Reha wegen 4 Jahresfrist abgelehnt

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rauschebart
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Re: Reha wegen 4 Jahresfrist abgelehnt

Ungelesener Beitrag von rauschebart » Fr 11. Dez 2015, 00:01

Oh je, das überfordert mich jetzt ein bissel :)

Widerspruch hab ich rechtzeitig eingelegt und um die Unterlagen gebeten. Diese Unterlagen habe ich am 28.11. erhalten und eine Frist bis zum 16.12. für die Begründung erhalten..........
Ich finde das schon sehr kurz. Zumal mein Orthopäde noch im Urlaub ist. Beim Neurologen war ich ebenfalls erst 4 mal, und eine Psychotherapie beginne ich erst nächste Woche.


LG

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Doppeloma
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Re: Reha wegen 4 Jahresfrist abgelehnt

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Fr 11. Dez 2015, 02:04

Hallo rauschebart, :smile:
Widerspruch hab ich rechtzeitig eingelegt und um die Unterlagen gebeten. Diese Unterlagen habe ich am 28.11. erhalten und eine Frist bis zum 16.12. für die Begründung erhalten..........
Na dann ist es doch gut, wichtig ist zunächst mal nur die Frist für den Widerspruch und die ist eingehalten, die Frist bis zum 16.12. ist rechtlich nicht mehr gedeckt, du kannst verlangen, dass man dir mehr Zeit gibt und vor allem erst mal die wirklich wichtigen Unterlagen (sofern vorhanden) zusendet ... was sollst du mit den Arztberichten vom 2013 für einen Antrag den du 2015 gestellt hast, ist dir das noch gar nicht aufgefallen ... die veralbern dich doch gerade schon ganz gewaltig ... :Veraergert:

Also verlange die aktuellen Unterlagen von 2015 :grinser: , die Stellungnahme des Med. Dienstes der DRV UND den Reha-Bericht von 2013 (Zeitraum /Rehaklinik) sollte genügen, dass die das finden ... :teufel:
Ich finde das schon sehr kurz. Zumal mein Orthopäde noch im Urlaub ist. Beim Neurologen war ich ebenfalls erst 4 mal, und eine Psychotherapie beginne ich erst nächste Woche.
Das brauchst du denen nicht mitzuteilen, schreibe einfach dazu, dass die Frist nicht einzuhalten ist, zumal dir die erforderlichen Unterlagen für die Begründung noch gar nicht vorliegen, du wirst dich zudem noch rechtlich beraten lassen und so kann es bis ca. Ende Januar 2016 dauern, ehe die Begründung nachgereicht wird ... FERTIG ...

Das brauchst du nicht begründen und auch nicht erbitten, dann sind die wieder dran ... bitte unbedingt nachweislich (per Fax und /oder Übergabe-Einschreiben) schicken, sonst tun die gerne so als hätten sie dazu nichts von dir bekommen ...

Ich hoffe, das war jetzt übersichtlicher, alles Andere später. :smile:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Reha wegen 4 Jahresfrist abgelehnt

Ungelesener Beitrag von agnes » Fr 11. Dez 2015, 08:01

Hallo rauschebart

Ohne vorherige/gleichzeitige Unterstützung eines Arztes eine Reha zu beantragen ist, wie du jetzt erlebst, nicht ratsam.
Das hättest du gleich zu Anfang zusammen mit einem Arzt machen sollen, der die Dringlichkeit einer Rehamassnahme durch Befunde und ICD-Schlüsselangaben nebst Begründung auf oder zu dem Antrag vermerkt hätte.

Die zeitliche Vorgabe zur Widerspruchsstellung ist sehr knapp bemessen und ich würde, wie es @Doppeloma auch bereits vorschlug, eine Fristverlängerung beantragen, die mindestens die gesetzliche vier wöchige Widerspruchsfrist beinhaltet, zumal dir die u.a. zur Ablehnung geführte Stellungnahme des MDKs nicht vorliegt, um darauf näher eingehen zu können.

Warum dir der Rehabericht aus 2013 nicht schon längst vorliegt, mag ich nicht einzuschätzen, kann dir jedoch den unbedingten Rat für die Zukunft hiermit auf den Weg geben, dir grundsätzlich ALLE Befunde nach Diagnosestellungen jeglicher Ärzte/Fachärzte, ALLE Klinik-/KH-/OP-Berichte, ALLE Röntgen-/MRT-/CT-Bilder und Befundberichte dazu für DEINE private Aktenführung mitgeben zu lassen.

Du musst dir in der Tat ein "Büro" aufmachen und alles rund um deine Krankenakte zu Dokumentionszwecken selber sammeln, denn wenn es, zukunftsbetrachtend, gesundheitlich weiter bergab geht, dann ist es mühsam unser beschwerlich, diese Beweissammlung herbeizuführen, die es dann gilt unbedingt auch herbeizuschleppen!

Viele solcher Dokumente "aus grauen Vorjahren", die plötzlich dann von Wichtigkeit werden können, werden entweder digitalisiert (was an sich kein Problem darstellt) oder verschwinden gar ganz (dann ist das richtig ärgerlich) und werden somit nicht mehr zu beschaffen sein, um eine nahtlose Beweisführung abgeben zu können, wie sich der Gesundheitszustand ins Negative entwickelt hat und welche Erkrankungen ggf. zeitlich im Zusammenhang stehen.

