Aufforderung zur Reha durch KK

Möglichkeiten, Unterschiede und Erfahrungen
sala
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Aufforderung zur Reha durch KK

Ungelesener Beitrag von sala » Fr 13. Dez 2013, 18:07

Guten Tag liebe KoR-ler,
ich hoffe, dass ich den Eintrag hier richtig poste (vielleicht gehört er auch zu Mein Fall, dann bitte gerne dahin verschieben)

Also ich bin seit Januar Au. Heute habe ich (nach telefonischer Ankündigung) die Aufforderung der KK erhalten den Reha-Antrag zu stellen. Vorausgefüllt ist "ambulant". Hintergrund: Ich war im Herbst bereits in einer psychotherapeutischen Klinik (ambulant), die Behandlung wurde jedoch abgebrochen, da ich an den Gruppentherapien nicht teilnehmen konnte (Abschlussbericht liegt leider noch nicht vor). Das hatte ich der KK auch mitgeteilt, und daraufhingewiesen, dass sich mein Zustand nicht gebessert hat, so dass ich befürchte, dass diese Reha wiederum mehr schadet als nützt. Die Sachbearbeiterin der KK empfahl, dass ich einen ärztlichen 3-Zeiler beilege, aus dem hervorgeht, dass ich nicht in Gruppen-Therapien teilnehmen kann. Jetzt gibt es hier nur eine ambulante Einrichtung. Ob die sich darauf einlässt, für mich eine Sonderbehandlung zu organisieren, ist fraglich. Ich habe totale Panik vor einem neuen Klinik-Aufenthalt. Egal ob ambulant oder stationär. Die letzen vier Wochen waren schlimm genug.

Was soll ich jetzt tun? Den Antrag trotzdem stellen? Ich habe jetzt viel im Forum gelesen und letzlich doch nicht kapiert, ob ich nun ein Dispositionsrecht habe und was mir das überhaupt nützt. Also: Habe ich Dispostionsrecht?
Hier wurde empfohlen, den Antrag direkt bei der DRV einzureichen. Bringt mir das etwas? Ich bin in der naiven Hoffnung, dass mich die KK darin unterstützt, eine ambulante Einzel-Reha durchzusetzen.
Der Antrag (G110, Frage 5) betrifft ja auch den Personalarzt. Sollte man die DRV tatsächlich legitimieren, mit ihm Kontakt aufzunehmen? Nicht dass ich zu allem Überfluss noch den Arbeitsplatz verliere, wenn die mitbekommen, dass meine Erwerbsfähigkeit ernstlich gefährdet ist.

Es wäre schön, wenn mir jemand von Euch helfen könnte. Auch wenn diese oder sehr ähnliche Fragen bestimmt schon 1000x gestellt wurden. Aber ich bin im Moment so planlos, dass ich mich sehr schwer tue, hier im Forum den Durchblick zu erreichen.

Beste Grüße
sala
Mit bestem Gruß

sala

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Re: Aufforderung zur Reha durch KK

Ungelesener Beitrag von Vrori » Fr 13. Dez 2013, 18:39

Hallo,

zuerst einmal....erzähle der KK nicht zu viel von deinen Therapien und deinem Gesundheitszustand..es sind keine Ärzte und keine Therapeuten..siehst ja wohl, an der Äußerungen einen "kleine 3-Zeiler" bei der Klinik mit einzureichen..die haben keine Ahnung..

denen kannst du nur erzählen, ob du noch länger au bist..alles andere wird über deinen Arzt geregelt....fertig ende aus...

auch wegen deiner Krankheitsgeschichte solltest du nicht mit einem KK-Mitarbeiter telefonieren...die stellen dann öfter Fragen, die sie eigentlich nicht stellen dürfen, notieren sich dann aber gerne die Antworten, wenn sie noch dazu für sich einen Vorteil erachten..

Dein Dispositionsrecht ist jetzt verfallen, wenn die KK dich offiziell aufgefordert hat einen REHA-Antrag zu stellen.

