RL für 2010 stand bereits 2008 fest
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RL für 2010 stand bereits 2008 fest
Gefunden dann auch unter nachfolgenden Link:
http://www.bundesfinanzministerium.de/D ... Buerger/Fa...
Und zwar auf Seite 3, unter dem Punkt 4.1.1
Auszug daraus:
Den nachfolgenden Berechnungen liegt das für 2010 geschätzte arithmetische Mittel auf der Basis der in 2008 gültigen Eckregelsätze der Länder zugrunde. Ausgegangen wurde daher von einem durchschnittlichen Regelsatz für 2008 von 349 Euro/Monat für Alleinstehende und von 628 Euro/Monat für Ehepaare.
Sofern keine neue EVS ausgewertet vorliegt, erhöhen sich jeweils zum 1. Juli eines Jahres die Regelsätze um den Vomhundertsatz, um den sich der aktuelle Rentenwert in der Rentenversicherung verändert (vgl. § 4 RSV). Die Rentenerhöhung zum 1. Juli 2009 bzw. 1. Juli 2010 hängt wesentlich von der Entwicklung der durchschnittlichen Bruttolöhne und -gehälter ab. Nach vorläufigen Annahmen des Schätzerkreises der Rentenversicherung ist eine Rentenerhöhung zu diesen Zeitpunkten von rund 2,75 Prozent bzw. 1,80 Prozent zu erwarten. Unter Zugrundelegung dieser Daten ist von einer jahresdurchschnittlichen Regelsatzsteigerung in 2009 von 1,9 Prozent und in 2010 von 2,3 Prozent auszugehen.
Daher wird für 2010 ein Regelsatzniveau bei Alleinstehenden von 4.368 Euro (364 Euro/Monat) und bei Ehepaaren von 7.860 Euro (655 Euro/Monat) in Ansatz gebracht.
Veröffentlich wurde dies unter folgendem Link:
http://muddis-unglaublichkeiten.blogspo ... v-der-eckr...
Montag, 27. September 2010
Hartz IV: Der Eckregelsatz für 2010 stand bereits schon im Jahre 2008 fest
"Der Referentenentwurf zu den neuen Regelsätzen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales zusammen mit einer umfassenden Erläuterung der Berechnungsgrundlagen veröffentlicht. Die Regelleistungen bleiben stabil - sowohl bei den Erwachsenen als auch bei den Kindern. Nach der Neubemessung liegt die neue Regelleistung für alleinstehende und alleinerziehende Erwachsene bei 364,- Euro!"
Quelle
http://www.bmas.de/portal/47956/2010__0 ... _sgb2.html
Wie jeder aus diesem Entwurf vom 27.10.2008 "Bericht über die Höhe des Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern für das 2010" der BMAS entnehmen kann, stand dieser "neuberechnete" Eckregelsatz für 2010 breits im Jahre 2008 längst fest.
Bitte hierzu auf Seite 3 den Abschnitt 4.1.1 lesen.
Hier wird wieder einmal mehr deutlich, wie wir ALLE von dieser (Re)gierung getäuscht werden.
Dieses wollte ich euch nicht vorenthalten.
http://www.bundesfinanzministerium.de/D ... Buerger/Fa...
Und zwar auf Seite 3, unter dem Punkt 4.1.1
Auszug daraus:
Den nachfolgenden Berechnungen liegt das für 2010 geschätzte arithmetische Mittel auf der Basis der in 2008 gültigen Eckregelsätze der Länder zugrunde. Ausgegangen wurde daher von einem durchschnittlichen Regelsatz für 2008 von 349 Euro/Monat für Alleinstehende und von 628 Euro/Monat für Ehepaare.
Sofern keine neue EVS ausgewertet vorliegt, erhöhen sich jeweils zum 1. Juli eines Jahres die Regelsätze um den Vomhundertsatz, um den sich der aktuelle Rentenwert in der Rentenversicherung verändert (vgl. § 4 RSV). Die Rentenerhöhung zum 1. Juli 2009 bzw. 1. Juli 2010 hängt wesentlich von der Entwicklung der durchschnittlichen Bruttolöhne und -gehälter ab. Nach vorläufigen Annahmen des Schätzerkreises der Rentenversicherung ist eine Rentenerhöhung zu diesen Zeitpunkten von rund 2,75 Prozent bzw. 1,80 Prozent zu erwarten. Unter Zugrundelegung dieser Daten ist von einer jahresdurchschnittlichen Regelsatzsteigerung in 2009 von 1,9 Prozent und in 2010 von 2,3 Prozent auszugehen.
