Reha beantragen und Wartezeiten?

Möglichkeiten, Unterschiede und Erfahrungen
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Kicki
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Reha beantragen und Wartezeiten?

Ungelesener Beitrag von Kicki » Do 6. Aug 2015, 12:58

Hallo Ihr Lieben,

vielleicht kann mir hier jemand meine Fragen beantworten, ich mag nicht unbedingt die KK oder die DRV anrufen, schon gar nicht jetzt wo ich auf das Ergebnis des Gutachtens warte...

Meine Physiotherapeutin, zu der ich seit ca 2 Jahren zweimal wöchtentlich gehe, hat geraten, ich solle doch mal eine Reha beantragen, das würde mir als Maßnahme zur Verbesserung bzw Erhalt... (ich krieg die Formulierung nicht hin) zustehen. Alle 4 Jahre kann man sowas beantragen. Vor 5 Jahren war ich auf Mutter-Kind-Kur, das möchte ich längst gerne wiederholen, zählt das auch als Reha? Wenn ich jetzt also eine neurologische Reha machen möchte, kann ich dann nicht auf Mu-Ki-Kur gehen? Bzw umgekehrt, meine Tochter wird jetzt 10, das wäre die letzte gemeinsame Kur mir ihr.

Und dann hat die KK mich ja auch noch zur Reha geschickt, das war im Juni 2012, ist also auch schon drei Jahre her. Muß ich dann noch ein Jahr warten bis ich eine Mu-Ki-Kur beantragen kann und dann nochmal vier Jahre, bis ich eine neurologische Reha machen kann? oder ist die Indikation ausschlaggebend für die Wartefrist von 4 jahren? Und wer ist zuständig, die KK oder die RV?

Mu-Ki-Kur als neurologische Reha hab ich noch nirgendwo gefunden, vielleicht gibt es sowas? Das wäre noch ein Kompromiss, aber eigentlich würde ich gerne wieder auf der Insel Poel die Mu-Ki-Kur machen, das hatte mir damals richtig gut gefallen! Aber manchmal geht halt nicht alles...

Kennt sich wer aus, oder wo kann ich das herausfinden?

lg
kicki

maday
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Re: Reha beantragen und Wartezeiten?

Ungelesener Beitrag von maday » Do 6. Aug 2015, 13:14

Hallo Kicki,

die Mu-Ki-Kur gehört nicht zu der Kategorien der übrigen Reha´s. Spielt also gar keine Rolle. Die Mu-Ki-Kur wird ja grundsätzlich von der Krankenkasse bezahlt. Es wäre also möglich, dass du diesen Monat zur Mu-Ki-Kur fährst und zwei Monate später eine Reha in Anspruch nimmst.

Gruss maday
Als Frau bin ich ein Engel und wenn man mir die Flügel stutzt, fliege ich weiter, dann aber auf meinem Besen.

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Kicki
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Re: Reha beantragen und Wartezeiten?

Ungelesener Beitrag von Kicki » Do 6. Aug 2015, 13:35

uff, vielen Dank!

Immerhin etwas.

Aber die blöde Zwangsreha in der Atemwegs- und Haut/Stoffwechselerkrankungsklinik (= absoluter Fehlgriff, wobei die "auch" Psychosomatik behandelt haben) zählt dann schon als Reha, nach der wieder 4 Jahre gewartet werden muß???

Naja, sind alles erstmal nur Gedanken. Ich weiß ja nicht einmal, ob es wirklich Sinn macht, eine Reha zu beantragen. wobei neuropychiologisch vielleicht schon was für mich wäre

Oder ist Reha grundsätzlich eher schlecht, wenn man EM-Rente bezieht?

die müssen einen ja nur arbeitsfähig entlassen....

lg

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Re: Reha beantragen und Wartezeiten?

Ungelesener Beitrag von k@lle » Do 6. Aug 2015, 13:56

Oder ist Reha grundsätzlich eher schlecht, wenn man EM-Rente bezieht?
hab erlebt dass mehrere ihre Em aberkannt bekommen haben....
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Verständnis bedeutet nicht, alles zu billigen

(DalaiLama )

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Re: Reha beantragen und Wartezeiten?

