlang unbequeme "Kostenfaktoren" loszuwerden, schau dir IMMER GENAU an, WAS man von EUCH verlangt und wenn du Fragen hast, dann FRAGE (auch beim AMT), die haben eine Auskunftspflicht :ic_up:

Na und zur Not, sind WIR ja auch noch da, DU schaffst DAS und alles GUTE für euch BEIDE

von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

aannkkee

Re: Was können wir machen?

Ungelesener Beitrag von aannkkee » Fr 3. Jun 2011, 00:38

Ihr seid wirklich KLASSE hier! :)

- Sachde, dass man meinen Mann nicht für immer als erwerbsunfähig einstufen kann, denn das ist er wirklich. Kann man nicht darauf bestehen, dass er von der DRV als erwerbsunfähig eingestuft wird? Das JC wäre doch glücklich, dass er zum Sozialamt muss und die DRV stuft ihn dann als erwerbsunfähig (Gutachten im Auftrag des Sozialamts).


- Thema Zumutbarkeit und Pflege von Angehörigen: du hast mir einen Link zu diesem Thema gegeben. Bitte schau mal auf Seite 11 in diesem Link. Dort steht die Information mit den Pflegestufen!


VIELEN VIELEN DANK!

Lieben Gruß
Anke

aannkkee

Re: Was können wir machen?

Ungelesener Beitrag von aannkkee » Fr 3. Jun 2011, 01:05

PS: Mein Mann ist laut Arzt und Facharzt 100%ig länger als 6 Monate, d.h. dauerhaft erwerbsunfähig!

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Re: Was können wir machen?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Fr 3. Jun 2011, 02:12

Hallo Anke, :smile:
- Sachde, dass man meinen Mann nicht für immer als erwerbsunfähig einstufen kann, denn das ist er wirklich. Kann man nicht darauf bestehen, dass er von der DRV als erwerbsunfähig eingestuft wird? Das JC wäre doch glücklich, dass er zum Sozialamt muss und die DRV stuft ihn dann als erwerbsunfähig (Gutachten im Auftrag des Sozialamts).
Man KANN deinen Mann durchaus als Erwerbsgemindert (Erwerbsunfähig gibt es bei der DRV eigentlich NICHT mehr als Rechtsbegriff) einstufen, DAS KANN und DARF aber rechtsverbindlich NUR die DRV und DIE möchte das AUCH NICHT SOOO gerne, weil man ja dann (normalerweise) eine EM-Rente bekommen muss!

Aus GENAU diesem Grund sind WIR ja (fast) ALLE hier versammelt, weil AUCH die DRV NICHT zahlen WILL, obwohl VIELE von uns sogar von deren GA schon als Erwerbsgemindert angesehen werden, ABER NUR im letzten (meist noch vorhandenen) Job, ansonsten KÖNNEN wir WAS ANDERES noch Vollzeit arbeiten "auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt" :ic_down: :ic_down: :ic_down:

Da WILL uns zwar AUCH Keiner mehr haben (eben weil gesundheitlich schwer eingeschränkt, also GAR NICHT MEHR verwendbar!) ABER nach dieser Einschätzung brauchen wir auch KEINE EM-Rente von der DRV, die AfA soll uns in WAS ANDERES vermitteln :Verwirrt: :Hilfe:

Die Amtsärzte der AfA bescheinigen uns, dass wir aus gesundheitlichen Gründen NICHT vermittelbar sind und WIR KÄMPFEN uns durch die Instanzen (solange wir noch KÖNNEN), um irgendwann vielleicht doch noch DIE EM-Rente zu bekommen, die uns in diesem Falle eigentlich zusteht.

Auf diesem Wege sind wir teilweise schon in H4 angekommen, denn Krankengeld (von der KK)/ Arbeitslosengeld (von der AfA) wird ja ALLES nur eine begrenzte Zeit gezahlt, wenn das ALLES abgelaufen ist, bleibt NUR noch der Gang zum H4-Amt, wenn man die Rente bis dahin NICHT durchsetzen konnte.

