Kurantragsformulare vom Arzt und von KK für EM Rentner

Möglichkeiten, Unterschiede und Erfahrungen
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Unwissend
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Kurantragsformulare vom Arzt und von KK für EM Rentner

Ungelesener Beitrag von Unwissend » Mo 16. Apr 2018, 13:00

Hallo,

möchte folgende Fragen stellen, in der Hoffnung, jemand hier kennt sich damit ein wenig aus:

Person ist unbefristeter EM Rentner. Hat starke LWS Beschwerden/Erkrankungen der WS, PNP und Schuppenflechte sowie Adipositas und Magenerkrankung und ist ständig depressiv Chron. Erschöpft.

Er möchte zur Kur weil seine Wegstrecken immer kürzer werden und möchte Phsyche und Haut aufpäppeln.

Er hat pflegegrad 2 und möchte mit der Kur ein Absinken in Grad 3 vermeiden.

Er hat sich nun das ihm von der KK zugesandte Formular D vom Arzt ausfüllen lassen und schickte dieses Formular für stationäre Kurmassnahme zur KK mit arztberichten und Medi Plan zurück.


Jetzt bekommt er weitere Formulare, von der KK selbst , zugesandt- zum wieder, weiteren ausfüllen.

Die werden dann wohl an den MDK weitergeleitet zwecks Prüfung.

Vieles ist doppelt, wurde schon in den ersten Formularen so vom Arzt alles eingetragen. Das ist sehr nervig! So viel doppeltes und wieder 4 Seiten auszufüllen. Warum reicht nicht das ganze, inclusive Befunde, was der Arzt ausgefüllt hat?!

In denen jetzt hier geht die KK noch mehr in die Tiefe.
Da gibt es einen Passus im ersten Teil, den man ausfüllen MUSS , da wird u.a. gefragt:

Sind Sie arbeitsunfähig? JA - Seit wann? Nein

Was wird da angekreuzt? Person ist EM Rentner....


Können Sie 1000 m gehen UND eine Treppe über mehrere Etagen hinaufgehen?

Ist das eine Fangfrage? ...

Person kann 1000 m gehen und auch Treppen über mehrere Absätze steigen.

Aber!!!! dafür benötigt er waaaaahnsinnig viel Zeit und das ist mit vielen Schmerzen verbunden . Gerade wegen seiner Krankheiten! Aber er kann es... noch! Daher ja eine stationäre Kur, um das Können so wie es jetzt noch ist, weiter zu erhalten.

Was trägt man da jetzt ein? Ohne das der Antrag deswegen abgelehnt wird.

Bei einem NEIN, wäre man ja eigentlich rehaunfähig...oder?
Bei JA würde aber u.U. gesagt werden können: wozu brauchen Sie eine Kur? Sie können das doch noch....oder so ähnlich jedenfalls...

Dann weiter die Frage:
Können Sie ohne Begleitung 3 Std. spazieren gehen?

Klares NEIN hier. Das wäre nicht machbar. Ist man dann gleich Rehaunfähig deshalb? Ich selbst habe noch keine Reha gehabt, wo ich 3 Std. am Stück spazieren gehen MUSSTE. ob mit oder ohne Begleitung...

Was sind das für doofe Fragen!?

Oder:
Können Sie 30 min. lang ohne Unterbrechung stehen ( z.b. in Warteschlange)?

Klares NEIN, kann er nicht. Nur wenn er zwischendurch mal sich hinsetzen könnte. Oder sich bewegen bzw. Rumlaufen könnte.

Fangfrage? Grübel....

In keiner meiner Rehas musste ICH 30 min. in einer Warteschlange stehen. Selbst in 30 minütigen Kursen gab es was für die Rückenkranken zum hinsetzen.

Oh man, was für bekloppte Fragen.

Was antwortet man also hier , ohne dass die Kur abgelehnt wird vom MDK?

Nächste Frage:
Benötigen Sie Hilfsmittel (Rollstuhl)?

