wie komme ich ans Gutachten des Ärztlichen Dienst der ARGE?

Probleme mit der Arge oder dem Sozialamt.
Zahralique
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wie komme ich ans Gutachten des Ärztlichen Dienst der ARGE?

Ungelesener Beitrag von Zahralique » Mo 14. Mär 2011, 17:33

Hallo

ich bin ein wenig unsicher ob das Thema jetzt hier richtig ist :confused:

mein Lebensgefährte wurde, nachdem die Arge das angefordert hat, zu einem Gutachter vorgeladen.
Der hat ihm bescheinigt er sei voll erwerbsfähig, das ich nicht lache.

Die nette ARGE-Mitarbeiterin meinte dann zu ihm (war dabei und wir beide waren ziemlich am Ende, da er gerade wieder ein Depressionstief hatte)
er solle das Gutachten bei dem Ersteller anfordern und dass dann seiner Psychologin einreichen zum Erstellen eines Gegengutachtens.
Das haben wir jetzt versucht. Der Ersteller (total aufgeblasener Tunichtgut) sagt jetzt, dass darf er nicht aushändigen. Auch keine Kopie, dass müssten wir bei der Arge anfordern.

Bin ich da jetzt im flaschen Film, sehe ich da was falsch. Das hätte die Tante uns doch dann gleich in die Hand drücken können die hatte dass doch da?

Hat da jemand Erfahrung mit, stehe dem selbst gerade ein wenig hilflos gegenüber.......

lg
Zahra

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k@lle
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Re: wie komme ich ans Gutachten des Ärztlichen Dienst der AR

Ungelesener Beitrag von k@lle » Mo 14. Mär 2011, 17:46

na erst mal HAllo Zahralique

lurch da mal rein.....

Rechtsmittel im Sozialrecht

viewtopic.php?f=3&t=614
Geduld bedeutet nicht, sich alles gefallen zu lassen.
Verständnis bedeutet nicht, alles zu billigen

(DalaiLama )

Zahralique
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Re: wie komme ich ans Gutachten des Ärztlichen Dienst der AR

Ungelesener Beitrag von Zahralique » Mo 14. Mär 2011, 17:58

erstmal Danke Kalle

ich versuche das erstmal mit dem Musterschreiben. Mal sehen was die von der ARGE dadrauf sagen.

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Re: wie komme ich ans Gutachten des Ärztlichen Dienst der AR

Ungelesener Beitrag von Amethyst » Mo 14. Mär 2011, 18:20

Hallo Zahralique!

Erstmal herzlich willkommen!

Meinen Thread zu den Rechtsmitteln hat K@lle ja schon verlinkt.

Du hast ein gesetzliches Recht auf Akteneinsicht.

viewtopic.php?f=3&t=600

Liebe Grüße

Annette
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Re: wie komme ich ans Gutachten des Ärztlichen Dienst der AR

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mo 14. Mär 2011, 18:22

Hallo Zahralique, :smile:

zunächst mal HERZLICH WILLKOMMEN bei uns :jaa:
Das haben wir jetzt versucht. Der Ersteller (total aufgeblasener Tunichtgut) sagt jetzt, dass darf er nicht aushändigen. Auch keine Kopie, dass müssten wir bei der Arge anfordern.
Was der "erzählt" ist erst mal egal, auch dieser Tunichtgut hat sich an geltende Gesetze zu halten!!!

Bei der Arge könnt ihr höchstens den Teil B des amtsärztlichen GA bekommen, EUCH steht aber nach § 25 SGB X das komplette GA zu, also auch (der viel wichtigere!) Teil A, den der SB der Arge gar nicht bekommen DARF :Verwirrt: :Hilfe:

Schau mal hier

http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/ ... ID=1002500

bitte mach das (nachweislich!!!) SCHRIFTLICH (Empfangsbestätigung auf einer Kopie oder Übergabe- Einschreiben!) und verlange das KOMPLETTE GUTACHEN (Teil A und Teil B) gemäß § 25 SGB X, darauf MUSS man euch auch schriftlich antworten.
Lasst euch NICHT mit der (beliebten) Begründung abspeisen, dass Teil A "beim med. Dienst verbleibt und der ärztlichen Schweigepflicht unterliegt", das ist selbstverständlich richtig, gilt aber NICHT für die Aushändigung einer Kopie an den Betroffenen/Berechtigten gemäß § 25 SGB X :ic_down:

Gerade DER hat ja dieses Einsichtsrecht zur Sicherung seiner Rechte!!!

Das heißt NUR, das der ärztliche Dienst dieses GA NICHT OHNE die Einwilligung deines Mannes (Schweigepflichtentbindung durch den Betroffenen) an andere Stellen weitergeben darf.

ALLE WICHTIGEN Dinge IMMER schriftlich und nachweislich mit der Arge regeln, NIEMALS auf mündliche Aussagen verlassen, "DANN seid ihr verlassen", denn an "Gesagtes" erinnern die sich sehr ungerne, erst recht wenn es gelogen war, wie in diesem Falle.

Der DOC weiß ganz GENAU, dass der SB das komplette GA gar nicht hat (NICHT HABEN DARF!), es also auch nicht aushändigen KANN.

Im Teil B stehen NUR ganz allegemeine Hinweise zur Einsatzfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt, jedenfalls sollte es so sein, denn medizinische Dinge gehen den Vermittler überhaupt nichts an.