Daher wird für 2010 ein Regelsatzniveau bei Alleinstehenden von 4.368 Euro (364 Euro/Monat) und bei Ehepaaren von 7.860 Euro (655 Euro/Monat) in Ansatz gebracht.
Veröffentlich wurde dies unter folgendem Link:
http://muddis-unglaublichkeiten.blogspo ... v-der-eckr...
Montag, 27. September 2010
Hartz IV: Der Eckregelsatz für 2010 stand bereits schon im Jahre 2008 fest
"Der Referentenentwurf zu den neuen Regelsätzen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales zusammen mit einer umfassenden Erläuterung der Berechnungsgrundlagen veröffentlicht. Die Regelleistungen bleiben stabil - sowohl bei den Erwachsenen als auch bei den Kindern. Nach der Neubemessung liegt die neue Regelleistung für alleinstehende und alleinerziehende Erwachsene bei 364,- Euro!"
Quelle
http://www.bmas.de/portal/47956/2010__0 ... _sgb2.html
Wie jeder aus diesem Entwurf vom 27.10.2008 "Bericht über die Höhe des Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern für das 2010" der BMAS entnehmen kann, stand dieser "neuberechnete" Eckregelsatz für 2010 breits im Jahre 2008 längst fest.
Bitte hierzu auf Seite 3 den Abschnitt 4.1.1 lesen.
Hier wird wieder einmal mehr deutlich, wie wir ALLE von dieser (Re)gierung getäuscht werden.
Dieses wollte ich euch nicht vorenthalten.
Geduld bedeutet nicht, sich alles gefallen zu lassen.
Verständnis bedeutet nicht, alles zu billigen
(DalaiLama )
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Re: RL für 2010 stand bereits 2008 fest
Hallo,
mir fällt das Brot ausm Gesicht.....für wie doof halten die uns eigentlich?
Man müßte die Veröffentlichung von 2008 kopieren und an unsere jeweiligen politischen Vertretungen senden...oder mal ans Fernsehen und Zeitung geben...das ist unglaublich...
LG
Vrori
mir fällt das Brot ausm Gesicht.....für wie doof halten die uns eigentlich?
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LG
Vrori
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ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
Vrori
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Re: RL für 2010 stand bereits 2008 fest
ich hab gerade versucht, den genannten Link , den 1., zu öffnen - geht nicht..
Vrori
Vrori
LG
Vrori
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Vrori
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- luna
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Re: RL für 2010 stand bereits 2008 fest
Hi Vrori..Vrori hat geschrieben:Hallo,
mir fällt das Brot ausm Gesicht.....
LG
Vrori
....jetzt laß dir bloß nicht noch das Essen wegnehmen!....also das geht ja gar nicht!
Sry, hab den link noch gar nicht ausprobiert - kann im Moment echt nicht....mich belastet diese ganze Schei.. total.
Egal was es ist, was die machen ....alles ist doch nur noch zum
Pack`s grad net - zieht mich alles total runter.
- Miko
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Re: RL für 2010 stand bereits 2008 fest
Danke Kalle.
Komischerweise wundert mich das gar nicht so sehr.
Ein bisserl vielleicht, aber da ich weiß, bzw. so langsam kapiere wie dieser Laden in Berlin läuft, bleibt mir das Bier im Bauch, das ich gerade getrunken habe.
Der gute und gehobene Mittelstand, also denen den es gut geht, mittelmäßig gut geht, plus den Reicheren und Reichen werden weiterhin zur Wahl gehen und diesen Krampf (ich hatte erst "Misthaufen" geschrieben, dann aber gelöscht und mit dem Wort "Krampf" ersetzt) wieder wählen.
Solidarität?
Wo??? "mikowildumsichblicktimmerwiederhinundher"
Aber wir, uns wird es gepredigt......
Es reicht wirklich so langsam....
Komischerweise wundert mich das gar nicht so sehr.
Ein bisserl vielleicht, aber da ich weiß, bzw. so langsam kapiere wie dieser Laden in Berlin läuft, bleibt mir das Bier im Bauch, das ich gerade getrunken habe.