Gehören Schuheinlagen zu Hilfsmitteln?

Dann folgen 2 Seiten mit Fragen die dem MDK helfen sollen bei seiner Entscheidung und die für den Erfolg der Kur entscheidend sein sollen....
All diese Fragen sind aber freiwillig.

Sollte man die beantworten?

Auszug:
Welche Behandlungen wurden in den letzten 12 Monaten auf Rezept verordnet? Da kommt dann eine lange Aufzählliste wie :
Krankengymnastik/von-bis/Arzt
Rehasport/von-bis/Arzt
Bestrahlungen use.

Das weiss die Person aber nicht mehr alles , vor allem 12 Monate...Wer merkt sich das alles so genau???

Kann sie da dann eintragen: liegt der KK vor/siehe Patientenquittung.... ??? Oder Pi mal Daumen eintragen?

Als weiteren Teil zu dieser Frage wird gefragt:

Wie würden Sie den Effekt dieser verordneten Maßnahmen beschreiben?

Was soll man da zu schreiben? Hat zwar geholfen aber es waren/sind zu wenig Massnahmen, die verordnet würden....oder weglassen da ja freiwillig...


Was schreibt man, ohne das der MDK einem das wieder verdreht und ablehnt?


Wurden schon mal Reha Massnahmen durchgeführt? Wann zuletzt? Bitte Entlassungsbericht beilegen.

Das möchte die Person aber nicht! Die letzte war 2015. Aber andere Indikation. Na ja. Ist ja eh freiwillig.

Dann: wann Krankenhaus? Befunde beilegen.

Welche Ärzte haben wann was behandelt? Soll er hier auch alles eintragen? Das ist ne ewig lange Liste dann.

Im ersten fragenteil wird nämlich mit seiner Unterschrift für Ärzte und Krankenhäuser etc. auch eine Schweigepflichtsentbindung unterschrieben....da könnten die sich dann ALLE Unterlagen reinholen...

Oder ist es sinnvoll das meiste schon beizufügen, damit die Bearbeitungsdauer kurz gehalten wird? Mit Auge auf den Zeitraum im Juli?


Wie lange ist nun die Frist für die Bearbeitung durch KK und MDK? Ich meine mal was von 5 Wochen gelesen zu haben.

Dann soll der Ehepartner mit zur Kur für den Zeitraum. Wegen Fahrbegleitung und, da er auch daheim die Pflegeperson ist, für die Wochenenden dort.
Er kann aber nur vom 9.7. Ab drei Wochen, da die Firma da Betriebsurlaub macht.

Kann man das mit einem Schreiben an die KK noch dazulegen? Als Terminwunsch quasi....

Und zuletzt:
Wozu benötigt die KK bei Rentnern die Rentenversicherungsnummer? Hä?....die sind doch gar nicht mehr zuständig...

Ich sage schon mal Danke für Antworten.

agnes
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Re: Kur für Rentner

Ungelesener Beitrag von agnes » Mo 16. Apr 2018, 16:45

Hallo Unwissend :umarm:

Wir kennen uns ja schon etwas länger hier im Forum und von daher weißt du, dass ich immer ein überaus zweifelnder, ein Recht vorsichtiger und nicht wirklich auch immer an das Gute glaubender Mensch bin, wenn es um Sachlagen geht, die man mit Vorsicht oder auch unbedingt von mehreren Seiten aus betrachten sollte.

Ich schreibe in der Regel aus eigener Erfahrung heraus und/oder wie mich mein "Bauchgefühl" es mir gedanklich zuflüstert.

Von daher bitte ich jetzt auch diese meine Zeilen/Gedanken auch nur als meine eigenen anzusehen und nicht als die richtungsweisenden, die du vielleicht lieber zu lesen bekommen möchtest.

