KK fordert zur REHA auf - wie am besten Antrag stellen?

Möglichkeiten, Unterschiede und Erfahrungen
Ava
Beiträge: 72
Registriert: Do 11. Apr 2013, 00:24
Hat sich bedankt: 45 Mal
Danksagung erhalten: 23 Mal

Re: KK fordert zur REHA auf - wie am besten Antrag stellen?

Ungelesener Beitrag von Ava » Mi 6. Nov 2013, 20:42

Hallo Vrori,

um sicher zu gehen fasse ich jetzt noch mal zusammen, was ich bisher meine verstanden habe:

Wir dackeln also mit dem nicht ausgefüllten Antrag zur KK, lassen uns den KK betreffenden Teil davon dort ausfüllen bzw. bestätigen, lassen uns den AUD-Beleg (G120) mitgeben und ziehen wieder von dannen.
Daheim füllen wir den Antrag aus, nehmen ihn zum nächsten Arzttermin mit, damit er die Befundberichte dazulegen kann.
Den ganzen Packen geben wir dann nachweislich bei der DRV ab, den Nachweis über die Abgabe geben wir dann wieder nachweislich bei der KK ab.
Wäre das soweit richtig?

Was ich nicht so recht verstehe, weshalb Du schreibst (s.u.), dass der Antrag vor dem 1. Gang zur KK unterschrieben sein soll ... :confused:
aber wenn du den unterschriebenen !! nicht ausgefüllten Antrag an die KK gibst, damit die ihren Senf eintragen können, dann sollen sie dir gleich den AUD-Beleg mit dazugeben..
Gruß von Ava

Vrori
Beiträge: 3252
Registriert: Mo 1. Feb 2010, 13:16
Hat sich bedankt: 605 Mal
Danksagung erhalten: 2497 Mal

Re: KK fordert zur REHA auf - wie am besten Antrag stellen?

Ungelesener Beitrag von Vrori » Mi 6. Nov 2013, 20:55

Hi,

Alles richtig bis jetzt.....denke an die 10Wochenfrist!!!

Die Unterschrift deshalb, weil die Kk eigentlich nicht bestätigen kann, wenn nicht unterschrieben ist. Denn ansonsten könnte man ohne Unterschrift Missbrauch mit den bestätigten Daten betreiben.
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

Ava
Beiträge: 72
Registriert: Do 11. Apr 2013, 00:24
Hat sich bedankt: 45 Mal
Danksagung erhalten: 23 Mal

Re: KK fordert zur REHA auf - wie am besten Antrag stellen?

Ungelesener Beitrag von Ava » Mi 6. Nov 2013, 21:56

...danke,
Die Unterschrift deshalb, weil die Kk eigentlich nicht bestätigen kann, wenn nicht unterschrieben ist. Denn ansonsten könnte man ohne Unterschrift Missbrauch mit den bestätigten Daten betreiben.
dann verstehe ich das jetzt! :aha:

Dann werden wir uns demnächst mal auf die Socken machen - die Zehn-Wochen-Frist haben wir im Blick.
Herzlichen Dank vorerst für die unterstützenden und erhellenden Antworten. :winke:
Gruß von Ava

Ava
Beiträge: 72
Registriert: Do 11. Apr 2013, 00:24
Hat sich bedankt: 45 Mal
Danksagung erhalten: 23 Mal

Re: KK fordert zur REHA auf - wie am besten Antrag stellen?

Ungelesener Beitrag von Ava » Sa 9. Nov 2013, 22:45

Sooo ... wir waren bei der KK.
Die letzte Seite des Reha-Antrages wurde ohne weitere Nachfragen des SB umgehend ausgefüllt und auch der AUD-Beleg ohne Diskussion o.ä. ausgehändigt. :applaus:
Anmerkung: Nochmal abgestempelt bzw. unterschrieben hat er nicht, da auf der auszufüllenden Seite (S.7) bereits Stempel, Datum und Unterschrift des SB war,der uns seinerzeit den Reha-Antrag zugeschickt hatte.

Nächste Woche gehts dann in die nächste Runde - ich werde weiter berichten. :smile:

Danke nochmal bis hierhin
Gruß von Ava

Vrori
Beiträge: 3252
Registriert: Mo 1. Feb 2010, 13:16
Hat sich bedankt: 605 Mal
Danksagung erhalten: 2497 Mal

Re: KK fordert zur REHA auf - wie am besten Antrag stellen?

Ungelesener Beitrag von Vrori » So 10. Nov 2013, 13:13

na bitte...geht doch...

jetzt könnt ihr nämlich kurz vor Ablauf der 10-Wochen-Frist den Antrag (nachdem der Doc sich noch daran ausgelassen hat) direkt an die DRV senden..oder der Doc sendet das an die DRV.....und für die KK gibt es dann nur die Eingangsbestätigung der DRV...

die werden dich natürlich vermutlich erinnern...dann sag einfach: liegt alles beim Arzt...oder Ich bin grad auf dem Weg zum Arzt, hab ja auch 10 Wochen Zeit....

falls die REHA dann bewilligt wird, dann teilst du das der KK auch mit......in der REHA-Klinik wirst du dann gefragt bzw. mußt irgendwo angeben, wer alles den Entlassungsbericht bekommen soll....

da sei dann sehr sparsam mit dem Entlassungsbericht,...kreuze nur an, dass du ein Exemplar haben möchtest und ein weiteres an deinen beh. Arzt geht...

KK und Co. haben keinen Anspruch auf den Entlassungsbericht...

schau dir mal den Entlassungsbericht genau an:

http://www.deutsche-rentenversicherung. ... ha0850.pdf

dort siehst du, ziemlich in der Mitte, das Feld mit den Diagnosen.....und da stehen dann womöglich viele Diagnosen drin....u.a. vielleicht auch eine Diagnose, wegen der du bereits mal AU warst...
und schwupp prüft die KK das nach, stellt fest, dass wegen der 1. Erkrankung bereits eine AU bestand, sie bilden dann eine neue 3.Jahres-Frist und möglicherweise wird dann das KG eingestellt....weil die Frist vorbei ist...

also unbedingt darauf achten: Entlassungsbericht nicht an die KK...

desweiteren schau dann bei den Diagnosen ganz weit nach rechts....da stehen dann so nette Dinge drin wie:

Seitenlokalisation (links,rechts, beidseits)..
Diagnosesicherheit (G wie gesichert, V wie verdacht usw.usw.)

und dann das Wichtigste:

'Behandlungsergebnis: O nichts trifft zu,
1: gebessert
2. unverändert
3. verschlechtert...


darauf mußt du achten, wenn du den Entlassungsbericht bekommst...

bei mir damals hab ich dem Arzt morgens um 11.00 Uhr noch erzählt, dass ich eher das Gefühl habe, es hätte sich verschlechtert, verbessert auf gar keinen Fall...

was kreuzt der im Entlassungsbericht an? Richtig...die 1 !!
da hab ich ihm aber mal die Meinung gegeigt...was ist das denn für ein Arzt, 5 Minuten vorher erzähl ich ihm, wie es mir geht und für seine Statistik und Erfolge bei der DRV kreuzt er dann was falsches an?
es wurde auch anstandslos berichtigt...

also...immer schön drauf achten...
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 6 Gäste