Anforderung von privaten Unterlagen

Probleme mit der Arge oder dem Sozialamt.
Rebekka78
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Re: Anforderung von privaten Unterlagen

Ungelesener Beitrag von Rebekka78 » So 27. Jun 2010, 19:44

wow, ihr seid toll.... :applaus:
mir gehts schon viel besser :Yeah: , wenn man sieht es gibt Menschen die einen verstehn :jaa: - erzähle so was mal ner Freundin, die noch nie was mit dem Amt zu tun hatte ... das ist dann so aufwendig den ganzen Mist zu erklären und verstehen tut es am Ende auch keiner, weil soooo vieles soooo unlogisch ist :confused: , dass manch einem nur noch Kopfschütteln bleibt. :Verwirrt:
JA und wir sind eben KEINE Doofis :glotzen: und Bittsteller und keine Simulanten - ihr habt mir jetzt so viele tolle Tipps bei der Hitze gegeben und ich weiss das wirklich zu schätzen. Dankedankedanke.... :applaus: :ic_up: :ic_up: :ic_up:

Im Elo_forum habe ich mich auch angemeldet und dort gepostet :jaa:

Heute Abend kann ich mich nicht mehr recht konzentrieren, aber ich werde nochmal ausführlich zu allen Beiträgen antworten.

Bis dahin einen Drücker :umarm:

byeeeeeeeee..... :tv: verzieh mich jetzt zum Fußball schauen :winke: :winke: :winke:

Lg Rebekka
Wer Perlen finden will, muss bis zum Grund des Meeres tauchen Dschalal ad-Din ar- RumiBild

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Re: Anforderung von privaten Unterlagen

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » So 27. Jun 2010, 20:27

Hallo Miko, :umarm:
Ein H4 ler der Kontovollmacht hat über ein anderes Konto wird behandelt, als würde das Geld auf diesem Konto ihm gehören
NEE, oder :confused:

War mir so bisher nicht bekannt, muß ich mal schauen, kann mir nicht vorstellen, dass das rechtens ist :Gruebeln:
Bisher wußte ich nur, dass bei der "Prüfung" ob welche eine "eheähnliche Gemeinschaft" sind oder nicht, ein Kriterium diese gegeseitigen Kontovollmachten sein sollen.

Es wird ja immer "bunter", das ist ja noch schlimmer als in PI zu sein :schimpfen:

Seit meinem INSO-Antrag gehen ALLE Zahlungen/Überweisungen (auch mein ALG!) auf/über das Konto von meinem (EHE-)Schatz und ich bin KEIN Mitinhaber, aber unterschriftsberechtigt :groehl:

Nichtmal das Insolvenzgericht und die Treuhänderin dürfen da ran, es wurden auch noch nie Kontoauszüge von Männe verlangt.
Mein eigenes Konto (ja, ich habe auch wieder eines, brauche ich ja für die Rente :Zunge_zeigen: ) mußte ich nachweisen und den Kontostand der letzten 3 Monate angeben (0,29 €)!
Mein Einkommen per Bescheid vom Amt mußte sogar dem Gericht genügen, ich bin immer wieder entsetzt, welche ungesetzlichen Dreistigkeiten im Bereich von H4 möglich sind und geduldet werden :Verwirrt:

Liebe Grüße von der fassungslosen Doppeloma :Schwindelig:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Anforderung von privaten Unterlagen

Ungelesener Beitrag von Miko » Mo 28. Jun 2010, 06:10

Also ja und nein....

Liebe Doppeloma,

bei Antragsstellung von H4 muss man Angaben darüber machen ob man Vollmachten hat für andere Konten.
(Änderungen sind ja stets mitzuteilen, gelle? ) :kotzen:

Hätte ich nun Vollmacht zum Konto meiner eigenen Tochter (27) dann würde unterstellt, so die Worte eines SB, dass ein dermaßen großes Vertrauensverhältnis bestünde und ich über ihre 5.000 Euros verfügen und diese eigennützig verwenden könnte.

TOTALER UNSINN, klar.

Auch die Vollmacht einer anderen Person, wie bei mir in Frage kommend, unterstellt sofortige Einstehensgemeinschaft, somit eheähnliche Situation, in Folge weniger Kohle/Monat.

Auch TOTALR UNSINN.

Unser Staat unterstellt und unterstellt, plädiert aber, dass wir Unterstellungen gegenüber Anderen zu unterlassen hätten.

(Anm.: Wird jemand mit Promille im Straßenverkehr erwischt, unterstellt der Staat ebenso, dass das nicht das erste Mal war, genauso wie mit Mariuhana, fährt man mit Heizöl statt mit Diesel, unterstellt der Staat, dass du das tust seit du den Diesel PKW auf dich zugelassen hast und fordert für diese Zeit die Steuer zurück (plus Strafe) obwohl man vielleicht das erste Mal mit Heizöl unterwegs war)

Staat darf, wir haben gefälligst die Schnauze zu halten.

Pervers...
Gruß
Miko

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Urmel
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Re: Anforderung von privaten Unterlagen

Ungelesener Beitrag von Urmel » So 15. Aug 2010, 10:11

Huhu,
das mit dem Geld überweisen geht auch vom Hartz lV Konto. Es muß einfach zweckgebunden sein und das war es ja auch! Dafür brauchst Du keine Versicherungspolice vorlegen!
Genauso ist es mit dem Darlehen. Auch das ist zweckgebunden. Die SB hat wohl Langeweile :Veraergert: . Beschwer Dich bei ihrem Vorgesetzten,das hilft und bitte nie alleine dahin,dann können sie Dich auch zu nichts zwingen. Bei Tacheles gibt es einen Begleitservice für die Besuche bei den ArGen.Guck doch mal nach,ob auch für Deine Gegend jemand da ist
http://www.my-sozialberatung.de/adressen

Ach ja,wie die anderen schon erwähnten,Du brauchst KEINE Unterlagen von anderen der ArGe zeigen !
Erzähl doch mal,wie es ausgegangen ist.

Liebe Grüße
Sigrun

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