Informationen zur Erwerbsminderungsrente und Begutachtung

Was will krank-ohne-rente bezwecken, was wollen wir erreichen?
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stadtpflanze
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Merkblatt zum Gutachtertermin

Ungelesener Beitrag von stadtpflanze » Sa 8. Mai 2010, 07:24

dieses Merkblatt mit vielen Tipps zur Vorbereitung und zum Verhalten beim Gutachter ist -so finden wir- sehr wichtig!
Deshalb noch mal hier:

Merkblatt Gutachtertermin
Zuletzt geändert von Amethyst am So 30. Dez 2018, 18:42, insgesamt 1-mal geändert.
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Nette Grüße von der Stadtpflanze
Aufgeben??
Bild ... ich doch nicht
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Re: Merkblatt zum Gutachtertermin

Ungelesener Beitrag von Amethyst » Do 10. Jun 2010, 18:53

Hallo!

Ergänzend dazu:

viewtopic.php?p=4113#p4113

Liebe Grüße

Annette
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren. (Bertolt Brecht)

Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht (Bertolt Brecht)

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Informationen zur Erwerbsminderungsrente und Begutachtung

Ungelesener Beitrag von Amethyst » Do 10. Jun 2010, 22:18

Hallo!

Wenn jemand einen Antrag auf Erwerbsminderungrente stellen will bzw. muss, weiß er in der Regel nicht, was auf ihn zukommt, wie das alles rechtlich ist, was zu beachten ist, es fällt schwer, die Formulare auszufüllen...

Ich möchte deshalb einige grundlegende Informationen und Links zur Thematik zusammenfassen, um einen Überblick zu geben.

Das Renten-ABC

Über 150 Fachbegriffe
> Was steckt hinter den Begriffen?
> Welche weiteren Informationen Sie erhalten können

Von Altersgrenze bis Zeitrente-Das Rentenlexikon

Merkblatt Das Rentenantragsverfahren

Erwerbsminderungsrenten

Erwerbsminderungsrente - Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Die Rentenversicherung-Verlässlicher Partner von Anfang an (naja, wohl nicht immer, sonst wären wir nicht hier) Da ist auch ein Kapitel zur EM-Rente drin.

Erwerbsminderungsrente-Das Netz für alle Fälle

Reha und Rente für schwerbehinderte Menschen

Rentner und ihre Krankenversicherung

Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner

Erwerbsminderungsrentner-soviel können Sie dazuverdienen

Rente und Scheidung (Versorgungsausgleich)

Wichtig zu wissen ist, dass die Gesetzliche Rentenversicherung wie alle Versicherungsträger laut zur Aufklärung, Beratung und Auskunft verpflichtet ist.

Auskunftspflicht

Adressen von Beratungsstellen, Gemeinsame Reha-Service-Stellen sowie Versichertenberater und Versichertenälteste, in der Nähe, wo man sich beraten lassen kannst, findet man hier:

Suche nach Auskunfts- und Beratungsstellen und Versichertenberatern/-ältesten

kostenloses Servicetelefon

Online-Terminvereinbarung

Welcher Versicherungsträger ist zuständig

Kommunikation mit der DRV

Wenn man wissen möchte, ob man die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente erfüllt und wie hoch die Brutto-Rente in etwa sein wird, kann man bei der DRV eine Renteninformation anfordern.

Die Renteninformation-Mehr wissen

Konto-Information

Man kann den Antrag auch direkt in einer Geschäftsstelle stellen, mir hat der Sachbearbeiter die Fragen vorgelesen, die Antworten gleich am PC eingegeben und den Antrag dann sofort online nach Berlin geschickt, ein Formular über meine Beschäftigungsverhältnisse musste ich dann noch nachreichen.

Es ist sinnvoll, zum Termin alle Versicherungsunterlagen mitzunehmen, auch wenn die das im Prinzip alles im Computersystem haben.

Antragsformulare Komplettpaket Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit einschließlich Krankenversicherung der Rentner

Verkürzter Antrag auf Versichertenrente (Weitergewährungsantrag)

Online-Dienste

Antrag online stellen

In der Regel wird man während des Rentenverfahrens zu mindestens einem Gutachter geschickt. Leider läuft es dort oft nicht so, wie es sollte, deshalb ist es sinnvoll, vorher zu wissen, was einen ungefähr erwarten könnte und dort nicht ganz unvorbereitet hinzugehen.

