Re: Rechtsmittel im Sozialrecht
Verfasst: Sa 8. Jan 2011, 11:29
Hallo!
Ich habe noch eine Ergänzung zum Thema:
Für die Entscheidung des Widerspruchs gibt es drei Möglichkeiten:
1. Ablehnungsbescheid: das bedeutet, dass der Widerspruch abgewiesen wird, der Widerspruch also keinen Erfolg hatte.
2.Teilabhilfebescheid: dem Widerspruch wurde teilweise stattgegeben, z.B. der GdB wurde erhöht, aber das beantragte Merkzeichen wurde wieder abgelehnt
3. Abhilfebescheid: dem Widerspruch wurde im vollem Umfang stattgegeben, so war es z.B. bei mir mit einer zunächst abgelehnten Maßnahme zur medizinischen Rehabilitation
http://www.gesetze-im-internet.de/sgg/__85.html
§ 85
(1) Wird der Widerspruch für begründet erachtet, so ist ihm abzuhelfen.
(2) Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, erlässt den Widerspruchsbescheid
1. die nächsthöhere Behörde oder, wenn diese eine oberste Bundes- oder eine oberste Landesbehörde ist, die Behörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat,...
Die nächsthöhere Behörde sind die in den einzelnen Bundesländern existierenden zentralen Widerspruchsstellen die Landesversorgungsämter.
Liebe Grüße
Annette
Ich habe noch eine Ergänzung zum Thema:
Für die Entscheidung des Widerspruchs gibt es drei Möglichkeiten:
1. Ablehnungsbescheid: das bedeutet, dass der Widerspruch abgewiesen wird, der Widerspruch also keinen Erfolg hatte.
2.Teilabhilfebescheid: dem Widerspruch wurde teilweise stattgegeben, z.B. der GdB wurde erhöht, aber das beantragte Merkzeichen wurde wieder abgelehnt
3. Abhilfebescheid: dem Widerspruch wurde im vollem Umfang stattgegeben, so war es z.B. bei mir mit einer zunächst abgelehnten Maßnahme zur medizinischen Rehabilitation
http://www.gesetze-im-internet.de/sgg/__85.html
§ 85
(1) Wird der Widerspruch für begründet erachtet, so ist ihm abzuhelfen.
(2) Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, erlässt den Widerspruchsbescheid
1. die nächsthöhere Behörde oder, wenn diese eine oberste Bundes- oder eine oberste Landesbehörde ist, die Behörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat,...
Die nächsthöhere Behörde sind die in den einzelnen Bundesländern existierenden zentralen Widerspruchsstellen die Landesversorgungsämter.
Liebe Grüße
Annette