Rückwirkende Anerkennung einer Behinderung/Schwerbehinderung
Verfasst: Mi 21. Mai 2014, 08:07
Hallo zusammen. Ich will keine Meckerziege sein, denn gerade @Amethyst gibt sich alle Mühe uns mit relevanten Daten zu versorgen.
Aber in diesem Thread
viewtopic.php?f=3&t=635
steht im ersten Posting der § 6 der Schwerbehindertenausweisverordnung, der nicht mehr gilt.
@Doppeloma hat mir in den Tiefen des Forums irgendwann mal erklärt, dass der durch einen oder zwei §§ des SGB IX ersetzt wurde. Leider für den Laien schwer verständlich.
Da war der § 6 der Schwerbehindertenausweisverordnung schon wesentlich leichter zu verstehen.
Könnte man diesen Thread nicht um die aktuelle Gesetzeslage, was die rückwirkende Anerkennung einer Behinderung/Schwerbehinderung betrifft, ergänzen?
Gerade für Neulinge, die sich noch nicht so im Paragraphendschungel auskennen wäre das eine gute Hilfestellung.
lg
Robert
Noch eine Ergänzung. Es handelt sich um den § 6 Punkt 6 der Schwerbehindertenausweisverordnung der ersatzlos gestrichen wurde. Im § 69 des SGB IX findet sich aber nichts über die rückwirkende Anerkennung einer Behinderung/Schwerbehinderung. Es sei denn, ich verstehe den Gesetzestext falsch.
Aber in diesem Thread
viewtopic.php?f=3&t=635
steht im ersten Posting der § 6 der Schwerbehindertenausweisverordnung, der nicht mehr gilt.
@Doppeloma hat mir in den Tiefen des Forums irgendwann mal erklärt, dass der durch einen oder zwei §§ des SGB IX ersetzt wurde. Leider für den Laien schwer verständlich.
Da war der § 6 der Schwerbehindertenausweisverordnung schon wesentlich leichter zu verstehen.
Könnte man diesen Thread nicht um die aktuelle Gesetzeslage, was die rückwirkende Anerkennung einer Behinderung/Schwerbehinderung betrifft, ergänzen?
Gerade für Neulinge, die sich noch nicht so im Paragraphendschungel auskennen wäre das eine gute Hilfestellung.
lg
Robert
Noch eine Ergänzung. Es handelt sich um den § 6 Punkt 6 der Schwerbehindertenausweisverordnung der ersatzlos gestrichen wurde. Im § 69 des SGB IX findet sich aber nichts über die rückwirkende Anerkennung einer Behinderung/Schwerbehinderung. Es sei denn, ich verstehe den Gesetzestext falsch.