Der gute und gehobene Mittelstand, also denen den es gut geht, mittelmäßig gut geht, plus den Reicheren und Reichen werden weiterhin zur Wahl gehen und diesen Krampf (ich hatte erst "Misthaufen" geschrieben, dann aber gelöscht und mit dem Wort "Krampf" ersetzt) wieder wählen.
Solidarität?
Wo??? "mikowildumsichblicktimmerwiederhinundher"
Aber wir, uns wird es gepredigt......
Es reicht wirklich so langsam....
Gruß
Miko
Miko
Re: RL für 2010 stand bereits 2008 fest
Ich hatte das auch schon gefunden,am Sonntag und kurz vorher gelesen,dass sie den Kindern sogar den Unterhalt kürzen wollten,den 14 - 19 -jährigen 12€ im Monat.
Das ist eine Schweinebande . Die wollen das gar nicht,dass die Menschen halbwegs leben können. Es ist ihnen völlig egal,Hauptsache,ihre Taschen sind voll.
Sie wollen die Menschen aushungern,die nicht mehr können und/oder keine Arbeit finden,weil es einfach keine gibt,auch ,wenn sie es anders darstellen. Klar,zu Hungerlöhnen,oder umsonst. Ich hab einfach inzwischen die Nase davon voll,auch davon,an alles Fronten immer wieder kämpfen zu müssen. Ich weiß,dass es Euch genauso geht . Manchmal könnte ich ....................nein,nicht mich
http://www.sozialticker.com/acht-monate ... 00927.html
http://www.sozialticker.com/hartz-iv-ni ... 00927.html
http://www.sozialticker.com/die-neuen-r ... 00926.html
Ach,da gibts noch viel mehr,aber dann müßte ich noch mehr
Das ist eine Schweinebande . Die wollen das gar nicht,dass die Menschen halbwegs leben können. Es ist ihnen völlig egal,Hauptsache,ihre Taschen sind voll.
Sie wollen die Menschen aushungern,die nicht mehr können und/oder keine Arbeit finden,weil es einfach keine gibt,auch ,wenn sie es anders darstellen. Klar,zu Hungerlöhnen,oder umsonst. Ich hab einfach inzwischen die Nase davon voll,auch davon,an alles Fronten immer wieder kämpfen zu müssen. Ich weiß,dass es Euch genauso geht . Manchmal könnte ich ....................nein,nicht mich
http://www.sozialticker.com/acht-monate ... 00927.html
http://www.sozialticker.com/hartz-iv-ni ... 00927.html
http://www.sozialticker.com/die-neuen-r ... 00926.html
Ach,da gibts noch viel mehr,aber dann müßte ich noch mehr
- Boo
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Re: RL für 2010 stand bereits 2008 fest
Der zweite Beitrag, den du hier reingestellt hast, liebe Urmeline, beschreibt seht treffend die " Anne will " Sendung von Sonntag ! Es war einfach haarsträubend, was da alles " abgelassen " wurde. Auch Herr Ernst, der einstige Doppelverdiener, der Linken war ein einziger Reinfall.
Liebe Grüße Boo
„Ich kann, weil ich will, was ich muss.“
Immanuel Kant
http://www.youtube.com/watch?v=EgS2JLSpRRM
„Ich kann, weil ich will, was ich muss.“
Immanuel Kant
http://www.youtube.com/watch?v=EgS2JLSpRRM
Re: RL für 2010 stand bereits 2008 fest
Wer sich den Existenzminimumsbericht antun will:
http://www.bundesfinanzministerium.de/n ... onFile.pdf
Die Höhe der Regelsätze findet ihr auf Seite 3 rechte Spalte letzter Absatz von 4.1.1
http://www.bundesfinanzministerium.de/n ... onFile.pdf
Die Höhe der Regelsätze findet ihr auf Seite 3 rechte Spalte letzter Absatz von 4.1.1
- Antonia
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Re: RL für 2010 stand bereits 2008 fest
Kann Dir - leider - nur zustimmen, Urmel.Urmel hat geschrieben: Das ist eine Schweinebande . Die wollen das gar nicht,dass die Menschen halbwegs leben können. Es ist ihnen völlig egal,Hauptsache,ihre Taschen sind voll.
Sie wollen die Menschen aushungern,die nicht mehr können und/oder keine Arbeit finden,weil es einfach keine gibt,auch ,wenn sie es anders darstellen. Klar,zu Hungerlöhnen,oder umsonst.