Hast du das schriftlich vorliegen, unter Nennung der Rechtsgrundlage und Information, dass du 10 Wochen für die Antragstellung Zeit hast?

Das beantworte erst einmal, dann kann man anschließend mehr dazu sagen..

achja..den Betriebsarzt würde ich nicht einschalten..wohjer soll die DRV denn wissen, dass ihr überhaupt einen Betriebsarzt habt? wir sind auch ein Unternehmen mit 20.000 Mitarbeitern...haben aber keinen eigenen Betriebsarzt...
von daher...nein, den Arzt nicht mit einschalten...
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

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Re: Aufforderung zur Reha durch KK

Ungelesener Beitrag von Fatbob » Fr 13. Dez 2013, 18:43

Gib mal bitte die Info auf welcher Grundlage die KK festgestellt hat das du eine Reha brauchst, bzw die KK dir deine
Behandlung vorschreiben möchte.
Ansonsten solltes du und dein Facharzt rausfinden was gut für dich ist, nicht die KK.
Eine Reha unter zwang bringt eh nichts, ist meine meinung.
lg
ps: mein Beitrag war zeitgleich mit Vrori, stimme ihr in jeder Aussage zu.
"Sir, wir sind umzingelt! ... Ausgezeichnet jetzt können wir in alle Richtungen angreifen."

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sala
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Re: Aufforderung zur Reha durch KK

Ungelesener Beitrag von sala » Fr 13. Dez 2013, 18:51

Hallo Vrori,
hallo fatbob

vielen Dank für die raschen Antworten: Ja mir liegt die Auforderung mit 10-Wochen-Frist schriftlich von der KK vor (mit entsprechender Belehrung jedoch ohne Hinweis auf den begriff "Dispositionsrecht" und die Angabe der entsprechenden Paragraphen des SGB).
Bezüglich des Betriebsarztes: Die Fragen ob es diesen gibt (Ja) und ob ich dort untersucht werde (Ja regelmäßig, war auch während der AU einmal dort eingeladen). Ich denke, dass ich das schon wahrheitsgemäß beantworten muss. Aber ich werde wohl nicht gestatten, dass die DRV Kontakt mit denen aufnimmt um meinen Arbeitsplatz zu überprüfen.
Ich möchte keinesfalls, dass der Arbeitgeber/Personalarzt erfährt, wie es um mich steht. Wegen Angst vor Kündigung/Umsetzung. Außerdem bin ich schwerbehindert (50%).
Die Grundlage für die Aufforderung zur Reha ist die Feststellung des MDK (nach Aktenlage), dass meine Erwerbsfähigkeit zurzeit erheblich gefährdet ist (11 Monate AU und bislang nur Verschlechterung)
Gruß und Dank
sala
Mit bestem Gruß

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Re: Aufforderung zur Reha durch KK

Ungelesener Beitrag von Vrori » Fr 13. Dez 2013, 18:56

Hallo,

ist dort nirgendwo die Rechtsgrundlage aufgeführt, nach der sie dich zur REHA-Antragstellung auffordern dürfen? da muß doch die Rechtsgrundlage stehen und die Folgen, wenn du den Antrag nicht stellst...
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
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Re: Aufforderung zur Reha durch KK

Ungelesener Beitrag von sala » Fr 13. Dez 2013, 19:48

Hallo Vrori,

nein, die Rechtsgrundlage ist nicht aufgeführt. Aber es wurde mir mitgeteilt, dass ich innerhalb von 10 Wochen reagieren muss (ansonsten: Wegfall des KG und Ende der Mitgliedschaft). Ein Hinweis auf mein Widerspruchsrecht ist vorhanden. Ebenso wird mir mitgeteilt, dass dieser Reha-Antrag im Falle von Erfolgslosigkeit gleichzeitig als Rentenantrag dient.
Meine Fachärztin hatte mich übrigens auch schon einmal daraufhin angesprochen, ob eine (ev. beftristete) EM-Rente sinnvoll für mich wäre. Wie gesagt: Ich möchte mich gegen nichts sperren; aber nach meinem letzten Klinikaufenthalt (KK war Kostenträger) ist der Gedanke an eine Reha für mich ziemlich übel.
Gruß
Sala
Mit bestem Gruß

