Entbindung von der Schweigepflicht ein Muss?
Verfasst: Do 10. Jun 2010, 22:26
Hallo!
Mitwirkungspflicht *klick*
Ich poste Nachfolgendes auf Bitten von Boo, es geht darum, ob man verpflichtet ist, gegenüber der Krankenkasse eine Entbindung vom der Schweigepflicht zu erteilen.
Klartext des Bundesdatenschützers:
1. Krankenkassen dürfen keine Sozialdaten erheben, dazu ist nur ein Arzt des MDK befugt.
2. Krankenkassen dürfen auch keine Unterlagen mit personenbezogenen Daten des Patienten oder gar Krankenakten bekommen oder diese für eigene Zwecke anfordern.
3. Fragen des MDK, die über Tatsachenfeststellungen hinausgehen, insbesondere Mutmaßungen und Werturteile, müssen nicht beantwortet werden.
4. Pauschalierte Fragen nach dem persönlichen/familiären und sozialen Umfeld des zu Untersuchenden und solche vom Einzelfall (scheinbar) losgelöste Fragen müssen nicht beantwortet werden.
5. Auskünfte an den Medizinischen Dienst dürfen nur in einem verschlossenen, an den MDK adressierten und entsprechend gekennzeichneten Umschlag versandt werden.
und hier der Link dazu http://www.kassenarzt.de/index.php?pVId ... 618&page=1
Das hat mir doch keine Ruhe gelassen, dass ich der KK gegenüber verpflichtet bin,
eine Schweigepflichtsentbindung zu unterzeichnen...
Liebe Grüße
Annette
Mitwirkungspflicht *klick*
Ich poste Nachfolgendes auf Bitten von Boo, es geht darum, ob man verpflichtet ist, gegenüber der Krankenkasse eine Entbindung vom der Schweigepflicht zu erteilen.
Klartext des Bundesdatenschützers:
1. Krankenkassen dürfen keine Sozialdaten erheben, dazu ist nur ein Arzt des MDK befugt.
2. Krankenkassen dürfen auch keine Unterlagen mit personenbezogenen Daten des Patienten oder gar Krankenakten bekommen oder diese für eigene Zwecke anfordern.
3. Fragen des MDK, die über Tatsachenfeststellungen hinausgehen, insbesondere Mutmaßungen und Werturteile, müssen nicht beantwortet werden.
4. Pauschalierte Fragen nach dem persönlichen/familiären und sozialen Umfeld des zu Untersuchenden und solche vom Einzelfall (scheinbar) losgelöste Fragen müssen nicht beantwortet werden.
5. Auskünfte an den Medizinischen Dienst dürfen nur in einem verschlossenen, an den MDK adressierten und entsprechend gekennzeichneten Umschlag versandt werden.
und hier der Link dazu http://www.kassenarzt.de/index.php?pVId ... 618&page=1
Das hat mir doch keine Ruhe gelassen, dass ich der KK gegenüber verpflichtet bin,
eine Schweigepflichtsentbindung zu unterzeichnen...
Liebe Grüße
Annette