Bezeichnend für die Stimmung im Lande ist zum Beispiel, daß sich ein Herr Prof. Sinn (INSM Botschafter) in eine Diskussionsrunde im Ersten ("Anne Will" im April vor zwei Jahren; der Sarrazin war auch dabei) setzen und ohne jede Scham sagen kann, daß die Leute doch nicht von ihrer Hände Arbeit leben können müssten. Sie könnten sich ja Stütze vom Staat holen. Sinngemäß hat der das so gesagt, und mir hat's glatt die Sprache verschlagen.
Dieser geistige Tiefflieger hat offensichtlich einfachste wirtschaftliche Zusammenhänge nicht begriffen (abgesehen vom Armutszeugnis, das er hinsichtlich Menschlichkeit abgeliefert hat).
Auf welch fruchtbaren Boden derlei Blödsinn und Hetze gegen die Schwächsten fällt, sieht man im aktuellen Blog von Anne-Will. Statt sich zu solidarisieren fallen die, die wenig haben über diejenigen die gar nichts mehr haben her und gönnen ihnen noch nicht mal die 5€ mehr, die's ab nächstes Jahr geben soll.
Und wie das Volk, so die Politiker - sage ich immer. Die sind ja nur ein Abbild oder Konzentrat der Bevölkerung...
Die Mehrheit in diesem Land ist strunzblöde (gehalten worden), und das Ergebnis sehen wir jetzt. Und es wird nicht besser; zumindest nicht in den nächsten Jahren. Das ist meine feste Überzeugung.
Antonia
- Blacky
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Re: RL für 2010 stand bereits 2008 fest
Die Berechnung der Hartz IV Regelsätze im Detail betrachtet – 2. Die Einzelposten des ALG II Regelsatzes für Einpersonenhaushalte.
Wie ich bereits in die Berechnung der Hartz IV Regelsätze im Detail betrachtet 1. Die Regelsatzberechnung für Einpersonenhaushalte verfasst habe. Ist meine Kritik an der Berechnung und der Höhe des ALG II Regelsatz 364 € für Erwachsene das nur noch die untersten 15 % der Haushalte berücksichtigt werden und das Haushalte mit ergänzenden Transferleistungen in die Berechnung des Regelsatzes von 364 € Berücksichtigung finden.
Des weiteren wurden aus dem Regelsatzes von 364 € für Einpersonenhaushalte die durchschnittlichen Verbrauchsausgaben für Tabakwaren in Höhe von 11,08 Euro und 8,11 € für alkoholische Getränke als nicht als regelbedarfsrelevant gestrichen. Allerdings entfielen - nach dem Wägungsschema des allgemeinen Preisindex – rechnerisch 11,35 % für Spirituosen, die nach der allgemeinen Lebenserfahrung nicht dem Zweck der Flüssigkeitsaufnahme dienen. Es verbleiben dann von den 8,11 € noch 7,19 € für alkoholische Getränke, die durch alkoholfreie Getränke zu substituieren sind. Ausgehend von 12 Litern Flüssigkeitsbedarf wurde ein Betrag von 2,99 € für ein preisgünstiges Getränk (Mineralwasser) errechnet. Somit wurden aus den Regelsatz (Alkohol und Tabak) 19,19 € gegen 2,99 € für ein preisgünstiges Getränk (Mineralwasser) eingesetzt. (-16,20 Euro)
Das BVerfG hat in seinem Urteil vom 9. Februar 2010 die Teilhabe an den politischen – kulturellen und sozialen Gesellschaftsleben als Bestandteil der Existenzsicherung eingefordert. Es gibt Grund zur Annahme dass die „Referenzgruppe“ des (unterstes Quintil) 20 % der nach ihrem Nettoeinkommen geschichteten Haushalte der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, auch Alkohol und Tabak konsumieren. Eine Herausnahme der Bestandteile für Alkohol und Tabak des Regelsatzes diskriminiert verfassungswidrig die Gruppe der ALG II Leistungsempfängern. Der Konsum von legalen Drogen (eine Maß Bier oder eine Flasche Wein) ist als Kulturgut ebenso Bestandteil der Lebenswirklichkeit der Bevölkerung als der gelegentliche Konsum von Tabakwaren, deshalb erachtet ich die Herausnahme der Verbrauchsausgaben für Alkohol und Tabakwaren als unzulässig weil verfassungswidrig.
