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von Harald Thomé die neuen SGB-II-Folien
Verfasst: Mo 24. Jan 2011, 09:05
von k@lle
alles schön übersichtlich angeordnet...Antwort auf viele fragen rund um SGB-2----

hier:
http://www.harald-thome.de/media/files/ ... 1.2011.pdf
tip :schaut mal ab Seite 136 zum Thema:Zumutbarkeit von Arbeit....
Re: von Harald Thomé die neuen SGB-II-Folien
Verfasst: Mo 24. Jan 2011, 10:31
von Miko
Danke für die Folien.
Sprichst du auf etwas besonders an in Sachen Zumutbarkeit?
Habs mir durchgelesen und finde eigentlich nur Sachen die mir bekannt sind, es sei denn mir wurde etwas nicht bewusst.
Re: von Harald Thomé die neuen SGB-II-Folien
Verfasst: Mo 24. Jan 2011, 10:45
von k@lle
also mir das nicht so bekannt....und vielleicht gehts anderen auch so
Re: von Harald Thomé die neuen SGB-II-Folien
Verfasst: Mo 24. Jan 2011, 11:12
von Amethyst
Hallo!
Dank, K@alle!
das haben wir zwar nicht als Direktlink in unserer Linkliste, aber einen Link unter der Rubrik Soziales
Sozialhilfe- und Arbeitslosenrecht - Referent: Harald Thome der auf die Seite von Harald Thomé führt, wo die Folien gleich als Erstes zum Download angeführt.
Liebe Grüße
Annette
Re: von Harald Thomé die neuen SGB-II-Folien
Verfasst: Mo 24. Jan 2011, 13:22
von stadtpflanze
Danke dir K@lle.
Man sollte doch öfters mal wieder in die Linkliste schauen.
Ich denke diese Einschränkungen, die wir alle haben, meinst du , K@lle.
Denn viele werden ja auf
unzumutbare Tätigkeiten verwiesen.
Da kann man sich ja auf diesen Paragraf (Seite 36) berufen:
§ 10 Abs. 1 Nr. 1: der/die Erwerbsfähige ist hierzu körperlich, geistig
oder seelisch nicht in der Lage (§ 10 Abs. 1 Nr.1 SGB II)
§ 10 Abs. 1 Nr. 2: die Ausübung erschwert wegen besonderer
körperlicher Anforderungen die künftige Ausübung der bisherigen
überwiegenden Tätigkeit (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 SGB II)
Dies betrifft aber nur ALG 2, nicht wahr? Bei ALG1 (ohne Leistungsbezug) ??
Re: von Harald Thomé die neuen SGB-II-Folien
Verfasst: Mo 24. Jan 2011, 16:50
von Doppeloma
Liebe Stadtpflanze,
Dies betrifft aber nur ALG 2, nicht wahr? Bei ALG1 (ohne Leistungsbezug) ??
Nö, meine Gute, sowas gibt es auch im SGB III, schau dir da mal den § 121 an, es spielt KEINE Rolle ob mit oder OHNE Leistungsbezug
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/ ... ID=0312100
DAS gilt AUCH für DICH !!!
Liebe Grüße von der Doppeloma

Re: von Harald Thomé die neuen SGB-II-Folien
Verfasst: Mo 24. Jan 2011, 22:49
von pain nurse
Re: von Harald Thomé die neuen SGB-II-Folien
Verfasst: Di 25. Jan 2011, 00:27
von Doppeloma
Re: von Harald Thomé die neuen SGB-II-Folien
Verfasst: Di 25. Jan 2011, 00:32
von pain nurse
O.K.:
richtig interpretiert???
Ein juristischer selbsternannter Experte, der innerhalb von 2 Tagen einen Durchblick vermittelt

???? Ähhh?!?
O.k. richtig interpretiert? Korrektur bitte gerne erwünscht---
Lg Jutta
Re: von Harald Thomé die neuen SGB-II-Folien
Verfasst: Di 25. Jan 2011, 00:47
von Doppeloma
Liebe Jutta,
Ein juristischer selbsternannter Experte, der innerhalb von 2 Tagen einen Durchblick vermittelt
VIELLEICHT (so ähnlich wie ich???), der macht das schon 5 Jahre (seit es H4 gibt) und (nicht nur ) ICH fnde, er macht es nicht schlecht, sozusagen gezwungenermaßen "Autodidakt", genau wie viele von uns hier
Wir haben das auch ALLE nicht studiert, außer "am eigenen Leibe", so lernt man aber intensiver und schneller (als VIELE Behörden-Sessel-Pfurzer!), damit wir wenigstens nicht überall, wehrlos über den Tisch gezogen werden
Es gibt noch viel zu tun und bei ihm wird man wahrscheinlich (so schnell es möglich ist) die neuesten Schikanen am schnellsten nachprüfen können, wenn das (NEUE) SGB II erst mal fertig zusammengestrickt ist, es wird ganz sicher nicht "Kundenfreundlicher" sein als das bisherige
Liebe Grüße von der Doppeloma