Ungelesener Beitrag von mubbes » Do 6. Aug 2015, 14:34

:smile: Hallo kicki

K@lle hat Recht :aha:

Wenn du eine Reha über die Rentenversicherung beantragst, dann möchtest du deren Meinung nach wieder fit für den Arbeitsmarkt gemacht werden :Gruebeln:
Und sollte die Reha erfolgreich werden und du als arbeitsfähig entlassen werden, ja dann könnte man dir die Rente streichen :Angst:

Das wäre mir an deiner Stelle zu gefährlich :Heiss:

Dann lieber nochmal Mutter-Kind-Kur :jaa:

Viel Glück
Mubbes :winke:
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Re: Reha beantragen und Wartezeiten?

Ungelesener Beitrag von Engelchen22 » Do 6. Aug 2015, 14:45

Hallo Kicki,
Kicki hat geschrieben: Oder ist Reha grundsätzlich eher schlecht, wenn man EM-Rente bezieht?

die müssen einen ja nur arbeitsfähig entlassen....
Mein erster Gedanke beim lesen Deines Postings war - Deine EMR Weitergewährung ist ja noch nicht entschieden -
wäre es nicht besser erst den Bewilligungsbescheid abzuwarten und dann die Reha zu beantragen -
jaa ich weiss - auch der Reha Antrag kann wieder " dauern " und sich in die Länge ziehen.

Natürlich musst Du keine Reha absolvieren - " nur " weil Deine Physio das " vorgeschlagen " hat - andererseits vielleicht wirkt sich eine Reha bei
Dir ja positiv aus - ob sie Dich dann arbeitsfähig entlassen - das ist sicher ein grosses Risiko - wenn Dein EMR Bescheid aber bewilligt wäre -
dann musst Du Dir da keine Sorgen mehr machen.
Oder ist Reha grundsätzlich eher schlecht, wenn man EM-Rente bezieht?
ich vermute wenn man EMR schon bezieht - dann ehr nicht - aber es könnte so kommen wie @K@lle schreibt.
k@lle hat geschrieben: hab erlebt dass mehrere ihre Em aberkannt bekommen haben....
Also hat mich mein Bauchgefühl doch nicht so getäuscht - ich wäre da auch mehr als vorsichtig.
Zb Schmerzkliniken ( passt natürlich jetzt net zur Reha ) nehmen ja gar nicht auf - im laufenden Verfahren...

Ich würde mir das sehr gut überlegen liebe @ Kicki - nicht dass Du Dir da ein " Eigentor " kickst...
Und meine ganz persönliche Meinung - MIR wäre das mit der Reha zu riskant - nicht dass Dir die DRV Deine EMR noch aberkennt -
Ziel der Reha ist es ja - Dich wieder fit und leistungsfähig für den Arbeitsmarkt zu machen.

Es ist Deine Entscheidung - zur Erholung könnte man ja auch einen Kurzurlaub planen !

Liebe Grüsse
Engelchen 22
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Der Gesunde hat viele Wünsche, der Kranke nur einen...
Jeder Mensch braucht einen Engel...

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Re: Reha beantragen und Wartezeiten?

Ungelesener Beitrag von Kicki » Do 6. Aug 2015, 15:00

Ja, diese Gedanken hab ich auch alle.

Ich hab auch nicht vor, hals über kopf eine zu beantragen.

Wobei ich auch nicht glaube, dass eine rreha 18 Jahre nach Schlaganfall innerhalb von drei Wochen die Belastbarkeit so sehr erhöht, dass ich wieder arbeitsfähig werde...
Ich hab ja "nur" die Arbeitsmarktrente, 3-6h soll ich ja noch schaffen können.

Meine Konzentration geht aber nur 1,5-2h (allein deswegen ist ein 30min Gutachten schon ein Witz)

Meine Thera hat vor ihrem Urlaub angesprochen, dass neuropsychologische Therapie vielleicht was für mich ist, vielleicht hat die ja irgend eine Idee, wie das auch ohne Reha geht.
Wenn sie wieder da ist wollte sie eh mit meinem Psychodoc telefonieren, zwar hauptsächlich weil die letztens gesagt hat, ich solle "ambulantes betreutes Einzelwohnen" beantragen (weil ich mit der Krankenschwester nicht wirklich voran gekommen bin) und das doch drastisch über das Ziel hinausschießt!

Lg

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Re: Reha beantragen und Wartezeiten?

Ungelesener Beitrag von Amethyst » Do 6. Aug 2015, 17:25

Hallo Kicki!

Mutter-Kind-Kur und Reha sind verschiedene Dinge.