§ 5 Regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben der Einpersonenhaushalte
(1) Von den Verbrauchsausgaben der Einpersonenhaushalte nach § 4 Nummer 1 sind für die Ermittlung des Regelbedarfs folgende Verbrauchsausgaben der einzelnen Abteilungen der Sonderauswertung für den Regelbedarf zu berücksichtigen (regelbedarfsrelevant):
Abteilung 1 (Nahrungsmittel, alkoholfreie Getränke): 128,46 Euro
Abteilung 3 (Bekleidung und Schuhe): 30,40 Euro
Abteilung 4 (Wohnen, Energie und Wohnungsinstandhaltung): 30,24 Euro
Abteilung 5 (Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände): 27,41Euro
Abteilung 6 (Gesundheitspflege): 15,55 Euro
Abteilung 7 (Verkehr): 22,78 Euro
Abteilung 8 (Nachrichtenübermittlung): 31,96 Euro
Abteilung 9 (Freizeit, Unterhaltung, Kultur): 39,96 Euro
Abteilung 10 (Bildung): 1,39 Euro
Abteilung 11 (Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen): 7,16 Euro
Abteilung 12 (Andere Waren und Dienstleistungen): 26,50 Euro
Das der Posten der Verbrauchsausgaben für Bildung mit monatlich 1,39 € bewertet wird, ist meiner Meinung nach schlicht und einfach Hohn und Spott gegenüber den Personen im ALG II Leistungsbezug. Auch die Praxisgebühr, in der Gesundheitspflege Abteilung 6 im Posten 42 sind Praxisgebühren in Höhe von 2,64 € pro Monat vorgesehen, ist nicht ausreichend. In einem Quartal stehen einen Erwachsen ALG II Leistungsempfänger mithin 7,92 € für 10 € Praxisgebühr für einen Arztbesuch/Zahnarztbesuch zur Verfügung. Auch der Besuch von Kulturveranstaltungen als kulturelle Teilhabe am gesellschaftlichen Leben (BVerfG – Urteil) ist in der Abteilung 9 Posten 60
mit 4,52 € für einen Besuch von Kulturveranstaltungen bzw. –einrichtungen als völlig unzureichend zu bewerten.
Ich glaube diese wenigen Beispiele sind ausreichend, bei Interesse kann jeder hier Seite 19 -34 nachlesen, welche Bagatellbeträge den einzelnen Posten der Abteilungen zugeordnet werden.
Bei detaillierter Betrachtung der Regelsatzaufschlüsselung wird sehr deutlich, das die Vorgabe des BVerfG das, die ALG II Regelsätze die grundrechtliche Garantie das gesamten Existenzminimum, sowohl die physische Existenz des Menschen, also Nahrung, Kleidung, Hausrat, Unterkunft, Heizung, Hygiene und Gesundheit (…), als auch die Sicherung der Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und zu einem Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben umfassen müssen, durch die Erhöhung der ALG II Regelsätze für Erwachsene um 5 € auf 364 € nicht erfüllt sind.
Auch das wird noch einmal vom BVerfG zu prüfen und zu korrigieren sein.
Das ist der Hammer schlechthin.
Quelle ist das Elo
Wie ich bereits in die Berechnung der Hartz IV Regelsätze im Detail betrachtet 1. Die Regelsatzberechnung für Einpersonenhaushalte verfasst habe. Ist meine Kritik an der Berechnung und der Höhe des ALG II Regelsatz 364 € für Erwachsene das nur noch die untersten 15 % der Haushalte berücksichtigt werden und das Haushalte mit ergänzenden Transferleistungen in die Berechnung des Regelsatzes von 364 € Berücksichtigung finden.
