dieses Merkblatt mit vielen Tipps zur Vorbereitung und zum Verhalten beim Gutachter ist -so finden wir- sehr wichtig!
Deshalb noch mal hier:
Merkblatt Gutachtertermin
Informationen zur Erwerbsminderungsrente und Begutachtung
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Merkblatt zum Gutachtertermin
Zuletzt geändert von Amethyst am So 30. Dez 2018, 18:42, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Merkblatt zum Gutachtertermin
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren. (Bertolt Brecht)
Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht (Bertolt Brecht)
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Informationen zur Erwerbsminderungsrente und Begutachtung
Hallo!
Wenn jemand einen Antrag auf Erwerbsminderungrente stellen will bzw. muss, weiß er in der Regel nicht, was auf ihn zukommt, wie das alles rechtlich ist, was zu beachten ist, es fällt schwer, die Formulare auszufüllen...
Ich möchte deshalb einige grundlegende Informationen und Links zur Thematik zusammenfassen, um einen Überblick zu geben.
Das Renten-ABC
Über 150 Fachbegriffe
> Was steckt hinter den Begriffen?
> Welche weiteren Informationen Sie erhalten können
Von Altersgrenze bis Zeitrente-Das Rentenlexikon
Merkblatt Das Rentenantragsverfahren
Erwerbsminderungsrenten
Erwerbsminderungsrente - Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Die Rentenversicherung-Verlässlicher Partner von Anfang an (naja, wohl nicht immer, sonst wären wir nicht hier) Da ist auch ein Kapitel zur EM-Rente drin.
Erwerbsminderungsrente-Das Netz für alle Fälle
Reha und Rente für schwerbehinderte Menschen
Rentner und ihre Krankenversicherung
Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner
Erwerbsminderungsrentner-soviel können Sie dazuverdienen
Rente und Scheidung (Versorgungsausgleich)
Wichtig zu wissen ist, dass die Gesetzliche Rentenversicherung wie alle Versicherungsträger laut zur Aufklärung, Beratung und Auskunft verpflichtet ist.
Auskunftspflicht
Adressen von Beratungsstellen, Gemeinsame Reha-Service-Stellen sowie Versichertenberater und Versichertenälteste, in der Nähe, wo man sich beraten lassen kannst, findet man hier:
Suche nach Auskunfts- und Beratungsstellen und Versichertenberatern/-ältesten
kostenloses Servicetelefon
Online-Terminvereinbarung
Welcher Versicherungsträger ist zuständig
Kommunikation mit der DRV
Wenn man wissen möchte, ob man die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente erfüllt und wie hoch die Brutto-Rente in etwa sein wird, kann man bei der DRV eine Renteninformation anfordern.
Die Renteninformation-Mehr wissen
Konto-Information
Man kann den Antrag auch direkt in einer Geschäftsstelle stellen, mir hat der Sachbearbeiter die Fragen vorgelesen, die Antworten gleich am PC eingegeben und den Antrag dann sofort online nach Berlin geschickt, ein Formular über meine Beschäftigungsverhältnisse musste ich dann noch nachreichen.
Es ist sinnvoll, zum Termin alle Versicherungsunterlagen mitzunehmen, auch wenn die das im Prinzip alles im Computersystem haben.
Antragsformulare Komplettpaket Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit einschließlich Krankenversicherung der Rentner
Verkürzter Antrag auf Versichertenrente (Weitergewährungsantrag)
Online-Dienste
Antrag online stellen
In der Regel wird man während des Rentenverfahrens zu mindestens einem Gutachter geschickt. Leider läuft es dort oft nicht so, wie es sollte, deshalb ist es sinnvoll, vorher zu wissen, was einen ungefähr erwarten könnte und dort nicht ganz unvorbereitet hinzugehen.
Merkblatt für den behandelnden oder Hausarzt
Auf S. 5 steht was Interessantes:
Sollte eine Begutachtung bevorstehen, ist es oftmals zweckmäßig etwa 1 bis 3 Tage vor dem Gutachtenstermin vom Haus- oder behandelnden Arzt den momentanen Gesundheitszustand feststellen zu lassen. Unmittelbar nach dem Gutachtenstermin sollte der momentane Gesundheitszustand nochmals festgestellt werden, wenn eine Verschlechterung eingetreten wäre. Oftmals ist ein Gutachtenstermin anstrengend und der momentane Gesundheitszustand wird durch den Gutachtenstermin verschlimmert.
