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Re: Rechtsmittel im Sozialrecht

Verfasst: Sa 8. Jan 2011, 11:29
von Amethyst
Hallo!

Ich habe noch eine Ergänzung zum Thema:

Für die Entscheidung des Widerspruchs gibt es drei Möglichkeiten:

1. Ablehnungsbescheid: das bedeutet, dass der Widerspruch abgewiesen wird, der Widerspruch also keinen Erfolg hatte.

2.Teilabhilfebescheid: dem Widerspruch wurde teilweise stattgegeben, z.B. der GdB wurde erhöht, aber das beantragte Merkzeichen wurde wieder abgelehnt

3. Abhilfebescheid: dem Widerspruch wurde im vollem Umfang stattgegeben, so war es z.B. bei mir mit einer zunächst abgelehnten Maßnahme zur medizinischen Rehabilitation

http://www.gesetze-im-internet.de/sgg/__85.html

§ 85
(1) Wird der Widerspruch für begründet erachtet, so ist ihm abzuhelfen.
(2) Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, erlässt den Widerspruchsbescheid

1. die nächsthöhere Behörde oder, wenn diese eine oberste Bundes- oder eine oberste Landesbehörde ist, die Behörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat,...


Die nächsthöhere Behörde sind die in den einzelnen Bundesländern existierenden zentralen Widerspruchsstellen die Landesversorgungsämter.

Liebe Grüße

Annette

Re: Rechtsmittel im Sozialrecht

Verfasst: Sa 10. Dez 2011, 20:02
von Amethyst
Hallo!

Ich füge mal etwas hier ein, worauf ich öfter mal verweise, so finde ich es schneller wieder und es ist schön kompakt zusammengefasst.

Grundlegendes zum Schwerbehindertenausweis und dessen Nachteilsausgleichen:

viewtopic.php?f=3&t=635

Informationen zur Erwerbsminderungsrente und Begutachtung:

viewtopic.php?p=4436#p4436

Zusammenfassung von K-o-R-Links zum Thema Begutachtung:

viewtopic.php?p=6874#p6874

ALG 1 nach § 125 SGB III (Nahtlosigkeitsregelung)
(NEU: § 145)

viewtopic.php?f=7&t=224

Wichtig zu wissen, da Behörden und Co Anträge gerne ablehnen:

http://www.REHAkids.de/phpBB2/viewtopic ... 44#1244244 (der 3. Beitrag)

http://www.bvkm.de/dokumente/pdf/Presse ... aerung.pdf

Das, was darin an Hindernissen genannt ist, trifft genauso auf unsereiner zu und ich habe es ausnahmslos alles schon ein- oder mehrmals erlebt, in eigener Sache und in Sachen meines autistischen Sohnes.

Deshalb Ablehnungen nie einfach so hinnehmen, Ihr habt Rechte! :lesen:

Rechtsmittel im Sozialrecht:


viewtopic.php?f=3&t=614&start=10

Einsichtsrecht in Patientenunterlagen und Akteneinsicht im Sozialrecht:


viewtopic.php?f=3&t=600

Musterbriefe-Thread:

viewtopic.php?f=3&t=613

Hier

http://www.REHAkids.de/phpBB2/ftopic71478.html

geht es zwar um behinderte Kinder, aber manches lässt sich genauso für Erwachsene nutzen.
Es sind dort noch wesentlich mehr Musterbriefe enthalten, als die im ersten Beitrag verlinkten, die sind da noch nicht eingearbeitet.

Und niemals mit irgendwelchen unklaren Aussagen von Krankenkasse und Behörden zufrieden geben, immer nach der konkreten Rechtsgrundlage fragen, auf der diese Aussagen beruhen! Oft sind sie nämlich falsch und rechtswidrig, das dient der Abschrecken des Antragsteller, weil der sich in der Regel nicht auskennt. Leider haben sie damit oft Erfolg. :Wut:
Man muss halt wissen, wie das läuft und dass man sich zur Wehr setzen kann und muss, um nicht benachteiligt zu sein.

Am besten bei anstehenden Sachen immer im Forum fragen, in der Regel bekommt man fast immer den richtigen Rat. Zwar sind die Leistungssträger zur Auskunft, Beratung und Aufklärung verpflichtet, aber sie tun es oft nicht, man muss das einfordern und die Aussagen hinterher überprüfen, ob es stimmt.

Auskunftspflicht der Sozialleistungssträger:

viewtopic.php?f=3&t=598

Liebe Grüße

Annette

Re: Rechtsmittel im Sozialrecht

Verfasst: So 16. Feb 2014, 21:49
von Amethyst
Im http://forum.onlyme-aktion.org/ gefunden und vom Autor Landei die Erlaubnis bekommen, das hier hochzuladen:

Klage beim Sozialgericht
Infoblatt Klage beim Sozialgericht.pdf
(153.2 KiB) 240-mal heruntergeladen