Ihr KÖNNT ganz offiziell einen EM-Renten-Antrag (z.B. bei einer Rentenberatungsstelle der DRV /KANNST du auch direkt selber am PC ausfüllen) für deinen Mann stellen, ob er die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt und KRANK GENUG DAFÜR ist, entscheidet dann GANZ ALLEINE DIE DRV :lesen:

DARAUF bestehen, dass er so eingestuft wird KANN NIEMAND, DANN wären WIR ALLE NICHT HIER, dann gäbe es dieses Forum wahrscheinlich GAR NICHT, die DRV ist nicht dafür zuständig das JC "glücklich" zu machen... :grinser: :Verwirrt:

Außerdem würde das Sozialamt ihn trotzdem NICHT nehmen, denn DU bist ja auch noch da und DU bist IMMER noch erwerbsfähig (auch wenn du wegen seiner Pflege NICHT erwerbsTÄTIG sein kannst).

Habe jetzt keine Vorstellung, OB dein Mann einen wirklichen Anspruch auf eine Rentenzahlung (von der DRV) hätte, ABER WENN, dann wäre es (bei Renten-Bewilligung) GENAU SO wie jetzt bei mir, DU bleibst weiter beim JC und er gehört weiter zu deiner Bedarfsgemeinschaft, seine Rente würde natürlich (als sein Einkommen) BEI DIR mit angerechnet werden, FERTIG !!!

Das Sozialamt ist IMMER noch NICHT für euch zuständig, denn IHR zwei bildet IMMER eine Einheit als Bedarfsgemeinschaft, das Sozialamt/ Grundsicherung wäre NUR für ihn zuständig, wenn er ALLEINSTEHEND wäre :ic_up:

Das Sozialamt beauftragt KEIN Gutachten bei der DRV, die sind ja GAR nicht daran interessiert ihn zu "übernehmen", so ein GA ergibt sich über einen EM-Renten-Antrag von ganz alleine und zu dieser Antragstellung ( bei der DRV) KANN ihn z.B. das JC auffordern, wenn der Amtsarzt das in sein GA schreibt!

Das bedeutet aber NICHT, dass die DRV das AUCH so begutachtet , siehe OBEN und zum Sozialamt kommt er dann IMMER noch nicht, die Kosten für Kranke Leute (egal ob jung oder schon älter) WILL in Deutschland KEINER mehr übernehmen :Verwirrt: :Hilfe:
Wir sind ALLE NUR NOCH ein lästiges, teures Kostenpaket, das man am besten solange von A nach B schickt/schiebt, bis man "den Löffel abgegeben hat"... :Wut: :schimpfen:
Bitte schau mal auf Seite 11 in diesem Link. Dort steht die Information mit den Pflegestufen!
Glaube ich dir auch so, NUR sind das die Arbeitsanweisungen der JC und KEIN Gesetz, die haben JEDEN Einzelfall zu prüfen wie die Gegebenheiten real sind und notfalls würde ein Richter am Sozialgericht diese, teilweise sehr selbstherrlichen Bestimmungen aushebeln :ic_down:
GESETZ ist NUR DAS, WAS der § 10 aussagt und der sieht eine bestimmte Pflegestufe NICHT VOR, sondern spricht allgemein von der NOTWENDIGEN Pflege von Angehörigen, die anders nicht gewährleistet ist :ic_up:

Der Bezug, auf die Pflegerichtlinien der KK und der Pflegeversicherung ist NICHT direkt ins SGB II übertragbar, auch wenn die das gerne so hätten, dann würde dieser Verweis nämlich direkt MIT im § 10 SGB II stehen, DAS ist aber NICHT der Fall.

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/10.html

Ich schau die Tage mal wegen Gerichts-Urteilen zu dem Thema, die "basteln" sich viel zusammen, in ihren internen Arbeits-Anweisungen, das heißt aber NICHT, dass sie das auch immer durchsetzen KÖNNEN.

Sorry, wieder ein Roman geworden, aber ich hoffe du kannst damit was anfangen und kannst jetzt auch die Probleme der Feststellung (Anerkennung) von VOLLER DAUERHAFTER Erwerbsminderung (durch die DRV!!!) besser erkennen, denn GENAU um diese Anerkennung ringen wir hier ALLE :aha:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

aannkkee

Re: Was können wir machen?

Ungelesener Beitrag von aannkkee » Fr 3. Jun 2011, 02:26

Hallo zur späten Stunde :)

Danke für deine Antwort.

