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MUSTER-Antrag auf ALGI nach Aussteuerung !!!

Verfasst: Di 3. Mai 2011, 23:35
von Doppeloma
Hallo Ihr Lieben :smile:

da wir in letzter Zeit sehr viele User haben, die sich mit der AfA nach der Aussteuerung aus dem Krankengeld herumschlagen müssen, erlaube ich mir mal, hier einen kleinen Wegweiser zum Antrag auf ALGI einzustellen :ic_up:

Die liebe @Verelda :Bussi: hatte mir vor einiger Zeit mal ihr Blanko-Formular (in Kopie) zur Verfügung gestellt und ich habe das jetzt mal als Ausfüll-Muster vorbereitet, es handelt sich um das aktuell gültige Formular, leider ist es NICHT möglich sich dieses Original-Formular (über die AfA Homepage) selber zu beschaffen.
Muster-Antrag ALGI -2011.pdf
(1.53 MiB) 21133-mal heruntergeladen
Damit es besser läuft beim Ausfüllen, hier Domas ganz private Ausfüll-Anleitung :grinser: , SO hat es jedenfalls bei UNS funktioniert, es gab KEINE Rückfragen oder Beanstandungen und wir wurden auch BEIDE brav zum Amtsarzt geschickt, BEVOR wir je irgendeinen "Vermittler" zu Gesicht bekamen.

DASS es (auch) SOOO läuft KANN ich natürlich niemandem garantieren, aber zumindest könnt ihr einige (möglicherweise fatale!) Fehler beim Antrag ausfüllen schon mal vermeiden :ic_up:

ALGI- Antrag bei Aussteuerung aus dem Krankengeld (ALG nach § 145 SGB III)

Bitte Gesetzes-Änderungen ab dem 01.04.2012 beachten, das SGB III wurde überarbeitet und ergänzt, § 125 und § 117 haben jetzt ANDERE INHALTE, die Abläufe NACH der Aussteuerung haben sich jedoch grundsätzlich NICHT geändert !!!

Hier also ein paar Infos, WIE dieser Antrag im Falle der Aussteuerung aus dem Krankengeld ausgefüllt werden sollte!

Es gibt leider KEINEN speziellen Antrag für Ausgesteuerte, darum BITTE auf die folgenden Hinweise achten !!!

Bei Arbeitslosmeldung wird allgemein von der AfA das Datum der ersten Meldung eingetragen (auch telefonische Meldung ist inzwischen möglich !).

Bei ggf. mit Wirkung zum, sollte DAS Tages-DATUM nach der Aussteuerung drinstehen!!!

Das ist der erste Tag mit Anspruch auf ALGI, der KANN sich (z.B.) durch eine „überschneidende“ Reha-Maßnahme noch verschieben, dann kommt das Datum nach dem Reha-Ende da rein.

Die Felder mit Name und Adresse sind meist schon von der AfA ausgefüllt, wenn man den Antrag dort bekommt, leider KANN man diesen Antrag NICHT aus dem Internet herunterladen, so wird man gezwungen sich den persönlich bei der AfA abzuholen!

Die Angaben zu RV-Nummer und die Kontodaten dürften kein Problem darstellen.

Zu beachten sind besonders die Eintragungen bei Punkt 2a, da MUSS JA angekreuzt werden, sonst steht man dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und hat KEINEN Anspruch auf ALG!

Bei Punkt 2b und Punkt 2c muss jeder selbst WISSEN was zutreffend ist, in der Regel dürfte NEIN zutreffen!

Besonders WICHTIG sind die Eintragungen in Punkt 2d und Punkt 2e

Hier wird bereits die erste „Weiche“ für die (notwendige!) Untersuchung beim Amtsarzt gestellt und (im Prinzip) der Hinweis auf die Aussteuerung und die weiter bestehende AU gegeben, das ist KEIN Problem, deshalb hat man ja Anspruch auf ALG nach § 125 SGBIII (wegen Fortbestehen der Leistungseinschränkungen!!!)!!!

In Punkt 2d also JA ankreuzen und als Datum für die AU den ursprünglichen Beginn der (aktuellen) AU eintragen und BIS „weiterhin", denn die AU ist eben (durch die Aussteuerung) NICHT beendet mit Beginn der ALG-Zahlung, es gibt SB bei der AfA, die das einfach selber SO (Datum der Aussteuerung ist dann BIS) eintragen, das ist aber NICHT korrekt!

Damit wird ja suggeriert, dass man nun plötzlich (nach der Aussteuerung) gar nicht mehr krank sei, dem ist aber NICHT so, auch wenn die AfA dann KEINE AU-Meldung mehr auf dem Tisch haben will, seid IHR WEITER KRANK!!!

Darum kommt auch in den Punkt 2e ebenfalls bei JA ein Kreuz und zusätzlich ein Kreuz bei „Gesundheitliche Gründe",

damit bekundet ihr auch gleichzeitig eure Bereitschaft NACH einer ärztlichen Untersuchung (und somit Feststellung eurer Restleistungsfähigkeit!!!) dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen!!!

DAS ist im Prinzip der WICHTIGSTE Punkt überhaupt, denn DAVON hängt oft das Weitere Vorgehen bei der AfA ab, ich denke mal, dass an dieser Stelle die meisten Fehler gemacht werden, leider auch oft von den SB!!!

Bei Punkt 2f wird deshalb auch NEIN angekreuzt, denn die Einschränkungen HABEN einen zwingenden (gesundheitlichen!!!) Grund!!!

Punkt 2g wird GAR NICHT ausgefüllt, einfach OFFEN LASSEN !!!

