Brauch mal ne rechtliche Info wegen Bewerbungen
Brauch mal ne rechtliche Info wegen Bewerbungen
Ich hatte heute einen termin bei meinem Sachbearbeiter bei der Arge,wie immer war er besonders Unfreundlich änderte sich erst wieder als ich ging
Nun zu meiner Frage
Mir wurde von ihm gesagt das ich bei Bewerbungen meinen gesundheitlichen Hintergrund verschweigen soll.Also auf Frage hin vom Arbeitgeber "Sind sie gesund?" soll ich sagen "Ja".Das ist ja für mich eine Aufforderung zur Falschaussage bzw zu einer Schlichtergreifenden Lüge!
Anscheinen is er angepisst drüber da alle bisherigen Bewerbungen mit Absagen beantwortet wurden aufgrund der Gesundheitlichen Einschränkugen,selbst als nichts machender hinter Kamera sitzender Wachmann.Einige haben beim persönlichen gespräch das lachen angefangen als ich beworben habe.Ich war auch in ner Maßnahme kurz die aufgrund von fast keiner Chance auf festeinstellung abgebrochen wurde,das ham die dem auch schriftlich mitgeteilt.
Ich war als ich noch gearbeitet hab 3 1/2 jahre Betriebsratsvorsitzender und falls sich da nichts geändert hat ist ja die nicht Angabe gesundheitlicher Einschränkungen ein Kündigungsgrund(?).
Weiß jemand da aktuelle Infos oder kann mir mal Links geben?Bzw kann das der das wirklich verlangen?Bzw rechtliche Folgen wegen verschweigen des ganzen?
Nun zu meiner Frage
Mir wurde von ihm gesagt das ich bei Bewerbungen meinen gesundheitlichen Hintergrund verschweigen soll.Also auf Frage hin vom Arbeitgeber "Sind sie gesund?" soll ich sagen "Ja".Das ist ja für mich eine Aufforderung zur Falschaussage bzw zu einer Schlichtergreifenden Lüge!
Anscheinen is er angepisst drüber da alle bisherigen Bewerbungen mit Absagen beantwortet wurden aufgrund der Gesundheitlichen Einschränkugen,selbst als nichts machender hinter Kamera sitzender Wachmann.Einige haben beim persönlichen gespräch das lachen angefangen als ich beworben habe.Ich war auch in ner Maßnahme kurz die aufgrund von fast keiner Chance auf festeinstellung abgebrochen wurde,das ham die dem auch schriftlich mitgeteilt.
Ich war als ich noch gearbeitet hab 3 1/2 jahre Betriebsratsvorsitzender und falls sich da nichts geändert hat ist ja die nicht Angabe gesundheitlicher Einschränkungen ein Kündigungsgrund(?).
Weiß jemand da aktuelle Infos oder kann mir mal Links geben?Bzw kann das der das wirklich verlangen?Bzw rechtliche Folgen wegen verschweigen des ganzen?
- Blacky
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Re: Brauch mal ne rechtliche Info wegen Bewerbungen
Wenn die Gesundheitsstörungen für den Arbeitsplatz relevant sind dürfen diese auch nicht verschwiegen werden.
Ansonsten mußt du auch nicht erwähnen das du schwerbehindert bist.
Die § dazu habe ich jetzt nicht parat, die kommen aber bestimmt noch.
Ansonsten mußt du auch nicht erwähnen das du schwerbehindert bist.
Die § dazu habe ich jetzt nicht parat, die kommen aber bestimmt noch.