Diese Verschlimmerung sollte ärztlich festgehalten werden, weil dies ein Argument im Rentenverfahren darstellt. Verschlechtert sich durch einen Gutachtenstermin der Gesundheitszustand, kann man davon ausgehen, dass sich der Gesundheitszustand durch eine Erwerbstätigkeit ebenfalls verschlechtern wird. Dies lässt darauf schließen, dass eine Erwerbstätigkeit nur noch auf Kosten der Restgesundheit stattfinden könnte. Eine Erwerbstätigkeit auf Kosten der Restgesundheit darf nicht sein und dies würde auf die Notwendigkeit der Zahlung einer Erwerbsminderungsrente hindeuten.
Zusammenfassung von K-o-R-Beiträgen zum Thema Begutachtung
Begutachtung von Schmerzen
Merkblatt Gewährung öffentlicher Leistungen wegen gesundheitlicher Einschränkungen
Verhalten beim Gutachter Merkblatt für Invaliditäts- und Rentenangelegenheiten
Leitlinien zur Sozialmedizinischen Beurteilung diverser Erkrankungen zum Download
Der ärztliche Reha-Entlassungsbericht (bei mir war er rentenrelevant, galt als Gutachten)
Das ärztliche Gutachten für die gesetzlicher Rentenversicherung-Hinweise zur Begutachtung
Es ist nicht leicht, Erwerbsminderungsrente zu bekommen, aber lasst Euch nicht einschüchtern und abwimmeln, wehrt Euch bei Ablehnung! Dazu bitte auch mal hier http://www.krank-ohne-rente.de/viewtopi ... 6426#p6426 das blau geschriebene lesen!
"Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren. " (Bertold Brecht)
Welche Möglichkeiten man rechtlich hat, gegen Ablehnungsbescheide vorzugehen, werde ich demnächst posten, bin noch am Recherchieren und Formulieren und noch nicht ganz fertig.
Liebe Grüße
Annette
Wenn jemand einen Antrag auf Erwerbsminderungrente stellen will bzw. muss, weiß er in der Regel nicht, was auf ihn zukommt, wie das alles rechtlich ist, was zu beachten ist, es fällt schwer, die Formulare auszufüllen...
Ich möchte deshalb einige grundlegende Informationen und Links zur Thematik zusammenfassen, um einen Überblick zu geben.
Das Renten-ABC
Über 150 Fachbegriffe
> Was steckt hinter den Begriffen?
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Von Altersgrenze bis Zeitrente-Das Rentenlexikon
Merkblatt Das Rentenantragsverfahren
Erwerbsminderungsrenten
Erwerbsminderungsrente - Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Die Rentenversicherung-Verlässlicher Partner von Anfang an (naja, wohl nicht immer, sonst wären wir nicht hier) Da ist auch ein Kapitel zur EM-Rente drin.
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Rentner und ihre Krankenversicherung
Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner
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Wichtig zu wissen ist, dass die Gesetzliche Rentenversicherung wie alle Versicherungsträger laut zur Aufklärung, Beratung und Auskunft verpflichtet ist.
Auskunftspflicht
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Wenn man wissen möchte, ob man die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente erfüllt und wie hoch die Brutto-Rente in etwa sein wird, kann man bei der DRV eine Renteninformation anfordern.
Die Renteninformation-Mehr wissen
Konto-Information
Man kann den Antrag auch direkt in einer Geschäftsstelle stellen, mir hat der Sachbearbeiter die Fragen vorgelesen, die Antworten gleich am PC eingegeben und den Antrag dann sofort online nach Berlin geschickt, ein Formular über meine Beschäftigungsverhältnisse musste ich dann noch nachreichen.
Es ist sinnvoll, zum Termin alle Versicherungsunterlagen mitzunehmen, auch wenn die das im Prinzip alles im Computersystem haben.
Antragsformulare Komplettpaket Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit einschließlich Krankenversicherung der Rentner
Verkürzter Antrag auf Versichertenrente (Weitergewährungsantrag)
Online-Dienste
Antrag online stellen
In der Regel wird man während des Rentenverfahrens zu mindestens einem Gutachter geschickt. Leider läuft es dort oft nicht so, wie es sollte, deshalb ist es sinnvoll, vorher zu wissen, was einen ungefähr erwarten könnte und dort nicht ganz unvorbereitet hinzugehen.
Merkblatt für den behandelnden oder Hausarzt
Auf S. 5 steht was Interessantes:
Sollte eine Begutachtung bevorstehen, ist es oftmals zweckmäßig etwa 1 bis 3 Tage vor dem Gutachtenstermin vom Haus- oder behandelnden Arzt den momentanen Gesundheitszustand feststellen zu lassen. Unmittelbar nach dem Gutachtenstermin sollte der momentane Gesundheitszustand nochmals festgestellt werden, wenn eine Verschlechterung eingetreten wäre. Oftmals ist ein Gutachtenstermin anstrengend und der momentane Gesundheitszustand wird durch den Gutachtenstermin verschlimmert.