Zunächst gehe ich einfach mal davon aus, dass diese Reha antragstellende Person evtl. du selber bist. :Gruebeln:

Von daher kam mir der Gedanke, dass man als noch relativ junger (unter 50 ???) erkrankter und in einer unbefristeten EMR steckender Mensch, trotz Pflegegrad 2, auch weiterhin immer Vorsicht walten lassen sollte und dabei vor allem möglichst wenig zusätzliche ärztliche Einblicke herbeiführen/provozieren sollte (außer den behandelnden Ärzten).

Was ich meine:
Ich würde mich von daher nicht freiwillig in einer stationären Reha internen Überprüfungsmechanismen aussetzen wollen, die ja eine Reha zwangsläufig primär beinhalten würde, auch wenn ARGUMENTATIV diese Reha "zur Vorbeugung einer nicht weiteren Verschlechterung des Pflegegrades" beantragt wird.

Insgesamt würde ich bei jedem Behandlungsspektrum im Kopf haben, was denkt der Arzt/Therapeut, ist meine EMR/der Pflegegrad für ihn in dem Maß gerechtfertigt?
Vergleichen die Ärzte/Therapeuten meinen gesundheitlichen Zustand mit anderen ihrer Behandlungsfällen und wo siedeln sie mich mit meinen Leiden an?
Welches Feedback wird am Ende zusammengestellt und erscheint das alles realistisch dann im Abschlussbericht?
Riskiere/fördere ich dadurch womöglich einen gesundheitlichen Überprüfungsauftrag?

Was erhoffe und wünsche ich mir also mit dieser Reha oder wecke ich schlafende Hunde, wenn ich plötzlich zu viel Interesse auf meine Person lenke?!?
Das sollte natürlich vorrangig alles bedacht sein.

Du liest ja bereits in dem Fragebogen, der dem Antrag beizulegen ist, wie komplex du da schon denkst, abwägst, ob du dir mit dieser oder jener Frage und deiner dann gemachten Antwort schaden könntest. :lesen:

Wie stressig also wird es dann in der Reha sein, wenn der Arzt einem solche Fragen spontan stellt und man dann keine Nacht drüber schlafen kann, sondern der Arzt von einem auch ganz spontan eine Antwort erwartet? :Gruebeln:

Ich sage mal aus dem Bauch heraus, ich habe mich keiner Reha freiwillig (und auch nach meinen letzten OPs beim Fußchirurgen dagegen ausgesprochen) unterzogen, da ich mich in einer unbefristeten zwar, aber immer noch in der EMR befand, die jederzeit durch die Reha als eine Überprüfung hätte gelten oder selbige auslösen können.

Ich war froh, in den gesamten 12 Jahren meines Rentenbezugs, niemals von der DRV überprüfend angeschrieben worden zu sein, also hätte ich einen Teufel getan, mich in Erinnerung zu bringen.

Auch als EM-Rentner könnte (meines Erachtens) ein Rehaantrag nicht nur durch die KK sondern auch durch die DRV zu prüfen sein, weil ggf. jeder als Leistungsträger noch in Frage kommen könnte. :Gruebeln:

Bei einer Reha für einen Altersrentenbezieher, da ist die DRV wohl nicht mehr mit im Boot.

Alternativ zu einer Reha, und das habe ich einmal bei der KK zusammen mit meinem Mann beantragt, kann man bei der KK eine ambulante Vorsorgekur (quasi ein Kururlaub) beantragen.
Dabei kann man sich selber den Kurort und eine Unterkunft wählen und die KK gibt täglich einen Kostenzuschuss dazu. Vor Ort geht man zum Bäderarzt, der einem dann die passenden Verordnungen ausstellt und so macht man Kururlaub.

Natürlich ist der KK-Zuschuss dazu nur ein geringer Teil der tatsächlichen Kururlaubskosten, aber immerhin untersteht man nicht der WILLKÜR von Ärzten und Therapeuten und der ständigen BEOBACHTUNG wie in einer Rehaklinik. :Heiss:

Bitte, wie zu Beginn meines Posts schon geschrieben, es sind meine Gedanken und es ist/war mein Handeln, mich möglichst bei der DRV nicht freiwillig in Erinnerung zu bringen, so lange ich eine EM-Rente bezog.