Ob ihr euch zutraut noch Vollzeit zu arbeiten oder nicht spielt an dieser Stelle KEINE Rolle, DAS wird ja erst durch die ärztliche Untersuchung festgestellt, einen eventuell noch vorhandenen Arbeitsplatz solltet ihr „gedanklich“ beim Ausfüllen des Antrages beiseite lassen, das erfährt (weiß) die AfA ja schon (durch die Lohnbescheinigung vom AG !!!).

Die nächsten Punkte sind wieder einfacher, bei den meisten Fragen weiß jeder selber am Besten WAS auf ihn zutrifft, oft reicht es das NEIN anzukreuzen, ansonsten eben die zutreffenden Eintragungen vornehmen.

In Punkt 3b habe ich (an erster Stelle!) mein bestehendes Arbeitsverhältnis eingetragen (von XXX bis laufend) und davor die Krankengeld-Zahldauer.

Bei Punkt 4 habe ich Angaben zur Reha-Maßnahme gemacht, da ich nicht interessiert war, dass die AfA von mir einen Reha-Antrag erwartet, da KÖNNTE man aber auch (z.B.) einen laufenden EM-Renten-Antrag eintragen, beantragt am XX.XX.XXXX, für die Zeit ab ????

Die restlichen Fragen (zu Kindern /SV-Pflichtversicherungen) sollten wieder problemlos zu beantworten sein und damit ist es GESCHAFFT !!!

Bei Fragen, WIE IMMER, EINFACH FRAGEN !!!

Viel ERFOLG und liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:

Re: MUSTER-Antrag auf ALGI nach Aussteuerung !!!

Verfasst: Fr 21. Okt 2011, 02:13
von Doppeloma
Wichtige Ergänzung betreffend ärztlicher Dienst (Amtsarzt) AfA

Aus gegebenem Anlaß setze ich diese Info mal DIREKT HIER DAZU.

Aktuell wird SEHR intensiv (leider AUCH mit unlauteren/ungesetzlichen Mitteln /Behauptungen) durch die AfA darauf gedrängt, Gesundheitsfragebögen und Schweigepflichtentbindungen für die (angebliche) Untersuchung beim ärztlichen Dienst der AfA auszufüllen und zu unterschreiben.

Hier wird oft einfach behauptet, man sei verpflichtet dies zu tun, sonst bekäme man KEIN ALG (nach der Aussteuerung), es wurde auch schon gedroht, dass die Antragsbearbeitung erst NACH Unterschrift auf diese Gesundheitsunterlagen erfolgen würde und man seiner "Mitwirkungspflicht" nachkommen MÜSSE.

Hier ist der aktuelle Leitfaden der AfA dazu verlinkt, eine der wichtigsten Informationen daraus besagt, dass es absolut FREIWILLIG ist diese Unterlagen auszufüllen und zu unterschreiben :aha: :aha: :aha:

Zitat

SGB II + SGB III - Praxisleitfaden zur Einschaltung des Ärztlichen Dienstes

SP II 3 - 1903.1/1918.2/1920.1/5014.2/5014.3/5377.1/5377.3/5377.6/
5391.4/5391.5/5391.6/6013.4/6013.5/6018.5/7026/71119/71125/71144/9040
II-1203.4.1/II-1203.4.2/II-1203.4.3

Stand: September 2011

8

Der Kundin/dem Kunden muss bewusst sein, dass das Ausfüllen des Gesundheitsfragebogens und der Schweigepflichtentbindungen sowie das Überlassen medizinischer Unterlagen auf freiwilliger Basis erfolgt und dass ihre/seine Angaben und Unterlagen ausschließlich vom ÄD eingesehen und ausgewertet werden. Ein sorgfältig ausgefüllter Gesundheitsfragebogen soll dazu beitragen, unnötige Doppeluntersuchungen bzw. Doppelbegutachtungen zu ver-meiden und das Begutachtungsverfahren zu beschleunigen.
Die dem Gesundheitsfragebogen beigefügten Schweigepflichtentbindungen sind zur Beiziehung medizinischer Unterlagen von behandelnden Ärztinnen und Ärzten oder Kliniken unumgänglich. Die Kundin/der Kunde wird gebeten, den Gesundheitsfragebogen komplett auszufüllen und die entsprechenden Schweigepflichtentbindungen –

Zitat ENDE (die farbigen Hervorhebungen sind von mir)

QUELLE

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... lage-1.pdf

Leider findet dieser Leitfaden eher KEINE Anwendung in den Gesprächen der SB mit den (ausgesteuerten) Kunden der AfA, es erfolgt KEINE (rechtskonforme) Information dazu, dass man diese Unterlagen ausfüllen KANN aber NICHT MUSS.

Die Unterschrift auf Unterlagen die absolut FREIWILLIG sind
unterliegt NIEMALS der Mitwirkungspflicht.
:lesen: :lesen: :lesen:

Selbstverständlich kann und muss jeder selbst entscheiden, ob er diese Unterlagen VOR einem Termin beim Amts-Arzt der AfA an den Med. Dienst weiterleiten läßt oder nicht, DANN aber NUR im verschlossenen Umschlag.

Denn einen Sachbearbeiter der AfA (auch des Jobcenter) gehen medizinische Daten NICHTS, aber auch GAR NICHTS an. :lesen: :lesen: :lesen: :lesen: :lesen: :lesen: :lesen: :lesen:

Inden meisten Fällen erfolgt dann ein Gutachten NACH AKTENLAGE (eine persönliche UNtersuchung findet also GAR NICHT statt) und FÜR diese AKTENLAGE hat man mit diesen Unterlagen dann SELBER gesorgt.

Wer noch weitere Fragen dazu hat, bitte unbedingt melden BEVOR er da fatale Fehler macht, bei Bedarf auch gerne per PN.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm: