Hallo Carina,
Soll ich mich trotzdem beim JC melden, obwohl ich weiß, dass mir keine Leistung zusteht?
NEIN, das brauchst du NICHT, wenn es ganz sicher ist, dass du dort keinen Anspruch hast, dann bleibst du bei der AfA in der Vermittlung, als "Nichtleistungs-Bezieher".
Das sollten die Herrschaften dort eigentlich WISSEN und dich entsprechend informieren, doch die Arbeit-Suchenden OHNE Leistungsbezug sind dort auch nicht so gerne gesehen, weil sie in der ALO-Statistik geführt werden MÜSSEN...
Arbeitssuchend kann ich mich ja nicht wirklich melden mit dem Hintergrund der bald beginnenden Rehamaßnahme, oder?
DOCH, gerade wegen deiner Teil-EM-Rente solltest du dort gemeldet bleiben, denn es KANN durchaus noch zu einer Umwandlung in eine "Arbeitsmarkt-Rente" kommen, da du ja bereits seit einem Jahr (???) nicht in eine "leidensgerechte /versicherungpflichtige" Teilzeitstelle vermittelt werden konntest.
DAFÜR ist die AfA zuständig, du brauchst dich NUR auf entsprechend passende Angebote zu bewerben und dazu bist du selbstverständlich bereit, die Meldung zum "verschlossenen Teilzeit-Arbeitsmarkt" muss aber die AfA dann direkt an die DRV machen.
Das ist ein interner Verwaltungsvorgang, über den nur ungerne viel geredet wird, denn die DRV MUSS dann möglicherweise eine Voll-EM-Rente zahlen für einen begrenzten Zeitraum (die sind IMMER befristet), es KANN sogar sein, dass in diesem Zusammenhang direkt auch deine Zeitrente verlängert wird.
Was für eine Maßnahme ist das jetzt, auf deren Beginn du wartest, wird die von der DRV bezahlt ???
Wenn ich nur daran denke weiterhin der Willkür des Amtes ausgesetzt zu sein ......
Du brauchst dich keiner Willkür auszusetzen (jedenfalls NICHT beim JobCenter), auch die AfA hat kaum Möglichkeiten in Richtung Vermittlung wirklich was für dich zu tun (hat ja bisher AUCH nicht geklappt), es wird wohl auch mehr auf "Abwarten" hinauslaufen, deine geplante Reha ist ja dort sicher schon bekannt, ODER...
Diese Infoveranstaltung kannst du dir eigentlich "schenken", was dort erzählt wird betrifft NUR Vollzeit-Arbeitslose, DU bist Teil-Rentner... brauchst diese "Meldungen" im Prinzip aktuell sowieso NICHT, darüber weiß die DRV doch schon Bescheid...
Du brauchst aber diesen "Draht zur AfA" wegen deiner Teilrente und der Möglichkeit einer Umwandlung dieser Teilrente in die Arbeitsmarktrente durch die AfA.
Bekommst du während der Reha-Maßnahme auch Geld von der DRV (Übergangsgeld ???) oder bleibt es da bei deiner Teilrente, jedenfalls nach bisheriger Kenntnis ???
Liebe Grüße von der Doppeloma
