Hallo Miko,
Ein H4 ler der Kontovollmacht hat über ein anderes Konto wird behandelt, als würde das Geld auf diesem Konto ihm gehören
NEE, oder
War mir so bisher nicht bekannt, muß ich mal schauen, kann mir nicht vorstellen, dass das rechtens ist
Bisher wußte ich nur, dass bei der "Prüfung" ob welche eine "eheähnliche Gemeinschaft" sind oder nicht, ein Kriterium diese gegeseitigen Kontovollmachten sein sollen.
Es wird ja immer "bunter", das ist ja noch schlimmer als in PI zu sein
Seit meinem INSO-Antrag gehen
ALLE Zahlungen/Überweisungen (auch mein ALG!) auf/über das Konto von meinem (EHE-)Schatz und ich bin KEIN Mitinhaber, aber unterschriftsberechtigt
Nichtmal das Insolvenzgericht und die Treuhänderin dürfen da ran, es wurden auch noch nie Kontoauszüge von Männe verlangt.
Mein
eigenes Konto (ja, ich habe auch wieder eines, brauche ich ja für die Rente

) mußte ich nachweisen und den Kontostand der letzten 3 Monate angeben (0,29 €)!
Mein Einkommen per Bescheid vom Amt mußte sogar dem Gericht genügen, ich bin immer wieder entsetzt, welche ungesetzlichen Dreistigkeiten im Bereich von H4 möglich sind und geduldet werden
Liebe Grüße von der fassungslosen Doppeloma