Stehen da (im Teil B) eindeutige Diagnosen und Krankheitsangaben drin, ist das ein Fall für den Datenschutz und dann kann der "Tunichtgut" deswegen noch JEDE MENGE Ärger bekommen, bis zur erzwungenen Löschung dieses kompletten Gutachtens.

Aber wir wollen mal nicht den zweiten Schritt, vor dem Ersten tun :teufel:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: wie komme ich ans Gutachten des Ärztlichen Dienst der AR

Ungelesener Beitrag von Zahralique » Mo 14. Mär 2011, 18:38

Danke Amethyst...da hast du echt eine große Sammlung zusammengestellt.

und Danke Doppeloma.....dann ist ja mal gut dass noch nichts weiter abgeschickt wurde....werde das Schreiben noch ein wenig umformulieren und meinen Mann dann persönlich hinschicken.
Das mit alles schriftlich machen, das tun wir schon seit Jahren. Haben auch das Gutachten vom Arzt schriftlich angefordert, wollte nur nachfragen wo das bleibt, dann halt die Antwort dass er das nicht aushändigen darf *wunder*
Und das wir das bei ihm anfordern sollen, dass steht auf der Eingliederungsvereinbarung meines Mannes drauf.

Naja halt wieder Papierkreig, könnte ja auch mal einfacher sein.

lg
Zahra

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Re: wie komme ich ans Gutachten des Ärztlichen Dienst der AR

Ungelesener Beitrag von aggi61 » Mo 14. Mär 2011, 21:04

Danke Amethyst und Doma :ic_up:

vor diesem Problem stehe ich grad auch und wusste nicht, wie und wo ich mich hinwenden soll.

Durch Zufall wurde meine - noch nicht gestellte Frage - hier schon beantwortet :lachen:


LG Gabi
:umarm: Gabi

Geduld ist, nur langsam wahnsinnig zu werden!

Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem :)

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Re: wie komme ich ans Gutachten des Ärztlichen Dienst der AR

Ungelesener Beitrag von Hamburger Deern » Do 5. Apr 2012, 14:41

ist FAST ganz einfach......
man rufe beim ärztlichen Dienst erst einmal an......
und frage nach den Gutachten Teil A + B die man sich DORT abholen möchte!
Schweigen in der Leitung...., dann äh ja also den einen Teil bekommen Sie aber NUR unter gaaaaaaaaaaaaaanz bestimmten Voraussetzungen
nachdem ich dann den gaaaaaaaaaaaaaaanz bestimmten § genannt hatte
DANKE DOPPELOMA :umarm:
wars doch gar kein Problem mehr, NUR das abholen wäre leider nicht möglich
es wurde ein Zweizeiler von mir erbeten. O.K. gesagt - getan
Zweizeiler mit gaaaaaaaaaaaaaaaaanz wichtigem Grund (der gewisse § eben) hingeschickt via Einschreiben Rückschein
Rüchschein erhalten, abgewartet, tut sich nichts also noch mal angerufen
äh ja neeeeeeeee hier ist nichts eingegangen :confused:
o.k. (könnte ja nach 1-2 Tagen noch in der Hauspost liegen)
noch ein wenig gewartet und wieder angerufen
NÖÖÖÖÖÖÖ liegt uns hier nicht vor :confused: :confused:
aber die erneute Bitte
schicken Sie doch einfach nen Zweizeiler :amen:
undsoweiterundsofort
o.k. gesagt - getan
Zweizeiler mit gaaaaaaaaaaaaaaaaanz wichtigem Grund (der gewisse § eben)
aber diesmal nicht per Einschreiben sondern via BOTE dort im Vorzimmer abgegeben + den Eingang abzeichnen lassen
Eine total entsetzte "Dame" wuselte dort umher mit den Worten ohgottogottogott da muss aber wer ganz schlechte Erfahrungen gemacht haben :Heiss:
Bin noch dabei mir so meine Gedanken zu machen mit WEM da die diejenige die die Unterlagen einfordert wohl so schlechte Erfahrungen gemacht haben KÖNNTE????? :glotzen:
ja sagt mal, sind die denn da ALLE BLUNA?
oder bin doch ich jetzt villeicht völlig GaGa? :schimpfen:
Nun warte ich mal ab ob die NUN endlich die Unterlagen mal rausschicken gelle :amen:
Das Leben verlangs von uns oft, dass wir Dinge wegstecken, für die wir gar keine Taschen haben.

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Re: wie komme ich ans Gutachten des Ärztlichen Dienst der AR

Ungelesener Beitrag von Dunningen » Do 5. Apr 2012, 21:42

Hallo Leute,guten Abend,

ich habe einen einfachen Brief an den ärztl.Dienst vom AfA. geschickt und nach zwei Wochen hatte ich meine Gutachten A u. B im Briefkasten .

Natürlich die Anforderung mit dem § 25 SGB X betont.

Das Gutachten wurde nach langer Wartezeit und nach zweimaliger Beschwerde in Nürnberg ,nach Aktenlage angefertigt.

Gruß von ARNOLD

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Hamburger Deern
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Re: wie komme ich ans Gutachten des Ärztlichen Dienst der AR

Ungelesener Beitrag von Hamburger Deern » Mo 16. Apr 2012, 11:44

nachdem ich weder telefonisch was erreicht habe, noch mein Einschreiben dort eingegangen ist habe ich ja nen Boten higeschickt (der hat sich den Eingang meines Schreibens bestätigenlassen) und wat soll ich sagen...immer noch nichts
Dauert das immer so lange?
Angenommen haben die mein Schreiben am 04.04.
Gibt es da eine Frist in der die das schicken müssen/sollten?
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