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Re: Aufforderung zur Reha durch KK

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Fr 13. Dez 2013, 19:53

Hallo sala, :smile:

ich nehme an die oben erwähnte Reha hattest du eigenständig (also ohne Aufforderung der KK) beantragt und angetreten ???
Frage doch bitte mal in der Klinik /bei der DRV nach wo der Bericht bleibt, ich nehme mal nicht an, dass die eine erneute Reha schon wieder bewilligen werden, wenn die letzte praktisch "abgebrochen" wurde und dieses Problem noch immer besteht. :confused: :Gruebeln:

Gruppentherapien sind eine der "Hauptsäulen" der Behandlung in den psychosomatischen Rehas, das wird man dir ganz sicher nicht "erlassen" ... intensive Einzeltherapie geht (meines Wissens) nur ambulant bei einem Therapeuten aber nicht in einer Reha-Klinik, da ist das nur "Beiwerk" ...
vielen Dank für die raschen Antworten: Ja mir liegt die Auforderung mit 10-Wochen-Frist schriftlich von der KK vor (mit entsprechender Belehrung jedoch ohne Hinweis auf den begriff "Dispositionsrecht" und die Angabe der entsprechenden Paragraphen des SGB).
Hier kann ich mich @Vrori nur anschließen, wenn da keine Rechtsgrundlage (§ 51 SGB V) angegeben ist und du auch nicht auf die Rechtsfolgen (kein Krankengeld mehr, wenn du den Antrag in 10 Wochen nicht nachgewiesen hast) hingewiesen wird, dann ist das ein ziemlich "müder" Versuch das "Dispositionsrecht" noch zu erlangen, mit dieser Aufforderung, weil es seit der ersten Reha (noch immer) bei dir liegt das weitere Vorgehen zu entscheiden. :jaa: :cool:

Dieses Wort benutzen die auch nicht unbedingt, sie machen meist nur darauf aufmerksam, dass du selber zum Zeitpunkt der Reha / eventueller Akzeptanz einer (in EM-Rente) "umgedeuteten" Reha-Maßnahme keine Entscheidungen mehr zu treffen hast, die den (finanziellen/Erstattung von KG durch die DRV bei einer rückwirkenden Rentenbewilligung z.B.) Interessen der KK entgegenstehen könnten.

Aus einem selbst gestellten Reha-Antrag kann die KK diese Forderungen (zum Verzicht auf dein eigenes Entscheidungsrecht / Dispositionsrecht) nicht stellen, das geht nur wenn du auf deren "Wunsch" einen entsprechenden Antrag stellen musstest und die DÜRFEN eben nicht selber auffordern eine EM-Rente zu beantragen ... hoffen also auf die "Umdeutung" einer gescheiterten Reha ...
Die Grundlage für die Aufforderung zur Reha ist die Feststellung des MDK (nach Aktenlage), dass meine Erwerbsfähigkeit zurzeit erheblich gefährdet ist (11 Monate AU und bislang nur Verschlechterung)
Diese Feststellung des MDK ist zwingende Voraussetzung dafür, dass die KK den Antrag überhaupt verlangen darf, du solltest deinen Arzt bitten dieses MDK-GA anzufordern, es wäre ja auch interessant zu erfahren welche ärztlichen Unterlagen zu dieser Erkenntnis geführt haben (sollen), wenn dein Befinden aktuell eher schlechter geworden ist, kann ja eine Reha ("zur Stabilisierung ???") nicht wirklich das Mittel der Wahl sein ... :confused: :Gruebeln:

