hab da kurz was rauskopiert aus einer Broschüre der DRV: Empfehlung_psychische Störungen_2006, hab ich mir mal gedaunloudet!
weiß jetzt nicht mehr, wo ich das her hab, musst mal google fragen.Für die Durchführung einer Rehabilitation durch die gesetzlichen Rentenversicherung müssen
folgende Grundvoraussetzungen erfüllt sein:
- das Störungsbild darf nicht mehr akut behandlungsbedürftig sein;
− der Versicherte muss den Sinn der Maßnahme verstehen können und die vorgesehenen
Maßnahmen auch unter Berücksichtigung vorhandener Alternativen bejahen;
− trotz möglicher Einschränkungen muss ausreichende Belastbarkeit zur Durchführung der
Rehaleistungen vorliegen;
− es muss eine hinreichende Erfolgsaussicht im Sinne der Rentenversicherung bestehen.
Dies bedeutet, dass durch die Rehabilitation entweder eine auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
verwertbare Leistungsfähigkeit erreicht werden kann und/oder die Gefahr einer
Minderung der Leistungsfähigkeit im Erwerbsleben in zeitlicher und qualitativer Hinsicht
abgewendet werden kann.
Aber vielleicht hilft dir das weiter.
Ich würde das erstmal meiner Neurologin erzählen, der würde bestimmt was einfallen!
Drück dir die Daumen
hasenstall