das siehst du soweit richtig, aber der Passus zur "beruflichen Zukunft" sprechen zu wollen, genügt den Anforderungen des § 309 SGB III bereits, dass diese Einladung erst mal nicht komplett rechtswidrig ist.ist die Einladung zum Gespräch überhaupt gesetzlich abgesichert?
im § 309 steht doch nur:
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/309.html
das ist auch völlig richtig, das wäre ja auch eindeutig falsch, denn für diese Klärungen ist ja der ÄD und nicht der Arbeitsvermittler zuständig, allerdings ist der Punkt 5 SEHR dehnbar (Prüfung der Anspruchsberechtigung)...da kann man wieder ALLES drin unterbringen, was in die anderen Einladungsgründe nicht reinpassen würde.da steht nichts über Gespräche bzgl. gesundheitlicher Leistungsfähigkeit....oder vertu ich mich da?
Letztlich ist auch so eine Einladung ein Bescheid, dem man widersprechen könnte, aber da der Widerspruch dazu (NUR im SGB II / SGB III) keine "aufschiebende Wirkung entfaltet", MUSS man den Termin trotzdem wahrnehmen, wenn kein anderer wichtiger Grund vorliegt (der ist lt. Einladungstext /Absagemöglichkeiten entsprechend § 309 SGB III bisher EINDEUTIG, auch bei einer AU vorhanden !!!).
Weil die tatsächlichen gesetzlichen Vorgaben das eigentlich NICHT zulassen, wird ja diese Extra-Bescheinigung auch immer separat von der Einladung "gefordert", mit Vorliebe in einer "freiwillig" unterschriebenen EGV festgehalten, das bildet dann die "beste" Grundlage für eine Sanktion, schließlich war man damit einverstanden ...
Es ist zwar AUCH KEIN rechtlich zulässiger Inhalt einer EGV, aber wer weiß das schon, entsprechende Aufklärung dazu gibt es ja auch nicht, da wird eher noch "gedroht" man bekäme kein Geld, wenn man das nicht unterschreibt und Vertrag ist erst mal Vertrag ...
Bis man das mal am SG klären konnte, kann es finanziell ganz schön ENG werden, war auch eine glatte LÜGE von dem "JC-Fritzen" in der Sendung, dass es angeblich keine Anweisungen (VON OBEN) gäbe massiv zu sanktionieren, OHNE die tatsächlichen Gründe für das Verhalten der Leistungs-Empfänger VORHER ernsthaft zu hinterfragen und zu klären.
Gerade Berlin (er hat sich da wohl versehentlich geoutet ) ist für den SEHR rigorosen Umgang mit den Beziehern von ALGII schon berüchtigt, ich frage mich auch ernsthaft, wie es möglich ist bei (angeblich) nur 3% "Ausreißern" (von ca. 6,5 Millionen ALG-II -Beziehern) in einem Jahr eine volle Million (als angeblich berechtigte!) Sanktionen auszusprechen ???
Auch hier wieder keine konkreten Aussagen dazu, ob diese Sanktionen tatsächlich ALLE als "berechtigt" anzusehen sind/waren ODER wieviele davon noch an den Gerichten auf eine Entscheidung warten (müssen), weil die Berechtigung eben doch anzuzweifeln ist.
Wie sonst erklärt sich denn die "Erfolgs-Quote" von rund 55% bei der anwesenden Anwältin, NUR bei Sanktions-Fällen wohlgemerkt...klar "siebt" sie vorher aus was ganz sicher keine Aussicht auf Erfolg haben wird, aber bei den anderen Fällen war ja das AMT zumindest auch der Meinung, dass Strafe sein MUSS ...
Es wurde auch verschwiegen, dass man OHNE Geld gar keine Bewerbungen schreiben KANN und MUSS, das geht ja nicht ganz ohne Kosten ab, wenn das Amt die geforderte Anzahl NICHT gegenfinanziert, braucht man sich auch nicht mehr bewerben, dazu gibt es auch bereits viele gerichtliche Entscheidungen, eine (weitere) Sanktion wegen zu weniger Bewerbungen dürfte also überhaupt nicht mehr erfolgen...
Was die da oft in solchen Sendungen erzählen, das stimmt doch vorne und hinten nicht und die "offizielle" Zahl der Arbeitslosen ist mal wieder gesunken, liegt bei rund 2,7 Millionen, wers glaubt wird wirklich SEELIG, das sind nämlich NUR die (auch noch) "geschönten" Zahlen der AfA (ALGI /SGB III) ...
Es enden ja auch mal die Ansprüche auf ALGI, ob dann wirklich der neue Arbeitsplatz da war oder eher der "Übergang" in Hartz 4 die Statistik "erleichtert" hat, WER weiß das schon genau und WER WILL es so genau wirklich wissen ...
WARUM werden eigentlich NIE die (angeblich) vorhandenen Arbeitsplätze gegenübergestellt ...selbst wenn man da eine gewisse "Dunkelziffer einplant" (nicht gemeldeter freier Stellen), KANN das GAR NICHT FÜR ALLE Arbeitslosen (SGB II UND SGB III) reichen ...DARÜBER wird NIE gesprochen...
Hervorhebung von Doppeloma2.957.647 Bewerberprofile 740.555 Stellen 241.083 Ausbildungsstellen Stand:29.11.2012 ..
Quelle
http://jobboerse.arbeitsagentur.de/vamJ ... aktiv=true
Ich mag mir solche Diskussionen schon gar nicht mehr komplett ansehen, "da rollen sich meine Fußnägel bei hoch", vorher waren ja bei Stern-TV schon ein paar "Ausnahmen" zu Gast, die aus eigentlich geringfügigen Gründen, schon
teilweise seit Monaten auf 0,00 € sanktioniert wurden.
Eine Mutter z.B. die mit ihrem halbwüchsigen Sohn zeitweise KEINEN Cent mehr bekommen hat, weil sie neben einem "Praktikum" und einem kleinen Nebenjob (ALLES beim Amt bekannt) keine 8 Bewerbungen mehr geschrieben hatte, mangels Zeit und auch entsprechend (auf SIE) passender Angebote, so bekamen BEIDE einfach KEIN Geld mehr...der Sohn geht brav zur Schule, ich denke in Deutschland gibt es KEINE "Sippen-Haftung" ...
Man darf gar nicht weiter drüber nachdenken, welche rechtswidrigen Ungerechtigkeiten sich dort immer weiter ausbreiten (DÜRFEN) und die "Dummen" bleiben immer die Ärmsten, müssen sich dann noch in Schubladen stecken lassen, wie "Unterschicht" /gesellschaftliche Randgruppe / "Bildungsferne Schichten", das soll also ALLES "Menschenwürdig" sein, gemäß § 1 SGB II ...
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/1.html(1) Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll es Leistungsberechtigten ermöglichen, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht.
Liebe Grüße von der Doppeloma