Meine unmittelbaren Unfallröntgenbilder waren bereits vier Jahre nach Geschehen im Unfall-KH nicht mehr auffindbar. Lediglich die damit verbundenen Unfall-OP-Bilder und laufenden Kontrollröntgenbilder gab es noch.
Die ärztlichen Befundberichte allerdings lagen mir dazu vor, da es ja eine gerichtlich verhandelte Sache war, mit Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen etc.

Seit diesem Tag, wo mir mitgeteilt wurde, dass diese Bilder nicht mehr auffindbar seien, habe ich akribisch alles einkassiert/gesammelt und konnte so dokumentiert mich auch noch nach 20 Jahren in den Beweis bringen, als es um meine EM-Antragstellung ging.

Meine orthopädischen Schäden hatten damit ihren Ursprung und die Progredienz (Verschlechterung) und die einhergehenden Folgebeschwerden am gesamten Bewegungsapparat sind z.T. eine absehbare Folge daraus.

Der Bewegungsapparat ist eine "Kette" und wenn ein Glied davon nicht mehr intakt ist, dann werden über Jahre auch andere Glieder darunter leiden und in ihrer normalen Funktion gestört reagieren, zumal mit den Jahren noch der degenerative Prozess eines Menschen dazu eingreift, um das Störfeld erst recht zu beeinflussen.

So gut bewaffnet habe ich immer den Beweis darlegen können nicht zu simulieren, als ich im Rentenverfahren gutachterlich
auseinander genommen wurde.

Auch jetzt, 30 Jahre nach Unfallgeschehen, ist mein chirurgischer Gelenkspezialist sehr dankbar, dass ich ihm die ärztlich erstellten Unfallbefunde und die ab Post-OP erstellten Röntgen- und die später zu Kontrollzwecken erstellten MRT-Bilder und dazugehörigen Befundberichte vorlegen konnte, um sich einen umfassenden Einblick zu verschaffen, wie sich meine Fußbeschwerden weiter entwickelten, die jetzt dringend operationsbedürftig werden.

Abschließend möchte ich dir aus meiner Sicht erneut sagen, dass ich deine Widerspruchsbegründung immer noch als viel zu umfangreich ansehe und du dir, m.M.n. damit nicht unbedingt helfen wirst.

Wenn du z.B. darauf verweist, dass du um deinen Arbeitsplatz fürchtest wenn du AU geschrieben wirst, du also tapfer mit Schmerzen arbeiten gehst und dir zwischendurch nicht mal 3-7 Tage Ruhe auf Krankenschein gönnst, im Gegenzug aber deiner Firma einen mehrwöchigen Ausfall innerhalb von zwei Jahren aufgrund einer vorzeitigen Rehamassnahme zumuten willst, dann kommt das, spitzfindig gesehen, nicht so wirklich glaubwürdig rüber :Gruebeln:

Das war nur ein Beispiel zu deinen umfangreichen Ausführungen und, wie bereits schon geschrieben, würde ich alles das was du da zusammengestellt hast, an beruflich wie privaten Einschränkungen, nutzen, um damit einen Antrag auf einen GdB zu stellen (Schwerbehinderung).

Die Widerspruchsbegründung aus deiner Sicht sollte bezugnehmend dem Wortlaut des letzten Rehaberichts stehen, sofern man darin bereits vermerkt haben sollte, dass mit einem Voranschreiten und Verschlechtern des damaligen Gesundheitszustand zu rechnen sei, eine eingeschränkte Leistungsfähigkeit sich bereits damals schon darstellte und therapeutische Interventionen auch weiterhin angezeigt seien.

Außerdem die ärztliche Stellungnahme des MDKs zerpflücken, die zur Ablehnung deines Reha-Antrags führte und mit Befunden oder Therapieberichten nachweisen, dass eine intensive Therapie mittels Reha jetzt notwendig ist, da die bisher erfolgten therapeutischen Maßnahmen zu keinem längerfristigen Erfolg führten.

Weiter kann dazu ausgeführt werden, dass eine Stabilisation unter den beruflich nebenher noch zu erfüllenden Aufgaben gleichsam nur schwer erfolgen kann, da die sich nach dem Berufsalltag einzurichtenden therapeutischen Zeiten nur sporadisch erfolgen können und eine Reha hierbei viel zielfördernder, kompakter und stabilisierender ansetzen und greifen würde.

Wie du schreibst, wirst du kommende Woche eine Psychotherapie beginnen und auch bei deinem Neurologen bist du erst viermal vorstellig geworden. Demnach wurdest du hauptsächlich hausärztlich und orthopädisch behandelt.

Ich würde, wenn du Vertrauen zu diesen bisher behandelnden Ärzten hast, im Widerspruch diese Ärzte benennen und darum bitten, sich bei relevanten Rückfragen an sie zu wenden.

Bringst du jetzt von dir in Auftrag gegebene Atteste dieser Ärzte bei, so werden diese (damit ist zumindest zu rechnen) als Gefälligkeitsschreiben abgetan und nicht unbedingt auch ernst genommen.

Liegen dir aber Arztberichte etc. der letzten zwei Jahre vor, die im Zuge von normaler Diagnosestellungen entstanden sind, dann in Kopie diese dem Widerspruchsschreiben bereits beilegen, da sie keine Gegälligkeitsschreiben sind.

Weniger aber gezielt handeln, ist manchmal mehr! :jaa: Gruß agnes
Der Dumme spricht, ohne vorher zu denken.
Der Kluge denkt, bevor er spricht.
Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
(Günter Leitenbauer)

Ich gebe mit meinen Beiträgen lediglich meine persönlichen Erfahrungen weiter. Sie gelten nicht als Rechtsberatung.

Hier geht es zu meinem alten Thread: viewtopic.php?f=6&t=5468

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