Re: Brauch mal ne rechtliche Info wegen Bewerbungen
Guten Morgen,Oliver,
erstmal zum rechtlichen. Wir dürfen hier keine Rechtsberatung machen! Das sind alles Erfahrungen! Das müßtest Du eigentlich wissen ;-)
So,nun zu Deinem Sachbearbeiter. Das geht gar nicht,was er da von Dir verlangt! Beschwer Dich bei seinem Vorgesetzten oder direkt in Nürnberg. Antonia hatte hier mal die Direktanschrift gepostet. Finds grade nicht,ist noch zu früh.Du darfst so etwas nicht verschweigen. Für Menschen mit Einschränkungen gibt es extra SB´s bei der ArGe,die sind auch dann besonders geschützt. Ich hab auch so einen
Viel Glück und liebe Grüße
Sigrun
erstmal zum rechtlichen. Wir dürfen hier keine Rechtsberatung machen! Das sind alles Erfahrungen! Das müßtest Du eigentlich wissen ;-)
So,nun zu Deinem Sachbearbeiter. Das geht gar nicht,was er da von Dir verlangt! Beschwer Dich bei seinem Vorgesetzten oder direkt in Nürnberg. Antonia hatte hier mal die Direktanschrift gepostet. Finds grade nicht,ist noch zu früh.Du darfst so etwas nicht verschweigen. Für Menschen mit Einschränkungen gibt es extra SB´s bei der ArGe,die sind auch dann besonders geschützt. Ich hab auch so einen
Viel Glück und liebe Grüße
Sigrun
- Miko
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Re: Brauch mal ne rechtliche Info wegen Bewerbungen
Hallo Oliver,
ich hab´s hier schon mehrfach geschrieben, aber klar, dass du das nicht finden kannst in all den Beiträgen.
Ich habe mich beworben und meine Einschränkungen verschwiegen.
Nach 2 Tagen war ich am Ende und teilte dies meinem Arbeitgeber mit.
Dieser schrieb mir umgehend zurück, dass er aufgrund meines verschweigens nun Schadenersatzansprüche gegen mich geltend machen wird.
Sag also deinem SB, dass er, solltest du alles verschweigen müssen aufgrund seines Anratens, seiner Aufforderung, er dir vorab unterschreiben soll, dass er persönlich oder die Afa, Arge oder sonstewer, für diese Schadenersatzansprüche aufkommen wird, so sie dann gestellt werden von dem geschädigten Arbeitgeber.
KEIN EINER WIRD DAS UNTERSCHREIBEN!!!
Und dir kann keiner zumuten dafür persönlich gerade zu stehen.
Und ohne hier eine rechtliche Frage beantworten zu wollen:
GANZ KLAR und 100% muss man auf Fragen die eine oder mehrere gesundheitliche Einschränkungen betreffen, wahrheitsgemäß beantworten.
ich hab´s hier schon mehrfach geschrieben, aber klar, dass du das nicht finden kannst in all den Beiträgen.
Ich habe mich beworben und meine Einschränkungen verschwiegen.
Nach 2 Tagen war ich am Ende und teilte dies meinem Arbeitgeber mit.
Dieser schrieb mir umgehend zurück, dass er aufgrund meines verschweigens nun Schadenersatzansprüche gegen mich geltend machen wird.
Sag also deinem SB, dass er, solltest du alles verschweigen müssen aufgrund seines Anratens, seiner Aufforderung, er dir vorab unterschreiben soll, dass er persönlich oder die Afa, Arge oder sonstewer, für diese Schadenersatzansprüche aufkommen wird, so sie dann gestellt werden von dem geschädigten Arbeitgeber.
KEIN EINER WIRD DAS UNTERSCHREIBEN!!!
Und dir kann keiner zumuten dafür persönlich gerade zu stehen.
Und ohne hier eine rechtliche Frage beantworten zu wollen:
GANZ KLAR und 100% muss man auf Fragen die eine oder mehrere gesundheitliche Einschränkungen betreffen, wahrheitsgemäß beantworten.
Gruß
Miko
Miko
Re: Brauch mal ne rechtliche Info wegen Bewerbungen
Hallo Oliver,
wie zum rechtlichen schon geschrieben. Wir dürfen hier keine Rechtsberatung machen!
Im Bewerbungschreiben sollte man es verblümt bis garnicht aufführen das man eine oder mehrere gesundheitliche Einschränkungen hat.
Im Bewerbungsgespräch sollte man dann schon auf das Thema von selbst aus kommen, es sei denn du fühlst dich in der Lage den Jobs trotz Krankheit zu 100% erfüllen zu können. Und selbst dann würde es einen Vertrauensbruch darstellen, der zu einer Kündigung/Aufhebung des Arbeitsvertrages führen kann.
Diese "Haftungsübernahme" wie Miko sie beschreibt, habe ich jetzt schon mehrfach z.B. der Klinikleiterin meiner letzten Reha vorgelegt, die sollte es dann verantworten wenn mir bei "verordneter Arbeit" aufgrund meiner Krankheit oder der Medikamente was passiert die Haftung übernehmen....
Das hat sie vehement abgeleht und war sogar so frech dann zu meinen, Sie müssen ja die Medikamente nicht nehmen, wenn Sie dann kein Auto fahren können...
Wichtig ist alles schriflich fixieren zu lassen, nicht das man nachher was behauptet was nicht stimmt.
Solltest du einen GdB von > 50% haben musst du es eh angeben, sind es "nur" >30 würde ich dreist Fragen, wie es denn aussieht, falls du einen Gleichstellung beantragen würdest, ob das deine Einstellung gefährden könnte
wie zum rechtlichen schon geschrieben. Wir dürfen hier keine Rechtsberatung machen!
Im Bewerbungschreiben sollte man es verblümt bis garnicht aufführen das man eine oder mehrere gesundheitliche Einschränkungen hat.
Im Bewerbungsgespräch sollte man dann schon auf das Thema von selbst aus kommen, es sei denn du fühlst dich in der Lage den Jobs trotz Krankheit zu 100% erfüllen zu können. Und selbst dann würde es einen Vertrauensbruch darstellen, der zu einer Kündigung/Aufhebung des Arbeitsvertrages führen kann.
Diese "Haftungsübernahme" wie Miko sie beschreibt, habe ich jetzt schon mehrfach z.B. der Klinikleiterin meiner letzten Reha vorgelegt, die sollte es dann verantworten wenn mir bei "verordneter Arbeit" aufgrund meiner Krankheit oder der Medikamente was passiert die Haftung übernehmen....
Das hat sie vehement abgeleht und war sogar so frech dann zu meinen, Sie müssen ja die Medikamente nicht nehmen, wenn Sie dann kein Auto fahren können...
Wichtig ist alles schriflich fixieren zu lassen, nicht das man nachher was behauptet was nicht stimmt.
Solltest du einen GdB von > 50% haben musst du es eh angeben, sind es "nur" >30 würde ich dreist Fragen, wie es denn aussieht, falls du einen Gleichstellung beantragen würdest, ob das deine Einstellung gefährden könnte
- Doppeloma
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Re: Brauch mal ne rechtliche Info wegen Bewerbungen
Hallo Oliver,
KANN er das NICHT oder WILL ER das nicht, dann bist du auch nicht verpflichtet seiner Forderung nachzukommen.
Es ist NICHT deine Aufgabe ihm zu beweisen, dass er Unrecht hat (das folgt dann vielleicht mal durch das Sozialgericht wenn er dich, wegen Verweigerung seiner "Anweisung" sanktionieren möchte), entsprechende Vorschriften gibt es mit Sicherheit im Bereich des Arbeitsrechtes.
Bei ALLEN Forderungen ist eine Behörde (und das gilt nicht nur für die ARGE /AfA) VERPFLICHTET selbst (und unaufgefordert!) die entsprechende Rechtsgrundlage (Gesetz / §§) zu benennen, auf der ihre Forderung beruht, die Mitarbeiter werden dafür (normalerweise!) auch entsprechend geschult, SO SOLLTE ES jedenfalls sein.
Leider wird insbesondere bei den Argen sehr viel "unter vier Augen" von den ELOs gefordert, was rechtlich überhaupt nicht zulässig ist, weil die selber nicht mehr wissen WOHIN mit den ganzen ALOs, besonders nicht mit KRANKEN und/oder ÄLTEREN.
Am Besten gehst du da NICHT mehr ALLEINE hin, da werden die SB oft sehr viel vorsichtiger mit ihren Äußerungen /ungesetzlichen Forderungen, dann gibt es ja später einen Zeugen der das bestätigen kann, was wirklich abgelaufen ist bei dem Termin (IMMER mit dem Beistand zusammen ein Gesprächsprotokoll anfertigen und BEIDE unterschreiben!!!).
Eine Beschwerde nach Nürnberg kann trotzdem nicht schaden, schick mal eine Mail an die folgende Adresse und frage dort DIREKT nach, auf welcher gesetzlichen Grundlage die Forderung deines SB beruht
E-Mail: Service-Haus.Kundenreaktionsmanagement@arbeitsagentur.de
Meist antworten die sehr schnell und oft werden die SB danach merkwürdig "friedlich"
Wir haben uns da mal beschwert, als der Dopa seine Fahrtkosten zu den Terminen nicht erstattet bekam, neben einer schnellen Antwort (per Mail) waren eine Woche später die kompletten Fahrkosten auf dem Konto!!!