Jetzt bin ich vorgezogene Altersrentnerin, aufgrund meines GdBs und selbst jetzt versuche ich um (Reha-)Kliniken den größtmöglichen Bogen zu machen, habe ich zu viele Regas/AHBs bereits durchlaufen und die Macht und Machenschaften mancher Ärzte in überaus schlechter Erinnerung behalten.

Ich war gerade wieder, aufgrund langanhaltenden massiven Rückenproblemen mit neurologischen Ausfällen im rechten Bein, 5 Tage in stationärer Behandlung und daran sollte sich eine AHB anschließen. :Sturkopf: :Sturkopf:

Nein, nein, nein, ich bekomme das auch ambulant mit unterstützender Physiotherapie (PNF), mit Ruhe in Stufenlage und mit therapeutischer Wärme in meiner hauseigenen Infrarotkabine hin, das habe ich schon öfters praktiziert und es wird nicht das letztemal sein. :jaa: :ic_up:

Zu den Fragen, bzw. den Antworten möchte ich mich jetzt nicht beratend äußern, denke aber wie du auch, sie sind wohlüberlegt zu beantworten und auch mit Vorsicht zu betrachten. :Heiss:

Lieben Gruß und vor allem alles Gute :umarm: agnes
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Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
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Re: Kurantragsformulare vom Arzt und von KK für EM Rentner

Ungelesener Beitrag von Fee59 » Mo 16. Apr 2018, 20:25

Hallo,

au weia .... sag ich nur zu den Fragen.

Ich hatte nämlich auch überlegt, eine Reha zu machen, wenn mal endlich ein vernünftiger Befund da ist.

Alternativ zu dieser "Kur" über die Krankenkasse wäre da allerdings auch noch eine ärztliche Einweisung in die Klinik.

So habe ich meine erste Kur (allerdings arbeitete ich da noch) erhalten.
Das war eine stinknormale Reha-Klinik.
Ich hatte mir die Klinik selbst durch Recherchen ausgesucht,
mein Hausarzt schrieb die Einweisung in die Klinik.

Und das war eigentlich auch die einzige Kur/Reha,
die ich als wirklich hilfreich empfand.

Eventuell wäre das eine Alternative für Dich,
wenn Dein Arzt da mitspielt.

Ansonsten würde ich die Fragen, die Du nicht direkt mit Ja oder Nein beantworten kannst,
mit einem Vermerk versehen: Siehe Anlage.
Auf der Anlage würde ich dann schreiben, was Sache ist:
Laufen nur unter großen Schmerzen, für eine Strecke von 500 Metern benötige ich so-und-soviel Zeit ...

Und auf jeden Fall im Anschreiben vermerken,
dass Du durch den Wust an Fragebögen überfordert warst
und deshalb Hilfe von jemandem hattest und die Fragebögen
auch nur immer in Etappen von jeweils xxx Minuten ausfüllen konntest.

Denn .... Du weißt ja: Wer Fragebögen ausführlich beantworten kann,
der kann doch gar nicht soooooo krank sein .... (Achtung, Ironie!)

LG
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Re: Kurantragsformulare vom Arzt und von KK für EM Rentner

Ungelesener Beitrag von Unwissend » Mo 16. Apr 2018, 22:18

Doppelt gepostet. Sorry
Zuletzt geändert von Unwissend am Mo 16. Apr 2018, 22:24, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Kurantragsformulare vom Arzt und von KK für EM Rentner

Ungelesener Beitrag von Unwissend » Mo 16. Apr 2018, 22:21

agnes hat geschrieben:
Mo 16. Apr 2018, 16:45
Hallo Unwissend :umarm:

Wir kennen uns ja schon etwas länger hier im Forum und von daher weißt du, dass ich immer ein überaus zweifelnder, ein Recht vorsichtiger und nicht wirklich auch immer an das Gute glaubender Mensch bin, wenn es um Sachlagen geht, die man mit Vorsicht oder auch unbedingt von mehreren Seiten aus betrachten sollte.
.......
Jo! Das weiss ich. :-)
........
Ich schreibe in der Regel aus eigener Erfahrung heraus und/oder wie mich mein "Bauchgefühl" es mir gedanklich zuflüstert.