Merkblatt für den behandelnden oder Hausarzt

Auf S. 5 steht was Interessantes:

Sollte eine Begutachtung bevorstehen, ist es oftmals zweckmäßig etwa 1 bis 3 Tage vor dem Gutachtenstermin vom Haus- oder behandelnden Arzt den momentanen Gesundheitszustand feststellen zu lassen. Unmittelbar nach dem Gutachtenstermin sollte der momentane Gesundheitszustand nochmals festgestellt werden, wenn eine Verschlechterung eingetreten wäre. Oftmals ist ein Gutachtenstermin anstrengend und der momentane Gesundheitszustand wird durch den Gutachtenstermin verschlimmert.

Diese Verschlimmerung sollte ärztlich festgehalten werden, weil dies ein Argument im Rentenverfahren darstellt. Verschlechtert sich durch einen Gutachtenstermin der Gesundheitszustand, kann man davon ausgehen, dass sich der Gesundheitszustand durch eine Erwerbstätigkeit ebenfalls verschlechtern wird. Dies lässt darauf schließen, dass eine Erwerbstätigkeit nur noch auf Kosten der Restgesundheit stattfinden könnte. Eine Erwerbstätigkeit auf Kosten der Restgesundheit darf nicht sein und dies würde auf die Notwendigkeit der Zahlung einer Erwerbsminderungsrente hindeuten.


Zusammenfassung von K-o-R-Beiträgen zum Thema Begutachtung

Begutachtung von Schmerzen

Merkblatt Gewährung öffentlicher Leistungen wegen gesundheitlicher Einschränkungen

Verhalten beim Gutachter Merkblatt für Invaliditäts- und Rentenangelegenheiten

Leitlinien zur Sozialmedizinischen Beurteilung diverser Erkrankungen zum Download

Der ärztliche Reha-Entlassungsbericht (bei mir war er rentenrelevant, galt als Gutachten)

Das ärztliche Gutachten für die gesetzlicher Rentenversicherung-Hinweise zur Begutachtung

Es ist nicht leicht, Erwerbsminderungsrente zu bekommen, aber lasst Euch nicht einschüchtern und abwimmeln, wehrt Euch bei Ablehnung! Dazu bitte auch mal hier http://www.krank-ohne-rente.de/viewtopi ... 6426#p6426 das blau geschriebene lesen!

"Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren. " (Bertold Brecht)

Welche Möglichkeiten man rechtlich hat, gegen Ablehnungsbescheide vorzugehen, werde ich demnächst posten, bin noch am Recherchieren und Formulieren und noch nicht ganz fertig.

Liebe Grüße

Annette
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Volle EM-Rente gibt's künftig erst mit 65

Ungelesener Beitrag von stadtpflanze » Mo 21. Jun 2010, 12:30

21.06.2010
Die Anhebung der Altersgrenzen ab 2012 wirkt sich auch auf Frührentner und Angehörige von Verstorbenen aus.

Bad Homburg (sth). Dass die Altersrente künftig bis zum 67. Lebensjahr auf sich warten lässt, ist inzwischen weitgehend bekannt. Weit weniger Menschen wissen jedoch, dass die neuen gesetzlichen Regeln nicht nur für Altersrenten gelten, sondern auch für Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten.

Was geschieht künftig mit mir, wenn ich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann?

Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, genießt wie bisher den Schutz der gesetzlichen Rentenversicherung. Denn bei den Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente ändert sich nichts. Geändert hat sich jedoch die Altersgrenze, ab der es künftig die ungekürzte Erwerbsminderungsrente gibt. Diese Altersgrenze wird ab 2012 schrittweise angehoben, und zwar von bisher 63 auf 65 Jahre (hier der Link mit dem kompletten Artikel:ihre-vorsorge.de). Wer früher auf eine Erwerbsminderungsrente angewiesen ist, kann sie auch weiterhin vorzeitig bekommen. Er muss dafür allerdings Abzüge von seiner Rente in Kauf nehmen - im Höchstfall 10,8 Prozent.

Quelle: ihre-vorsorge.de
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Re: Informationen zur Erwerbsminderungsrente/Begutachtung

Ungelesener Beitrag von Amethyst » Di 22. Jun 2010, 12:23

Hallo!
Welche Möglichkeiten man rechtlich hat, gegen Ablehnungsbescheide vorzugehen, werde ich demnächst posten...
Erledigt. Bild

Rechtsmittel im Sozialrecht

Liebe Grüße

Annette
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