Beitrag von Doppeloma:
Nun hat der Betrieb ja auf das Direktionsrecht verzichtet und ich werde sicher noch einen Versuch starten.
Das mit dem "Direktionsrecht" hat mit dem Anspruch auf die Auszahlung von Urlaubsansprüchen nichts zu tun.
Ich schau mal ob ich dafür mal irgendwo eine verständliche Definition finde.
Bisher sehe ich das so, dass dieser Verzicht der Firmen "auf das Direktionsrecht" eigentlich NUR "pro forma" erfolgt, damit die Zahlung von ALG während weiterem Fortbestehen eines Arbeitsvertrages überhaupt möglich ist.
Wie wir ja schon festgestellt haben ist die "
Bereitschaft der Vermittlung zur Verfügung zu stehen", unbedingte Voraussetzung für die Zahlung von ALG I.
So wiedersinnig das im Falle der Aussteuerung durch die KK auch ist, es ist nun mal so.
Deshalb
MUSS man sich ja auch "im Rahmen der gesundheitlichen Möglichkeiten" dem Arbeitsmarkt zur Verfügung halten und sei dieser "Rahmen" noch so gering.
Der zweite "Unsinn" ist natürlich die Tatsache, dass es häufig noch einen bestehenden Arbeitsvertrag gibt und man diesem AG gegenüber weiterhin AU geschrieben bleibt.
Die Aufnahme einer neuen/anderen Beschäftigung wäre also (eigentlich!!!) gar nicht möglich und bereits die "Vermittlungs-Bemühungen" der AfA (eigentlich!!!) rechtwidrig, denn der "Kunde" hat ja Arbeit und ist KRANK.
Wäre er NICHT mehr krank, müßte er sofort seine Arbeit im alten Betrieb wieder aufnehmen (unabhängig davon ob das gesundheitlich noch geht oder nicht!), denn es gibt IMMER NOCH einen gültigen Arbeitsvertrag!
Um diese merkwürdige Konstellation etwas abzumildern "verzichtet der aktuelle Betrieb auf das Direktionsrecht", was NUR bedeutet, dass man sich trotz des alten Arbeitsvertrages einen anderen Arbeitgeber suchen (über die AfA vermitteln lassen) kann, ohne deswegen Ärger mit der alten Firma zu bekommen.
So nach dem Motto: "Ach, bei uns bist du schon ewig krank, aber woanders kannst du arbeiten, komisch?!?!"
Der bestehende Arbeitsvertrag KANN aber dann trotzdem, NUR entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen BEENDET werden, der löst sich deshalb nicht einfach "in Luft auf"
Das "Direktionsrecht" ist also eher eine "theoretische Größe", die an der aktuellen Rechtmäßigkeit und dem Bestand des (ruhenden) Arbeitsvertrages überhaupt nichts ändert.
BEENDET ist jedes Dauer-Arbeitsverhältnis erst nach Kündigung (durch einen der Vertragspartner)/Aufhebung (im gegeseitigen Einvernehmen!) oder "automatisch" bei Übergang in eine dauerhafte EM- oder Altersrente,
falls es genau so im Arbeitsvertrag drinsteht.
"Von alleine" enden ansonsten nur zeitlich komplett begrenzte Arbeitverträge.
Liebe Grüße von der Doppeloma