Von daher bitte ich jetzt auch diese meine Zeilen/Gedanken auch nur als meine eigenen anzusehen und nicht als die richtungsweisenden, die du vielleicht lieber zu lesen bekommen möchtest.

.......
Alles gut liebe Agnes, alles gut.
..........

Was erhoffe und wünsche ich mir also mit dieser Reha...

........
Damit soll vorgebeugt werden, dass eine weitere Verschlechterung des Gesundheitszustandes eintritt.
.......

Auch als EM-Rentner könnte (meines Erachtens) ein Rehaantrag nicht nur durch die KK sondern auch durch die DRV zu prüfen sein, weil ggf. jeder als Leistungsträger noch in Frage kommen könnte. :Gruebeln:

........
Soweit mir bekannt Ist, ist auch bei unbefristeter EM Rente nur noch die KK der Leistungsträger...für Kuren eben. Unbefristet EM Rente heisst lt. DRV ja das eine
Besserung des Gesundheitszustandes/Leistungsvermögens unwahrscheinlich ist.

Und soweit ich weiß, wird nach einer Kur eines unbefristeten EM Rentners keine Leistungseinschätzung mehr erstellt. Es gibt nur noch einen Kurbericht . Darauf haben weder KK noch RV ein Anrecht. Den erhält nur noch der Arzt oder Patient.
Aber schaun wir mal....vielleicht kommen ja noch weitere Antworten.

Dir auch alles Liebe....und für den Rücken toi toi toi

Und Admin, nicht schimpfen. Ich weiss das mit dem zitieren nicht mehr richtig.

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Re: Kurantragsformulare vom Arzt und von KK für EM Rentner

Ungelesener Beitrag von agnes » Mo 16. Apr 2018, 23:30

Hallo Unwissend

Danke für deine Rückmeldung.

Ich hoffe und wünsche, du hast dich wirklich vorab gut informiert, denn, so wie ich es recherchiert habe, könnte (muss natürlich nicht) es möglich sein, dass die KK zur Kostenabklärung auch bei der DRV noch einmal anklopft, denn:
Gesetzliche Rentenversicherung und Alterssicherung der Landwirte
Dazu gehören die Deutsche Rentenversicherung (früher BfA, LVA), Bundesknappschaft, Seekasse und Bahnversicherungsanstalt. Die gesetzliche Rentenversicherung ist vor allem zuständig für Erwerbstätige, deren Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder schon gemindert ist.

Dazu gehören in erster Linie Erwerbstätige,

Bezieher einer Rente wegen Erwerbsminderung, !!!!!!!!!!!! :lesen: :lesen: :lesen:

Arbeitssuchende und andere Personen mit Beitrags- oder Wartezeiten.



Gesetzliche Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung erbringt medizinische Leistungen zur Rehabilitation um die gesundheitliche Situation zu verbessern und ist dann zuständig, wenn kein anderer Kostenträger vorrangig für die medizinische Rehabilitation zuständig ist.
Quelle: http://www.reha-patient.de/content_reha ... raeger.php


Und hier gleichlautende Info auf der HP der DRV:

Wer einen Antrag auf eine Leistung zur Rehabilitation stellt, muss eine bestimmte Mindestversicherungszeit nachweisen.

