Hallo maaboo,
Vor ca. 2 Wochen stellte ich einen Überprüfungsantrag auf alle Bescheide, die ich ab Feb. bekommen hab.- Im Juni musste ich ja eine Folgeantrag stellen.
aus welchem Grund hast du denn den "Überprüfungs-Antrag" gestellt, wolltest du unbedingt "schlafende Hunde wecken" ???
Das ist dir ja nun sehr "perfekt gelungen" ABER Achtung...wenn die zugeben, dass es fehlerhafte Berechnungen gab (die du nicht so ganz einfach feststellen konntest), dann darf man keine Forderungen wegen "Überzahlung" stellen.
Ich kann das im Einzelnen nicht beurteilen WAS und WO genau eure Bescheide falsch gewesen sind, ich weiß nur GENAU, dass die bei unserem JC seit der EM-Renten-Bewilligung für den Dopa überhaupt NICHTS mehr auf die Reihe bekommen haben...generell wird JEDER 2. Bescheid in Hartz 4 als falsch berechnet geschätzt !!!
Habe gegen JEDEN Bescheid seit dem Widerspruch eingelegt und richtig, genau wegen Anrechnung der Urlaubs-Abgeltung (vom Dopa) auf MEINE Leistung läuft schon seit letztes Jahr die Klage.
Das haben die doch mit uns genauso gemacht, wgen der Verzögerungen bei der DRV bekam er die EM-Rente erst, als wir schon in H4 waren und die Urlaubsabgeltung (in SGB XII SEIN "Vermögen" von dem ER sein Defizit auffüllen soll) wurde MIR dann im SGB II als (zusätzliches) Einkommen des Partners angerechnet...
Die "Berechnungen" dazu waren mehr als abenteuerlich und überhaupt nicht nachvollziehbar (ich glaube da "knackt" sogar das Sozialgericht immer noch dran...

), dass wir monatlich insgesamt zuwenig Geld vom Amt bekommen, stört bisher aber sonst KEINEN weiter...habe im letzten Schreiben ans Gericht schon einen angemessenen Vorschuß gefordert, bisher gab es darauf noch keine Reaktion.
Forderungs-Bescheide kamen bei uns auch schon, weil das Amt "versehentlich falsche Bescheide ausgestellt hatte" und ICH das hätte MERKEN MÜSSEN...die sind doch nicht ganz dicht, was sollen wir denn noch alles merken, wenn da sowieso NIE was gestimmt hat bisher...
Schreiben sogar in ihre Forderungsbescheide ganz frech rein, dass sie SELBER die Fehler gemacht haben und WIR sollen zurückzahlen...ich habe manchen Monat (wegen Anrechnung der U-Abgeltung) weniger als 300 € bekommen (mein gesetzlicher Regelsatz Plus Halbe KDU bewegt sich eigentlich bei fast 600 € im Monat) und DIE wollen sogar DAVON noch was zurück haben, weil wir (ICH, denn der Dopa bekommt ja sowieso NIX) angeblich "überzahlt" wurden...
Letztes Jahr im/für April haben wir KEINEN CENT vom Amt bekommen, nachdem wir ordnungsgemäß (mitte März) den Eingang der U-Abgeltung auf unserem Konto gemeldet hatten, darüber wurden wir noch nicht mal VORHER informiert und erklärt hat uns diesen Vorgang bis heute KEINER...dieses Gerichts-Verfahren gegen das JC werde ich auf jeden Fall zu Ende führen, bis zu einem Urteil.
Denn wie bei dir trifft es besonders immer Leute, wo EINER ne Dauer-Rente bekommt und sich seine Zuschüsse eigentlich aus der Grundsicherung SGB XII holen müßte, in den letzten Bescheiden steht beim Dopa drin "er wäre wegen Altersrente ausgeschlossen aus SGB II-Leistungen", seine EM-Rente taucht auch NIE als Zahlenwert irgendwo auf, ich frage mich warum wir denen das alles vorlegen mußten...in unseren Bescheiden geht er als glatte NULL-Nummer durch...
