"Fachanwalt für ..."

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k@lle
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"Fachanwalt für ..."

Ungelesener Beitrag von k@lle » Sa 25. Dez 2010, 13:04

1. "Fachanwalt für ..."

Die Bezeichnung Fachanwalt wird von den Rechtsanwaltskammern vergeben, in denen jeder Rechtsanwalt zwingend Mitglied ist.

Der Titel Fachanwalt ist vergleichbar mit einer Zusatzausbildung. Er zeigt, dass der Anwalt auf einem bestimmten Gebiet besondere zusätzliche Kenntnisse hat. Immer mehr Anwälte wählen diesen Weg der Spezialisierung: über 16% der Anwälte tragen einen Fachwaltstitel.

Derzeit werden folgende Fachanwaltsbezeichnungen vergeben:

* Fachanwalt für Arbeitsrecht
* Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
* Fachanwalt für Erbrecht
* Fachanwalt für Familienrecht
* Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
* Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
* Fachanwalt für Informationstechnologierecht
* Fachanwalt für Insolvenzrecht
* Fachanwalt für Medizinrecht
* Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
* Fachanwalt für Sozialrecht
* Fachanwalt für Steuerrecht
* Fachanwalt für Strafrecht
* Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht
* Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
* Fachanwalt für Verkehrsrecht
* Fachanwalt für Versicherungsrecht
* Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Um Fachanwalt zu werden, muss der Anwalt einen Fachanwaltslehrgang besuchen. Der zeitliche Umfang dieses Lehrgangs muss mindestens 120 Stunden betragen. Ausserdem müssen Klausuren ("Klassenarbeiten") geschrieben und bestanden werden, in denen der Lehrstoff abgefragt wird.

Außerdem muss der Rechtsanwalt nachweisen, dass er in den letzten drei Jahren in "seinem" Fachgebiet eine bestimmte Anzahl von Fällen (je nach Rechtsgebiet zwischen 50 und 120 Fällen) selbständig bearbeitet hat. Die Anwaltskammer kann auch die Vorlage von anonymisierten Akten verlangen.

Um den Fachanwaltstitel behalten zu dürfen, muss der Fachanwalt in der Folge jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung teilnehmen.

Weiterführende Links:
Fachanwaltsordnung mit den Beschlüssen zur Aufnahme der neuesten Fachanwaltstitel, nichtamtliche Fassung (Deutsche Anwalts Akademie) anwaltakademie.de
Weitere Informationen rund um den Fachanwaltstitel (P. Abraham / fachanwa.lt)
www.fachanwa.lt
2. Tätigkeits- und Interessenschwerpunkte

Anwälte konnten bis 2005 gemäß ihrer Berufsordnung Tätigkeits- und Interessenschwerpunkte angeben. Als Tätigkeitsschwerpunkte durften nur solche Rechtsgebiete angegeben werden, in denen der Rechtsanwalt nachhaltig mindestens zwei Jahre tätig war - eine Überprüfung gab es aber nicht. Interessenschwerpunkte besagten lediglich, daß der Rechtsanwalt sich für das Rechtsgebiet interessiert hat. Darauf, ob er tatsächlich in diesem Rechtsgebiet tätig war, kam es nicht an.

Seit 2005 sind die Regelungen zur Angaben von Schwerpunkten liberalisiert. Rechtsanwälte dürfen demnach Teilbereiche ihrer Tätigkeit nur dann benennen, wenn sie über entsprechende Kenntnisse verfügen. Eine Überprüfung dieser Voraussetzungen findet nach wie vor nicht statt.
3. Mitgliedschaft in Vereinen, Arbeitsgemeinschaften, ...

Alle Rechtsanwälte sind Zwangsmitglieder in den Rechtsanwaltskammern, vergleichbar etwa mit Handelskammern. Neben dieser gibt es als Konkurrenz den privaten DeutschenAnwaltVerein (DAV). Der DAV organisiert auch Arbeitsgemeinschaften zu bestimmten Themen. So beispielsweise für Verkehrsrecht, Familienrecht, Anwaltsmanagement u.s.w. In diesen Arbeitsgemeinschaften finden Diskussionen unter den Mitgliedern, Vorträge und Fortbildungsveranstaltungen statt.
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Miko
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Re: "Fachanwalt für ..."

Ungelesener Beitrag von Miko » Sa 25. Dez 2010, 13:36

Sehr interessant. :ic_up: :ic_up: :ic_up:
Gruß
Miko

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Re: "Fachanwalt für ..."

Ungelesener Beitrag von k@lle » Di 26. Feb 2013, 08:03

Anwaltsuche

Stiftung Warentest:
Anwaltauskunft des DAV schneidet positiv ab

Berlin (DAV). In ihrer Ausgabe vom 19. Februar 2013 beschäftigt sich die Zeitschrift Finanztest der Stiftung Warentest mit dem Thema „Anwaltssuche: Der beste Weg zum Anwalt“. Dabei werden verschiedene Anwaltssuchportale miteinander verglichen. Die Deutsche Anwaltauskunft, der Suchdienst des Deutschen Anwaltvereins (DAV), gehört dabei zu den Testsiegern und wird an erster Stelle benannt. Das Fazit der Tester: „Große und übersichtliche Seite mit vielfältigen Suchmöglichkeiten“. Unter anwaltauskunft.de fanden die Redakteure zu den einzelnen Suchanfragen die meisten Anwältinnen und Anwälte aller Suchportale

http://anwaltauskunft.de/
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