Viel Erfolg und berichte bitte, ob die dir weiterhelfen konnten!
Liebe Grüße von der Doppeloma
Ich stimme @Miko hier vollkommen zu, wenn dein SB diese Forderung an dich stellt, IST ER aus seiner Tätigkeit abgeleitet, auch dazu verpflichtet dir die entsprechenden Rechtsgrundlagen dafür zu benennen und auf deinen Wunsch auch SCHRIFTLICH zu belegen.Weiß jemand da aktuelle Infos oder kann mir mal Links geben?Bzw kann das der das wirklich verlangen?Bzw rechtliche Folgen wegen verschweigen des ganzen?
KANN er das NICHT oder WILL ER das nicht, dann bist du auch nicht verpflichtet seiner Forderung nachzukommen.
Es ist NICHT deine Aufgabe ihm zu beweisen, dass er Unrecht hat (das folgt dann vielleicht mal durch das Sozialgericht wenn er dich, wegen Verweigerung seiner "Anweisung" sanktionieren möchte), entsprechende Vorschriften gibt es mit Sicherheit im Bereich des Arbeitsrechtes.
Bei ALLEN Forderungen ist eine Behörde (und das gilt nicht nur für die ARGE /AfA) VERPFLICHTET selbst (und unaufgefordert!) die entsprechende Rechtsgrundlage (Gesetz / §§) zu benennen, auf der ihre Forderung beruht, die Mitarbeiter werden dafür (normalerweise!) auch entsprechend geschult, SO SOLLTE ES jedenfalls sein.
Leider wird insbesondere bei den Argen sehr viel "unter vier Augen" von den ELOs gefordert, was rechtlich überhaupt nicht zulässig ist, weil die selber nicht mehr wissen WOHIN mit den ganzen ALOs, besonders nicht mit KRANKEN und/oder ÄLTEREN.
Am Besten gehst du da NICHT mehr ALLEINE hin, da werden die SB oft sehr viel vorsichtiger mit ihren Äußerungen /ungesetzlichen Forderungen, dann gibt es ja später einen Zeugen der das bestätigen kann, was wirklich abgelaufen ist bei dem Termin (IMMER mit dem Beistand zusammen ein Gesprächsprotokoll anfertigen und BEIDE unterschreiben!!!).
Eine Beschwerde nach Nürnberg kann trotzdem nicht schaden, schick mal eine Mail an die folgende Adresse und frage dort DIREKT nach, auf welcher gesetzlichen Grundlage die Forderung deines SB beruht
E-Mail: Service-Haus.Kundenreaktionsmanagement@arbeitsagentur.de
Meist antworten die sehr schnell und oft werden die SB danach merkwürdig "friedlich"
Wir haben uns da mal beschwert, als der Dopa seine Fahrtkosten zu den Terminen nicht erstattet bekam, neben einer schnellen Antwort (per Mail) waren eine Woche später die kompletten Fahrkosten auf dem Konto!!!
Viel Erfolg und berichte bitte, ob die dir weiterhelfen konnten!
Liebe Grüße von der Doppeloma
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!
- Miko
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Re: Brauch mal ne rechtliche Info wegen Bewerbungen
Hallo Doma,
gilt diese Mailadresse nur für die Afa oder auch für die Argen und Landratsämter?
(ich schreibs auch per PN, aber da diese Antwort für alle wichtig ist, auch hier)
Miko grüßt
gilt diese Mailadresse nur für die Afa oder auch für die Argen und Landratsämter?
(ich schreibs auch per PN, aber da diese Antwort für alle wichtig ist, auch hier)
Miko grüßt
Gruß
Miko
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Re: Brauch mal ne rechtliche Info wegen Bewerbungen
Hallo Oliver,
eine SB (Schwerbehinderung) muß man weder in der Bewerbung noch im Vorstellungsgespräch angeben.
Vor allem dann nicht wenn die SB einem nicht an der Ausübung der Tätigkeit hindert.
Früher war es so, dass man auf die Frage nach einer SB wahrheitsgemäß antworten mußte.
Das ist heute nach Einführung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) nicht mehr der Fall.
Siehe z.B. auch:
http://www.rechtpositiv.de/positives-re ... erung/301/
Allerdings verzichtest du damit freiwillig auf 5 Tage Urlaub und andere Vergünstigungen.
