Hallo Alice,
kann meiner Vorschreiberin nur voll zustimmen, während der Reha ist die DRV zuständig deinen Lebensunterhalt mit "Übergangsgeld" zu sichern.
Es kann ja auch sein, daß die 5 Wochen überschritten werden. Was hat es mit dem Antrag
auf Übergangsgeld auf sich?
Wenn die Reha verlängert wird, dann wird auch die Zahlung von Übergangsgeld entsprechend verlängert, die Höhe dürfte aber etwa deinem aktuellen Arbeitslosengeld entsprechen, wird aber (von der DRV) separat aus deinem letzten Einkommen berechnet.
Dein ALGI-Bescheid wird dann "aufgehoben" zum Beginn-Datum der Reha-Maßnahme, der Rest-Anspruch auf ALGI bleibt dir erhalten, den kannst du dann anschließend neu beantragen bei der AfA, natürlich wollen die dann auch gerne das Reha-Ergebnis wissen, also achte darauf wer den Bericht zuerst bekommen soll, damit die nicht schneller mehr davon wissen, als du selber.
Gib in der Reha-Klinik am Besten nur einen Arzt deines Vertrauens an wo der Bericht dann hingeschickt werden soll, die weitere "Verteilung" kannst /solltest du dann per Kopie lieber selbst übernehmen, wenn du das Ergebnis mit deinem Arzt ausgewertet hast.
Falls du der AfA (med. Dienst) bereits eine Schweigepflichtentbindung für die DRV und/oder Reha-Kliniken (ohne Befristung) erteilt hast, solltest du die schriftlich/nachweislich
ab sofort noch widerrufen, sonst holen die sich das selber schneller als du gucken kannst.
Ansonsten viel Erfolg in deiner Reha, lass dich nicht unterbuttern und mache klar auf deine Probleme aufmerksam, damit es wirklich was für deine Gesundheit bringen könnte.
Liebe Grüße von der Doppeloma