Das mit den 4 Jahren wird von den Kostenträgern gerne als Argument zur Ablehnung genommen, wenn man vor Ablauf der 4 Jahre eine erneute Maßnahme beantragt. Aber bei medizinischer Notwendigkeit können die Abstände auch kürzer als 4 Jahre sein.

http://www.betanet.de/betanet/soziales_ ... .html#ue35

Liebe Grüße

Annette
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Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht (Bertolt Brecht)

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Re: Reha beantragen und Wartezeiten?

Ungelesener Beitrag von Dannie » Do 6. Aug 2015, 20:20

hallo Kicki,
ich gehöre zu denjenigen die fast jedes jahr zur Reha fahren.
ich war 2011, 2013 und jetzt 2015 zur Reha... viele mit meinem erkrankungsbild fahren sogar jährlich zur Reha ( egal ob über die DRV oder die KK ).
wichtig ist das wenn du den antrag stellst, das du es mit dem erhalt der selbständigkeit begründest und eventuell genaue dinge anführst die sich im alltag duch eine Reha verbessern würden. bei einem Querschnitt z.B. die Beweglichkeit beim Transfer von bett/rolli oder so.

Lg Daniela

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Re: Reha beantragen und Wartezeiten?

Ungelesener Beitrag von agnes » Do 6. Aug 2015, 21:52

Hallo in die Runde :smile:

Ich möchte mich bei zwei Aussagen gerne einklinken.

@Engelchen22 schrieb:
Z.B. Schmerzkliniken nehmenjha gar nicht auf im laufenden Verfahren
Seit wann?
Ist das jetzt Vorgabe/Vorschrift?

Ich war nämlich 2007 während meines Klageverfahrens zur EMR und auch 2 Jahre später (2009), während meines Verlängerungsantrags, erneut in stationärer Schmerztherapie. :jaa:

Das SG war damals darüber unterrichtet und im Verlängerungsverfahren habe ich die DRV auch davon unterrichtet und ihnen ruhigen Gewissens im Vorfeld schon den Abschlussbericht avisiert. (Ich war mir hundertprozentig sicher, dass die Klinik auch erneut im Verlängerungsgesuch mich unterstützen wird, daher tat ich dies).

Beim Klageverfahren hatte sich diese Klinik sogar sehr bemüht und meine komplette Rechtsanwalts-Akte, die mir mein Mann per Einschreiben zusenden musste (sämtliche Befundberichte hatte der Klinik vorliegen und sie hatten darin bereits Einsicht) durchgesehen und mit meiner Zustimmung dem SG auch den Abschlussbericht zukommen lassen, wo sie dokumentierten, dass sie mich als "arbeits- und erwerbsunfähig" entließen. :smile:

Gerade die dortige Rehaabteilung hatte sich bemühend eingesetzt und mich auch darin bestärkt, die Klage unbedingt aufrecht zu erhalten, da auch sie, anhand meiner vorliegenden Befunde und den Gesprächen mit meinen dortigen behandelnden Ärzten und Therapeuten einschätzen konnten, dass eine EM vorliegt.

Beim 2. Aufenthalt, im Verlängerungsverfahren, schickten sie, mit meinem Einverständnis, eine Kopie des Abschlussberichts an die DRV, die mir zwar schon einen weiteren Begutachtungstermin auflud , diesen aber am Begutachtungstag wieder versuchten zu canceln, nachdem ihnen der Klinikbericht vorlag. Als sie bei mir anriefen, war ich bereits in der Begutachtung, was mir aber im Endeffekt nicht geschadet hätte, eher auch noch einmal das Vorliegen einer EM untermauerte und ich so die EMR ab sofort als unbefristete EMR zugesprochen bekam.

@Kicki, du schreibst, dass dein Schlaganfall jetzt 18 Jahre zurückliegt. Sind davon immer noch bleibende Schäden zurückgeblieben sodass sie eine volle EM bedingen könnten?

Ich nehme an, da man dir keine volle EM anerkannt hat, dass diese Schädigungen aus dem vor 18 Jahren zurückliegenden Schlaganfall nicht ursächlich eine EM bedingt und von daher wäre es mir an deiner Stelle auch zu riskant, aus freien Stücken eine Reha zu beantragen und mich so einer erneuten (gutachterlichen) Prüfung zu unterziehen.

Wie bereits erläutert bedeutet Rehabilitation, dass man der Meinung sei, mit einer intensiven klinisch therapeutischen Naßnahme das, aus gesundheitlichen Gründen, eingeschränkte Leistungsvermögen wieder zu stabilisieren, ggf. Schäden zu beheben, um aus eigener Willensanstrengung für seinen Lebendunterhalt mittels "Arbeitsfähigkeit" sorgen zu können.

