Hallo Arnold,
Werde ausgesteuert Ende Februar,war zwieschenzeitlich auch beim Arbeitsamt um mich arbeitslos zu melden,ging bis dahin gut, aber 3 Tage später hatte ich Post vom Arbeitsamt im Briefkasten.Wir können ihnen noch nicht über ihren Bescheid eine klare Aussage geben,da noch der ärztliche Befund -Gutachten vom Amtsarzt aussteht!
Ganz ruhig bleiben, auch wenn es schwer fällt, dein Antrag wurde aber angenommen und du hast auch eine schriftliche Bestätigung dafür, zumindest DAS sagt ja dieses Schreiben aus, ODER ???
UND MEHR sagt es auch NICHT aus, denn es sind (wie immer) sicher KEINE Rechtsgrundlagen genannt worden (§§), die das bestätigen was da behauptet wird, dein Anspruch auf ALGI ist von deinem ausgefüllten Antrag und der Lohnbescheinigung deines AG abhängig und NICHT von einer ärztlichen Untersuchung...
Kann sein ,daß die das Gutachten von der DRV.als Grundlage nehmen werden, doch ich habe noch einen Schwerbehinderten 50% Statuß.
Wenn du das dort vorgelegt/abgegeben hast und /oder dafür die Schweigepflichtentbindung (für DRV und Reha-Klinik) unterschrieben hast, DANN ist das SEHR wahrscheinlich, ansonsten HABEN die das ja GAR NICHT und bekommen es auch NICHT.
Könnte auch sein,daß die mich noch mal vorladen zu einem Gutachter -Termin !
Wenn denen das Gutachten der DRV tatsächlich vorliegt, weil du das abgegeben oder die Schweigepflichtentbindung unterschrieben hast, DANN wird es KEINE Untersuchung beim Amtsarzt mehr geben, da schreiben die einfach DARAUS ab und fertig (GA nach Aktenlage), wir warnen ja hier NICHT ohne Grund davor, denen ALLES auf dem "Silbertablett" zu sevieren...
Deine Schwerbehinderung stört die dabei erst mal GAR NICHT, du kommst NUR in eine andere Abteilung (Reha-Vermittlung), die SB (Vermittler) dort sind manchmal etwas netter, aber auch nicht immer und sollen eben deine Behinderungen bei der "Vermittlung" mit berücksichtigen.
Was mache ich, wenn die mich unter 3 Stunden einordnen werden ?
NIX weiter, dein EM-Renten-Antrag läuft ja schon, also braucht man dich nicht mehr zu "bitten" einen zu stellen, du wirst 100 PRO über den § 125 SGB III geführt und bekommst dein ALGI, bis es was neues zu deiner Rente gibt erst mal (vermutlich) jeden Monat pünktlich auf dein Konto.
DAS wäre also eigentlich das FÜR DICH BESTE Ergebnis, wenn aber in deinem Renten-GA was anderes steht, ist das eher nicht zu erwarten...
Mein Rentenantrag läuft weiter auf Wiederruf warte auf die Antwort,kann aber noch dauern,denn die haben ja viel Zeit.
Die AfA MUSS auf JEDEN Fall zahlen, solange du dich mit deinem "Restleistungsvermögen" dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellst, AUCH wenn dieses "Restleistungsvermögen" eher theoretischer Natur ist.
Was mir noch nicht in die Birne gehen will,ist mit dem krank sein nach der Aussteuerung,ich bin oder werde doch nicht einfach gesund wegen dem Ende der Aussteuerung ?
Ich muß mich doch weiter krank schreiben lassen, schon deswegen des Rentenantrages oder ??
Du bist ja auch nicht "gesund" wegen der Aussteuerung, du bekommst nur KEIN Krankengeld mehr von der KK, die AfA zahlt aber KEIN "Ersatz-Krankengeld" sondern Arbeitslosengeld und DARUM MUSST du dich DORT (wenigstens theoretisch/ fiktiv) "zur Verfügung stellen" für den Arbeitsmarkt.
Eine AU-Bescheinigung KANNST und SOLLTEST du weiterhin HABEN, aber NICHT mehr bei der AfA abgeben, ich weiß, das IST GANZ schwer zu verstehen, aber so läuft das nun mal...reiche die AU an deine KK (wie bisher auch) und was die AfA bekommen würde hebst du dir ZU HAUSE gut auf.
So kannst du (für die Rente z.B.) IMMER beweisen, dass du weiter krankgeschrieben warst, ICH mach das inzwischen seit 4 JAHREN so, bei der AfA haben ich das NUR einmal nach der Aussteuerung vorgelgt und dann NIE wieder.
Sogar jetzt beim JC hat das bisher ausgereicht, denen schicke ich die AU auch nicht jedes Mal hin, die WOLLEN ja NIX von mir, also WOZU.
WENN die mal was wollen, dann KANN ich aber meine AU-Bescheinigung nahtlos vorweisen.
Ich mußte deshalb auch meine Schweigepflichtserklärung abgeben ,da ich vor der Aussteuerung schon 5 Monate arbeitslos gemeldet war und die von meiner Schwerbehinderung Bescheid wußten .
NIEMAND MUSS eine Schweigepflichtentbindung abgeben,
das ist gelogen, sowas ist IMMER freiwillig und hat überhaupt NICHTS damit zu tun, ob du nun arbeitslos bist oder nicht, DAVON ändert sich die Rechtslage zu Schweigepflichtentbindungen NICHT...
Auch mit deiner Schwerbehinderung hat das NICHTS zu tun, ob du Schweigepflichtentbindungen unterschreibst oder nicht, IST und BLEIBT IMMER DEINE Entscheidung...
Da hat man dich wieder gewaltig "über den Tisch gezogen" und so wird dann wohl auch dein GA vom Amtsarzt ausfallen, die suchen sich aus was ihnen in den Kram passt und das war es dann.
Wenn du Ende der nächsten Woche noch KEINEN Leistungsbescheid von der AfA hast, dann geht am Besten eine Beschwerde nach Nürnberg, sonst bekommst du am 29.02.2012 vermutlich auch kein Geld und DAS GEHT GAR NICHT...DAS steht dir DANN nämlich zu, auch OHNE Gutachten der AfA...
Jetzt bleibt abzuwarten mit welchen Auswirkungen ich zu rechnen habe und wie es weiter geht !
In deinem AfA-GA wird drinstehen, was auch im DRV-GA drinsteht, vermutlich "Vollzeit arbeitsfähig auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt" mit diversen Einschränkungen, AABER arbeitsfähig....
Ich hoffe es geht gut aus und ohne größeren Stress-Ärger.
Ich wünsche es dir, aber wirklich dran glauben kann ich leider nicht nach deinen Schilderungen.
Liebe Grüße von der Doppeloma