Des weiteren wurden aus dem Regelsatzes von 364 € für Einpersonenhaushalte die durchschnittlichen Verbrauchsausgaben für Tabakwaren in Höhe von 11,08 Euro und 8,11 € für alkoholische Getränke als nicht als regelbedarfsrelevant gestrichen. Allerdings entfielen - nach dem Wägungsschema des allgemeinen Preisindex – rechnerisch 11,35 % für Spirituosen, die nach der allgemeinen Lebenserfahrung nicht dem Zweck der Flüssigkeitsaufnahme dienen. Es verbleiben dann von den 8,11 € noch 7,19 € für alkoholische Getränke, die durch alkoholfreie Getränke zu substituieren sind. Ausgehend von 12 Litern Flüssigkeitsbedarf wurde ein Betrag von 2,99 € für ein preisgünstiges Getränk (Mineralwasser) errechnet. Somit wurden aus den Regelsatz (Alkohol und Tabak) 19,19 € gegen 2,99 € für ein preisgünstiges Getränk (Mineralwasser) eingesetzt. (-16,20 Euro)
Das BVerfG hat in seinem Urteil vom 9. Februar 2010 die Teilhabe an den politischen – kulturellen und sozialen Gesellschaftsleben als Bestandteil der Existenzsicherung eingefordert. Es gibt Grund zur Annahme dass die „Referenzgruppe“ des (unterstes Quintil) 20 % der nach ihrem Nettoeinkommen geschichteten Haushalte der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, auch Alkohol und Tabak konsumieren. Eine Herausnahme der Bestandteile für Alkohol und Tabak des Regelsatzes diskriminiert verfassungswidrig die Gruppe der ALG II Leistungsempfängern. Der Konsum von legalen Drogen (eine Maß Bier oder eine Flasche Wein) ist als Kulturgut ebenso Bestandteil der Lebenswirklichkeit der Bevölkerung als der gelegentliche Konsum von Tabakwaren, deshalb erachtet ich die Herausnahme der Verbrauchsausgaben für Alkohol und Tabakwaren als unzulässig weil verfassungswidrig.
§ 5 Regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben der Einpersonenhaushalte
(1) Von den Verbrauchsausgaben der Einpersonenhaushalte nach § 4 Nummer 1 sind für die Ermittlung des Regelbedarfs folgende Verbrauchsausgaben der einzelnen Abteilungen der Sonderauswertung für den Regelbedarf zu berücksichtigen (regelbedarfsrelevant):
Abteilung 1 (Nahrungsmittel, alkoholfreie Getränke): 128,46 Euro
Abteilung 3 (Bekleidung und Schuhe): 30,40 Euro
Abteilung 4 (Wohnen, Energie und Wohnungsinstandhaltung): 30,24 Euro
Abteilung 5 (Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände): 27,41Euro
Abteilung 6 (Gesundheitspflege): 15,55 Euro
Abteilung 7 (Verkehr): 22,78 Euro
Abteilung 8 (Nachrichtenübermittlung): 31,96 Euro
Abteilung 9 (Freizeit, Unterhaltung, Kultur): 39,96 Euro
Abteilung 10 (Bildung): 1,39 Euro
Abteilung 11 (Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen): 7,16 Euro
Abteilung 12 (Andere Waren und Dienstleistungen): 26,50 Euro
Das der Posten der Verbrauchsausgaben für Bildung mit monatlich 1,39 € bewertet wird, ist meiner Meinung nach schlicht und einfach Hohn und Spott gegenüber den Personen im ALG II Leistungsbezug. Auch die Praxisgebühr, in der Gesundheitspflege Abteilung 6 im Posten 42 sind Praxisgebühren in Höhe von 2,64 € pro Monat vorgesehen, ist nicht ausreichend. In einem Quartal stehen einen Erwachsen ALG II Leistungsempfänger mithin 7,92 € für 10 € Praxisgebühr für einen Arztbesuch/Zahnarztbesuch zur Verfügung. Auch der Besuch von Kulturveranstaltungen als kulturelle Teilhabe am gesellschaftlichen Leben (BVerfG – Urteil) ist in der Abteilung 9 Posten 60
mit 4,52 € für einen Besuch von Kulturveranstaltungen bzw. –einrichtungen als völlig unzureichend zu bewerten.
Ich glaube diese wenigen Beispiele sind ausreichend, bei Interesse kann jeder hier Seite 19 -34 nachlesen, welche Bagatellbeträge den einzelnen Posten der Abteilungen zugeordnet werden.
Bei detaillierter Betrachtung der Regelsatzaufschlüsselung wird sehr deutlich, das die Vorgabe des BVerfG das, die ALG II Regelsätze die grundrechtliche Garantie das gesamten Existenzminimum, sowohl die physische Existenz des Menschen, also Nahrung, Kleidung, Hausrat, Unterkunft, Heizung, Hygiene und Gesundheit (…), als auch die Sicherung der Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und zu einem Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben umfassen müssen, durch die Erhöhung der ALG II Regelsätze für Erwachsene um 5 € auf 364 € nicht erfüllt sind.
Auch das wird noch einmal vom BVerfG zu prüfen und zu korrigieren sein.
Das ist der Hammer schlechthin.
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