Wenn DAS einer verstehen soll und darin auch noch Fehler erkennen kann, du glaubst im Ernst, die wären dafür "ausgebildet", die haben meist noch weniger Ahnung, als die Leistungs-Empfänger, außerdem kommen die bei den ständigen gesetzlichen Änderungen gar nicht mehr hinterher...das ist ein Sauhaufen aber keine Behörde...
Lass dich nicht "abzocken", lege Widerspruch ein gegen unberechtigte Forderungen, das hat "aufschiebende Wirkung", das bedeutet bis zur endgültigen Klärung der Berechtigung dieser Forderungen brauchst du NICHT zu zahlen... das bleibt auch so, wenn du später Klage einlegen musst, denn die haben natürlich NIE was falsch gemacht oder falsch gerechnet.
Da blickt wirklich KEIN

durch, das kann noch "lustig werden am Sozialgericht", auch bei uns...
Für Fehler der Behörde MUSS man üblicherweise GAR NICHT zahlen, außerdem erhaltet ihr eine Sozial-Leistung am Rande des Existenz-Minimums, da bleibt auch NICHTS über am Monatsende, EGAL ob, die da wirklich mal zuviel überwiesen hätten oder nicht.
Solange es nicht ZUU offensichtlich unberechtigt war (also z.B. doppelte Leistungs-Überweisung in einem Monat), IMMER dabei bleiben, das Geld wurde für den notwendigen Lebensunterhalt verbraucht, davon ist NICHTS mehr da, darum könnt ihr auch NICHTS zurückzahlen.
Wenn ihr euren Mitwirkungs- und Meldepflichten immer nachgekommen seid, dürft ihr auf den Bestand (UND die Richtigkeit !!!) der vorliegenden Bescheide vertrauen (Vertrauensschutz nach § 45 SGB X, Absatz (2) beachten !!!), da können die euch den Buckel runterrutschen...
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbx/45.html
Das mit den Ausgaben von der Urlaubsabgeltung haben wir denen (beim JC) auch in groben Zügen aufgezählt (z.B. Auto /TÜV /Steuern usw.) und sogar per Rechnungen nachgewiesen, von H4 KANN man ja sowas gar nicht bezahlen... Zusätzlich bleibt natürlich (bei uns) auch der FAKT weiterhin zu beachten, dass wir im April auch komplett DAVON LEBEN und unsere sonstigen Abgaben decken mussten, vom Amt kam ja NIX...und Dopas (erste) EM-Rente kam je erst am ENDE des April...
In einem späteren Forderungs-Schreiben wurde nämlich immer wieder darauf hingewiesen, dass mein Dopa (seinen Bedarf IM April) schließlich ab 01. April durch seine EM-Rente decken konnte ...JAAA wie denn, rückwirkend essen...
Wenn die glauben, dass wir dann auch noch "sparsam auf H 4-Niveau" bleiben, von UNSEREM Geld, dann sollen sie mal die Rechtsgrundlagen dafür herreichen, dass wir das MÜSSEN...
Trotzdem mache ich MEHR als 3 Kreuze wenn meine EM-Renten-Bescheide endlich da sind und wir uns dort aus dem Leistungs-Bezug "verabschieden können", das Gerichts-Verfahren werden wir aber weiterführen, immerhin hatte der Dopa die ganze Zeit Anspruch auf die Versicherungs-Pauschale von 30 € monatlich, zumindest diese Nachzahlung (ab letztes Jahr April) wird er weiterhin einfordern.
Die ganzen "Müll-Forderungs-Bescheide" müssen die dann auch noch zurücknehmen, ich WILL dann einen "Persilschein" vom JobCenter haben, dass wir denen absolut NICHTS schuldig geblieben sind, aus unserer Hartz 4-Zeit...
DIE werden MICH nicht so billig los...
Liebe Grüße von der Doppeloma