Sie liegt vor, wenn Versicherte

die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt haben oder

eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beziehen !!!!!!!! :lesen: :lesen:

oder eine große Witwen-/Witwerrente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erhalten.
Es gibt aber noch weitere Möglichkeiten, die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen zu erfüllen. Sie hängen von der Art der Rehabilitationsleistung ab:

Medizinische Rehabilitation

Bei einem Antrag auf medizinische Leistungen (inklusive der Anschlussrehabilitation, der onkologischen Rehabilitation und der Sucht-Rehabilitation) erfüllen Antragsteller die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen auch, wenn sie

in den letzten zwei Jahren vor dem Antrag für sechs Kalendermonate Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit gezahlt haben oder
innerhalb von zwei Jahren nach einer Ausbildung bis zum Antrag eine versicherte Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit ausgeübt haben oder nach einer solchen Beschäftigung oder Tätigkeit bis zum Antrag arbeitsunfähig oder arbeitslos waren oder

vermindert erwerbsfähig sind !!!!!!! :lesen: :lesen:

beziehungsweise dieser Zustand einzutreten droht und sie die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllen.
Quelle: https://www.deutsche-rentenversicherung ... ungen.html

Ich möchte keine Pferde scheu machen, wie gesagt ... : :amen:

Ich bin und war nicht so wagemutig mir ein Ei ins Nest zu setzen, ohne mir absolut sicher zu sein, dass es kein Kuckucksei ist. :Heiss:

Ich wünsche dir aber ganz viel Erfolg für deinen Antrag! Er soll ja der weiteren Verschlechterung zur Pflegebedürftigkeit diene, ggf. ist dieses Argument bei der Beantragung ja auch ein Schlüsselwort ... keine Ahnung? :Gruebeln:

Gruß agnes
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Anja12
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Re: Kurantragsformulare vom Arzt und von KK für EM Rentner

Ungelesener Beitrag von Anja12 » Di 17. Apr 2018, 08:57

Hallo Unwissend,

das Reha-Ziel kann nur eine weitere Verschlecherung der Pflegebedürftigkeit sein.

Es gibt noch eine andere Möglichkeit:

Ich würde dir empfehlen eine stationäre Krankenhauseinweisung in eine Schmerzklinik (Akutmedizin)
Beispiel:
https://www.fachklinik-enzensberg.de/de ... dizin.html

Alles Gute für dich.

Viele Grüße

Anja

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Re: Kurantragsformulare vom Arzt und von KK für EM Rentner

Ungelesener Beitrag von Babu » Di 17. Apr 2018, 11:09

Ich habe erst im März meine AHB beendet. Zwar früher als geplant. Ich kann dir mitteilen, das die DRV den Befundbericht von der Rehaeinrichtung erhalten hat obwohl meine KK der Leistungsträger der AHB war.
Mein Hausarzt hat mir versehentlich das Begleitschreiben mit ausgehändigt wo drin steht wer alles nachrichtlich den Bericht erhält. Die DRV hat bei mir eine AHB abgelehnt und die KK erstmal auch mit der Begründung das ich nicht wiederhergestellt werden kann und eine EMR beziehe und das Rehaziel nicht erreichen täte.
Erst mit einem Wiederspruch konnte ich in die AHB fahren.

Gruß Babu
Das Glück
deines Lebens hängt
von der Beschaffenheit
deiner Gedanken ab.

Marc Aurel


Guter Rat ist teuer
aber schlechter Rat
kann teuer zu stehen kommen.

Gerhard Uhlenbruck

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Re: Kurantragsformulare vom Arzt und von KK für EM Rentner

Ungelesener Beitrag von Unwissend » Di 17. Apr 2018, 12:46

Hallo liebe Fee, Hallo Anja, Hallo babu,

auch Euch Danke für Eure Antworten.

Ich sitze mit meinen Gedanken in der Sonne. :-)
Aber ich bin immer waghalsig. Manchmal gut....Manchmal nicht.

Die Kur soll eine weitere Verschlechterung und abrutschen in Grad 3 verhindern.

Was mir auch noch durch den Kopf geht....

Die Kurformulare wurden direkt bei der KK angefordert. Es kamen die Formulare der DRV. Auf Anschreiben warum diese , kam die Antwort, weil befristeter EM Rentner.