Die Auskünfte an die KK-SB betreffend kann ich @Vrori nur zustimmen, mit denen spricht man nicht über seine Gesundheitlichen Probleme und irgendwelche Fragebögen von der KK dazu (und überhaupt) brauchst du auch nicht auszufüllen, die schreiben da nicht rauf, dass es FREIWILLIG ist, weil dann genau das passiert wie bei dir ... man glaubt "es gehöre zur Mitwirkungspflicht" ... Ziel der KK-SB erreicht ... :kotzen: , ohne einen Anspruch darauf zu haben, medizinischen Informationen und Aussagen überhaupt abzufragen ... :Wut: :schimpfen:
Bezüglich des Betriebsarztes: Die Fragen ob es diesen gibt (Ja) und ob ich dort untersucht werde (Ja regelmäßig, war auch während der AU einmal dort eingeladen). Ich denke, dass ich das schon wahrheitsgemäß beantworten muss. Aber ich werde wohl nicht gestatten, dass die DRV Kontakt mit denen aufnimmt um meinen Arbeitsplatz zu überprüfen.
Ich möchte keinesfalls, dass der Arbeitgeber/Personalarzt erfährt, wie es um mich steht. Wegen Angst vor Kündigung/Umsetzung. Außerdem bin ich schwerbehindert (50%).
Hast du das schon dort abgegeben /hingeschickt, wenn nicht, dann lass es bleiben, das geht die GAR NICHTS AN oder stehen da irgendwo die Rechtsgrundlagen (§§) drauf, nach denen du dazu verpflichtet sein sollst ...

Wenn die DRV das für notwendig hält (innerhalb eines EM-Rentenverfahrens z.B.) dann nehmen die auch OHNE deine Einwilligung Kontakt zu deinem AG auf wegen Arbeitsplatz-Beschreibung und solchen Sachen.
Von meinem Betriebsarzt wollten die ALLE NIE irgendwas wissen, da war ich auch nur noch einmal nach der Herz-OP weil man wissen wollte, ob ich die Arbeit überhaupt noch aufnehmen kann...er war nicht "begeistert" hat dann aber zugestimmt ...

Ich glaube nicht, dass denen gefallen hätte was er dazu gesagt /geschrieben hätte ... :Gruebeln: :teufel:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Aufforderung zur Reha durch KK

Ungelesener Beitrag von sala » Sa 14. Dez 2013, 11:48

Hallo Doma,

vielen Dank auch für Deinen Beitrag. Also: Mein letzter Klinikaufenthalt im Oktober war keine Reha sondern ein normaler Krankenhausaufenthalt (Kostenträger KK), aus dem ich zwei Wochen früher AU entlassen wurde. Die KK hat jetz in ihrem Anschreiben zwar auf die Konsequenzen (kein Geld mehr nach 10 Wochen) hingewiesen, aber nicht auf den §§ nach SGB. Ich habe im Januar einen Termin bei der FA, hoffe, dass bis dahin auch der Entlassungsbericht vorliegt. Ein erneuter Klinikaufenthalt ist ein Horror für mich. Zumal sich mein Zustand seit der Entlassung nicht gebessert hat.
Also bleibt mir wohl nichts übrig, als den Antrag innerhalb der nächsten 10 Wochen zu stellen. Oder sollte ich meine Reha-Fähigkeit jetzt schon prüfen lassen? Ich werde den FA auf jeden Fall fragen, wie er das einschätzt.
Das mit dem Dispositionsrecht habe ich jetzt verstanden. Bekomme ich während der Reha (so ich sie denn antreten kann/muss) Krankengeld?
Angenommen, schlimmstenfalls, kommt heraus, ich bin nicht rehafähig und tatsächlich erwerbsgemindert, dann gilt mein Antrag wohl als Rentenantrag. Falls der dann genehmigt wird, muss ich dann Krankengeld zurückzahlen? Oder gilt die Rente nicht für die Vergangenheit?
mir schwirrt ziemlich der Kopf. Ich hoffe, ich drücke mich einigermaßen nachvollziehbar aus.
LG
sala
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Re: Aufforderung zur Reha durch KK

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Sa 14. Dez 2013, 15:32

Hallo sala, :smile:

zum Weiterlesen bitte HIER entlang ...

viewtopic.php?f=21&t=4523&p=52956#p52956

die Antwort findest du in "Dein Fall", bitte schreibe dort weiter, zu allen deiner ganz persönlichen Probleme ... :Bussi:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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