Eine Mutter-Kind Kur wäre eine andere Variante, die durch die KK und nicht durch den Rententräger erfolgt und mehr der gesundheitlichen Stabilisation der Mutter/dem Vater gilt (wieder Kraft für den Alltag tanken und gesundheitliche Störungen dabei behandeln lassen) und nicht rein auf EM angelehnt ist.

Ebenso kann man bei der KK auch eine "offene/ambulante Vorsorge-/Badekur" beantragen. Das ist der (früher) klassische Kururlaub/Badekur. Man sucht sich selber einen Kurort aus, der auf die vorliegenden gesundheitlichen Störungen mit den behandelbaren Möglichkeiten zugeschnitten ist. Bekommt man diese Art der Vorsorgekur bewilligt, dann sucht man sich als nächstes eine Unterkunft, geht dort dann mit dem Kurschein zum Badearzt, der einem Verordnungen/Anwendungen ausstellt, die man sich vor Ort dann erteilen lässt.
Die KK zahlt die Verordnungen (die Rezeptgebühr und den Eigenanteil trägt man wie zu Hause auch selber, sofern keine Zuzahlungsbefreiung vorliegt) und sie zahlt einem einen Tagessatz (je nach KK zwischen 8 - 13 Euro).

Eine stationäre multimodale Schmerztherapie, die würde ich alternativ jedem empfehlen, um wie bei einer Reha Behandlungen und psychischen Aufbau zu erfahren, ohne dem Druck einer ausschließlichen Leistungsbeurteilung zu unterliegen.
Außerdem erfolgt hierbei kein Beantragungsverfahren, vielmehr läuft es über eine akut-stationäre KH-Einweisung, sodass, bei guter Begründung/Diagnoseschlüssel durch den Arzt, die KK einer akuten Klinikeinweisung nichts entgegenwirken kann.

Allerdings, so ist es zumindest in der von mir bevorzugten Schmerzklinik, muss man als Patient mit dem ärztlichen Einweisungsschein an die Klinik einen "Aufnahmeantrag auf Behandelbarkeit" stellen (ein Kriterium ist, man sollte vom Schmerzerleben in Stufe II oder III nach Gerbershagen einzustufen sein) und ihnen sämtliche relevanten Vorbefunde zur Einsicht geben sowie einen umfangreichen Schmerz- und Psycho- Aufnahmebogen ausfüllen.

Die Befunde und die ausgefüllten Bögen werden vom Ärzteteam eingesehen und ausgewertet und wenn sie eine Behandelbarkeit in der Klinik sehen, dann bekommt man eine Mitteilung, dass man auf die Warteliste gesetzt wurde und zur Terminvergabe erneut benachrichtigt wird. Zwischen 5 - 8 Monate kann dies u.U. dauern.
Ich habe Anfang des Jahres mit der Klinik wieder Kontakt aufgenommen, meine Unterlagen, nebst dem ausführlich ausgefülltem Einweisungsschein durch meine HÄ und alle ausgefüllten Bögen hingeschickt und werde nun am 20.8. dort zum 3. mal stationär aufgenommen.

Ist zwar sehr fürsorglich, der Vorschlag von deiner Therapeutin, doch die Beantragung einer Reha, einer Muter-Kind Kur, einer Bade-/Vorsorgekur oder einer stationären Schmerztherapie muss ärztlich (bei manchem sogar evtl. fachärztlich) erfolgen und es wäre dabei hilfreich, wenn der beantragende Arzt sich im Antrag gegenüber der KK dahingehend äußern würde, dass er derjenige ist, der die Notwendigkeit für seinen Patienten zu einer solchen Maßnahme sieht.

Überlege du nun für dich, warum und was du mit einer Maßnahme erreichen möchtest und welche Schritte für dich dabei gangbar sind, um nichts zu riskieren.

Lieben Gruß sendet agnes :umarm:
Der Dumme spricht, ohne vorher zu denken.
Der Kluge denkt, bevor er spricht.
Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
(Günter Leitenbauer)

Ich gebe mit meinen Beiträgen lediglich meine persönlichen Erfahrungen weiter. Sie gelten nicht als Rechtsberatung.

Hier geht es zu meinem alten Thread: viewtopic.php?f=6&t=5468

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