Deinem Arbeitgeber gehen dann ebenfalls einige € durch die Lappen.
Einziger Vorteil wäre im Falle einer Kündigung kannst du deinem Arbeitgeber den SB vor die Nase halten und
Ihn auffordern die beim Integrationsamt die Einwilligung zu beantragen, die leider aber meistens auch gegeben
wird. Dadurch verschiebt sich in der Regel aber nur der Kündigungstermin.
Lange Rede kurzer Sinn. Es liegt allein bei dir, ob du eine bestehende SB bekannt gibst oder auch nicht.
Ich glauber aber nicht , dass der Sachbearbeiter der AfA da ein Mitspracherecht hat.
Liebe Grüße
Ratlos
eine SB (Schwerbehinderung) muß man weder in der Bewerbung noch im Vorstellungsgespräch angeben.
Vor allem dann nicht wenn die SB einem nicht an der Ausübung der Tätigkeit hindert.
Früher war es so, dass man auf die Frage nach einer SB wahrheitsgemäß antworten mußte.
Das ist heute nach Einführung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) nicht mehr der Fall.
Siehe z.B. auch:
http://www.rechtpositiv.de/positives-re ... erung/301/
Allerdings verzichtest du damit freiwillig auf 5 Tage Urlaub und andere Vergünstigungen.
Deinem Arbeitgeber gehen dann ebenfalls einige € durch die Lappen.
Einziger Vorteil wäre im Falle einer Kündigung kannst du deinem Arbeitgeber den SB vor die Nase halten und
Ihn auffordern die beim Integrationsamt die Einwilligung zu beantragen, die leider aber meistens auch gegeben
wird. Dadurch verschiebt sich in der Regel aber nur der Kündigungstermin.
Lange Rede kurzer Sinn. Es liegt allein bei dir, ob du eine bestehende SB bekannt gibst oder auch nicht.
Ich glauber aber nicht , dass der Sachbearbeiter der AfA da ein Mitspracherecht hat.
Liebe Grüße
Ratlos
- Antonia
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Re: Brauch mal ne rechtliche Info wegen Bewerbungen
Urmel meinte wahrscheinlich diesen Beitrag von mir
Ich weiß jetzt nicht, welchen Status Oliver hat... daher folgender Hinweis:
Hinsichtlich Auskunftspflicht gegenüber potentiellen Arbeitgebern ist es so, daß bei einer Zusicherung der Gleichstellung (die ich habe), nicht wahrheitsgemäß geantwortet werden muß.
Bei einer Gleichstellung aber sehr wohl!
Ich weiß jetzt nicht, welchen Status Oliver hat... daher folgender Hinweis:
Hinsichtlich Auskunftspflicht gegenüber potentiellen Arbeitgebern ist es so, daß bei einer Zusicherung der Gleichstellung (die ich habe), nicht wahrheitsgemäß geantwortet werden muß.
Bei einer Gleichstellung aber sehr wohl!
Steht so zumindest in dem Merkblatt, das ich vom Arbeitsamt bekommen habe.Die Frage des AG, ob der Bewerber schwerbehindert oder einem Schwerbehinderten gleichgestellt ist, ist zulässig und muss daher wahrheitsgemäß beantwortet werden.
Re: Brauch mal ne rechtliche Info wegen Bewerbungen
Danke für die Antworten,naja es geht hier eigentlich nicht um den SB Schein,es geht ja drum das mir ein Gutachten vorliegt was ich machen kann und was nicht und was an krankheiten diagnostiziert wurde.Ich hab halt kein Bock das immer breit und lang denen zu Erklären also geb ich das mit,bzw weiße im Gespräch immer auf die Einschränkungen hin.
Ich werd mal Nürnberg anschreiben und das schildern,und das nächste mal jemand mitnehmen is ne gute Idee da kam ich noch gar net drauf.Ich hab ja langsam das gefühl für den bin ich ja nur Ein Simlurierendersozialschmarotzer trotz aller Atteste.
Ich werd mal Nürnberg anschreiben und das schildern,und das nächste mal jemand mitnehmen is ne gute Idee da kam ich noch gar net drauf.Ich hab ja langsam das gefühl für den bin ich ja nur Ein Simlurierendersozialschmarotzer trotz aller Atteste.
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