Mit erneutem Anschreiben und Mitteilung den Datensatz mal zu aktualisieren, da schon 2 Jahre unbefristeter EM Rentner, kam das Arztformular 61 (nennt sich so glaube ich) aber ohne Teil A. (Für Berufstätige ist der)

Dann wurde damit mitgeteilt, dass vom Arzt ausfüllen zu lassen und an die KK zurückzusenden und dann erhält man das (jetzt vorliegende) Antragsformular.

Es wurde nichts von den Unterlagen an die DRV weiter geleitet. Dafür hätte die KK ja 2 Wochen Zeit gehabt. Das ist die Frist für die Träger, es wegen der Kosten an andere Träger abzuschieben .


Es lag auch schon ein Rückumschlag für den MDK dabei. Also wird ja auch direkt schon dort für die KK, auf deren Kosten, geprüft ob Kur oder nicht.
Die wären ja blöd es auf KK Kosten prüfen zu lassen, um es dann an die DRV weiterzuschieben.

Ausserdem hat die DRV ja ihren eigenen Ärztl. Dienst.

Auf dem einen Formular, was freiwillig Ist, steht es ja auch drauf....: erleichtert dem MDK seine Entscheidung.

Ich war auch schon zu 2 AHB s und einer ambulanten Kur, da habe ich angegeben, wer die Berichte und alles erhalten darf - wer sie nicht bekommt. Bei der Kur hat selbst die KK nur einen Kurzbrief erhalten. Nämlich, das ich 2 Wochen teilgenommen habe und dann krank wurde und abbrechen musste. Und das ich diese Kur deshalb noch einmal machen kann. Den Bericht habe ich allein bekommen. Noch nicht mal der Arzt. Das wollte ich nämlich auch nicht und hatte das in dem Formular da bei der Einrichtung reingeschrieben.

In den 2 AHB s wurde keine Leistungseinschätzung geschrieben. Nur was ich alles erhalten habe und dass ich weiter AU entlassen wurde.

Fazit:
Die Kur wird mit diesen Formularen eingereicht. Selbst wenn die DRV, was ich nicht glaube, da noch mitmischen sollte,.der Gesundheitszustand ist dermassen schlecht, dass an erneute Arbeitsaufnahme gar nicht zu denken ist.

Sollte es eine Leistungseinschätzung für die DRV geben, wo der Kurarzt was arbeitsstundenmässig gut einschätzt...soll er doch. Die DRV kann sich gar nicht allein darauf berufen und eine unbefristete Rente streichen! Da würde man eh gegen angehen und wahrscheinlich Gutachter der DRV durchlaufen. Und die würden es eh klar belegen, dass die unbefristete Rente weiter greift. Ist vielleicht für einige hier blauäugig geschrieben, aber man sollte sich davon doch nicht einschüchtern lassen! Achtung: das ist MEINE Meinung. :-)


SO, ich werde hier weiter über diesen Fall berichten.

Auf bald Ihr Lieben und Gruss von den Kanaren.

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Re: Kurantragsformulare vom Arzt und von KK für EM Rentner

Ungelesener Beitrag von Unwissend » Do 10. Mai 2018, 18:41

Ihr Lieben!

Kurzer Zwischenstand:

Bis Ablauf der Bearbeitungsfrist von 5 Wochen (KK incl. noch eingeschalteter MDK) erhielt ich bis zum Abend des 8.Mai keinerlei !!! Schreiben der KK, zu meiner eingereichten Kur.

Weder eine Begründung, warum sie länger für die Bearbeitung brauchen, noch eine Zu- oder Absage.

Somit gilt dieser Antrag als "fiktive Leistungsgenehmigung".

Zu finden und nachzulesen hier:

https://sozialversicherung-kompetent.de ... ungen.html


Habe die KK angeschrieben und aufgefordert, mir die schriftliche Fiktive Leistungsbewilligung binnen 1 Woche zuzusenden.

Nun sind wir wohl alle mal gespannt was passiert, oder?!

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