Diese Verschlimmerung sollte ärztlich festgehalten werden, weil dies ein Argument im Rentenverfahren darstellt. Verschlechtert sich durch einen Gutachtenstermin der Gesundheitszustand, kann man davon ausgehen, dass sich der Gesundheitszustand durch eine Erwerbstätigkeit ebenfalls verschlechtern wird. Dies lässt darauf schließen, dass eine Erwerbstätigkeit nur noch auf Kosten der Restgesundheit stattfinden könnte. Eine Erwerbstätigkeit auf Kosten der Restgesundheit darf nicht sein und dies würde auf die Notwendigkeit der Zahlung einer Erwerbsminderungsrente hindeuten.
Zusammenfassung von K-o-R-Beiträgen zum Thema Begutachtung
Begutachtung von Schmerzen
Merkblatt Gewährung öffentlicher Leistungen wegen gesundheitlicher Einschränkungen
Verhalten beim Gutachter Merkblatt für Invaliditäts- und Rentenangelegenheiten
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Der ärztliche Reha-Entlassungsbericht (bei mir war er rentenrelevant, galt als Gutachten)
Das ärztliche Gutachten für die gesetzlicher Rentenversicherung-Hinweise zur Begutachtung
Es ist nicht leicht, Erwerbsminderungsrente zu bekommen, aber lasst Euch nicht einschüchtern und abwimmeln, wehrt Euch bei Ablehnung! Dazu bitte auch mal hier http://www.krank-ohne-rente.de/viewtopi ... 6426#p6426 das blau geschriebene lesen!
"Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren. " (Bertold Brecht)
Welche Möglichkeiten man rechtlich hat, gegen Ablehnungsbescheide vorzugehen, werde ich demnächst posten, bin noch am Recherchieren und Formulieren und noch nicht ganz fertig.
Liebe Grüße
Annette
Zuletzt geändert von Amethyst am Mo 16. Mär 2020, 19:14, insgesamt 21-mal geändert.
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Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht (Bertolt Brecht)
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Volle EM-Rente gibt's künftig erst mit 65
21.06.2010
Die Anhebung der Altersgrenzen ab 2012 wirkt sich auch auf Frührentner und Angehörige von Verstorbenen aus.
Bad Homburg (sth). Dass die Altersrente künftig bis zum 67. Lebensjahr auf sich warten lässt, ist inzwischen weitgehend bekannt. Weit weniger Menschen wissen jedoch, dass die neuen gesetzlichen Regeln nicht nur für Altersrenten gelten, sondern auch für Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten.
Was geschieht künftig mit mir, wenn ich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann?
Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, genießt wie bisher den Schutz der gesetzlichen Rentenversicherung. Denn bei den Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente ändert sich nichts. Geändert hat sich jedoch die Altersgrenze, ab der es künftig die ungekürzte Erwerbsminderungsrente gibt. Diese Altersgrenze wird ab 2012 schrittweise angehoben, und zwar von bisher 63 auf 65 Jahre (hier der Link mit dem kompletten Artikel:ihre-vorsorge.de). Wer früher auf eine Erwerbsminderungsrente angewiesen ist, kann sie auch weiterhin vorzeitig bekommen. Er muss dafür allerdings Abzüge von seiner Rente in Kauf nehmen - im Höchstfall 10,8 Prozent.
Quelle: ihre-vorsorge.de
Die Anhebung der Altersgrenzen ab 2012 wirkt sich auch auf Frührentner und Angehörige von Verstorbenen aus.
Bad Homburg (sth). Dass die Altersrente künftig bis zum 67. Lebensjahr auf sich warten lässt, ist inzwischen weitgehend bekannt. Weit weniger Menschen wissen jedoch, dass die neuen gesetzlichen Regeln nicht nur für Altersrenten gelten, sondern auch für Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten.
Was geschieht künftig mit mir, wenn ich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann?
Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, genießt wie bisher den Schutz der gesetzlichen Rentenversicherung. Denn bei den Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente ändert sich nichts. Geändert hat sich jedoch die Altersgrenze, ab der es künftig die ungekürzte Erwerbsminderungsrente gibt. Diese Altersgrenze wird ab 2012 schrittweise angehoben, und zwar von bisher 63 auf 65 Jahre (hier der Link mit dem kompletten Artikel:ihre-vorsorge.de). Wer früher auf eine Erwerbsminderungsrente angewiesen ist, kann sie auch weiterhin vorzeitig bekommen. Er muss dafür allerdings Abzüge von seiner Rente in Kauf nehmen - im Höchstfall 10,8 Prozent.
Quelle: ihre-vorsorge.de
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Re: Informationen zur Erwerbsminderungsrente/Begutachtung
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