1)

Ich habe im Internet verschiedene Suchbegriffe eingetippt und da habe ich folg. gefunden:

1) http://www.jobcenter-en.de/Sozialgeld.178.0.html
2) http://www.jobcenter-schaumburg.de/sozialgeld

Diese Jobcenter sind nicht in meiner Stadt, aber das wird wohl das gleiche sein!

2)

Mein Mann hat in die Rentenversicherung gar nichts eingezhalt! Ich denke er müsste daher Grundsicherung wegen voller Erwerbsminderung beim Sozialamt beantragen!


Lieben Gruß
Anke

aannkkee

Re: Was können wir machen?

Ungelesener Beitrag von aannkkee » Fr 3. Jun 2011, 13:56

PS1: Ich habe eine Email zum Jobcenter gesendet (natürlich mit einem Phantasienamen) und heute eine Antwort erhalten. Ich soll ALG2 beantragen und mein Mann Grundsicherung wegen dauerhafter Erwerbsminderung beim Sozialamt!

PS2: Wer ist der Hauptantagsteller mein Mann oder ich?

Lieben Gruß
Anke

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Re: Was können wir machen?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Fr 3. Jun 2011, 15:36

Liebe Anke, :smile:
Ich soll ALG2 beantragen und mein Mann Grundsicherung wegen dauerhafter Erwerbsminderung beim Sozialamt!
ER bekommt KEINE Grundsicherung beim Sozialamt, weil seine Erwerbsminderung noch GAR NICHT rechtsverbindlich festgestellt wurde... :Verwirrt: :Hilfe:

Dafür reicht es NICHT aus, dass DU und seine behandelnden Ärzte, NEIN auch NICHT der Amtsarzt der AfA /Jobcenter ihn so einstuft, DA GILT NUR, was die DRV feststellt und diese Feststellung (DER DRV !!!) möchte das Sozialamt DANN AUCH vorgelegt haben, wenn er dort einen Antrag stellt (und sei es NUR die rechtsgültige Ablehnung einer EM-Rente, wegen fehlender Beitragszeiten!!!).

Es ist gar nicht mal sicher, dass er KEINEN Anspruch auf EM-Rente hat, gerade für ganz junge Leute gibt es bestimmte Sonderregelungen, die AUCH OHNE Beitragsleistung eine EM-Rente möglich machen, dass könnt ihr aber NUR durch einen offiziellen EM-Renten-Antrag klären lassen :ic_up: :ic_up: :ic_up:

Mit diesem Bescheid von der DRV über die Feststellungen der DRV wird man DANN weitersehen, denn NUR diese Entscheidung MUSS von ALLEN anderen Ämtern anerkannt werden :ic_up:
Anonyme (oder auch offene) Anfragen per Mail, mündlich /per Telefon bringen Euch da NICHT weiter, den Leuten fehlen für eine korrekte Antwort, viel zu viele konkrete Informationen, wenn du in eine Anfrage reinschreibst, dein Mann sei Erwerbsgemindert (weil DU das so siehst?), dann MUSS der Leser erst mal annehmen, dass sei auch schon rechtsgültig festgestellt worden :Verwirrt: :Hilfe:

Diese ganzen Sachen sind so verwirrend und kompliziert geregelt, dass man NUR mit handfesten , konkreten Einzelheiten eine fundierte Antwort geben KANN und ES BLEIBT DABEI, dein MANN bekommt aktuell KEINE Sozialhilfe /Grundsicherung denn er gehört zu deiner Bedarfsgemeinschaft, was später mal sein wird, kann ich dir jetzt auch noch nicht sagen, diese Regelungen werden ja auch öfter mal geändert.

Außerdem (das NUR nebenbei) ist die Sozialhilfe sowieso NICHT wirklich erstrebenswert, da werden nämlich zuerst seine Eltern und DU als Ehefrau für seinen Unterhalt herangezogen (soweit das möglich ist!), damit der Staat möglichst GAR NICHT für ihn aufkommen MUSS, DAS hat man dir in der Mail sicher auch NICHT mitgeteilt :confused: :Gruebeln:

WENN dein Mann dort wirklich irgendwann mal Geld bekommen sollte (was ich NICHT glaube, bei der aktuellen Rechtslage), dann dürft ihr KEINERLEI Vermögen (auch KEIN Auto) besitzen (BEIDE!!!) und auch KEINERLEI Nebeneinkommen erzielen, JEDER Cent der zusätzlich kommt (woher auch immer) ist beim Amt anzugeben usw. RUHE werdet ihr auch da BEIDE NICHT haben.

Es tut mir wirklich wahnsinnig leid, was bei euch passiert und ICH glaube dir auch, wie DU (und seine Ärzte) die gesundheitliche Situation deines Männe siehst und täglich erlebst... :koepfchen: :troesten: :umarm:

Das AKTUELLE "Sozialsystem" akzeptiert ABER NICHT, DASS junge Menschen schon für Dauerhaft Arbeits- /Erwerbsunfähig erklärt werden (müßten), in diesem Bereich (immer wieder Prüfung des Gesundheitszustandes!) wird KEINE RUHE einkehren BEI KEINEM AMT :ic_down:

Selbst WENN er DOCH Anspruch auf eine EM-Rente haben sollte, wird diese (zumindest anfänglich) NUR zeitlich begrenzt gewährt und dann auch erneut geprüft, ob das noch weiter nötig ist, nur in GANZ seltenen Fällen wird VON DER DRV (!!!) in so jungen Jahren eine lebenslange EM-Rente (bis zur ev. Altersrenten-Grenze) zugesprochen.

Es könnte eine zeitlang "entspannter" sein, WENN diese Rente DANN für euren Lebensunterhalt ausreichen würde (was ja eher nicht zu erwarten ist) und ihr sonst KEIN Geld mehr vom Amt dazu haben müsst, darüber will ich jetzt lieber NICHT weiter spekulieren, das sind wohl eher "Wunschträume" einer Doma :traurig:

Die DRV ist doch nicht mal bereit den älteren Kranken, die ihr Arbeitsleben lang eingezahlt haben, diese EM-Rente zu zahlen, wenn sie nachweislich NICHT mehr arbeiten KÖNNEN, da fällt denen doch auch IMMER was ein das trotzdem abzulehnen, was ist das für eine :kack: , von wegen SOZIALSTAAT :Verwirrt: :kotzen:

Lies bitte noch mal nach, was ich dir zum Stand bei mir geschrieben habe und vergleiche DAS mal mit deiner "anonymen" Antwort, fällt dir DA WAS AUF :confused: :Gruebeln:
ICH bekomme IMMER noch H4 und mein Mann KEINE Sozialhilfe/Grundsicherung (dazu), weil seine Rente zu niedrig ist und bei IHM ist die VOLLE DAUERHAFTE Erwerbsminderung somit nun RECHTSGÜLTIG (!!!) durch die DRV festgestellt worden.

Mich läßt das H4-Amt NUR deshalb soweit in Ruhe, weil ich selber krank bin (daher KEINE Vermittlung /offiziell bin ICH aber AUCH immer noch Erwerbsfähig!), ansonsten ist die Konstellation "eigentlich" wie bei EUCH, nur sind wir beide schon rund 30 Jahre älter und ich brauche meinen Mann glücklicherweise noch nicht komplett zu pflegen... :icon_e_wink:

Im Moment wäre es wirklich am Wichtigsten endlich den Antrag auf ALGII zu stellen, denn JEDER Tag der vergeht ist weiterhin ein Tag OHNE Geld-Anspruch ans Amt, ALLES Andere KANN auch noch DANACH geklärt werden :confused: :Gruebeln:
PS2: Wer ist der Hauptantagsteller mein Mann oder ich?
NA DU bist der Haupt-Antragsteller, DU bist doch der "erwerbsfähige" Teil eurer Bedarfsgemeinschaft, dein MANN stellt KEINEN EIGENEN Antrag, für ihn füllst du das WEP-Formular [/b ] aus, DU unterschreibst den ANTRAG auch ALLEINE !!!

Frage bitte nach wenn du dir nicht sicher bist, WELCHE Formulare ihr KONKRET abgeben müsst, nicht ALLES, Was da so "angeboten wird" trifft auch auf EUCH zu :ic_up:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

aannkkee

Re: Was können wir machen?

Ungelesener Beitrag von aannkkee » Fr 3. Jun 2011, 15:56

Guten Tag

Vielen Dank für alle deine ausführlichen Antworten! Ich weiß es zu schätzen! :)

Ich glaube dir was du schreibst, denn du hast viel Erfahrung im Umgang mit diesen Themen! Du hast Erfahrungen wie es in der Realität abläuft und ich beziehe mich immern NUR auf die Texte (Gesetze). Und ich kann mir schon vorstellen, dass nicht alles so abläuft, wie in den § beschrieben!

Was mich richtig verärgert, ist die Tatsache, dass ein bettlägeriger Mensch keine Ruhe vom Amt bekommt, sondern sich bis zur Rente durchkämpfen muss! Stell dir mal vor z.B. 4 Jahre lang macht das Amt keine Probleme und später denkt sich das Amt aus, dass man meinem Mann Räder ans Bett bauen kann und er so zur Arbeit fahren kann (IRONIE).

DAS MACHT MIR ANGST!

- kannst du mir bitte sagen, wer der Hauptantragsteller sein soll? Mein Mann oder ich? Kann mein Mann in diesem Fall übethaupt Hauptantragsteller sein?

Lieben Gruß
Anke

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Re: Was können wir machen?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Fr 3. Jun 2011, 17:18

Liebe Anke, :troesten:

versuch mal ein wenig "runterzukommen", ICH WEISS genau WAS dir so ALLES Angst macht, ICH KENNE diese Angst NUR zu gut, ABER Angst ist KEIN "Guter Ratgeber"... :Verwirrt: :Hilfe:
- kannst du mir bitte sagen, wer der Hauptantragsteller sein soll? Mein Mann oder ich? Kann mein Mann in diesem Fall übethaupt Hauptantragsteller sein?
Dabei übersieht man dann schnell mal, die wirklich WICHTIGEN Informationen, denn ich habe dir schon geschrieben, DASS NUR DU DEN Hauptantrag (auf ALGII) stellen KANNST und sollst, dein Mann wird da sowieso mit berücksichtigt, als Mitglied DEINER Bedarfsgemeinschaft, FÜR IHN füllst du das WEP-Formular aus, das findest du (in dem Link) direkt UNTER der Datei für den Haupt-Antrag :lesen: :lesen: :lesen:

Deine "ironische" Vorstellung KANN ich vollkommen nachvollziehen, aber tröste dich :troesten: , GANZ SOOO schlimm wird es nun auch wieder nicht kommen, man wird es aber IMMER wieder "versuchen" DIR /EUCH klar zu machen, dass es sooo nicht dauerhaft geht ("auf Staatskosten leben") und ihr zusehen sollt wie IHR (besonders DU, damit wenigstens DU arbeiten gehen KANNST!!!) das Anders regeln könnt.

Da bleibt NUR fundierte Rechtskenntnis UND "EIN SEHR DICKES FELL", um damit auf die Dauer souverän umgehen zu können, es reicht aber auch NICHT die Gesetze theoretisch zu kennen, man MUSS den Inhalt auch VERSTEHEN UND ANWENDEN KÖNNEN :ic_up:
NICHT ALLES was höchstamtlich aussieht, IST ES AUCH, NICHT JEDER § der in amtlichen Schreiben (als Begründung für irgendeine Ablehnung z.B.) angegeben wird, HAT AUCH TATSÄCHLICH was mit der Sachlage (um die es da gerade geht) zu tun, GERADE die 12 (!!!) SGB- Gesetzbücher, bieten da JEDE Menge Spielraum für "wunschgemäße" Auslegungen, der verschiedenen Sozial-Leister... :Ohnmacht:

Hat ja seinen Grund WARUM Juristen (in D) das längste Studium absolvieren MÜSSEN, ich "studiere erst rund 5 Jahre" und überwiegend NUR das SGBI /SGB II / SGB III / SGB V / SGB X / SGB XII... :Heiss: :grinser:

Selbst innerhalb dieser Gesetzgebungen KANN NICHT ALLES hemmungslos von den Ämtern "vermischt" werden, wie z.B. die Vorgaben (der Krankenkassen / SGB V) zur Entscheidung über Pflegestufen, DAS gehört NICHT zum SGB II, DAS haben die sich dafür (für ihre Arbeits-Anweisungen!) NUR "geklaut" und hoffen darauf, dass es KEINER merkt, dem sie das erzählen :lesen: :schimpfen:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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