
mein Mann brauchte nur seinen Bescheid über das Ende der ALGI-Zahlung bei der KK vorlegen, er hat noch mit niemandem bei der ALGII-Stelle gesprochen.
Noch kann man (zum Glück!) nicht gezwungen werden Sozialleistungen (wie HartzIV) zu beantragen, nur damit man bei einem anderen Amt einen Ablehnungsbescheid vorlegen kann

Wahrscheinlich würden wir sogar ein paar Mini-Euro bekommen, aber noch möchten wir selber entscheiden wann wir das für notwendig halten dort einen Antrag zu stellen.
Solange der Renten-Antrag (bei Stadtpflanze) noch weiterläuft (also auch während einer Klage) ist man letztendlich (beitragsfrei!) als sogenannter "Rentenanwärter" selbst bei der KK (GKV) weiterversichert (jedenfalls wenn Anspruch auf die ebenfalls beitragsfreie Familienversicherung besteht).

Das hat uns die KK dann nach Antrag auf Familienversicherung mitgeteilt. Als die Klage dann zwangsweise zurückgenommen war, wurde mein Männe erst offiziell "Familienversichert" eingestuft.
Auch beim Wohngeld-Antrag genügte der Nachweis, dass sein ALGI-Anspruch erschöpft ist und unsere eigene Versicherung, dass wir vorerst keinen SGBII-Antrag stellen werden (sonst hätte man uns den Wohngeld-Antrag nicht abgenommen).
Also , liebe Stadtpflanze,
es reicht völlig aus der KK deinen ALGI-Bescheid / Aufhebungsbescheid in Kopie einzureichen, da steht ja das Datum drin wann dein Anspruch endet

Mehr hat die KK nicht zu interessieren, solange du keinerlei Einkommen erzielst

Darüber müßtest du die KK natürlich informieren.
Alles Liebe von Doppeloma